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Das Elterngeld

Elterngeld – Was genau ist das überhaupt? Und wann erhält man es?

Das Elterngeld in Deutschland ist eine einkommensabhängige Leistung, die den Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ermöglichen soll. Die Leistung des Staates soll also in dieser Zeit Einkommenseinbußen ausgleichen.

Wann und für wen besteht ein Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld beantragen
Alles wichtige zum Thema Elterngeld. Foto: leaf/Bigstock

Elterngeld können grundsätzlich alle Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes beantragen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und daher nicht oder höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Doch nicht nur Erwerbstätige erhalten Elterngeld. Auch Studierende und Auszubildende haben einen Anspruch.

Der Elterngeldantrag sollte dabei umgehend nach der Geburt gestellt werden. Sollten sich Umstände ergeben, wegen denen Sie das Beantragen vergessen, ist eine rückwirkende Leistungszahlung von bis zu drei Monaten möglich.

Wie lange ist es möglich Elterngeld zu beziehen?

In der Regel kann Elterngeld in den ersten 14 Monaten ab Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil allein kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, muss auch der andere Elternteil mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen. Die Beiträge beider Elternteile können dabei gleichzeitig oder hintereinander bezogen werden.

Höhe des Elterngeldbeitrags

Interessant ist jedoch, wie hoch die monatlichen Beiträge sind, die man im Falle eines beantragten Elterngeldes bezieht. Grundsätzlich gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Liegt Ihr monatliches Netto-Einkommen zwischen 1000€ und 1200€ erhalten Sie 67% des Voreinkommens während dieser Zeit. Für Geringverdiener mit einem monatlichen Einkommen unter 1000€ steigt der Prozentsatz an. Sollten Sie in der Zeit vor der Geburt mehr als 1200€ verdient haben, liegt der Prozentsatz lediglich bei 56% des monatlichen Voreinkommens.

Weitere Abzüge erfolgen, wenn in der Zeit vor der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen wurde.

Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kindergeldzuschlag ist weiterhin zu beachten, dass das Elterngeld als vollständiges Einkommen angerechnet wird.

Geschwisterbonus

An der Höhe des Elterngeldbetrages ändert sich weiterhin etwas, wenn bereits ältere Kinder in der Familie bestehen. Wer schon ältere Kinder hat, hat meist vor der Geburt des jüngeren Kindes weniger gearbeitet. Abhilfe schafft dort der Geschwisterbonus. Sofern neben dem Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren vorhanden sind, beträgt der Bonus 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75€.

Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten monatlich einen Mehrlingszuschlag von 300€ zusätzliches Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind.

Das Elterngeld plus

Lohnersatz in Elternzeit
Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und auch Väter, welche nach der Geburt ihres Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder wesentlich reduzieren. Foto: Kaspars Grinvalds/Bigstock

Besonderheiten ergeben sich für Eltern von Kindern, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden. Diese haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem neuen Elterngeld plus.

Interessant ist das Elterngeld plus für Eltern, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Beim Elterngeld plus wird so der monatlich zustehende Betrag nur zur Hälfte ausgezahlt. Dafür wird der Zeitraum, in dem die Leistung bezogen wird, dementsprechend über den 14. Lebensmonat des Kindes verlängert, also verdoppelt auf 28 Monate.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Die mit dem Elterngeld verbundene Elternzeit, die die Abwesenheit der Eltern in der Erwerbstätigkeit charakterisiert, muss offiziell spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich angemeldet werden. Sobald dies angemeldet ist, unterliegt der Elternteil einem besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf einen dann grundsätzlich nicht mehr kündigen, vorausgesetzt es besteht kein besonders wichtiger Grund.

Möchten Sie Elterngeld beziehen und haben Sie diesbezüglich Fragen, oder entwickelt sich eine Diskussion mit Ihrem Chef, so lassen Sie sich gerne in unserer Kanzlei rechtlich beraten. Hier können all Ihre Bedenken und Sorgen schnell und effektiv bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür das Beratungsangebot vor Ort oder die bequeme und schnelle Online- Beratung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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