Eine Schülerin stürzte während des synchronen Englischunterrichts im Homeschooling und verletzte sich beim Holen eines Arbeitsmittels. Die zuständige Unfallversicherung sah den Schulunfall bei Distanzunterricht nicht gegeben, da eine lückenlose Aufsicht der Lehrkraft fehlte.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Unfall im Homeschooling: Wann zahlt die Versicherung?
- Warum führte ein Sturz gegen die Bettkante zum Streit?
- Wann gilt ein Unfall als versicherter Schulunfall?
- Warum der Unterrichts-Kontext, nicht die Kamera zählte
- Was bedeutet das Urteil für den Distanzunterricht?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt der gesetzliche Unfallschutz, wenn mein Kind beim Homeschooling zu Hause verunfallt?
- Zählt das Holen von Lernmaterial wie einem Wörterbuch während der Stillarbeit als Schulunfall?
- Hängt mein Versicherungsschutz im Online-Unterricht von der ständigen Videoaufsicht der Lehrkraft ab?
- Was mache ich, wenn die Unfallversicherung den Sturz meines Kindes als private Verrichtung ablehnt?
- Welche privaten Tätigkeiten unterbrechen den gesetzlichen Unfallschutz im Distanzunterricht?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: S 9 U 158/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Sozialgericht München
- Datum: 22.05.2023
- Aktenzeichen: S 9 U 158/22
- Verfahren: Gerichtsbescheid
- Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialrecht
- Das Problem: Eine Schülerin verletzte sich zu Hause während des verpflichtenden Online-Englischunterrichts an einer Bettkante. Die zuständige Unfallversicherung weigerte sich, den Sturz als versicherten Schulunfall anzuerkennen.
- Die Rechtsfrage: Ist ein Unfall, der während der Stillarbeit im verpflichtenden synchronen Online-Unterricht passiert, durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgedeckt?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass der Unfall als Versicherungsfall anerkannt werden muss. Die Handlung, ein Wörterbuch zu holen, diente unmittelbar der Erfüllung der schulischen Aufgabe.
- Die Bedeutung: Schüler stehen auch im verpflichtenden synchronen Distanzunterricht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lehrkraft zum Unfallzeitpunkt eine durchgehende optische oder akustische Aufsicht hatte.
Unfall im Homeschooling: Wann zahlt die Versicherung?

Ein Sturz im eigenen Zimmer ist normalerweise eine private Angelegenheit. Wenn dieser Sturz jedoch während des verpflichtenden Online-Unterrichts geschieht, verschwimmen die Grenzen zwischen privatem Raum und schulischer Veranstaltung. Genau diese komplexe Frage musste das Sozialgericht München in seinem Gerichtsbescheid vom 22. Mai 2023 (Aktenzeichen: S 9 U 158/22) klären. Der Fall einer Schülerin, die sich während des Englischunterrichts via Microsoft Teams verletzte, wirft ein Schlaglicht auf die Reichweite des gesetzlichen Unfallschutzes im digitalen Zeitalter.
Warum führte ein Sturz gegen die Bettkante zum Streit?
Am 29. April 2021 nahm eine Schülerin, Jahrgang 2007, von zu Hause aus am verpflichtenden Englisch-Distanzunterricht ihrer Schule teil. Die Klasse war über Microsoft Teams zusammengeschaltet, geleitet von einer Lehrerin. Während einer Phase der „Stillarbeit“, in der die Schüler eine Aufgabe bearbeiten sollten, stand die Klägerin von ihrem Schreibtischstuhl auf, um ein Wörterbuch aus einem Regal zu holen. Dabei stolperte sie und prallte mit dem Kopf gegen die Kante ihres Bettes. Die Folge waren eine Platzwunde an der Lippe und ein abgebrochener Zahn, die noch am selben Tag in einer Klinik behandelt werden mussten.
Die Mutter informierte die Lehrerin per E-Mail noch am Nachmittag des Unfalltages über den zahnärztlichen Notfall. Die Schule meldete den Vorfall der zuständigen Unfallversicherung. Diese lehnte die Anerkennung als Versicherungsfall jedoch ab. In ihrem Bescheid vom 27. Mai 2021 und dem späteren Widerspruchsbescheid vom 23. März 2022 argumentierte die Versicherung, dass Tätigkeiten, die Schüler im häuslichen Umfeld ohne direkte Beaufsichtigung durch die Schule ausführen, nicht versichert seien. Zum Unfallzeitpunkt habe keine durchgehende optische oder akustische Verbindung zur Lehrkraft bestanden. Es handle sich um eine private Verrichtung, für die der Versicherungsschutz nicht greife. Die Familie der Schülerin sah das anders und zog vor das Sozialgericht München mit dem Ziel, den Unfall als Schulunfall anerkennen zu lassen.
Wann gilt ein Unfall als versicherter Schulunfall?
Ein Unfall gilt dann als versicherter Schulunfall, wenn er sich im Rahmen einer schulischen Tätigkeit ereignet. Schülerinnen und Schüler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Das Gesetz definiert einen Arbeitsunfall in § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Die entscheidende Hürde ist jedoch nicht der Unfall selbst, sondern der Nachweis eines „sachlichen Zusammenhangs“ mit der versicherten Tätigkeit – in diesem Fall dem Schulbesuch. Der Versicherungsschutz ist nicht an das Schulgebäude gebunden, sondern an die Teilnahme an einer organisatorisch von der Schule verantworteten Veranstaltung. Durch die Pandemie und die Verlagerung des Unterrichts in den häuslichen Bereich hat der Gesetzgeber mit § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII klargestellt, dass dieser Schutz auch im Distanzunterricht bestehen kann. Die Kernfrage lautet also immer: Handelte die Schülerin im Moment des Unfalls in einer Weise, die objektiv dem Zweck des Unterrichts diente, oder verfolgte sie private, Eigenwirtschaftliche Interessen?
Warum der Unterrichts-Kontext, nicht die Kamera zählte
Das Herzstück der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob der Weg zum Bücherregal noch Teil des Unterrichts oder schon eine private Handlung war. Das Sozialgericht München bejahte den Versicherungsschutz und verurteilte die Unfallkasse, das Ereignis als Versicherungsfall anzuerkennen. Die Analyse des Gerichts folgte dabei einer klaren und nachvollziehbaren Logik.
War das Holen des Wörterbuchs eine private Tätigkeit?
Das Gericht musste klären, ob die Handlung der Schülerin – das Aufstehen und Holen eines Buches – objektiv dem Zweck des Englischunterrichts diente. Die Unfallversicherung argumentierte, dies sei eine private Verrichtung im häuslichen Bereich. Das Gericht sah dies anders. Es stellte fest, dass die Schülerin den Weg nicht aus einer privaten Laune heraus antrat, etwa um sich ein Getränk zu holen oder eine Pause zu machen. Die Handlung stand in einem direkten und unmittelbaren Bezug zur schulischen Aufgabe, die ihr im Rahmen der „Stillarbeit“ aufgetragen worden war. Das Wörterbuch war ein notwendiges Hilfsmittel, um diese Aufgabe zu erledigen. Die „Handlungstendenz“ der Schülerin war damit klar auf die Erfüllung ihrer schulischen Pflichten gerichtet.
Wie das Gericht den „organisatorischen Zusammenhang“ prüfte
Um den Unfall dem Verantwortungsbereich der Schule zuzuordnen, prüfte das Gericht mehrere Kriterien. Erstens war die Teilnahme am Distanzunterricht an diesem Tag für die Schülerin verpflichtend. Sie erfüllte damit eine schulische Pflicht. Zweitens handelte es sich um synchronen Unterricht, also eine live stattfindende Veranstaltung mit einer Lehrkraft, die den Ablauf steuerte und jederzeit hätte eingreifen oder Anweisungen geben können. Der Unterricht fand in einem klar definierten zeitlichen Rahmen statt. Drittens ist die „Stillarbeit“ eine typische und anerkannte Unterrichtsform. Sie unterbricht den organisatorischen Zusammenhang zur Schule nicht, sondern ist ein integraler Bestandteil davon. Das Gericht stellte fest, dass all diese Faktoren einen ausreichend starken organisatorischen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Schülerin und der Schule herstellten.
Der Knackpunkt: Leitung statt lückenloser Aufsicht
Das entscheidende Argument der Unfallversicherung war das Fehlen einer durchgehenden Video- oder Tonübertragung. Da die Lehrerin den Unfall nicht live sehen oder hören konnte, sei der Schutz entfallen. Genau hier setzte das Gericht den entscheidenden Kontrapunkt. Es stellte klar, dass der Versicherungsschutz im Distanzunterricht nicht von einer lückenlosen audiovisuellen Überwachung abhängt. Entscheidend ist nicht, ob die Lehrkraft die Schülerin in jeder Sekunde im Blick hat, sondern ob sie die Leitung des Unterrichts innehat und die prinzipielle Möglichkeit zur Kommunikation und Steuerung besteht.
Die Lehrerin kontrollierte die Anwesenheit und hätte jederzeit anweisen können, Kameras und Mikrofone einzuschalten. Dass dies aus praktischen oder datenschutzrechtlichen Gründen nicht permanent geschah, hebt den schulischen Charakter der Veranstaltung nicht auf. Die Leitungskompetenz der Lehrkraft und die Einbindung der Schüler in eine strukturierte, verpflichtende Lerneinheit waren für das Gericht ausschlaggebend – nicht die technische Umsetzung der Aufsicht.
Warum die Argumente der Versicherung nicht überzeugten
Das Gericht setzte sich detailliert mit den Einwänden der Unfallversicherung auseinander und verwarf sie. Das Argument der „unbeaufsichtigten privaten Tätigkeit“ scheiterte daran, dass der Unterricht als Ganzes eine organisierte und geleitete Schulveranstaltung war. Die Handlung selbst diente nachweislich einem schulischen Zweck. Die Behauptung, die Lehrerin habe erst am Folgetag von dem Unfall erfahren, wurde durch die E-Mails der Mutter vom selben Tag und die Aussage der Lehrerin in der Verhandlung widerlegt, die eine frühere Kenntnisnahme für möglich hielt. Unabhängig davon, so das Gericht, ändere der Zeitpunkt der Kenntnisnahme nichts am bereits bestehenden Versicherungsschutz zum Unfallzeitpunkt. Die technische Gegebenheit, dass Kameras meist ausgeschaltet waren, konnte den starken organisatorischen Rahmen des verpflichtenden Synchron-Unterrichts nicht aufheben.
Was das Gericht konkret anordnete
Im Ergebnis hob das Gericht den ablehnenden Bescheid der Unfallversicherung vom 27. Mai 2021 sowie den Widerspruchsbescheid vom 23. März 2022 auf. Es verurteilte die Beklagte, das Ereignis vom 29. April 2021 als Versicherungsfall anzuerkennen. Dies bedeutet, dass die Versicherung den Unfall grundsätzlich als Schulunfall behandeln muss. Über konkrete Leistungsansprüche, wie die Übernahme von Behandlungskosten, muss die Versicherung nun gesondert entscheiden. Zudem wurde der Versicherung auferlegt, die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
Was bedeutet das Urteil für den Distanzunterricht?
Mit diesem Gerichtsbescheid hat das Sozialgericht München die Rechtslage für Unfälle im synchronen Distanzunterricht weiter konkretisiert. Es steht fest, dass der gesetzliche Unfallschutz für Schüler nicht an eine permanente visuelle oder akustische Kontrolle durch die Lehrkraft geknüpft ist. Entscheidend ist der organisatorische Rahmen: Wenn der Unterricht von der Schule verpflichtend angesetzt, zeitlich strukturiert und von einer Lehrkraft live geleitet wird, besteht der Versicherungsschutz auch im häuslichen Umfeld. Handlungen, die unmittelbar der Erledigung einer schulischen Aufgabe dienen – wie das Holen eines Arbeitsmittels –, sind dabei Teil der versicherten Tätigkeit. Die Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Schülern im Homeschooling und stellt klar, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit den modernen Formen des Unterrichts Schritt hält.
Die Urteilslogik
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Lernende auch im häuslichen Umfeld, sofern sie im Rahmen einer organisatorisch von der Schule geleiteten Veranstaltung agieren.
- Zweckbindung der Handlung: Der gesetzliche Unfallschutz deckt alle Handlungen ab, die objektiv und unmittelbar der Erfüllung einer schulischen Aufgabe dienen, selbst wenn Lernende diese im privaten Raum ausführen, um benötigte Arbeitsmittel zu beschaffen.
- Leitung vor Lückenloser Aufsicht: Für die Wirksamkeit des Unfallschutzes im synchronen Distanzunterricht ist die organisatorische Leitung und Steuerung durch die Lehrkraft ausschlaggebend, nicht die technische Fähigkeit zur ständigen visuellen oder akustischen Überwachung der Schüler.
- Bestandsschutz der Stillarbeit: Eine durch die Lehrkraft angeordnete Phase der Stillarbeit unterbricht den schulischen Zusammenhang nicht, sondern stellt eine typische und integral versicherte Unterrichtsform dar, die den Schutz während des Homeschoolings aufrechterhält.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist stets der unmittelbare sachliche Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der verpflichtenden schulischen Tätigkeit.
Benötigen Sie Hilfe?
Stellt Ihre Unfallversicherung den Versicherungsschutz bei Homeschooling infrage? Kontaktieren Sie uns, um eine erste Einschätzung Ihres Falls zu erhalten.
Experten Kommentar
Wie weit reicht die Verantwortung der Schule in das private Kinderzimmer? Das Gericht stellt hier klar: Der gesetzliche Versicherungsschutz hängt nicht von der Kameratechnik ab. Ausschlaggebend ist der organisatorische Rahmen des verpflichtenden Synchron-Unterrichts und der unmittelbare Zweck der Tätigkeit. Wer ein Wörterbuch holt, um eine Aufgabe zu erledigen, handelt objektiv im Rahmen der Schulpflicht, egal ob die Lehrkraft in diesem Moment zusieht oder nicht. Dieses Urteil gibt Eltern und Schülern die nötige Sicherheit, dass der gesetzliche Schutz auch in den digitalen Formen der Stillarbeit greift.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der gesetzliche Unfallschutz, wenn mein Kind beim Homeschooling zu Hause verunfallt?
Ja, der gesetzliche Unfallschutz gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Schulunfall im häuslichen Umfeld ereignet. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass der Schutz des Sozialgesetzbuches VII (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII) auch im Distanzunterricht bestehen kann. Entscheidend ist, ob der Unfall während einer verpflichtenden, organisierten Veranstaltung der Schule geschah und die verunfallte Tätigkeit einem schulischen Zweck diente.
Voraussetzung für den Schutz ist der sogenannte sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Der Unterricht muss organisatorisch von der Schule verantwortet, verpflichtend angesetzt und zeitlich strukturiert sein. Juristisch sprechen wir hier vom synchronen Unterricht – einer live stattfindenden Veranstaltung mit direkter Leitung durch die Lehrkraft. Führt Ihr Kind in dieser Zeit Handlungen aus, die objektiv der Erfüllung der schulischen Pflichten dienen, ist es versichert.
Die örtliche Trennung vom Schulgebäude ist unerheblich; der Schutz ist nicht an die physische Anwesenheit gebunden. Der Schutz entfällt allerdings, wenn die verunfallte Tätigkeit einem rein privaten Interesse diente, das nicht unmittelbar zur Aufgabenbearbeitung erforderlich war. Konkret: Das Aufstehen, um ein notwendiges Arbeitsmittel zu holen, gilt als versichert, während der Weg zur privaten Versorgung, beispielsweise das Holen eines Getränks, den Schutz unterbricht.
Sammeln Sie sofort alle digitalen Beweise, wie Stundenpläne oder E-Mail-Anweisungen der Schule, um die Teilnahmeverpflichtung und den zeitlichen Rahmen des Unterrichts zu belegen.
Zählt das Holen von Lernmaterial wie einem Wörterbuch während der Stillarbeit als Schulunfall?
Ja, der gesetzliche Unfallschutz besteht auch in der Stillarbeitsphase des Distanzunterrichts. Das Sozialgericht München stellte in einem Präzedenzfall fest, dass das Aufstehen zum Holen eines notwendigen Arbeitsmittels als Schulunfall gilt. Die Tätigkeit steht in einem unmittelbaren Bezug zur schulischen Aufgabe, die erledigt werden sollte. Somit greift die gesetzliche Unfallversicherung, obwohl die Lehrkraft zum Unfallzeitpunkt keine aktiven Anweisungen gab.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist stets der objektive Zweck der Handlung. Stillarbeit gilt als anerkannte und typische Unterrichtsform und unterbricht den organisatorischen Zusammenhang zur Schule nicht. Wenn das Kind den Schreibtisch verlässt, muss die Bewegung der Erfüllung der aktuellen schulischen Aufgabe dienen. Das Gericht prüfte die Handlungstendenz der Schülerin, die ein Wörterbuch zur sofortigen Bearbeitung einer Englischaufgabe benötigte.
Der Schutz entfällt dagegen, wenn die Bewegung aus privatem Interesse geschieht. Konkret unterschied das Gericht: Ein Weg, um sich Essen oder ein Getränk zu holen, wäre nicht versichert, da es dem eigenwirtschaftlichen Interesse dient. Das Holen des Wörterbuchs war jedoch ein notwendiges Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung. Diese klare Abgrenzung hält den sachlichen Zusammenhang zur Schule aufrecht, auch wenn keine lückenlose Videoaufsicht durch die Lehrkraft bestand.
Protokollieren Sie bei einem Unfall detailliert, welche spezifische Aufgabe gestellt war und welches Hilfsmittel zu deren sofortiger Erledigung notwendig wurde.
Hängt mein Versicherungsschutz im Online-Unterricht von der ständigen Videoaufsicht der Lehrkraft ab?
Nein, der gesetzliche Unfallschutz im Distanzunterricht hängt nicht von der ständigen Videoaufsicht der Lehrkraft ab. Das Sozialgericht München stellte klar, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch erlischt, nur weil Kameras oder Mikrofone zum Unfallzeitpunkt ausgeschaltet waren. Entscheidend ist vielmehr, dass die Lehrkraft die Leitungskompetenz über den Unterricht innehatte und diesen steuern konnte.
Das Gericht lehnte das Argument der beklagten Unfallversicherung ab, die eine lückenlose audiovisuelle Überwachung forderte. Die Richter fokussierten auf den organisatorischen Zusammenhang zur Schule. Obwohl Kameras oft aus Datenschutz- oder Praktikabilitätsgründen deaktiviert sind, bleibt die Veranstaltung eine verpflichtende, schulische Einheit. Die Lehrerin kontrollierte die Anwesenheit der Schüler und steuerte den Ablauf des synchronen Unterrichts in einem definierten Rahmen.
Die Leitungskompetenz bedeutet, dass die Lehrkraft jederzeit prinzipiell die Möglichkeit zur Steuerung und Kommunikation besaß. Sie hätte während der Stillarbeit Anweisungen geben oder Schüler auffordern können, ihre Kamera einzuschalten. Diese Einbindung in einen strukturierten, verpflichtenden Rahmen zählt juristisch schwerer als die technische Aufsichtssituation. Der schulische Charakter wird durch die technischen Gegebenheiten des Online-Unterrichts nicht aufgehoben.
Erfragen Sie bei der Schule, welche Regeln für das Ein- und Ausschalten von Kameras galten, und bestätigen Sie, dass die Lehrkraft zur Unfallzeit per Chat oder Ton erreichbar war.
Was mache ich, wenn die Unfallversicherung den Sturz meines Kindes als private Verrichtung ablehnt?
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid der Unfallversicherung erhalten, müssen Sie schnell handeln, um Ihre Ansprüche zu sichern. Legen Sie zunächst innerhalb der gesetzten Frist – meist vier Wochen – Widerspruch gegen den Bescheid ein. Die Argumentation der Versicherung, es handle sich um eine private Verrichtung, lässt sich mit juristischen Argumenten und der aktuellen Rechtsprechung erfolgreich entkräften.
Der Kern Ihres Widerspruchs muss sich auf den sachlichen Zusammenhang mit der schulischen Tätigkeit konzentrieren. Dabei kommt es darauf an, dass die ausgeführte Tätigkeit objektiv und unmittelbar der Erfüllung einer schulischen Pflicht diente. Juristisch wird hier die „Handlungstendenz“ geprüft: War die Bewegung auf das Lernen gerichtet, wie beim Holen eines benötigten Wörterbuchs? Nur Handlungen aus rein privatem, eigenwirtschaftlichem Interesse, wie das spontane Holen eines Getränks, unterbrechen den gesetzlichen Schutz.
Um den Widerspruch fundiert zu begründen, sollten Sie aktuelle Gerichtsentscheidungen anführen. Das Sozialgericht München stellte in einem ähnlichen Fall (Aktenzeichen: S 9 U 158/22) klar, dass der Versicherungsschutz nicht an eine lückenlose Videoaufsicht gebunden ist. Dieses Urteil entkräftet das häufige Argument der Versicherung zur mangelnden Aufsicht. Fokussieren Sie sich also auf den Zweck der Handlung, nicht darauf, ob die Lehrkraft den Unfall im Blick hatte.
Suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht auf und legen Sie ihm den Ablehnungsbescheid sowie den gesamten schriftlichen Verkehr vor.
Welche privaten Tätigkeiten unterbrechen den gesetzlichen Unfallschutz im Distanzunterricht?
Der gesetzliche Unfallschutz endet, sobald Ihr Kind eine Tätigkeit verfolgt, die nicht unmittelbar der Erfüllung einer schulischen Aufgabe dient. Juristisch liegt die rote Linie bei Handlungen, die eigenwirtschaftlichen Interessen zuzuordnen sind. Dazu zählen alle Wege und Bewegungen, die zur persönlichen Versorgung oder Entspannung dienen und außerhalb des schulischen Kontexts stattfinden.
Die Regelung basiert auf dem Grundsatz, dass der Schutz an den objektiven Zweck der ausgeführten Tätigkeit geknüpft ist. Versichert sind nur Handlungen, die der schulischen Pflicht zuzurechnen sind, wie das aktive Lernen oder das zwingend notwendige Holen eines Arbeitsmittels. Bewegungen, die aus einer privaten Laune heraus oder zur Deckung primärer Bedürfnisse erfolgen, unterbrechen diesen sachlichen Zusammenhang. Dazu gehört typischerweise das Aufstehen, um sich ein Getränk oder einen Snack zu holen, oder auch der Gang zur Toilette, da diese Handlungen der privaten Daseinsvorsorge dienen.
Ein Sturz auf dem Weg zum Bücherregal, um ein Wörterbuch zu holen, ist versichert, weil das Buch zur sofortigen Bearbeitung der gestellten Aufgabe notwendig war. Der Schutz entfällt jedoch, wenn das Kind aufsteht, um ein vergessenes Getränk aus einem anderen Raum zu holen, weil dieser Weg dem privaten Versorgungsbedarf dient. Entscheidend ist dabei nicht, ob das Kind den Raum wechselt, sondern stets der unmittelbare Zweck der Bewegung im Verhältnis zur aktuellen, verpflichtenden Lernaufgabe.
Erstellen Sie eine Checkliste, damit alle benötigten Materialien und Getränke vor Beginn des synchronen Unterrichts griffbereit am Platz liegen, um private Wege zu vermeiden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Eigenwirtschaftliche Interessen
Als eigenwirtschaftliche Interessen bezeichnen Juristen alle Tätigkeiten, die jemand zur Befriedigung rein privater Bedürfnisse oder zur persönlichen Daseinsvorsorge unternimmt, ohne dass diese dem Zweck der versicherten Tätigkeit dienen. Der gesetzliche Unfallschutz greift nur bei Handlungen, die objektiv der versicherten Tätigkeit dienen; Tätigkeiten, die dem eigenen privaten Vorteil dienen, unterbrechen diesen Schutz sofort.
Beispiel: Die Schülerin wäre nicht versichert gewesen, wenn sie aufgestanden wäre, um sich einen Snack oder ein Getränk zu holen, da dies ihrem eigenwirtschaftlichen Interesse an privater Versorgung gedient hätte.
Handlungstendenz
Die Handlungstendenz beschreibt die objektive Zielrichtung einer ausgeführten Tätigkeit und ist entscheidend dafür, ob eine Handlung dem versicherten Zweck oder einem privaten Interesse diente. Dieses Konzept erlaubt es dem Gericht zu beurteilen, ob die Bewegung einer versicherten Person im Moment des Unfalls tatsächlich der Erfüllung ihrer Pflicht galt oder nur zufällig während der versicherten Zeit stattfand.
Beispiel: Das Sozialgericht München sah eine klare schulische Handlungstendenz, da die Klägerin das Wörterbuch benötigte, um die von der Lehrerin gestellte Stillarbeitsaufgabe sofort bearbeiten zu können.
Leitungskompetenz
Leitungskompetenz meint die Befugnis der Lehrkraft, den Unterrichtsverlauf jederzeit zu steuern, Anweisungen zu geben und die Durchführung der Veranstaltung organisatorisch zu verantworten. Entscheidend ist im Sozialversicherungsrecht nicht die lückenlose physische Aufsicht, sondern die prinzipielle Möglichkeit der Schule, die Veranstaltung zu leiten, wodurch der organisatorische Zusammenhang gewahrt bleibt.
Beispiel: Trotz ausgeschalteter Kameras bestätigte das Gericht die Leitungskompetenz der Lehrerin, da diese den synchronen Distanzunterricht leitete und jederzeit hätte Anweisungen zum Einschalten des Mikrofons geben können.
Sachlicher Zusammenhang
Der sachliche Zusammenhang ist die juristische Anforderung, dass ein Ereignis in einem direkten, inneren Bezug zur versicherten Tätigkeit – hier dem Schulbesuch und der Unterrichtsverpflichtung – stehen muss, damit der Schutz greift. Das Gesetz verlangt diesen Nachweis, damit nur diejenigen Unfälle vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden, die auch tatsächlich durch die spezifische Pflichtentfaltung entstanden sind, nicht durch zufällige private Geschehnisse.
Beispiel: Der sachliche Zusammenhang zum Schulunterricht war gegeben, da die Schülerin genau in dem Moment stürzte, als sie ein für die gerade begonnene Englischaufgabe zwingend notwendiges Arbeitsmittel holen wollte.
Synchroner Unterricht
Juristen verstehen unter synchronem Unterricht eine live stattfindende und in Echtzeit ablaufende Unterrichtsveranstaltung, bei der Lehrkraft und Schüler gleichzeitig anwesend sind und interagieren können. Diese Form des Unterrichts ist im Hinblick auf den gesetzlichen Unfallschutz besonders wichtig, da die zeitliche Struktur und die Leitung durch die Lehrkraft den notwendigen organisatorischen Rahmen zur Schule herstellen.
Beispiel: Weil der Englischunterricht via Microsoft Teams als verpflichtender synchroner Unterricht organisiert war, bejahte das Gericht den starken organisatorischen Zusammenhang, der für den gesetzlichen Unfallschutz im Distanzunterricht notwendig ist.
Das vorliegende Urteil
SG München – Az.: S 9 U 158/22 – Gerichtsbescheid vom 22.05.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

Ich bin Dr. Christian Gerd Kotz, Rechtsanwalt und Notar in Kreuztal. Als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht vertrete ich Mandant*innen bundesweit. Besondere Leidenschaft gilt dem Sozialrecht: Dort analysiere ich aktuelle Urteile und erkläre praxisnah, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können. Seit 2003 leite ich die Kanzlei Kotz und engagiere mich in mehreren Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins.


