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Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Folge eines Arbeitsunfalls

Ein Sichtprüfer kämpft nach zwei Arbeitsunfällen mit Türverletzungen um Verletztengeld, doch Gutachter und Gericht sehen keine dauerhaften Unfallfolgen und eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit. Der Kläger beklagt psychische Probleme und eine posttraumatische Belastungsstörung, die jedoch laut Gericht nicht auf die Unfälle zurückzuführen sind. Nun muss das Landessozialgericht Hamburg entscheiden.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht behandelte den Anspruch eines Klägers auf Verletztengeld und Verletztenrente nach zwei Arbeitsunfällen im Jahr 2008.
  • Der Kläger erlitt bei den Unfällen eine Halswirbelsäulenprellung und eine Schädelprellung.
  • Durch umfangreiche Gutachten wurde festgestellt, dass keine dauerhaften körperlichen oder psychischen Schäden durch die Unfälle entstanden sind.
  • Das Gericht entschied, dass keine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, die einen Rentenanspruch begründen könnte.
  • Eine posttraumatische Belastungsstörung konnte vom Gericht aufgrund fehlender objektiver Anhaltspunkte ausgeschlossen werden.
  • Die diagnostizierten psychischen Beschwerden des Klägers wurden als unfallunabhängig eingestuft.
  • Alle bisherigen, auf die Unfälle bezogenen Entscheidungen wurden von den vorinstanzlichen Gerichten bestätigt.
  • Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen und die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
  • Eine Revision wurde nicht zugelassen, da keine grundlegenden rechtlichen Fragen betroffen sind.

Gerichtsurteil zur Anerkennung von PTBS nach Arbeitsunfall: Rechte und Ansprüche

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen, wie etwa Arbeitsunfällen, auftreten kann. Menschen, die an PTBS leiden, erfahren häufig schwere Symptome wie Angst, Flashbacks und emotionale Taubheit, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Die Anerkennung einer PTBS als Folge eines Arbeitsunfalls ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur die medizinische Versorgung, wie Psychotherapie und Rehabilitation nach Trauma, beeinflusst, sondern auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Schadensersatz und beruflicher sowie sozialer Absicherung aufwirft.

Im Arbeitsrecht hat die betriebliche Verantwortung in Fällen von psychischen Erkrankungen, die durch Arbeitsunfälle verursacht wurden, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hierbei sind medizinische Gutachten entscheidend, um die ursächliche Verbindung zwischen dem Unfall und der nachfolgenden PTBS zu belegen. Betroffene können in der Regel Anspruch auf Entschädigungen und soziale Leistungen geltend machen, um ihre Belastungen zu mindern und eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Anhand eines konkret vorliegenden Urteils wird im Folgenden beleuchtet, wie Gerichte bei der Anerkennung von PTBS nach einem Arbeitsunfall entscheiden und welche rechtlichen Schritte Betroffene in solchen Fällen ergreifen können.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsunfälle führen nicht zu rentenberechtigender Minderung der Erwerbsfähigkeit

Das Landessozialgericht Hamburg hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der nach zwei Arbeitsunfällen Anspruch auf Verletztengeld geltend machte.

Anerkennung von PTBS nach Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Hamburg wies den Antrag auf Verletztengeld zurück, da keine unfallbedingten dauerhaften Folgen oder PTBS nach den Unfällen festgestellt werden konnten. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der 1964 geborene Mann erlitt als Sichtprüfer bei der Firma B. in A. am 30. Januar 2008 eine Halswirbelsäulenprellung, als ihm eine Schutztür gegen den Hals schlug. Am 6. Juni 2008 ereignete sich ein weiterer Unfall, bei dem ihm die Arbeitsschutztür auf den Schädel fiel, was zu einer Schädelprellung führte.

Ärztliche Begutachtungen ergeben keine dauerhaften Unfallfolgen

Mehrere ärztliche Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass keine dauerhaften Unfallfolgen vorlagen. Prof. Dr. B1 und Dr. H. stellten in einem chirurgischen Gutachten fest, dass die Arbeitsunfähigkeit nach dem ersten Unfall nur bis zum 4. Februar 2008 bestand und der zweite Unfall zu keinem Zeitpunkt zu Arbeitsunfähigkeit führte. Auch neurologische und psychiatrische Untersuchungen ergaben keine unfallbedingten Gesundheitsschäden.

Kläger sieht psychische Folgen und Posttraumatische Belastungsstörung

Der Kläger argumentierte, die Unfälle seien schwerwiegender gewesen als angenommen und hätten zu psychischen Problemen, insbesondere einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), geführt. Er verwies auf einen ihm zuerkannten Grad der Behinderung von 50 durch das Landesversorgungsamt.

Gericht sieht keine Grundlage für Verletztengeld

Das Landessozialgericht folgte der Einschätzung der Gutachter und sah keine Grundlage für die Gewährung von Verletztengeld. Es stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine PTBS nach aktuellen Diagnosestandards nicht erfüllt seien. Die Unfälle seien objektiv nicht lebensbedrohlich gewesen und es fehlten dokumentierte Symptome wie Wiedererleben oder Vermeidungsverhalten.

Psychische Beschwerden nicht unfallbedingt

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger diagnostizierte beim Kläger eine somatoforme Schmerzstörung, eine Angst- und depressive Störung sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Diese seien jedoch nicht auf die Arbeitsunfälle zurückzuführen, sondern hätten andere Ursachen wie emotionale Konflikte und psychosoziale Probleme.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass über die 26. Woche nach den Unfällen hinaus keine Unfallfolgen vorlagen, die eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit begründen könnten. Die Berufung des Klägers wurde daher zurückgewiesen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass für eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Arbeitsunfällen objektiv nachweisbare, dauerhafte Unfallfolgen vorliegen müssen. Subjektive Empfindungen oder psychische Beschwerden ohne direkten kausalen Zusammenhang zum Unfallereignis reichen dafür nicht aus. Für die Anerkennung einer PTBS als Unfallfolge sind strenge objektive Kriterien zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Schwere des Ereignisses und der spezifischen Symptomatik.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben und nun eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Folge geltend machen möchten, müssen Sie beachten, dass die Anforderungen dafür sehr hoch sind. Das Gericht prüft streng, ob das Ereignis objektiv lebensbedrohlich war – Ihr subjektives Empfinden allein reicht nicht aus. Zudem müssen Sie typische Symptome wie Wiedererleben und Vermeidungsverhalten nachweisen können, die ärztlich dokumentiert sind. Auch wenn Sie unter psychischen Beschwerden leiden, ist es wichtig, dass diese eindeutig auf den Unfall zurückzuführen sind. Lassen Sie sich daher frühzeitig ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie Ihre Beschwerden sorgfältig. Bei der Antragstellung auf Verletztengeld oder -rente sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu können.


Weiterführende Informationen

In diesem Abschnitt finden Sie zentrale Informationen zur Anerkennung von PTBS nach Arbeitsunfall, die für Betroffene und Angehörige von großer Bedeutung sind. Hierzu gehören häufig gestellte Fragen, die Ihnen einen praxisnahen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten geben, sowie ein Glossar, das wichtige Fachbegriffe verständlich erklärt. Darüber hinaus stellen wir die relevanten Rechtsgrundlagen zusammen, die in diesem Kontext entscheidend sind. Informieren Sie sich umfassend, um besser nachvollziehen zu können, wie das rechtliche Verfahren in solchen Fällen gestaltet ist.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um PTBS als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt zu bekommen?

Um eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt zu bekommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes muss vorliegen. Dies bedeutet, dass das Ereignis während der Ausübung der versicherten Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit stattgefunden haben muss. Der Unfall muss zeitlich begrenzt und von außen auf den Körper einwirkend sein.

Traumatisches Ereignis

Das Ereignis muss objektiv geeignet sein, eine PTBS auszulösen. Es muss sich um ein außergewöhnlich belastendes Erlebnis handeln, das die üblichen Belastungen des Berufsalltags deutlich übersteigt. Beispiele hierfür sind schwere Unfälle, Gewalterfahrungen oder das Miterleben des Todes von Kollegen.

Diagnose einer PTBS

Eine fachärztliche Diagnose der PTBS nach den gültigen Diagnosekriterien (z.B. ICD-10 oder DSM-5) muss vorliegen. Typische Symptome sind:

  • Wiedererleben des Traumas (z.B. durch Flashbacks oder Albträume)
  • Vermeidungsverhalten
  • Übererregung (z.B. Schlafstörungen, Reizbarkeit)
  • Negative Veränderungen von Stimmung und Kognitionen

Kausalzusammenhang

Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und der PTBS nachgewiesen werden. Die PTBS muss wesentlich durch den Arbeitsunfall verursacht worden sein. Andere mögliche Ursachen (z.B. vorbestehende psychische Erkrankungen oder private Belastungen) dürfen nicht überwiegen.

Zeitlicher Zusammenhang

Die Symptome der PTBS müssen in einem plausiblen zeitlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall auftreten. In der Regel entwickeln sich die Symptome innerhalb von sechs Monaten nach dem traumatischen Ereignis. In Ausnahmefällen kann die Entwicklung auch verzögert einsetzen.

Schweregrad und Dauer

Die PTBS muss eine gewisse Schwere und Dauer aufweisen. Sie muss zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Alltags- und Berufsleben führen. Eine vorübergehende Belastungsreaktion reicht in der Regel nicht aus.

Dokumentation und Nachweise

Für die Anerkennung sind ausführliche medizinische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören:

  • Ärztliche Befundberichte und Diagnosen
  • Psychologische Gutachten
  • Dokumentation des Behandlungsverlaufs
  • Nachweis über Arbeitsunfähigkeitszeiten

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhöhen sich Ihre Chancen auf eine Anerkennung der PTBS als Folge eines Arbeitsunfalls. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig sammeln und den Unfallhergang sowie Ihre Symptome genau dokumentieren. Die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall, wobei die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse alle Umstände berücksichtigt.


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Wie kann ich als Betroffener die Verbindung zwischen meinem Arbeitsunfall und der PTBS nachweisen?

Um die Verbindung zwischen Ihrem Arbeitsunfall und einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nachzuweisen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Unmittelbare Dokumentation des Unfalls

Dokumentieren Sie den Unfall so detailliert wie möglich. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und genauen Hergang des Ereignisses. Wenn möglich, sammeln Sie Zeugenaussagen von Kollegen oder anderen Anwesenden. Diese Informationen bilden die Grundlage für den Nachweis des Arbeitsunfalls.

Ärztliche Untersuchung und Diagnose

Suchen Sie zeitnah nach dem Unfall einen Arzt auf, idealerweise einen Facharzt für Psychiatrie oder einen Psychotherapeuten mit Erfahrung in der Behandlung von PTBS. Schildern Sie dem Arzt genau Ihre Symptome und den Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall. Eine frühzeitige und präzise Diagnose ist entscheidend für den Nachweis der Kausalität.

Lückenlose medizinische Dokumentation

Führen Sie ein Symptomtagebuch und bewahren Sie alle ärztlichen Berichte, Therapieprotokolle und Verschreibungen sorgfältig auf. Diese Unterlagen dienen als wichtige Beweise für den Verlauf Ihrer Erkrankung und deren Zusammenhang mit dem Unfallereignis.

Gutachterliche Stellungnahme

Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt oder einem unabhängigen Gutachter eine ausführliche Stellungnahme ausstellen. Diese sollte detailliert darlegen, warum Ihre PTBS-Symptome mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Arbeitsunfall zurückzuführen sind. Ein solches Gutachten kann entscheidend für die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft sein.

Nachweis der Unfallkausalität

Stellen Sie den zeitlichen und kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Auftreten der PTBS-Symptome dar. Wichtig ist hierbei, dass die Symptome in einem angemessenen zeitlichen Rahmen nach dem Unfall aufgetreten sind und dass keine anderen gravierenden Lebensereignisse als alternative Ursachen in Frage kommen.

Berücksichtigung der Diagnosekriterien

Achten Sie darauf, dass die Diagnose PTBS alle erforderlichen Kriterien nach ICD-10 oder DSM-5 erfüllt. Dazu gehören das Vorliegen eines traumatischen Ereignisses, Wiedererleben des Traumas, Vermeidungsverhalten und erhöhte Erregbarkeit. Je genauer diese Kriterien dokumentiert sind, desto überzeugender ist der Nachweis.

Wenn Sie diese Punkte beachten und sorgfältig dokumentieren, erhöhen Sie Ihre Chancen, die Verbindung zwischen Ihrem Arbeitsunfall und der PTBS nachzuweisen. Eine gründliche und lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg in diesem Prozess.


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Welche Rolle spielen ärztliche Gutachten bei der Anerkennung von PTBS nach einem Arbeitsunfall?

Ärztliche Gutachten sind von entscheidender Bedeutung für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Folge eines Arbeitsunfalls. Sie dienen als Grundlage für die Beurteilung durch die Unfallversicherungsträger und müssen mehrere wichtige Aspekte abdecken.

Erstellung und Inhalt der Gutachten

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeuten mit entsprechender Zusatzqualifikation erstellen in der Regel diese Gutachten. Sie müssen eine klare Diagnose nach den gültigen Klassifikationssystemen (ICD-10 oder DSM-5) stellen und den kausalen Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und der PTBS nachweisen.

Nachweis der Kausalität

Für die Anerkennung ist es entscheidend, dass das Gutachten überzeugend darlegt, wie das Unfallereignis zur Entwicklung der PTBS geführt hat. Dabei müssen andere mögliche Ursachen ausgeschlossen oder als nicht wesentlich eingestuft werden. Die Gutachter müssen also eine differenzierte Betrachtung vornehmen und ihre Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründen.

Beurteilung der Funktionseinschränkungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bewertung der Funktionseinschränkungen durch die PTBS. Das Gutachten muss detailliert aufzeigen, wie sich die Störung auf die Arbeitsfähigkeit und das tägliche Leben des Betroffenen auswirkt. Hierzu gehören Angaben zur Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und sozialen Interaktionsfähigkeit.

Prognose und Behandlungsempfehlungen

Gutachten sollten auch eine Einschätzung zur Prognose und Empfehlungen für die weitere Behandlung enthalten. Dies ist wichtig für die Planung von Rehabilitationsmaßnahmen und die Beurteilung der langfristigen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit.

Wenn Sie von einem Arbeitsunfall betroffen sind und eine PTBS entwickelt haben, ist es ratsam, auf die Qualität und Vollständigkeit der ärztlichen Gutachten zu achten. Ein fundiertes Gutachten kann maßgeblich zur Anerkennung Ihrer PTBS als Folge des Arbeitsunfalls beitragen und Ihnen den Zugang zu entsprechenden Leistungen der Unfallversicherung erleichtern.


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Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Anerkennung von PTBS als Arbeitsunfallfolge abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Arbeitsunfallfolge abgelehnt wurde, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

Widerspruch einlegen

Sie haben das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingehen. Achten Sie darauf, die Widerspruchsfrist einzuhalten, da Ihr Anspruch sonst verfallen könnte.

Im Widerspruchsschreiben sollten Sie darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Fügen Sie neue Beweise oder ärztliche Stellungnahmen bei, die Ihre PTBS-Diagnose und den Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall untermauern. Je detaillierter und fundierter Ihr Widerspruch ist, desto höher sind die Chancen auf eine Neubewertung.

Klage vor dem Sozialgericht

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist für Sie als Versicherter kostenfrei. Sie müssen lediglich die Kosten für einen eventuell beauftragten Rechtsanwalt tragen.

Im Klageverfahren wird Ihr Fall erneut geprüft. Das Gericht kann weitere Gutachten einholen und Zeugen anhören. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht zu einer anderen Einschätzung als die Berufsgenossenschaft kommt und Ihrem Antrag stattgibt.

Neue Beweismittel sammeln

Unabhängig vom Widerspruchs- oder Klageverfahren sollten Sie kontinuierlich neue Beweismittel sammeln, die Ihre PTBS-Diagnose und den Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall belegen. Dazu gehören:

  • Detaillierte ärztliche Berichte und Gutachten von Fachärzten für Psychiatrie oder Psychotherapie
  • Dokumentation Ihrer Symptome und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihre Arbeitsfähigkeit
  • Zeugenaussagen von Kollegen oder Vorgesetzten, die Ihre Veränderung nach dem Unfall bestätigen können

Überprüfung der Diagnosekriterien

Stellen Sie sicher, dass Ihre PTBS-Diagnose alle erforderlichen Kriterien nach ICD-10 oder DSM-5 erfüllt. Die Berufsgenossenschaft prüft diese Kriterien sehr genau. Besonders wichtig ist der Nachweis des zeitlichen und kausalen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und dem Auftreten der PTBS-Symptome.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Anerkennung Ihrer PTBS als Arbeitsunfallfolge erheblich. Bedenken Sie, dass der Prozess langwierig sein kann und Geduld erfordert. Eine sorgfältige Dokumentation und die Unterstützung durch Fachärzte sind entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.


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Welche anderen psychischen Beschwerden können als Arbeitsunfallfolge anerkannt werden?

Neben der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) können verschiedene andere psychische Beschwerden als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt werden. Entscheidend ist der nachweisbare kausale Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der psychischen Beeinträchtigung. Folgende psychische Störungen kommen häufig als Arbeitsunfallfolgen in Betracht:

Akute Belastungsreaktion

Diese tritt unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis auf und dauert in der Regel einige Tage bis maximal vier Wochen an. Typische Symptome sind Schockzustände, Benommenheit oder Angst.

Anpassungsstörungen

Wenn Sie nach einem belastenden Arbeitsunfall Schwierigkeiten haben, sich an die neue Situation anzupassen, könnte eine Anpassungsstörung vorliegen. Diese äußert sich durch depressive Verstimmungen, Ängste oder Verhaltensauffälligkeiten.

Depressive Episoden

Ein Arbeitsunfall kann auch zu einer depressiven Episode führen. Symptome wie anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit oder Schlafstörungen können auf eine unfallbedingte Depression hindeuten.

Angststörungen

Verschiedene Formen von Angststörungen, wie spezifische Phobien (z.B. Fahrangst nach einem Verkehrsunfall) oder generalisierte Angststörungen, können als Unfallfolge anerkannt werden.

Für die Anerkennung als Unfallfolge ist eine exakte Diagnose nach den international anerkannten Diagnosesystemen (ICD oder DSM) erforderlich. Die Diagnose muss von einem Facharzt für Psychiatrie oder einem approbierten Psychotherapeuten gestellt werden. Zudem muss ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall nachgewiesen werden.

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall psychische Beschwerden entwickeln, ist es wichtig, diese frühzeitig ärztlich abklären zu lassen. Eine zeitnahe Dokumentation der Symptome und eine fachärztliche Behandlung können die Chancen auf Anerkennung als Unfallfolge erhöhen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verletztengeld

Verletztengeld ist eine Entschädigung, die Versicherte nach einem Arbeitsunfall erhalten, wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind (§ 56 SGB VII). Es wird gezahlt, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Beispiel: Ein Mitarbeiter, der nach einem Unfall bei der Arbeit mehrere Wochen nicht arbeiten kann, erhält Verletztengeld, um seinen Einkommensverlust auszugleichen. Die Anerkennung von Voraussetzungen wie eine nachgewiesene Minderung der Erwerbsfähigkeit ist entscheidend.


Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt die Beeinträchtigung der Fähigkeit, im bisherigen Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Einkommen zu erzielen. Sie wird in Prozent gemessen und beeinflusst Rentenansprüche. Beispiel: Ein Arbeitnehmer kann aufgrund eines Arbeitsunfalls nur noch halbtags arbeiten und hat dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50%. Diese Minderung muss nachweislich unfallbedingt sein, um Rentenansprüche geltend machen zu können.


Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

PTBS ist eine psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen, wie Arbeitsunfällen, auftreten kann. Typische Symptome sind Flashbacks und Vermeidungsverhalten. Beispiel: Nach einem schweren Unfall bei der Arbeit erlebt ein Mitarbeiter wiederholt traumatische Erinnerungen, was seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Für rechtliche Ansprüche muss PTBS ärztlich dokumentiert und als Unfallfolge anerkannt werden.


Nachhaltige Unfallfolgen

Nachhaltige oder dauerhafte Unfallfolgen sind langfristige körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die direkt aus einem Unfall resultieren. Sie sind wichtig für die Anerkennung von Ansprüchen wie Verletztengeld oder Rente. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erleidet aufgrund eines Unfalls bleibende körperliche Schäden, was Arbeitseinschränkungen bedingt. Ohne nachweisbare nachhaltige Unfallfolgen gibt es meist keine langanhaltenden Ansprüche.


Gutachten

Ein Gutachten ist eine fachliche Einschätzung durch einen Experten, z.B. einen Arzt, zur Beurteilung von Gesundheitszuständen oder Unfallfolgen. Sie sind in gerichtlichen Verfahren entscheidend, um die Unfallursächlichkeit und den Gesundheitszustand zu klären. Beispiel: Für die Anerkennung einer PTBS müsste ein Psychiater in einem Gutachten bestätigen, dass die Erkrankung direkt durch den Arbeitsunfall verursacht wurde.


Psychische Beschwerden

Diese Beschwerden umfassen psychische Beeinträchtigungen wie Angst, Depression oder somatoforme Störungen, die nicht unbedingt auf ein konkretes physisches Trauma zurückzuführen sind. Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall entwickelt ein Mitarbeiter eine Angststörung, obwohl keine physische Verletzung mehr vorliegt. Damit diese Beschwerden als Arbeitsunfallfolge anerkannt werden, müssen sie kausal mit dem Unfallereignis in Verbindung stehen.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung): Dieser Paragraph regelt die Ansprüche von Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er definiert, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Leistungen wie Verletztengeld besteht, insbesondere wenn die Unfälle in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Im vorliegenden Fall wird der Anspruch des Klägers auf Verletztengeld aufgrund der Folgen seiner Arbeitsunfälle gemäß § 7 geprüft.
  • § 56 SGB VII (Verletztengeld): Hier wird das Verletztengeld als Leistung für Versicherte beschrieben, die nach einem Arbeitsunfall vorübergehend arbeitsunfähig sind. Der Gesetzestext legt fest, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls nachgewiesen werden muss. Der Kläger beansprucht Verletztengeld aufgrund seiner Arbeitsunfälle, wobei die Frage ist, ob seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich als unfallbedingt anerkannt werden können.
  • § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (Unfallbegriff): Dieser Paragraph definiert einen Arbeitsunfall als einen Vorfall, der in Ausübung der Arbeit geschieht und zu einem Gesundheitsschaden führt. Bei der Beurteilung des Falls des Klägers ist entscheidend, ob beide Ereignisse als Arbeitsunfälle gemäß dieser Definition anerkannt werden, da der Nachweis für die Unfallursächlichkeit für den Anspruch auf Leistungen unerlässlich ist.
  • § 11 SGB VII (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation): Hier wird die Grundsatzregelung zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall festgelegt. Der Kläger stellt einen Antrag auf fortlaufende Behandlung, dessen Ablehnung durch die Beklagte darauf basiert, dass die bestehenden Beschwerden nicht unfallbedingt, sondern anderer Natur sind. Diese Regelung ist direkt relevant für die Ablehnung der Heilbehandlungsmaßnahmen in seinem Fall.
  • § 70 SGB VII (Ermittlung des Sachverhalts): Dieser Paragraph betrifft die Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Prüfung des Anspruchs auf Unfallleistungen. Hierzu gehört die Auswertung von Gutachten und medizinischen Berichten. Im Fall des Klägers, bei dem es um die Fundsituation zur Anerkennung der Unfallfolgen und den daraus resultierenden Ansprüchen geht, ist die gründliche Prüfung des Sachverhalts von zentraler Bedeutung, um zu beurteilen, ob seine Beschwerden eine Grundlage für die beantragten Leistungen bieten.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 2 U 28/21 – Urteil vom 15.02.2023


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