Was ist das Kindergeld und welches Ziel verfolgt es?
Das Kindergeld zählt in Deutschland wohl zu den wichtigsten Leistungen für die Familie. Das Kindergeld stellt dabei eine Ausgleichzahlung dar, die die Familien finanziell entlasten sollen und eine Existenzgrundlage für das Kind bietet.
Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Haushalt der Familie leben. Als weitere Voraussetzung wird gefordert, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der Anspruch entsteht bereits im Monat der Geburt des Kindes und hält uneingeschränkt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Ausnahme: Kindergeld für volljährige Kinder
Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Kindergeldanspruch weiter bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. In diesem Fall wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr des Kindes weiter ausgezahlt. Um diese Leistung zu bekommen, muss das Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr neu beantragt werden und fortlaufend jedes Jahr nachgewiesen werden.
Keine Altersbegrenzung besteht allerdings für behinderte Kinder. Wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird das Kindergeld fortlaufend gezahlt.
Höhe des Kindergeldbetrags
Das Kindergeld wird im Unterschied zu vielen anderen Leistungen des Staates einkommensunabhängig ausgezahlt. Es wird lediglich nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Es beträgt aktuell:
- 1. Kind: 192€
- 2. Kind: 192€
- 3. Kind: 198€
- 4. Und weitere Kinder: 223€
Zum 1. Januar 2018 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um je 2€ vorgesehen.
Wo wird das Kindergeld beantragt?
In Deutschland ist die Familienkasse für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Diese ist in der Agentur für Arbeit ansässig, weswegen auch hier das Kindergeld beantragt werden muss.
Haben Sie dennoch Fragen zum Kindergeld, holen Sie sich gerne rechtliche Beratung in unserer Kanzlei ein.