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Die Bedeutung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht

Eine Patientenverfügung ermöglicht es einem Menschen, seinen Willen bezüglich seiner medizinischen Behandlung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls schriftlich festzuhalten und so seine Autonomie zu bewahren, auch wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Patientenverfügungen ermöglichen im Betreuungsrecht die Wahrung des eigenen Willens bei Krankheit oder eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit. (Symbolfoto: manwolste /Canva)

Kurz und knapp


  • Die Patientenverfügung ist ein Schriftstück, das die Wünsche eines Menschen in Bezug auf seine medizinische Behandlung im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls festhält, sodass diese Wünsche auch dann respektiert werden, wenn er nicht mehr selbst entscheiden kann.
  • Sie findet ihre rechtliche Grundlage im § 1827 BGB und ist seit dem 1. Januar 2023 eine wichtige Ergänzung zum Betreuungsrecht.
  • Die Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf medizinische Entscheidungen, während eine Vorsorgevollmacht auch andere Bereiche abdecken kann und eine Betreuungsverfügung eine Person benennt, die Entscheidungen im Namen des Betroffenen trifft.
  • Sie sollte präzise formuliert sein und konkrete Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen beinhalten, wie zum Beispiel die Ablehnung oder Zustimmung zu bestimmten Eingriffen, die Art der Schmerztherapie oder die Anwendung von lebensverlängernden Maßnahmen.
  • Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu erstellen, um sicherzustellen, dass sie die formalen Anforderungen erfüllt und den eigenen Willen klar und deutlich zum Ausdruck bringt.
  • Die Patientenverfügung kann jederzeit aktualisiert oder widerrufen werden, wenn der Verfasser dazu in der Lage ist.
  • Beispiele für präzise Formulierungen in der Patientenverfügung wurden in dem Text genannt, um den Leser bei der Formulierung seiner eigenen Wünsche zu unterstützen.
  • Es ist wichtig, die rechtlichen Hintergründe der Patientenverfügung zu verstehen und sich gegebenenfalls ärztlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für Selbstbestimmung

Sowohl das Alter als auch schwere Erkrankungen erschweren einem Menschen das selbstbestimmte Leben, sodass die betroffene Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Wer für derartige Fälle bereits frühzeitig durch eine Patientenverfügung vorgesorgt hat, kann sich glücklich schätzen, denn in derartigen Fällen steht die Hilfe zur Verfügung. Den wenigsten Menschen sind die Bedeutung sowie die rechtlichen Hintergründe der Patientenverfügung bekannt. Hier bieten wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung war bis zum 31.12.2022 in § 1901a BGB geregelt. Seit dem 1.1.2023 ist sie im § 1827 BGB zu finden. Bei der Patientenverfügung handelt sich hierbei um ein Schriftdokument, welches den Willen eines Menschen für medizinische Behandlungen sowie Eingriffe im Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung festlegt. Entscheidend hierbei ist, dass diese Erkrankung das Bewusstsein respektive die Geschäftsfähigkeit des betroffenen Patienten dahingehend beeinflussen muss, dass diese Entscheidungen zu dem Zeitpunkt nicht mehr selbst getroffen werden können.

Durch die Patientenverfügung, die der Mensch zu dem Zeitpunkt der vollen Geschäftsfähigkeit festlegt, wird der Umfang der medizinischen Betreuung auf der Grundlage des eigenen Willens festgelegt. Die Patientenverfügung entfaltet ihre rechtliche Wirkung dann, wenn der besagte Gesundheitszustand eintritt. Es muss eine Differenzierung zwischen der Patientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung vorgenommen werden.

Der Hauptunterschied liegt in dem Umstand, dass sich die Patientenverfügung einzig auf den medizinischen Aspekt bezieht. Die Vorsorgevollmacht kann sich ebenfalls auf den medizinischen Aspekt beziehen, allerdings trägt in derartigen Fällen der Vollmachtnehmer die Entscheidungsgewalt über den Umfang der medizinischen Behandlung. Bei einer Patientenverfügung wird, im Gegensatz zu einer Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht keine Person bestimmt, die im Namen der betroffenen Person Entscheidungen trifft.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Die Patientenverfügung ist sowohl für den betroffenen Menschen als auch für die Angehörigen von immens hoher Bedeutung. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die betroffene Person sich durch diese Verfügung die Autonomie der Entscheidung über den Umfang der medizinischen Behandlungen im Krankheitsfall bewahrt und die Bürde der Entscheidung nicht auf die Angehörigen überträgt. Sollte es zu einem unvorhergesehenen Ereignis kommen, durch das der betroffene Mensch nicht mehr imstande ist die eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen, bietet die Patientenverfügung dem behandelnden Arzt eine Anweisung, in welchem Umfang die medizinischen Behandlungen erfolgen sollen oder welche Maßnahmen eben nicht erwünscht sind.

Sicherstellen, dass Ihr Wille respektiert wird: Patientenverfügung im Sozialrecht

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann Sie daran hindern, selbstbestimmte Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Eine Patientenverfügung, die Ihre Wünsche festhält, ist in solchen Situationen essenziell.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Sozialrecht biete ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich verstehe die Komplexität und die emotionale Belastung, die diese Thematik mit sich bringt, und kann Ihnen helfen, eine rechtskonforme Patientenverfügung zu erstellen, die Ihren Willen tatsächlich widerspiegelt. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Beratung!

Formale Anforderungen und Erstellung

Eine Patientenverfügung muss, damit sie ihre rechtliche Wirkung entfalten kann, sowohl formale als auch inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Es ist empfehlenswert, diese Verfügung unter tätiger Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Notars zu erstellen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Wille des Verfassers klar und präzise formuliert ist. Eine rechtliche Beratung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Formale Anforderungen

Als Formvoraussetzung hat der Gesetzgeber in Deutschland für die Patientenverfügung die Schriftform festgelegt. Damit diese rechtlich wirksam ist, muss der Verfügungsgeber zu dem Zeitpunkt der Erstellung die Volljährigkeit erreicht haben. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Verfügung handschriftlich aufgesetzt wird. Dementsprechend können auch bereits vorgefertigte Vordrucke verwendet werden, sofern sie von der betroffenen Person eigenhändig leserlich unterschrieben worden sind.

Wird die Verfügung bei einem Notar aufgesetzt, so kann sie gem. § 126 Abs. 1 BGB auch mittels eines sogenannten notariellen Handzeichens unterzeichnet werden. Auf diese Weise können auch diejenigen Menschen, die nicht schreiben können, eine formal wirksame Patientenverfügung abgeben. Es ist jedoch erforderlich, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig ist. Dies bedeutet, dass auch Menschen, die unter Betreuung stehen, eine rechtlich wirksame Patientenverfügung abgeben können, sofern sie einwilligungsfähig sind.

Erstellung und Inhalt

Inhaltlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Verfügung sowohl den Vor- als auch den Familiennamen nebst der Anschrift und dem Datum sowie der eigenhändigen Unterschrift enthält. Es ist empfehlenswert, dass die jeweiligen Situationen, in denen die Verfügung zum Tragen kommen soll sowie die gewünschten oder nicht gewünschten medizinischen Maßnahmen, so präzise wie nur möglich beschrieben werden. Durch präzise Angaben wird dem behandelnden Arzt sowie den Angehörigen die spätere Situation erleichtert, da es in den besagten Fällen keine offenen Fragen oder Missverständnisse mehr geben kann.

Beispiele für präzise Formulierungen in der Patientenverfügung

Um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung rechtlich bindend und eindeutig ist, sollten Sie konkrete Formulierungen verwenden. Hier sind einige Beispiele für präzise Formulierungen, die Sie in Ihre Patientenverfügung aufnehmen können:

  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: „Ich wünsche keine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“.
  • Künstliche Beatmung: „Ich lehne eine künstliche Beatmung ab, wenn ich dauerhaft bewusstlos bin und keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht“.
  • Schmerz- und Symptombehandlung: „Ich wünsche eine umfassende Schmerz- und Symptombehandlung, auch wenn diese Maßnahmen mein Leben verkürzen könnten“.
  • Wiederbelebung: „Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen, wenn ich einen Herzstillstand erleide und keine Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben besteht“.
  • Antibiotikagabe: „Ich lehne die Gabe von Antibiotika ab, wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befinde und die Antibiotikagabe nur das Sterben hinauszögern würde“.

Diese Beispiele sollen Ihnen als Orientierung dienen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen klar und präzise formulieren. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich von einem Arzt oder einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Aktualisierung und Widerruf der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann jederzeit aktualisiert oder widerrufen werden, solange der Verfasser einwilligungsfähig ist (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). Dies bedeutet, dass die Person in der Lage sein muss, die Art, Bedeutung und Tragweite der ärztlichen Maßnahmen zu verstehen. Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig, etwa alle zwei Jahre, zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Änderungen sollten schriftlich festgehalten und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Der Widerruf kann formlos erfolgen, indem die Patientenverfügung vernichtet oder schriftlich erklärt wird, dass sie nicht mehr gültig ist. Es ist wichtig, alle Kopien der alten Verfügung zurückzufordern und ebenfalls zu vernichten.

Eine Patientenverfügung sollte immer den aktuellen Wünschen und Lebensumständen entsprechen. Gründe für eine Änderung können etwa eine geänderte Meinung zu bestimmten Behandlungen, neue medizinische Erkenntnisse oder veränderte persönliche Lebensumstände sein. Änderungen können handschriftlich vorgenommen werden, indem bestimmte Passagen gestrichen und die Änderungen mit Datum und Unterschrift versehen werden. Bei umfangreichen Änderungen ist es oft sinnvoller, eine neue Patientenverfügung zu erstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein Widerruf der Patientenverfügung ist ebenfalls schnell und einfach möglich. Dies kann schriftlich oder verbal erfolgen, wobei eine schriftliche Form empfohlen wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch in akuten Behandlungssituationen kann die Patientenverfügung widerrufen werden, solange die Person einwilligungsfähig ist. Ein Kopfnicken oder -schütteln kann dabei ausreichend sein. Es ist wichtig, alle Exemplare der widerrufenen Patientenverfügung zu vernichten, einschließlich derjenigen, die bei Hausärzten oder Angehörigen hinterlegt sind.

Die rechtlichen Grundlagen für die Patientenverfügung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1827 BGB) geregelt. Es ist sinnvoll, sich bei der Erstellung oder Änderung einer Patientenverfügung von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Wünsche klar und eindeutig formuliert sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Rechtliche Wirkung und Bindung

Damit die Patientenverfügung ihre Bindungswirkung entfalten kann, ist es überaus ratsam, dass sie entweder bei nahen Angehörigen des Vertrauens oder bei dem Hausarzt respektive bei dem Notar des Vertrauens hinterlegt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei einem unvorhergesehenen Ereignis wie beispielsweise einem Unfall der behandelnde Arzt von der Existenz der Verfügung erfährt.

Bindungswirkung der Patientenverfügung

Damit die Patientenverfügung im Ernstfall auch tatsächlich durchgesetzt wird, muss die sogenannte unmittelbare Bindungswirkung erfüllt sein. Ist dies der Fall, so steht der Wille des Patienten über gerichtlichen Entscheidungen respektive den Entscheidungen eines Betreuers respektive Vorsorgebevollmächtigten. Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte haben, wenn die unmittelbare Bindungswirkung erfüllt ist, lediglich die Aufgabe der Durchsetzung des Patientenwillens.

Die unmittelbare Bindungswirkung wird erzielt, wenn die Patientenverfügung so präzise wie mögliche alle konkret auftretenden Situationen inklusive der gewünschten oder nicht erwünschten medizinischen Maßnahmen umfasst. Dies bedeutet, dass der ausdrückliche Wille des Patienten in der jeweiligen Situation für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Beschlüssen vom 06. Juli 2016 (Aktenzeichen XII ZB 61/16) sowie vom 08. Februar 2017 (Aktenzeichen XII ZB 604/15) klargestellt, dass allgemein gehaltene Anweisungen für die Formulierung eines konkreten Behandlungswunsches des Patienten nicht als ausreichend anzusehen sind und dass in derartigen Fällen die Patientenverfügung ihre unmittelbare Bindungswirkung nicht entfaltet.

Konkret verwies der BGH auf die Formulierungen „lebenserhaltene Maßnahmen sind nicht erwünscht“ sowie „ein würdevolles Sterben soll ermöglicht werden“. Diese Formulierungen betrachtet der BGH für sich selbst genommen nicht ausreichend für einen konkreten Behandlungswunsch des Patienten. Derartige Formulierungen sind jedoch in der gängigen Praxis sehr häufig in den sogenannten „Standardformularen“ zu finden, sodass die betroffene Person in derartigen Fällen die Aussagen präzisieren muss.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Der Deutsche Bundestag hat mit dem 01.09.2009 das Betreuungsrecht ein drittes Mal geändert, sodass auch die Patientenverfügung erstmals eine genaue gesetzliche Regelung erfuhr. Der Patientenwille gilt, sofern die Patientenverfügung den Form- sowie inhaltlichen Vorschriften entspricht, Vorrang gegenüber allen anderen Entscheidungen. Damit einhergehen auch rechtliche Konsequenzen für diejenigen Personen, die den Willen des Patienten missachten. Obgleich noch immer nicht alle offenen Streitfragen abschließend rechtlich geklärt sind ist eine strafrechtliche Verfolgung der Missachtung des Patientenwillens denkbar, da diese Handlung als Körperverletzung gewertet werden kann.

Praktische Tipps zur Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Patientenverfügung

Damit Ihre Patientenverfügung im Notfall schnell gefunden und beachtet werden kann, sollten Sie einige praktische Tipps zur Aufbewahrung und Zugänglichkeit beachten. Bewahren Sie die Original-Patientenverfügung an einem gut zugänglichen und bekannten Ort auf, beispielsweise in einem Ordner mit der Aufschrift „Wichtige Dokumente“ oder in einer Notfallmappe. Es ist ratsam, Kopien der Patientenverfügung an vertrauenswürdige Personen wie nahe Angehörige, Ihren Hausarzt oder den Pflegedienst zu geben und diese Personen darüber zu informieren, wo das Originaldokument aufbewahrt wird.

Eine Notfallkarte, die Sie bei sich tragen, kann auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hinweisen und den Aufbewahrungsort sowie die Kontaktdaten der Vertrauenspersonen enthalten. Dies erleichtert es Rettungskräften und Ärzten, im Notfall schnell auf Ihre Verfügung zuzugreifen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Dies ermöglicht Betreuungsgerichten und Ärzten im Notfall den schnellen Zugriff auf Ihre Verfügung.

Digitale Dienste bieten ebenfalls eine sichere Speicherung und den schnellen Zugriff auf Ihre Patientenverfügung. Stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen wissen, wie sie auf diese digitalen Kopien zugreifen können. Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Patientenverfügung noch aktuell ist und ob alle Kopien und Informationen zur Aufbewahrung auf dem neuesten Stand sind. Durch die Beachtung dieser Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall schnell gefunden und beachtet wird, sodass Ihr Wille in medizinischen Angelegenheiten respektiert wird.

Rolle des Betreuers

Unterliegt eine Person der Betreuung, so kommen dem Betreuer gewisse Pflichten und Aufgaben zu. Da der Betreuer von dem regional zuständigen Amtsgericht bestellt wurde, gibt es auch eine gerichtliche Kontrolle sowie die Möglichkeit, gerichtlich eingreifen zu können.

Pflichten und Aufgaben des Betreuers

Ein rechtlicher Betreuer erhält durch das Gericht die individuell ermittelten Aufgabenbereiche und es gehört zu seinen Pflichten, diese Angelegenheiten im Sinne der zu betreuenden Person wahrzunehmen. Dies geschieht unter der Maxime, dass die betreute Person das eigene Leben auf der Grundlage der eigenen Wünsche leben kann. Um dies zu ermöglichen, muss der Betreuer den engen persönlichen Kontakt zu der betreuten Person pflegen und sich auf diese Weise ein Bild von den Wünschen der betreuten Person verschaffen.

Gerichtliche Kontrolle und Eingriffsmöglichkeiten

Die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Dies bedeutet, dass sich der Betreuer bei der Umsetzung von schwerwiegenden Entscheidungen im Sinne der betreuten Person zunächst eine gerichtliche Genehmigung einholen muss. Sollte die betreute Person eine Patientenverfügung aufsetzen wollen, so kann der Betreuer für entsprechende Beratungsmöglichkeiten bei einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar sorgen und den Termin ggfls. mit der betreuten Person wahrnehmen.

Fazit

Die Patientenverfügung ermöglicht einem Menschen, frühzeitig auf der Grundlage der eigenen Wünsche und Vorstellungen den Umfang der medizinischen Behandlung im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls festzulegen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Verfügung inhaltliche sowie formelle Voraussetzungen erfüllen muss. Um gänzlich sicher zu sein, ist es ratsam, dass der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar angetreten wird.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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