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Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall – Voraussetzungen

Ein ehrenamtlicher Helfer stürzt beim Abbau eines Chorpodests und erleidet schwere Sehnenrisse. Doch das Gericht sieht keinen Arbeitsunfall, da Vorerkrankungen und Alter eine größere Rolle spielten als der Sturz selbst. Ein Urteil, das die Hürden für die Anerkennung solcher Verletzungen verdeutlicht.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft die Ablehnung der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall durch die Versicherung des Klägers.
  • Der Kläger erlitt eine Verletzung während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit und beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall.
  • Die Versicherung argumentierte, dass die Verletzungen nicht durch den Unfall, sondern durch bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Klägers verursacht wurden.
  • Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und entschied, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall nicht erfüllt seien.
  • Die Entscheidung basierte auf medizinischen Gutachten, die degenerative Veränderungen als Hauptursache der Verletzungen feststellten und den Unfall nicht als entscheidend ansahen.
  • Das Urteil verdeutlicht, dass eine medizinische Vorbelastung die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall beeinflussen kann.
  • Bei ähnlichen Fällen ist es wichtig, alle relevanten medizinischen Nachweise bereitzustellen, um eigene Ansprüche zu untermauern.
  • Betroffene sollten darauf achten, klare und präzise Unfallberichte zu erstellen, um die Umstände nachvollziehbar darzustellen.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf künftige ähnliche Verfahren, da sie die Beweislast für die Unfallursache betrifft.
  • Es wird geraten, bei Streitigkeiten mit Versicherungen rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um die bestmöglichen Chancen auf Anerkennung zu sichern.

Arbeitsunfall rechtssprachlich anerkennen: Ein Fall und seine Herausforderungen

Die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall ist ein zentraler Aspekt des deutschen Arbeitsrechts. Ein Arbeitsunfall wird definiert als ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis, das während der Arbeitstätigkeit geschieht und eine Person verletzt oder deren Gesundheit schädigt. Um die Ansprüche bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen unter anderem die Tatsache, dass der Unfall während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz geschehen ist. Dies ist besonders wichtig, da die Berufsgenossenschaften für die Entschädigung von Arbeitsunfällen zuständig sind und klare Richtlinien zur Anerkennung vorgeben.

Die Meldung eines Arbeitsunfalls sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Fristen für die Unfallmeldung existieren. Betroffene haben zudem Anspruch auf Entschädigungen, die von den Unfallversicherungen bereitgestellt werden, darunter auch Rentenansprüche bei schweren Verletzungen. Die Dokumentation des Arbeitsunfalls sowie der Nachweis der Umstände sind entscheidend für den Erfolg eines Anerkennungsverfahrens. Um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, ist es also essenziell, sich mit den rechtlichen Grundlagen und den Anforderungen zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls vertraut zu machen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall präsentiert, der die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Anerkennung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht lehnt Anerkennung von Quadrizepssehnenrissen als Arbeitsunfall ab

Anerkennung von Arbeitsunfällen
Die Anerkennung von Quadrizepssehnenrissen als Arbeitsunfall ist schwierig, da degenerative Vorschäden die Hauptursache sein können, was den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Unfall und Verletzung erschwert. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 28. Mai 2024 die Anerkennung von Quadrizepssehnenrissen als Arbeitsunfall abgelehnt. Der Fall betraf einen Kläger, der als ehrenamtlicher Helfer beim Abbau eines Chorpodests in einer Kirche gestürzt war und sich dabei Verletzungen an beiden Knien zugezogen hatte.

Unfallhergang und medizinische Befunde

Der im Mai 1955 geborene Kläger war am 16. Juni 2019 beim Abbau eines Podests nach einem Konzert in der Kirche gestolpert und gestürzt. Dabei erlitt er einen vollständigen Riss der rechten Quadrizepssehne und einen Teilriss der linken Sehne. Bei der Operation wurden frische Unterblutungen der rechten Sehne festgestellt, während die linke Sehne auch reparative Umbauvorgänge und eine chondroide Metaplasie aufwies. Röntgenaufnahmen zeigten zudem Verkalkungen an beiden Sehnen.

Gerichtliche Prüfung und Sachverständigengutachten

Das Gericht holte ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten ein. Der Sachverständige Dr. D. kam zu dem Schluss, dass der geschilderte Unfallhergang ungeeignet zur Verursachung einer Quadrizepssehnenruptur sei. Er verwies auf degenerative Vorschäden, begünstigende Stoffwechselerkrankungen und das Alter des Klägers als wesentliche Faktoren. Dr. D. erklärte, dass für einen unfallbedingten Riss eine starke Beugung im Kniegelenk nötig sei, die nach der Beschreibung des Klägers nicht eingetreten sein konnte.

Rechtliche Bewertung und Urteilsbegründung

Das Gericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen und sah keinen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Sturz und den Sehnenrissen. Obwohl eine naturwissenschaftliche Kausalität für den Riss der rechten Sehne angenommen wurde, stufte das Gericht das Ereignis als „Gelegenheitsursache“ ein. Die vorbestehenden degenerativen Veränderungen wurden als überragende Ursache für die Risse bewertet.

Bedeutung für Betroffene

Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei Sehnenrissen. Betroffene müssen beachten, dass vorbestehende Schäden und altersbedingte Veränderungen die Anerkennung erschweren können. Detaillierte medizinische Nachweise und eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs sind entscheidend. In ähnlichen Fällen sollten Betroffene frühzeitig fachlichen Rat einholen und alle relevanten medizinischen Unterlagen sorgfältig sammeln.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Unterscheidung zwischen naturwissenschaftlicher und wesentlicher Kausalität bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen. Trotz zeitlichen Zusammenhangs zwischen Sturz und Sehnenriss wurden vorbestehende degenerative Veränderungen als überragende Ursache bewertet. Dies verdeutlicht die hohe Hürde für die Anerkennung von Arbeitsunfällen bei altersbedingten Vorschäden und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen medizinischen Dokumentation und präzisen Unfallschilderung für Betroffene.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Menschen, die einen Unfall bei der Arbeit oder im Ehrenamt erlitten haben. Es zeigt, dass bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht nur der zeitliche Zusammenhang, sondern auch die wesentliche Ursächlichkeit entscheidend ist. Wenn Sie ältere sind oder Vorerkrankungen haben, kann es schwieriger sein, einen Unfall als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen. Das Gericht berücksichtigt stark, ob der Unfall selbst oder vorbestehende Schäden die Hauptursache für die Verletzung waren. Für Sie bedeutet das: Dokumentieren Sie Unfälle genau, sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und erwägen Sie frühzeitig rechtlichen Beistand, um Ihre Chancen auf Anerkennung zu verbessern.


FAQ – Häufige Fragen

Sie möchten mehr über Anerkennung von Arbeitsunfällen erfahren? Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen wertvolle Informationen und klärt wichtige Fragen rund um diese Thematik.

 

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN FÜR DIE ANERKENNUNG EINES ARBEITSUNFALLS ERFÜLLT SEIN?

Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Versicherte Person

Sie müssen zum Zeitpunkt des Unfalls gesetzlich unfallversichert sein. Dies trifft in der Regel auf Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte Selbstständige zu. Auch Schüler, Studenten und ehrenamtlich Tätige können unter den Versicherungsschutz fallen.

Versicherte Tätigkeit

Der Unfall muss sich während einer versicherten Tätigkeit ereignen. Darunter fallen:

  • Ihre eigentliche Arbeitstätigkeit
  • Tätigkeiten im Auftrag des Arbeitgebers
  • Der direkte Weg zur Arbeit und zurück (Wegeunfall)
  • Dienstliche Veranstaltungen oder Betriebsausflüge

Wenn Sie beispielsweise während der Mittagspause privat einkaufen gehen und sich dabei verletzen, wäre dies kein Arbeitsunfall.

Unfallereignis

Es muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegen. Dies kann ein Sturz, ein Zusammenstoß oder eine andere plötzliche Einwirkung sein. Langsam entstehende Gesundheitsschäden, wie etwa Rückenschmerzen durch jahrelanges Heben schwerer Lasten, gelten nicht als Arbeitsunfall, sondern möglicherweise als Berufskrankheit.

Gesundheitsschaden

Der Unfall muss zu einem körperlichen oder psychischen Gesundheitsschaden führen. Dieser muss nicht dauerhaft sein, aber über eine Bagatellverletzung hinausgehen.

Ursächlicher Zusammenhang

Zwischen der versicherten Tätigkeit, dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Dies bedeutet, dass der Unfall wesentlich durch die versicherte Tätigkeit bedingt sein muss und der Gesundheitsschaden eine direkte Folge des Unfalls ist.

Beweislast und Meldung

Die Beweislast für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls liegt grundsätzlich beim Versicherten. Sie müssen den Unfall unverzüglich melden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Unfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, der diese Kriterien erfüllt, sollten Sie ihn umgehend Ihrem Vorgesetzten melden und im Verbandbuch eintragen lassen. Dokumentieren Sie den Hergang möglichst genau und notieren Sie eventuelle Zeugen. Diese Informationen können im Anerkennungsverfahren wichtig sein.

 


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Wie wirken sich Vorerkrankungen auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls aus?

Vorerkrankungen können einen erheblichen Einfluss auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls haben. Der entscheidende Faktor ist dabei, ob das Unfallereignis die rechtlich wesentliche Ursache für den eingetretenen Gesundheitsschaden darstellt.

Prüfung des Ursachenzusammenhangs

Bei der Beurteilung eines Arbeitsunfalls wird ein zweistufiges Prüfverfahren angewendet:

  1. Zunächst wird untersucht, ob das Unfallereignis den Gesundheitsschaden im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne verursacht hat.
  2. Anschließend erfolgt eine rechtliche Bewertung, ob das Unfallereignis auch die wesentliche Bedingung für den Gesundheitsschaden war.

Bedeutung von Vorerkrankungen

Wenn Sie bereits vor dem Unfall an einer Krankheit litten, wird geprüft, ob diese Vorerkrankung so leicht ansprechbar war, dass sie sich auch ohne das Unfallereignis in ähnlicher Weise verschlimmert hätte. In diesem Fall wäre das Unfallereignis nur eine unwesentliche Gelegenheitsursache.

Für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist es entscheidend, dass das Unfallereignis eine richtungsweisende Verschlimmerung der Vorerkrankung bewirkt hat. Dies bedeutet, dass der Unfall zu einer deutlichen und nachhaltigen Veränderung des Krankheitsverlaufs geführt haben muss.

Abgrenzung und Beweislast

Die Abgrenzung zwischen unfallbedingten Folgen und vorbestehenden Schäden erfolgt in der Regel durch medizinische Gutachten. Dabei liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls grundsätzlich bei Ihnen als versicherter Person. Sie müssen nachweisen, dass der Unfall die wesentliche Ursache für Ihren Gesundheitsschaden ist.

Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, die durch den Unfall verschlimmert wurde, kann dies die Anerkennung als Arbeitsunfall erschweren. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen vorlegen und gegebenenfalls zusätzliche Gutachten einholen.

 


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Was bedeutet der Begriff „Gelegenheitsursache“ im Kontext von Arbeitsunfällen?

Eine Gelegenheitsursache im Kontext von Arbeitsunfällen bezeichnet ein Ereignis, das zwar während der Arbeit auftritt, aber nicht als rechtlich wesentliche Ursache für einen Gesundheitsschaden angesehen wird.

Abgrenzung zur wesentlichen Ursache

Bei einer Gelegenheitsursache besteht lediglich eine zufällige Beziehung zwischen dem eingetretenen Schaden und der Arbeit. Im Gegensatz dazu liegt eine wesentliche Ursache vor, wenn das Unfallgeschehen tatsächlich für den Schadenseintritt ausschlaggebend ist.

Bedeutung für die Anerkennung als Arbeitsunfall

Wird ein Ereignis als Gelegenheitsursache eingestuft, führt dies in der Regel dazu, dass es nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und mögliche Leistungsansprüche des Betroffenen.

Typische Fälle von Gelegenheitsursachen

Gelegenheitsursachen werden häufig bei Gesundheitsschäden angenommen, die auf bereits bestehende Vorerkrankungen oder Schadensanlagen zurückzuführen sind. Beispiele hierfür sind:

  • Bandscheibenvorfälle
  • Meniskusschäden
  • Achillessehnenrisse
  • Herzinfarkte

In solchen Fällen wird oft argumentiert, dass der Schaden aufgrund der Vorschädigung auch in anderen Situationen hätte eintreten können und die Arbeitstätigkeit nur den äußeren Anlass bot.

Beweislast und Begutachtung

Wenn Sie einen Arbeitsunfall geltend machen möchten, liegt die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer. Dies kann besonders im Home-Office schwierig sein, da oft keine Zeugen anwesend sind. Bei Zweifeln, ob eine Gelegenheitsursache vorliegt, wird häufig eine medizinische Begutachtung eingeleitet. Dabei ist es wichtig, dass Sie den genauen Arbeitsvorgang, bei dem der Gesundheitsschaden eingetreten ist, detailliert schildern.

Rechtliche Bewertung

Die Entscheidung, ob ein Ereignis als Gelegenheitsursache oder wesentliche Ursache einzustufen ist, erfolgt durch eine rechtliche Bewertung. Diese basiert auf einer Abwägung aller Faktoren und dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Wenn Sie mit einer Ablehnung Ihres Arbeitsunfalls konfrontiert sind, weil eine Gelegenheitsursache angenommen wird, sollten Sie die Begründung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Widerspruch einzulegen und den Sachverhalt genauer darzulegen.

 


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Welche Beweise sind für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls besonders wichtig?

Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sind detaillierte medizinische Nachweise und eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs von entscheidender Bedeutung. Als Betroffener sollten Sie folgende Beweise sichern:

Medizinische Dokumentation

Der Besuch bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) unmittelbar nach dem Unfall ist besonders wichtig. Dieser speziell qualifizierte Arzt erstellt einen ausführlichen Bericht für die Berufsgenossenschaft, der als zentraler Beweis dient. Bewahren Sie alle ärztlichen Berichte, Röntgenbilder und Laborbefunde sorgfältig auf.

Unfallbericht

Erstellen Sie zeitnah eine detaillierte schriftliche Schilderung des Unfallhergangs. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und genaue Umstände des Unfalls. Wenn möglich, fertigen Sie Skizzen oder Fotos vom Unfallort an.

Zeugenaussagen

Bitten Sie Kollegen oder andere Anwesende, die den Unfall beobachtet haben, um schriftliche Zeugenaussagen. Diese sollten den Unfallhergang möglichst genau beschreiben und von den Zeugen unterschrieben werden.

Meldung an den Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über den Unfall. Die Unfallanzeige, die Ihr Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft einreicht, ist ein wichtiges Beweisdokument. Bitten Sie um eine Kopie dieser Anzeige für Ihre Unterlagen.

Eintrag im Verbandbuch

Achten Sie darauf, dass der Unfall im betrieblichen Verbandbuch dokumentiert wird. Dieser Eintrag dient als offizieller Nachweis, dass sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet hat.

Beweissicherung bei Wegeunfällen

Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause sind zusätzliche Beweise wichtig:

  • Polizeibericht (falls die Polizei hinzugezogen wurde)
  • Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen
  • Versicherungsmeldungen, falls andere Verkehrsteilnehmer beteiligt waren

Denken Sie daran: Je lückenloser und zeitnaher Sie Beweise sammeln und dokumentieren, desto höher sind Ihre Chancen auf Anerkennung des Arbeitsunfalls. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und reichen Sie diese bei Bedarf bei der Berufsgenossenschaft ein.

 


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Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung, wenn mein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt wurde, stehen Ihnen folgende Rechtsmittel zur Verfügung:

Widerspruch

Der Widerspruch ist das erste und wichtigste Rechtsmittel. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids kostenlos Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich erfolgen und an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gerichtet werden, die den Bescheid erlassen hat.

Im Widerspruchsverfahren wird Ihr Fall nochmals geprüft. Die Widerspruchsstelle hat dabei weitreichende Kompetenzen und kann nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit des angefochtenen Bescheides überprüfen.

Klage vor dem Sozialgericht

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

Wichtig: Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Sie als Versicherten kostenfrei, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

Berufung und Revision

Sollte die Klage vor dem Sozialgericht erfolglos sein, besteht die Möglichkeit, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. In letzter Instanz kann der Fall sogar vor dem Bundessozialgericht verhandelt werden.

Erfolgsaussichten und Fristen

Etwa jede vierte Klage vor den Sozialgerichten gegen einen Widerspruchsbescheid geht für den Arbeitnehmer zumindest teilweise erfolgreich aus. Beachten Sie unbedingt die Fristen von jeweils einem Monat für Widerspruch und Klage.

Teilnahme an der Widerspruchsstellensitzung

Sie haben das Recht, an der Sitzung der Widerspruchsstelle teilzunehmen. Dies kann Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen, da Sie Ihren Fall persönlich darlegen können.

Dokumentation und Beweismittel

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie ärztliche Berichte, Zeugenaussagen und Fotos vom Unfallort. Diese können Ihre Argumentation im Widerspruchs- und gegebenenfalls im Klageverfahren stützen.

 


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis, das während der Arbeitstätigkeit geschieht und eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss er während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz geschehen. Diese Definition ist entscheidend für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Betroffene Entschädigungen wie Heilbehandlungskosten oder Rentenansprüche geltend machen.
  • gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialsicherungseinrichtung, die Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten absichert. Sie übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuelle Rentenleistungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Die Berufsgenossenschaften führen diese Versicherungen und legen die Richtlinien für die Anerkennung von Arbeitsunfällen fest.
  • wesentlicher Ursachenzusammenhang: Im Rahmen der Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss festgestellt werden, ob ein wesentlicher Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Verletzung besteht. Das bedeutet, dass der Unfall die hauptsächliche Ursache für die Verletzung sein muss. Wenn vorbestehende gesundheitliche Schäden oder altersbedingte Veränderungen als hauptsächliche Ursache identifiziert werden, kann die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall abgelehnt werden.
  • Sachverständigengutachten: Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Beurteilung durch einen Experten, häufig in medizinischen oder technischen Bereichen. Bei der Bewertung von Arbeitsunfällen wird oft ein Gutachten eines Orthopäden oder Unfallchirurgen eingeholt, um die Ursachen der Verletzungen zu klären. Das Gutachten analysiert, ob der Unfallhergang geeignet ist, die Verletzung zu verursachen, und berücksichtigt dabei auch Vorerkrankungen und andere relevante Faktoren.
  • Gelegenheitsursache: Der Begriff „Gelegenheitsursache“ beschreibt eine Situation, in der ein Unfall zwar zeitgleich mit einer Verletzung auftritt, jedoch nicht die Hauptursache ist. Der Unfall ist in diesem Fall eher als Auslöser zu sehen, der bestehende gesundheitliche Probleme zum Vorschein bringt. Wenn vorbestehende Erkrankungen die wesentliche Ursache der Verletzung sind, wird der Unfall als Gelegenheitsursache eingestuft und nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
  • degenerative Veränderungen: Degenerative Veränderungen sind Abnutzungs- oder Alterserscheinungen, die normalerweise mit der Zeit in Gelenken und Geweben auftreten können. Sie sind oft das Ergebnis von Verschleiß und können das Risiko von Verletzungen erhöhen. In vielen Fällen wird bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen geprüft, ob solche Veränderungen eine größere Rolle bei der Verletzung gespielt haben als der Unfall selbst. Wenn dies der Fall ist, kann die Anerkennung als Arbeitsunfall verweigert werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 8 SGB VII (Unfallversicherung): Dieser Paragraph definiert den Begriff des Arbeitsunfalls. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss ein Ereignis im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eintreten (bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Versicherung ebenfalls gegeben). Zweitens muss dieses Ereignis zu einem Gesundheitsschaden führen. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob die Quadrizepssehnenrupturen des Klägers durch das Ereignis beim Abbau des Podests entstanden sind oder durch vorbestehende Verkalkungen.
  • § 9 SGB VII (Ursächlichkeit): Dieser Paragraph regelt die Frage der Ursächlichkeit zwischen dem Ereignis und dem Gesundheitsschaden. In Bezug auf den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden wird im § 9 SGB VII auf das sog. „sog. „Adäquate-Kausalitätsprinzip“ verwiesen. Das bedeutet, dass das Ereignis nicht nur eine Bedingung, sondern auch eine adäquate Ursache für den Gesundheitsschaden sein muss. Die adäquate Kausalität liegt vor, wenn ein Ereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet ist, einen Schaden in der Art des eingetretenen Schadens zu verursachen. Im konkreten Fall streitet die Versicherung, dass das Stolpern und der Sturz hinreichend geeignet waren, die Quadrizepssehnenruptur zu verursachen. Die Streitpunkte sind, ob die Verkalkungen bereits vor dem Unfall vorlagen und ob der Sturz aufgrund der Verkalkungen zu den Sehnenrissen geführt hat.
  • § 105 SGB X (Beweislast): Dieser Paragraph regelt die Beweislast im Sozialrecht. Im vorliegenden Fall muss der Kläger beweisen, dass das Ereignis beim Abbau des Podestes die adäquate Ursache für seine Quadrizepssehnenrupturen ist. Die Versicherung muss hingegen beweisen, dass die Verletzungen durch die verkalkten Sehnen entstanden sind und der Sturz keine Rolle gespielt hat.
  • § 113 SGB X (Gutachten): Gemäß § 113 SGB X kann das Gericht ein Gutachten eines Sachverständigen einholen, um eine fachliche Beurteilung in komplexen Sachverhalten zu erhalten. Im vorliegenden Fall hat das Sozialgericht ein Gutachten von einem Orthopäden und Unfallchirurgen eingeholt, um den Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und den Quadrizepssehnenrupturen zu beurteilen.
  • § 193 SGB IX (Reha-Maßnahmen): Dieser Paragraph regelt die Rehabilitation bei Arbeitsunfällen. Wenn der Kläger seine Quadrizepssehnenrupturen durch den Arbeitsunfall erlitten hat, steht ihm eine medizinische Rehabilitation im Sinne von § 193 SGB IX. zu, die ihm helfen soll, wieder gesund zu werden und seine Erwerbsfähigkeit wiederzuerlangen. Nur wenn das Gericht den Sturz als adäquate Ursache für die Verletzungen anerkennt, hat der Kläger Anspruch auf diese Leistung.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt – Az.: L 6 U 48/22 – Urteil vom 28.05.2024


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