Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Jubiläumsgeld und Arbeitslosengeld: Einfluss auf finanzielle Ansprüche klären
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche grundlegenden Pflichten hat ein Bauherr bei Bauarbeiten gegenüber Nachbargrundstücken?
- Was leistet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bei Wasserschäden an Nachbargebäuden?
- Wie müssen Wasserschäden dokumentiert werden, um Ersatzansprüche durchzusetzen?
- Welche Ausschlussgründe können Versicherungen bei Wasserschäden geltend machen?
- In welchem Zeitraum müssen Schadenersatzansprüche bei Wasserschäden geltend gemacht werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Weitere Beiträge zum Thema
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
- Datum: 21.02.2024
- Aktenzeichen: L 3 AL 2871/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Sozialrecht
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitslosenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein ehemaliger Arbeitnehmer der D1 AG, der höheres Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung eines Jubiläumsgeldes fordert. Er argumentiert, dass das Jubiläumsgeld, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses wegen langjähriger Betriebstreue gezahlt wurde, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mit einbezogen werden sollte.
- Beklagte: Die Agentur für Arbeit, die das Jubiläumsgeld nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt hat. Sie argumentiert, dass das Jubiläumsgeld aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde und daher nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 SGB III nicht in die Bemessungsgrundlage einfließt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger schloss mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag, der sein Arbeitsverhältnis bis zum 30.11.2020 regelte. Er erhielt im November 2020 eine Jubiläumszahlung und beantragte Arbeitslosengeld unter Einbeziehung dieser Zahlung. Die Agentur für Arbeit lehnte dies ab.
- Kern des Rechtsstreits: Die rechtliche Frage war, ob das Jubiläumsgeld, das der Kläger vorzeitig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden muss.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Das Jubiläumsgeld wurde nicht in die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld einbezogen.
- Begründung: Das Jubiläumsgeld wurde aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt, und gemäß § 151 Abs. 2 Nr. 1 SGB III wird solches Entgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, das Jubiläumsgeld wurde korrekt nicht einbezogen, da es rechtlich als Entgelt wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angesehen wird.
- Folgen: Der Kläger erhält kein höheres Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung des Jubiläumsgeldes. Diese Entscheidung festigt die Praxis, dass solche Zahlungen nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, wenn sie an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind. Weitere rechtliche Schritte sind nicht vorgesehen.
Jubiläumsgeld und Arbeitslosengeld: Einfluss auf finanzielle Ansprüche klären
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist für viele Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird durch das Bemessungsentgelt bestimmt, welches sich nach den letzten Einkünften richtet. Dabei spielen regelmäßige Lohnersatzleistungen eine zentrale Rolle. Sonderzahlungen, wie das Jubiläumsgeld, können jedoch komplizierte Auswirkungen auf diesen Ansatz haben und werden nicht immer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.
Für Betroffene kann dies zu Unsicherheiten führen, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur geht. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Berücksichtigung von Mitarbeitervergütungen sind entscheidend für die Höhe der Leistungen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Auswirkungen von Jubiläumsgeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld beleuchtet und die damit verbundenen rechtlichen Fragen analysiert.
Der Fall vor Gericht
Jubiläumsgeld bei Altersteilzeit nicht für Arbeitslosengeld relevant
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein vorzeitig ausgezahltes Jubiläumsgeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen ist. Der Fall betrifft einen 1957 geborenen Arbeitnehmer, der seit Juli 1981 bei der D1 AG beschäftigt war und im Februar 2019 einen Altersteilzeitvertrag abschloss.
Vorzeitige Auszahlung des Jubiläumsgeldes
Der Kläger erhielt im November 2020 ein Jubiläumsgeld in Höhe von 24.732,50 Euro für sein 40-jähriges Dienstjubiläum, das er regulär erst im Juli 2021 erreicht hätte. Die vorgezogene Zahlung erfolgte auf Basis einer Gesamtbetriebsvereinbarung, die bei vorzeitigem Ausscheiden bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen Jubiläum eine Auszahlung des Jubiläumsgeldes vorsah.
Streit um Berücksichtigung bei Arbeitslosengeld
Nach Ende der Altersteilzeit im November 2020 beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur berücksichtigte bei der Berechnung des Bemessungsentgelts das Jubiläumsgeld nicht. Der Kläger klagte dagegen und verwies darauf, dass die Arbeitsagentur in S1 in vergleichbaren Fällen das Jubiläumsgeld stets berücksichtige.
Gerichtliche Entscheidung bestätigt Arbeitsagentur
Das Landessozialgericht bestätigte die Position der Arbeitsagentur. Nach dem Sozialgesetzbuch bleiben Arbeitsentgelte bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes außer Betracht, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger das Jubiläumsgeld nur aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens bereits 2020 erhielt. Ohne die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte er die Zahlung erst im Juli 2021 bekommen.
Keine Gleichbehandlung im Unrecht
Der Verweis des Klägers auf eine möglicherweise abweichende Verwaltungspraxis in S1 überzeugte das Gericht nicht. Nach dem Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“ könne aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis kein Anspruch auf eine ebenfalls rechtswidrige Behandlung abgeleitet werden. Die Gesetzesbindung der Verwaltung habe Vorrang vor einer einheitlichen, aber rechtswidrigen Verwaltungspraxis.
Altersteilzeit und Rentenmöglichkeit
Das Gericht prüfte auch die Sonderregelung zur Altersteilzeit, wonach sich das Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld erhöhen kann. Diese Regelung greife jedoch nicht, da der Kläger bereits zum 1. Dezember 2020 eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen hätte beziehen können. Nach dem Altersteilzeitgesetz ist in solchen Fällen keine Erhöhung des Bemessungsentgelts vorgesehen, um die Arbeitslosenversicherung vor finanziellen Belastungen durch Frühverrentungen zu schützen.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt klar, dass vorzeitig ausgezahlte Jubiläumsgelder bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt werden, wenn sie nur wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden. Eine möglicherweise abweichende Verwaltungspraxis in anderen Arbeitsagenturen begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung, da es keine ‚Gleichheit im Unrecht‘ gibt. Diese Grundsatzentscheidung schafft Rechtssicherheit bei der Behandlung von Jubiläumszahlungen im Kontext von Altersteilzeit und Arbeitslosengeld.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Altersteilzeit planen und vor dem eigentlichen Jubiläumstermin ausscheiden, wird eine vorgezogene Jubiläumszahlung Ihr späteres Arbeitslosengeld nicht erhöhen. Das gilt auch dann, wenn andere Arbeitsagenturen diese Zahlungen bei der Berechnung berücksichtigen sollten. Die Entscheidung betrifft besonders Beschäftigte, die kurz vor einem Dienstjubiläum in Altersteilzeit oder Ruhestand gehen wollen. Für die konkrete Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes bedeutet dies: Nur Ihr reguläres Gehalt und normale Einmalzahlungen werden als Grundlage herangezogen, nicht aber Jubiläumsgelder, die Sie nur wegen Ihres vorzeitigen Ausscheidens erhalten haben.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche grundlegenden Pflichten hat ein Bauherr bei Bauarbeiten gegenüber Nachbargrundstücken?
Als Bauherr tragen Sie eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz angrenzender Grundstücke. Diese Verantwortung beginnt bereits mit dem unbebauten Grundstück und erstreckt sich über die gesamte Bauphase.
Verkehrssicherungspflichten
Der Bauherr muss dafür sorgen, dass von seinem Bauvorhaben keine Gefahren für Dritte ausgehen. Diese Pflicht umfasst insbesondere:
- Die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle
- Den Schutz vor Staub und Schmutz
- Die Sicherung von Baugruben
- Die Vermeidung von Verschmutzungen öffentlicher Straßen
Delegation der Pflichten
Wenn Sie als Bauherr die Bauplanung und -ausführung an Architekten oder Bauunternehmer übertragen, bleiben Sie dennoch in der Verantwortung. Sie müssen nachweisen können, wie Sie sich durch Verhandlungen mit den Bauunternehmern oder Architekten vergewissert haben, dass diese Ihre Pflichten tatsächlich erfüllen.
Haftung bei Schäden
Bei Schäden am Nachbargrundstück gilt eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Dies bedeutet:
- Sie haften für zurechenbare Einwirkungen auf das Nachbargrundstück
- Die Haftung besteht auch dann, wenn Sie sorgfältig arbeitende Fachfirmen beauftragt haben
- Bei Substanzschäden am Nachbargebäude können Sie zum vollen Schadensersatz verpflichtet werden
Präventive Maßnahmen
Als Bauherr sollten Sie vor Baubeginn:
- Die Nachbarn über das geplante Bauvorhaben informieren
- Die gesetzlichen Abstandsflächen und Regelungen einhalten
- Ein Bestandsgutachten über den Zustand der Nachbargebäude erstellen lassen
Die Verkehrssicherungspflicht erhöht sich, wenn eine besondere Gefahrenlage erkennbar ist oder Zweifel an der fachgerechten Durchführung der Arbeiten bestehen.
Was leistet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bei Wasserschäden an Nachbargebäuden?
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Wasserschäden an Nachbargebäuden, wenn diese durch das Bauvorhaben verursacht wurden und eine Haftung des Bauherrn vorliegt.
Versicherte Wasserschäden
Die Versicherung übernimmt Schäden durch Erschütterungen, Druck und sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Bei Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen sind Schäden an Nachbargrundstücken oder -gebäuden ebenfalls abgedeckt.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht versichert sind regelmäßig:
- Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse, etwa wenn eine schwere Bodenplatte das Grundwasser anhebt und dadurch der Nachbarkeller durchnässt
- Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
- Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen sowie daraus resultierende Vermögensschäden
Versicherungssummen und Deckungsumfang
Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden:
- Mindestens 5 Millionen Euro für eine grundlegende Absicherung
- Moderne Tarife bieten Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Versicherung prüft zunächst die Berechtigung der Schadenersatzansprüche. Bei berechtigten Forderungen übernimmt sie die Regulierung, bei unberechtigten wehrt sie diese ab und trägt die entstehenden Rechtskosten.
Wie müssen Wasserschäden dokumentiert werden, um Ersatzansprüche durchzusetzen?
Sofortige Dokumentation des Schadens
Bei einem Wasserschaden müssen Sie unverzüglich mit der Dokumentation beginnen. Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Blickwinkeln, insbesondere die Stelle, an der das Wasser ausgetreten ist, sowie alle beschädigten Gegenstände. Die Dokumentation sollte in drei Phasen erfolgen: vor Beginn der Aufräumarbeiten, während der Trocknung und nach der vollständigen Sanierung.
Erforderliche Nachweise und Protokolle
Ein vollständiges Schadensprotokoll muss folgende Elemente enthalten:
- Detaillierte Fotodokumentation aller betroffenen Bereiche
- Messwertprotokolle zur Bestimmung der Feuchtigkeit
- Aufmaß der beeinträchtigten Räume
- Dokumentation der Schadensursache
- Kaufnachweise und Rechnungen bei Sachschäden
- Reparaturnachweise
Gutachterliche Bewertung
Ein Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden erstellt eine schriftliche Dokumentation, die folgende Aspekte umfasst:
- Analyse der Schadensursache
- Dokumentation des Schadensumfangs
- Festlegung der erforderlichen Trocknungsdauer
- Bewertung möglicher Folgeschäden für die Bausubstanz
Zeitliche Aspekte
Die Schadensmeldung muss innerhalb von drei Tagen bei der Versicherung erfolgen. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen. Die Erstellung eines Gutachtens kann je nach Komplexität des Schadens zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen in Anspruch nehmen.
Kommunikation mit der Versicherung
Die Schadensmeldung kann telefonisch, schriftlich oder über digitale Kanäle erfolgen. Übermitteln Sie der Versicherung umgehend alle Dokumentationen und Nachweise per E-Mail. Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Welche Ausschlussgründe können Versicherungen bei Wasserschäden geltend machen?
Standardausschlüsse in der Leitungswasserversicherung
Bei Wasserschäden gibt es klar definierte Ausschlussgründe. Regenwasser aus Fallrohren ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gleiches gilt für Plansch- und Reinigungswasser – etwa wenn ein gefüllter Putzeimer umkippt und Wasser sich über den Fußboden ergießt.
Naturbedingte Ausschlüsse
Die Versicherung lehnt Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer und Witterungsniederschläge ab. Dies gilt auch für Rückstauschäden, die durch diese Wasserarten verursacht werden. Wenn beispielsweise nach starkem Regen die Kanalisation überlastet ist und Wasser aus Waschbecken austritt, besteht kein Versicherungsschutz.
Bauliche und technische Ausschlussgründe
Schwammschäden sind nur dann versichert, wenn sie durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurden. Liegt bereits ein Schwammschaden vor und wird dieser durch Leitungswasser vergrößert, ist nur der Mehrschaden versichert.
Verhaltensbedingte Ausschlüsse
Versicherungen können die Leistung verweigern, wenn Auslegungsspielräume in den Versicherungsbedingungen zu ihren Gunsten genutzt werden. Allerdings müssen Ausschlussklauseln dem Transparenzgebot entsprechen und für den Versicherungsnehmer klar und verständlich formuliert sein.
Zeitliche Komponenten
Ein wichtiger Ausschlussgrund kann die Vorvertraglichkeit des Schadens sein. Dies trifft besonders bei schleichendem Wasseraustritt zu. Die Versicherung muss jedoch genau nachweisen, dass der Schaden bereits vor Vertragsabschluss entstanden ist.
Besonderheiten bei Bauvorhaben
Im Kontext von Bauvorhaben greifen spezielle Ausschlüsse. Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse sind häufig nicht versichert. Dies kann relevant werden, wenn etwa durch eine schwere Bodenplatte das Grundwasser angehoben wird und dadurch Nachbarkeller durchnässen.
In welchem Zeitraum müssen Schadenersatzansprüche bei Wasserschäden geltend gemacht werden?
Bei Wasserschäden gelten unterschiedliche Verjährungsfristen, die sich nach der Art des Rechtsverhältnisses und den Umständen des Schadens richten.
Verjährung im Mietverhältnis
Wenn Sie als Vermieter Schadenersatzansprüche wegen eines Wasserschadens gegen Ihren Mieter geltend machen möchten, gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Diese Frist beginnt jedoch erst mit der Rückgabe der Mietsache, also der Wohnung. Ein bemerkenswerter Aspekt: Selbst wenn der Wasserschaden bereits vor über 30 Jahren entstanden ist, können die Ansprüche nicht verjähren, solange das Mietverhältnis noch besteht.
Verjährung bei Baumängeln
Wenn der Wasserschaden auf einen Baumangel zurückzuführen ist, beträgt die reguläre Verjährungsfrist fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich die Frist erheblich:
- 10 Jahre ab Entstehung des Mangels
- 3 Jahre ab Bekanntwerden des Mangels
- 30 Jahre bei Schadenersatz, wenn Personen zu Schaden kommen
Allgemeine Schadenersatzansprüche
Bei sonstigen Wasserschäden gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben.
Besondere Konstellationen
Wenn Sie den Schaden kennen, aber der Verursacher zunächst unbekannt ist, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre. In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa wenn der Schaden erst Jahre später erkennbar wird, kann die Verjährungsfrist sogar bis zu 30 Jahre betragen.
Bei Schäden durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie die Ansprüche unverzüglich nach Schadenseintritt geltend machen. Die Versicherung deckt dabei verschiedene Schadensfälle ab, wie etwa Schäden durch unsachgemäße Lagerung von Baumaterial oder mangelhafte Absicherung der Baustelle.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bemessungsentgelt
Das Bemessungsentgelt ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes. Es wird aus dem durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit ermittelt. Gemäß § 150 SGB III fließen dabei nur regelmäßige Zahlungen ein, während einmalige oder unregelmäßige Zahlungen meist unberücksichtigt bleiben. Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro und einer Jahressonderzahlung von 3.600 Euro wird nur das reguläre Gehalt für das Bemessungsentgelt herangezogen.
Gesamtbetriebsvereinbarung
Eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber, der für alle Betriebe eines Unternehmens verbindliche Regelungen festlegt. Sie basiert auf § 50 BetrVG und hat Vorrang vor einzelnen Betriebsvereinbarungen. Anders als Tarifverträge regelt sie nur innerbetriebliche Angelegenheiten. Im konkreten Fall legt die Gesamtbetriebsvereinbarung fest, dass Jubiläumsgelder bis zu 5 Jahre vor dem eigentlichen Jubiläum ausgezahlt werden können.
Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen sind staatliche Zahlungen, die den Wegfall des Arbeitslohns ausgleichen sollen. Sie werden gemäß SGB III bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Krankheit gewährt. Zu den wichtigsten gehören Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält bei Arbeitslosigkeit 60% (mit Kind 67%) seines letzten Nettogehalts als Arbeitslosengeld.
Altersteilzeit
Altersteilzeit ist ein Modell des gleitenden Übergangs in den Ruhestand, geregelt im Altersteilzeitgesetz. Arbeitnehmer ab 55 Jahren können ihre Arbeitszeit um 50% reduzieren, wobei der Arbeitgeber das reduzierte Gehalt aufstockt. Es gibt zwei Modelle: das kontinuierliche (durchgehend halbe Arbeitszeit) und das Blockmodell (erst volle, dann keine Arbeitszeit). Im Text relevant für die Berechnung von Sozialleistungen und vorzeitigen Rentenbezug.
Gleichheit im Unrecht
Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass sich niemand darauf berufen kann, dass andere in vergleichbaren Fällen rechtswidrig behandelt wurden. Er basiert auf Art. 3 GG und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Wenn eine Behörde in der Vergangenheit rechtswidrig gehandelt hat, gibt dies anderen keinen Anspruch auf die gleiche rechtswidrige Behandlung. Der Vorrang des Gesetzes steht über einer einheitlichen aber rechtswidrigen Verwaltungspraxis.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen sind gesetzlich definierte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Rechtsanspruch geltend machen zu können. Für Arbeitslosengeld sind diese in § 137 SGB III geregelt und umfassen u.a. Arbeitslosigkeit, Erfüllung der Anwartschaftszeit und Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 151 SGB III: Diese Vorschrift regelt die Bemessung des Arbeitslosengeldes, insbesondere die Grundlage für die Berechnung des Bemessungsentgelts. Das Bemessungsentgelt wird durch die Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts im Bemessungszeitraum bestimmt, der in der Regel die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit umfasst. Im vorliegenden Fall spielt diese Regelung eine zentrale Rolle, da der Kläger ein erhöhtes Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung des Jubiläumsgeldes fordert, welches in der Berechnung nicht berücksichtigt wird.
- § 49 SGB III: Gemäß dieser Vorschrift sind Einmalzahlungen, wie beispielsweise das Jubiläumsgeld, in der Regel nicht Teil der Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld. Diese Regelung ist entscheidend, da das Gericht feststellt, dass das ausgezahlte Jubiläumsgeld des Klägers nicht bei der Ermittlung des Bemessungsentgelts berücksichtigt werden kann. Dies verdeutlicht, dass der Kläger aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keinen Anspruch auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes aufgrund dieser Einmalzahlung hat.
- § 1 Abs. 1 und 2 Altersteilzeitgesetz (AltTZG): Diese Bestimmungen definieren die Bedingungen und Modalitäten der Altersteilzeit und regeln unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitiger Gewährung einer Altersteilzeit. Im Fall des Klägers war der Vertrag ausschlaggebend für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, da die Altersteilzeit mit einem reduzierten Arbeitsumfang endete, was sich auf das durchschnittliche Bemessungsentgelt auswirkt.
- Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 GG): Dieser Grundsatz fordert die Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz und schließt willkürliche Ungleichheiten aus. Der Kläger argumentiert in seinem Fall, dass andere Agenturen für Arbeit diesbezüglich unterschiedliche Praktiken anwenden, jedoch konnte ihm kein Anspruch auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gewährt werden, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt und nicht um eine verwaltungstechnische Praxis.
- § 2 Abs. 3 SGB I: Diese Vorschrift beschäftigt sich mit dem Prinzip der Bedarfsprüfung und der sozialrechtlichen Gleichbehandlung. Es wird deutlich, dass jede Leistung individuell zu prüfen ist. Im vorliegenden Fall ist die Zustimmung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes anzuwenden, sodass die spezifischen Umstände des Klägers, wie das ausbezahlte Jubiläumsgeld, nicht in die Berechnung einfließen können, wodurch er leer ausgeht.
Weitere Beiträge zum Thema
- Nahtlosigkeitsregelung: ALG-Anspruch während Reha
Das Sozialgericht Nordhausen entschied, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch während einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit bestehen bleibt. Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III stellt sicher, dass Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit weiterhin Unterstützung erhalten, auch wenn sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit während der Reha-Maßnahme beeinflusst den Anspruch nicht. → → Schutz der Arbeitslosigkeit während Rehabilitation - Arbeitslosengeldbemessung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt
In diesem Fall wurde einem Kläger Arbeitslosengeld auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts bewilligt, da er in den letzten zwei Jahren weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Die Beklagte stufte ihn in die Qualifikationsgruppe 4 ein, was zu einem täglichen Leistungsbetrag von 31,49 EUR führte. Der Kläger legte Widerspruch ein, da er der Meinung war, seine frühere Tätigkeit als Schichtleiter rechtfertige eine höhere Qualifikationsgruppe. Die Beklagte wies den Widerspruch zurück und verwies auf sozialmedizinische Stellungnahmen, die eine schwerwiegende Leistungseinschränkung feststellten. → → Aktuelle Regelungen zur Arbeitslosengeldberechnung - Nahtlosigkeitsregelung: Übergangsleistung nach Krankengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III soll einen lückenlosen Übergang zwischen verschiedenen Sozialleistungen gewährleisten, insbesondere wenn nach langer Krankheit keine sofortige Arbeitsfähigkeit besteht und keine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Sie ermöglicht den Bezug von Arbeitslosengeld, auch ohne vollständige Erfüllung der üblichen Voraussetzungen, um finanzielle Engpässe nach Auslaufen des Krankengeldes zu vermeiden. → → Sichere Übergänge nach Krankengeldbezug - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Der Artikel behandelt die Frage, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung abschließt. Es wird erläutert, dass in solchen Fällen der Anspruch ruhen kann, insbesondere wenn der Arbeitgeber nur bei Zahlung einer Abfindung hätte ordentlich kündigen können. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer so behandelt wird, als hätte er eine verlängerte Kündigungsfrist. → → Einfluss von Aufhebungsverträgen auf ALG-Ansprüche
Das vorliegende Urteil
Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 3 AL 2871/22 – Urteil vom 21.02.2024
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