Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Herausforderungen und Rechte beim unbefristeten Schwerbehindertenausweis
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Warum werden Schwerbehindertenausweise nicht mehr unbefristet ausgestellt?
- Welche Möglichkeiten gibt es, einen längerfristigen oder unbefristeten Schwerbehindertenausweis zu erhalten?
- Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verändert hat? Muss trotzdem ein neuer Ausweis beantragt werden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger fordert einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis, hat jedoch nur einen befristeten Ausweis erhalten.
- Die Ablehnung beruht auf der gesetzlichen Regelung, die keine unbefristete Ausstellung vorsieht.
- Es gibt Argumente, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers über die Jahre nicht verändert hat, was seine Forderung untermauern soll.
- Das Gericht hat die Berufung des Klägers gegen das vorangegangene Urteil zurückgewiesen.
- Die Entscheidung verweist auf die Unzulässigkeit des Antrags auf unbefristete Gültigkeit als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage.
- Der Kläger ist mit der Entscheidung unzufrieden, da er die Befristung als ungerechtfertigt empfindet.
- Das Urteil verdeutlicht, dass es kein subjektiv-öffentliches Recht auf einen unbefristeten Ausweis gibt.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtlichen Möglichkeiten für andere Personen mit ähnlichen Anliegen.
- Betroffene müssen sich mit der Regelung der fünfjährigen Gültigkeit auseinandersetzen und gegebenenfalls Widersprüche einlegen.
- Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen, was die endgültige Entscheidung in diesem Fall bedeutet.
Herausforderungen und Rechte beim unbefristeten Schwerbehindertenausweis
Der unbefristete Schwerbehindertenausweis spielt eine zentrale Rolle im Leben von Menschen mit Behinderungen. Er dient nicht nur als Nachweis der Schwerbehinderung, sondern eröffnet auch zahlreiche Vorteile und Rechte, die nach dem Schwerbehindertenrecht anerkannt sind. Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, wie beispielsweise medizinische Gutachten, die den Grad der Behinderung belegen. Eine korrekte Antragstellung ist entscheidend, um die verschiedenen Sozialleistungsansprüche und Rabatte, die mit dem Ausweis verbunden sind, zu erhalten.
Bei der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kann es je nach individueller Situation unterschiedliche Prozesse geben, einschließlich der Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Für viele Menschen stellt sich auch die Frage, ob und wann eine Erneuerung des Ausweises erforderlich ist. Es ist wichtig, sich über die relevanten Informationen, Tipps zur Antragstellung und häufige Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis zu informieren, um die eigenen Rechte und Ansprüche optimal nutzen zu können.
Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der Einsichten in die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte bei der Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises gibt.
Der Fall vor Gericht
Unbefristeter Schwerbehindertenausweis: Kein Rechtsanspruch trotz langjähriger Behinderung
Das Thüringer Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil die Klage eines Mannes auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises abgewiesen.
Der 1945 geborene Kläger, dem seit 1983 ein Grad der Behinderung von 80 zuerkannt wurde, hatte zuvor einen unbefristeten Ausweis besessen. Bei der Umstellung auf Plastikkärtchen 2019 erhielt er jedoch nur einen für fünf Jahre befristeten Ausweis.
Behördliche Entscheidung und rechtlicher Weg
Der Kläger legte gegen die Befristung Widerspruch ein, der vom Thüringer Landesverwaltungsamt als unzulässig zurückgewiesen wurde. Das Sozialgericht Nordhausen wies die daraufhin erhobene Klage ab. In der Berufung vor dem Landessozialgericht machte der Kläger geltend, dass sein GdB seit fast 40 Jahren unverändert geblieben sei und die regelmäßige Erneuerung des Ausweises mit Aufwand und Kosten verbunden wäre.
Rechtliche Bewertung des Gerichts
Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es stellte klar, dass der Schwerbehindertenausweis kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine öffentliche Urkunde ist, die die Feststellung der Schwerbehinderung nachweist. Die Befristung des Ausweises stellt somit keine anfechtbare Regelung dar.
Das Gericht betonte, dass nach § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX die Gültigkeitsdauer des Ausweises grundsätzlich befristet werden soll. Ausnahmen seien nur in atypischen Fällen möglich. Die vom Kläger vorgebrachten Gründe – langjährig unveränderter Gesundheitszustand und Aufwand für die Neubeantragung – reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um einen solchen atypischen Fall zu begründen.
Keine Ermessensentscheidung der Behörde
Das Landessozialgericht stellte klar, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung kein Ermessen ausüben musste, da kein atypischer Fall vorlag. Auch aus der Verordnung über die Ausweise für Schwerbehinderte (SchwbAwV) ergebe sich kein Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Ausweis.
Bedeutung für Schwerbehinderte
Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei langjährig bestehenden und unveränderten Behinderungen kein Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis besteht. Betroffene müssen sich darauf einstellen, ihre Ausweise regelmäßig erneuern zu lassen, selbst wenn keine Änderung ihres Gesundheitszustands zu erwarten ist.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt, dass ein Schwerbehindertenausweis grundsätzlich befristet auszustellen ist und kein Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Ausweis besteht. Selbst bei langjährig unverändertem Gesundheitszustand liegt kein atypischer Fall vor, der eine Ausnahme rechtfertigen würde. Die Befristung des Ausweises ist als Realakt nicht anfechtbar, da der Ausweis lediglich eine öffentliche Urkunde und kein Verwaltungsakt ist. Schwerbehinderte müssen daher regelmäßige Erneuerungen einplanen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Mensch mit Schwerbehinderung müssen Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Schwerbehindertenausweis in der Regel nur noch befristet ausgestellt wird – auch wenn Ihre Behinderung dauerhaft ist. Das Urteil bestätigt, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis haben, selbst wenn Ihr Gesundheitszustand seit Jahrzehnten unverändert ist. Sie müssen also alle fünf Jahre einen neuen Ausweis beantragen, was mit Aufwand und Kosten (z.B. für neue Passfotos) verbunden ist. Allerdings bleibt Ihr festgestellter Grad der Behinderung davon unberührt. Die regelmäßige Erneuerung dient vor allem der Aktualisierung Ihrer Daten und des Ausweisformats.
FAQ – Häufige Fragen
In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema unbefristeter Schwerbehindertenausweis: Kein Rechtsanspruch. Hier beantworten wir häufige Fragen und erläutern wichtige Aspekte, die Sie über die Beantragung, die Voraussetzungen und die Rechte von schwerbehinderten Menschen wissen sollten. Tauchen Sie ein in unsere sorgfältig zusammengestellten Inhalte, um Klarheit über Ihre Anliegen zu gewinnen.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Warum werden Schwerbehindertenausweise nicht mehr unbefristet ausgestellt?
- Welche Möglichkeiten gibt es, einen längerfristigen oder unbefristeten Schwerbehindertenausweis zu erhalten?
- Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verändert hat? Muss trotzdem ein neuer Ausweis beantragt werden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Warum werden Schwerbehindertenausweise nicht mehr unbefristet ausgestellt?
Schwerbehindertenausweise werden grundsätzlich befristet ausgestellt, um eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Situation zu ermöglichen. Dies basiert auf § 152 Abs. 5 Satz 3 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX), wonach die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet werden soll.
Gesetzliche Grundlage und Regelfall
Die Befristung ist der Regelfall, von dem nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden kann. Das Gesetz sieht vor, dass die Gültigkeit des Ausweises für längstens 5 Jahre vom Monat der Ausstellung an zu befristen ist. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung (GdB) unbefristet festgestellt wurde.
Gründe für die Befristung
Die Befristung dient mehreren Zwecken:
- Aktualität der Feststellungen: Sie ermöglicht es, zu gegebener Zeit zu prüfen, ob die im Ausweis dokumentierten Merkmale bzw. Nachteilsausgleiche noch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
- Anpassung an Veränderungen: Gesundheitliche Verhältnisse können sich ändern, was eine Neubewertung des GdB oder der Merkzeichen erforderlich machen kann.
- Verwaltungstechnische Gründe: Die regelmäßige Erneuerung erleichtert die Aktualisierung von Daten und die Anpassung an neue Ausweisformate.
Ausnahmen von der Befristung
In bestimmten Fällen kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Dies ist möglich, wenn eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten ist. Allerdings wird diese Möglichkeit sehr restriktiv gehandhabt.
Auswirkungen für Sie als Betroffener
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, bedeutet die Befristung für Sie:
- Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerung beantragen.
- Bei der Verlängerung wird Ihre gesundheitliche Situation erneut überprüft.
- Auch wenn sich Ihr Zustand nicht verändert hat, ist eine Neuausstellung in der Regel erforderlich.
Wichtig: Die Befristung des Ausweises hat keine Auswirkungen auf die Feststellung Ihres GdB. Diese bleibt bestehen, solange keine Änderung festgestellt wird.
Welche Möglichkeiten gibt es, einen längerfristigen oder unbefristeten Schwerbehindertenausweis zu erhalten?
Die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises ist grundsätzlich möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für maximal fünf Jahre ausgestellt.
Voraussetzungen für einen unbefristeten Ausweis
Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand voraussichtlich nicht bessern wird. Dies trifft beispielsweise zu bei:
- Dauerhaften und irreversiblen Behinderungen
- Angeborenen, nicht therapierbaren Behinderungen
- Amputationen oder dem Verlust von Gliedmaßen
Wichtig: Selbst bei einer voraussichtlich unumkehrbaren Behinderung besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis.
Verlängerung des befristeten Ausweises
Wenn Sie einen befristeten Ausweis haben, sollten Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer die Verlängerung beantragen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Formloser Antrag auf Verlängerung des bestehenden Ausweises
- Einreichung eines farbigen Passfotos für die Neuausstellung eines Ausweises
Sie können diese Unterlagen per Post senden oder persönlich bei der zuständigen Behörde einreichen.
Änderung des Gesundheitszustands
Falls sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat, sollten Sie dies der Behörde mitteilen. Eine Neubewertung könnte zu einer Anpassung des Grades der Behinderung führen.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt, insbesondere in § 152. Die Entscheidung über die Befristung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und basiert auf der individuellen Beurteilung des Einzelfalls.
Wenn Sie einen unbefristeten Ausweis beantragen möchten, sollten Sie in Ihrem Antrag detailliert darlegen, warum Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessern wird. Fügen Sie aktuelle ärztliche Gutachten bei, die diese Einschätzung unterstützen.
Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verändert hat? Muss trotzdem ein neuer Ausweis beantragt werden?
Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert hat, müssen Sie in der Regel einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen, sobald die Gültigkeit Ihres aktuellen Ausweises abläuft. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ihre gesundheitliche Situation geändert hat oder nicht.
Gründe für die Neubeantragung
Die Neubeantragung ist aus mehreren Gründen erforderlich:
- Aktualisierung der Daten: Persönliche Informationen wie Adresse oder Name können sich geändert haben.
- Überprüfung des Gesundheitszustands: Das Versorgungsamt möchte sicherstellen, dass die festgestellte Schwerbehinderung weiterhin besteht.
- Anpassung an neue Vorschriften: Gesetzliche Änderungen können eine Neuausstellung erforderlich machen.
- Fälschungssicherheit: Neue Ausweise verfügen oft über verbesserte Sicherheitsmerkmale.
Vereinfachtes Verfahren bei unverändertem Zustand
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert hat, können Sie dies im Antrag auf Verlängerung vermerken. In vielen Fällen wird dann ein vereinfachtes Verfahren angewandt:
- Sie müssen möglicherweise keine neuen ärztlichen Unterlagen einreichen.
- Das Versorgungsamt kann auf eine erneute umfassende Prüfung verzichten.
- Die Bearbeitungszeit ist in der Regel kürzer als bei Erstanträgen.
Unbefristete Ausweise
In bestimmten Fällen stellen die Versorgungsämter unbefristete Schwerbehindertenausweise aus. Dies geschieht, wenn:
- Ihre Behinderung als dauerhaft eingestuft wird.
- Eine Besserung Ihres Zustands äußerst unwahrscheinlich ist.
Auch bei unbefristeten Ausweisen kann es notwendig sein, nach einer gewissen Zeit (meist 5 Jahre) ein neues Lichtbild einzureichen, um die Identifikationsfunktion des Ausweises zu gewährleisten.
Vorgehen bei Ablauf des Ausweises
Wenn Ihr Ausweis abläuft, sollten Sie rechtzeitig (etwa 3 Monate vorher) einen Antrag auf Verlängerung stellen. Hierfür können Sie:
- Das Antragsformular bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt anfordern.
- In vielen Bundesländern den Antrag online stellen.
- Ein aktuelles Passfoto beifügen.
Beachten Sie, dass eine Verlängerung auf dem alten Ausweis nicht mehr möglich ist. Es wird immer ein neuer Ausweis ausgestellt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird, stehen Ihnen zwei wesentliche rechtliche Schritte zur Verfügung: der Widerspruch und die Klage vor dem Sozialgericht.
Widerspruch einlegen
Der erste Schritt ist das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid. Hierfür haben Sie eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden. Es genügt zunächst ein formloser Widerspruch zur Fristwahrung. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
In der Widerspruchsbegründung sollten Sie sich auf die konkreten Auswirkungen Ihrer Behinderung im Alltag konzentrieren. Neue ärztliche Befunde oder Gutachten können Ihre Position stärken. Das Versorgungsamt wird Ihren Fall daraufhin erneut prüfen.
Klage vor dem Sozialgericht
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Die Klage muss schriftlich eingereicht werden und sollte folgende Elemente enthalten:
- Ihre persönlichen Daten
- Bezeichnung des beklagten Versorgungsamts
- Kopien des ursprünglichen Bescheids und des Widerspruchsbescheids
- Eine Begründung, warum Sie einen unbefristeten Ausweis benötigen
- Relevante medizinische Unterlagen
Vor dem Sozialgericht fallen für Sie keine Gerichtskosten an. Sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, müssen Sie dessen Kosten nur bei Verlust des Prozesses tragen.
Erfolgsaussichten und Dauer des Verfahrens
Die Erfolgsaussichten hängen stark von Ihrem individuellen Fall ab. Entscheidend sind die Art und Schwere Ihrer Behinderung sowie die Prognose für deren Verlauf. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Behinderung dauerhaft ist und sich voraussichtlich nicht bessern wird, stehen die Chancen gut.
Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren bisherigen Status. Wenn Sie also bereits einen befristeten Schwerbehindertenausweis haben, bleibt dieser gültig, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Vorbereitung und Dokumentation
Um Ihre Chancen zu verbessern, sollten Sie:
- Alle medizinischen Unterlagen sorgfältig sammeln und chronologisch ordnen
- Ein Tagebuch über Ihre Einschränkungen im Alltag führen
- Regelmäßige Arztbesuche wahrnehmen und dokumentieren lassen
- Gegebenenfalls ein unabhängiges medizinisches Gutachten einholen
Bedenken Sie, dass die Behörden und Gerichte nicht nur auf die Diagnose schauen, sondern vor allem auf die tatsächlichen Auswirkungen Ihrer Behinderung. Je detaillierter Sie diese belegen können, desto besser stehen Ihre Chancen auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Grad der Behinderung (GdB): Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßzahl, die den Schweregrad einer Behinderung beschreibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und spiegelt wider, wie stark die Behinderung das Leben der betroffenen Person einschränkt. Ein höherer GdB kann zu bestimmten Vorteilen und Nachteilsausgleichen führen, wie zusätzliche Urlaubstage oder steuerliche Erleichterungen. Die Feststellung des GdB erfolgt durch medizinische Gutachten.
- Widerspruch: Ein Widerspruch ist ein Rechtsmittel, mit dem man die Überprüfung einer behördlichen Entscheidung verlangen kann. Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt oder eine andere negative Entscheidung trifft, hat man in der Regel die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch führt dazu, dass die Behörde ihre Entscheidung nochmals überprüft. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann Klage vor einem Verwaltungsgericht erhoben werden.
- Verwaltungsakt: Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde, die verbindlich und unmittelbar rechtswirksam ist. Er kann Rechte verleihen, Verpflichtungen auferlegen oder Rechtsverhältnisse festlegen. Ein Schwerbehindertenausweis, der lediglich als Nachweis einer schon getroffenen Entscheidung dient, ist kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentliche Urkunde. Ein Verwaltungsakt kann durch Rechtsmittel, wie Widerspruch oder Klage, angefochten werden.
- Öffentliche Urkunde: Eine öffentliche Urkunde ist ein Dokument, das von einer Behörde oder einer entsprechenden Stelle ausgestellt wird und der Beweisführung dient. Diese Urkunden genießen einen höheren Beweiswert und müssen meist besondere Formvorschriften einhalten. Ein Schwerbehindertenausweis ist eine solche öffentliche Urkunde, die den Grad der Behinderung nachweist, aber selbst keine rechtliche Entscheidung darstellt und daher nicht anfechtbar ist.
- Befristung: Die Befristung ist die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit eines Dokuments oder einer Erlaubnis. Bei Schwerbehindertenausweisen erfolgt die Befristung in der Regel auf fünf Jahre, um sicherzustellen, dass die Angaben aktuell bleiben. Eine Befristung kann verlängert werden, indem ein neuer Antrag gestellt wird. Diese Befristung ist gesetzlich vorgeschrieben und nur in Ausnahmefällen kann ein unbefristeter Ausweis ausgestellt werden.
- Atypischer Fall: Ein atypischer Fall ist eine besondere Konstellation, die von der üblichen Norm oder Praxis abweicht. Im Kontext des Schwerbehindertenausweises bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine unbefristete Ausstellung nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen gegeben sind. Diese Besonderheiten müssen so gravierend sein, dass die Befristung als unnötig oder unpassend erscheint. Ein unveränderter Gesundheitszustand über viele Jahre allein reicht nach der Rechtsprechung nicht aus, um einen atypischen Fall zu begründen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 54 Abs. 1 SGG (Sozialgerichtsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Sozialrecht. Er besagt, dass mit dieser Klageart die Aufhebung eines Verwaltungsaktes oder die Verurteilung zum Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt werden kann. Der vorliegende Fall dreht sich um die Befristung des Schwerbehindertenausweises und die Frage, ob dies einen Verwaltungsakt darstellt, der mit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage angegriffen werden kann.
- § 31 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz): Dieser Paragraph definiert den Begriff des Verwaltungsakts. Er regelt die Rechtsfolgen und das Zustandekommen eines Verwaltungsakts, der meist die Grundlage für das gerichtliche Verfahren darstellt. Der Schwerbehindertenausweis erfüllt nach dieser Norm die Bedingungen für einen Verwaltungsakt nicht.
- § 152 Abs. 2 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX): Dieser Paragraph legt fest, dass der Schwerbehindertenausweis als öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu werten ist. Demnach ist der Ausweis lediglich ein Nachweis der Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten, der durch den Versorgungsverwaltungsakt im Bescheid über die Schwerbehinderteneinstufung begründet wird.
- § 417 ZPO (Zivilprozessordnung): Diese Norm definiert die „öffentliche Urkunde“. Sie versteht sich als eine schriftliche Erklärung, die von einer Behörde oder einem hierfür befugten Amtsträger ausgestellt und mit dessen Siegel sowie einer Unterschrift versehen ist. Damit beschreibt sie den Schwerbehindertenausweis als ein Dokument, das die Feststellung der Behinderung gegenüber Dritten belegt, aber keine eigenständige Rechtsfolge darstellt.
- Recht auf Schwerbehinderung: Der Kläger stützt seinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis auf ein subjektiv-öffentliches Recht darauf. Obwohl die Feststellung der Schwerbehinderung ein Recht darstellt, gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung, die einen Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis begründet. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises richtet sich nach den festgelegten Regelungen für die Ausstellung des Ausweises.
Das vorliegende Urteil
Thüringer Landessozialgericht – Az.: L 5 SB 907/22 – Urteil vom 22.06.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.