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Die Bedeutung der Pflegestärkungsgesetze

Analyse der Pflegestärkungsgesetze in Deutschland

Die Pflege erkrankter Personen hat in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Menschen auf diese Pflege angewiesen sind. Problematisch ist allerdings der Umstand gewesen, dass gerade bei Demenzkranken nicht die gleichen Leistungen gewährt wurden.

Durch die Pflegestärkungsgesetze PSG I sowie PSG II und PSG III hat der Gesetzgeber wichtige Reformen durchgeführt, welche die Gesamtsituation der Pflege von Menschen mit Demenz verbessern sollen. Diese Reformen waren zwingend erforderlich. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser wichtigen Thematik zu erfahren.

Das Wichtigste in Kürze


Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I, II und III) haben eine umfassende Reform der Pflege in Deutschland bewirkt, indem sie die Leistungen für Pflegebedürftige, insbesondere Demenzkranke, erweiterten und die Pflegequalität und -infrastruktur verbesserten, jedoch mit erhöhten Kosten für die Versicherten verbunden sind.

Liste der zentralen Punkte:

  1. Einführung der Pflegestärkungsgesetze: Die PSG I, II und III wurden eingeführt, um die Pflegeleistungen zu verbessern, insbesondere für Demenzkranke.
  2. PSG I: Fokus auf bessere Leistungen für Pflegebedürftige, Ausbau von Pflegeeinrichtungen und Erhöhung von Betreuungszuschüssen.
  3. PSG II: Bedeutendste Reform mit neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff, Einführung von fünf Pflegegraden und dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
  4. PSG III: Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflegeberatung, Neuregelung der Kostenfrage und Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug.
  5. Verbesserte Pflegequalität: Durch die Gesetze wurden die Qualitätsstandards in der Pflege erhöht und die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal verbessert.
  6. Finanzielle Auswirkungen: Erhöhte Beiträge zur Pflegeversicherung, was zu Mehrausgaben für Kranken- und Pflegekassen führte.
  7. Kritikpunkte: Trotz Verbesserungen sind die Gesetze nicht frei von Kritik, insbesondere wegen der steigenden Kosten für die Versicherten.
  8. Gesamtbewertung: Die Pflegestärkungsgesetze stellen einen Meilenstein in der deutschen Pflegepolitik dar, bringen jedoch auch Herausforderungen und Kritikpunkte mit sich.

Das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Pflegestärkungsgesetze in Deutschland
(Symbolfoto: New Africa /Shutterstock.com)

Mit dem 01.10.2014 wurde von der damaligen deutschen Bundesregierung das erste Pflegestärkungsgesetz, Kurzform PSG I, verabschiedet. Dieses Gesetz trat mit dem 01.01.2015 in Kraft und beinhaltet in erster Linie, dass Pflegebedürftige mit einer anerkannten Bedürftigkeit bessere Leistungen und Förderungen erhalten. Dies sollte durch einen verstärkten Ausbau der Alten- sowie Pflegeeinrichtungen inklusive der Tages- und Nachtpflege erreicht werden.

Im Wesentlichen beinhaltete die Reform zudem auch, dass sämtliche Versicherten der Pflegeversicherung mit einer anerkannten Pflegestufe ebenfalls einen Anspruch auf die Entlastungs- sowie Betreuungsleistungen haben. Die Auswirkungen des PSG I sollten sich dabei jedoch nicht nur auf die Patienten selbst, sondern auch auf deren Angehörige erstrecken. Bedingt durch den Umstand, dass die Pflegekassen seit dem Jahr 2015 auf monatlicher Basis Zuschüsse in Höhe von 104 EUR respektive 208 EUR für besonders intensiv betreuungsbedürftige Demenzpatienten zahlen, wird eine wirtschaftliche Entlastung der Angehörigen erzielt. Bis zu dem Jahr 2014 war der Anspruch auf Betreuungsleistungen stark eingeschränkt und durch das PSG I wurde dieser Anspruch ausgeweitet.

Überdies gab es auch eine Verbesserung der Zuschüsse für die Nacht- und Tagespflege. Diese Zuschüsse werden zusätzlich zu dem gewährten Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder zu den Pflegesachleistungen im Fall der Pflege durch einen Pflegedienst gezahlt. Eine Verrechnung, die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte, gibt es nicht mehr. Dies hatte zur Folge, dass es im gesamten Bundesgebiet zu einem Anstieg der Tagespflegeeinrichtungen kam.

Allein im Jahr 2015 wurden mehr als 4.200 neue Einrichtungen gezählt. Zudem ermöglichte das PSG I auch eine Kombination von Kurzzeit und Verhinderungspflege, sodass insgesamt 3.386 EUR Förderungsgelder verfügbar sind, sofern andere Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen wurden. Sollte ein altersgerechter Umbau der heimischen vier Wände erforderlich werden, so stehen hierfür insgesamt 4.000 EUR Förderungsgelder zur Verfügung. Vor dem PSG I lag dieser Betrag noch bei 2.557 EUR.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Mit dem PSG II im Jahr 2016 wurde die bedeutendste Reform von der Pflegeversicherung durchgeführt, da sich sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige gleichermaßen grundlegende Aspekte veränderten. Der Gesetzgeber vollzog damit den nächsten Schritt auf dem Weg zu dem Ziel, dass Demenzkranke identische Leistungen wie anderweitig dauerhaft kranke Pflegebedürftige beziehen konnten. Mit dem Januar 2017 hat der Gesetzgeber einen vollständig neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert, da die Selbstständigkeit von dem Antragssteller für die Pflegeleistungen als ausschlaggebend gilt.

Bis zu diesem Zeitpunkt war der Begriff an die rein körperliche Unterstützungsbedürftigkeit gekoppelt. Im Zuge des PSG II wurde auch das sogenannte NBA (Neues Begutachtungsassessment) ins Leben gerufen, welches von Gutachtern des MD (Medizinischen Dienstes) ausschließlich bei gesetzlich Krankenversicherten und bei Privatversicherten von MEDICPROOF durchgeführt wird. Dieses NBA erfolgt auf der Grundlage von sechs Kriterien, die bei dem Antragssteller zugrunde gelegt werden. Mit dem Jahr 2017 wurden die bis dato vorherrschenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Als Maxime dabei gilt, dass die Selbstständigkeit des Antragsstellers den Pflegegrad bestimmt. Ein höherer Pflegegrad weist somit auf eine höhere Unselbstständigkeit hin.

Der Umfang der Leistungen ist dabei abhängig von dem festgestellten Pflegegrad. Obgleich das PSG II tiefgreifende Veränderungen mit sich brachte, so gewährleistet dieses Gesetz allen Leistungsempfängern einen Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass niemand durch das PSG II schlechter gestellt wird. Dementsprechend wurde auch automatisch, ohne dass zuvor eine erneute Begutachtung erfolgte, eine Umwandlung der Pflegestufe in den entsprechenden Pflegegrad durchgeführt.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Im Zuge des PSG III im Jahr 2017 wurde den Kommunen seitens des Gesetzgebers eine entscheidende Rolle zugewiesen, die sich auf Beratung von Menschen mit einer Behinderung sowie Pflegebedürftigen und den Angehörigen erstreckt. Die Kommunen koordinieren und steuern sämtliche Beratungsangebote und sind zudem auch dazu berechtigt, komplett neue Pflegestützpunkte ins Leben zu rufen. Gleichermaßen wurde den Krankenkassen ein umfangreicheres Prüfrecht im Verdachtsfall zugestanden, um dem sogenannten Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten Einhalt zu gebieten. Zudem kam es auch zu einer vollständigen Neuregelung der Kostenfrage.

Eine besonders wichtige Maßnahme ist der Umstand, dass Pflegedienste mit Fokus auf die alleinige häusliche Pflege mit dem Januar 2017 auf der Grundlage der als branchenüblich geltenden Abrechnungs- und Qualitätsprüfungen von dem MD zu arbeiten haben. Um die Qualitätssicherung zu verbessern, kam es zu einer Ausweitung der Prüfrechte des MD und überdies erhielten die Krankenkassen auch das Recht, vollständig unabhängig von dem MD die eingereichten Abrechnungen einer Kontrolle zu unterziehen.

Diese Maßnahme sollte zudem auch wirksam dem Abrechnungsbetrug begegnen, da sich das Recht der Krankenkassen auch auf den häuslichen Pflegedienst erstreckt. Im Zuge dieses Schrittes wurde die Pflegeselbstverwaltung auf der Landesebene dazu verpflichtet, neue und verbesserte Sanktionierungsmöglichkeiten im Fall von nachweislichem Pflegebetrug ins Leben zu rufen.

Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen

Die Pflegestärkungsgesetze haben erhebliche Auswirkungen auf Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen in Deutschland gehabt. Sie haben die Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Qualitätsstandards in der Pflege und finanzielle Anreize für Pflegeeinrichtungen beeinflusst.

Die Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte sollten durch die Pflegestärkungsgesetze verbessert werden. Es wurde versucht, die Rahmenbedingungen für höhere einrichtungsindividuelle Stellenschlüssel zu verbessern, aber die Einrichtungen konnten nur in geringerem Umfang mehr Personal für die Pflege einstellen. Es bleibt daher eine Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

In Bezug auf die Personalentwicklung hat die Einführung der Pflegestärkungsgesetze die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen beeinflusst. Die Personalausstattungsvorgaben in den Landesrahmenverträgen haben sich so verändert, dass damit insgesamt eine Pflegepersonalausweitung im Umfang von knapp 18.000 weiteren Vollzeitäquivalenten ermöglicht wird.

Die Pflegestärkungsgesetze haben auch die Qualitätsstandards in der Pflege beeinflusst. Ambulante Wohngruppen können nun Qualitätsstandards in der Pflegeselbstverwaltung erarbeiten. Ferner hat das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Qualitätskontrolle bestärkt und die Eigenverantwortlichkeit der Pflegeversicherung saniert.

Finanzielle Anreize für Pflegeeinrichtungen wurden ebenfalls durch die Pflegestärkungsgesetze geschaffen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden erhöht, was zu jährlichen Mehreinnahmen von circa 2,5 Milliarden Euro führte. Überdies hat das PSG III die Rentabilität von Vergütungen bis zum Tarifniveau in den Pflegevergütungsverhandlungen der Altenheime gebilligt, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen.

Diese Aspekte sind entscheidend für die Sicherstellung einer hohen Pflegequalität. Durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Förderung der Personalentwicklung können qualifizierte Pflegekräfte gewonnen und gehalten werden. Die Einführung von Qualitätsstandards und finanziellen Anreizen trägt dazu bei, dass Pflegeeinrichtungen hochwertige Pflegeleistungen erbringen können.

Gesamtbewertung der Pflegestärkungsgesetze

Obgleich die Pflegestärkungsgesetze zweifelsohne eine hohe Bedeutung speziell für Demenzkranke haben und eine wahre Vielzahl von Verbesserungen mit sich brachten, so sind sie dennoch nicht frei von Kritik. Insbesondere der Aspekt, dass das PSG III mit dem 01. Januar 2017 weitergehende Mehrausgaben für die Kranken- sowie Pflegekassen mit sich brachte, wurde stark kritisiert. Bislang war es so, dass die Kassen davon profitierten, aber keinerlei Anteile an den Kosten trugen.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen jedoch wurden die Kosten aufgeteilt. Dies hatte jedoch auch Auswirkungen auf die Versicherten, deren Beitragssätze gestiegen sind. Eltern mussten danach einen um 0,3 Prozent erhöhten Beitragssatz mit insgesamt 2,55 Prozent basierend auf ihrem Bruttoeinkommen zahlen, während hingegen die Erhöhung für Kinderlose auf insgesamt 2,8 Prozent höher ausfiel. Auch dieser Aspekt blieb nicht frei von Kritik. Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass die Pflegestärkungsgesetze in Deutschland einen Meilenstein darstellten, da vornehmlich der Aspekt des Abrechnungsbetruges stärker angegangen wurde.

Zudem erfahren Demenzkranke endlich die Pflege, die sie auch tatsächlich verdienen. In Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Demenz mittlerweile um eine Krankheit handelt, von der eine steigende Anzahl an Menschen betroffen ist, hat die Bundesregierung seinerzeit mit den Pflegestärkungsgesetzen den richtigen Schritt in die richtige Richtung unternommen.

Dass dieser Schritt nicht vollständig ohne Kosten bleiben würde, dürfte im Vorfeld ohnehin jedem Menschen klar gewesen sein. Die Höhe der Kosten hält sich jedoch, verglichen mit der Vielzahl an Maßnahmen, in einem sehr überschaubaren Rahmen und überdies wurden auch die Kranken- sowie Pflegekassen verstärkt mit in die Finanzierung genommen.

Fazit

Obgleich die Pflegegesetze in Deutschland auf eine sehr lange Vergangenheit zurückblicken können, so wurden sie dennoch viel zu lange regelrecht stiefmütterlich behandelt. Insbesondere die Situation der Demenzkranken wurde sehr lange regelrecht ignoriert. Mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen hat sich dieser Umstand jedoch gewandelt, da Demenzkranke nunmehr mit körperlich pflegebedürftigen Personen gleichgestellt sind.

Der Gesetzgeber hat hierfür eigens das PSG I sowie das PSG II und das PSG III ins Leben gerufen und eine wahre Vielzahl von Maßnahmen etabliert, mit denen die Pflegesituation in Deutschland schrittweise verbessert wurde. Die Gesetze sind jedoch nicht über Kritik erhaben, da sich auch die Finanzierungssituation geändert hat.

Wichtige Begriffe kurz erklärt


NBA (Neues Begutachtungsassessment)

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist ein zentrales Instrument zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Es wurde Anfang 2017 im Zuge der Pflegereform durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt. Das NBA bewertet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in sechs verschiedenen Bereichen oder Modulen. Diese sind:

  • Mobilität (10 % Gewichtung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 % Gewichtung)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 % Gewichtung)
  • Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 % Gewichtung)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung).

Die Bewertung dieser Bereiche erfolgt durch Gutachter des medizinischen Dienstes der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie ermitteln das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person auf Hilfe angewiesen ist. Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche werden dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben in § 15 SGB XI gewichtet und zusammengezählt. Daraus ergibt sich eine Gesamtbewertung, auf deren Basis die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt.

Die Einführung des NBA hat die minutengenaue Erfassung von Pflegeleistungen abgelöst und legt nun den Fokus auf die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Dieser Ansatz korrespondiert mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit der Pflegereform eingeführt wurde.

Die genaue Kenntnis des NBA ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von großer Bedeutung, da die Einstufung in einen Pflegegrad direkten Einfluss auf die Höhe der Leistungen hat, die von der Pflegekasse gezahlt werden. Dazu gehören etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder ein Zuschuss zu Pflegeheim-Kosten. Weiterhin kann das Verständnis des NBA dazu beitragen, einen möglichen Bedarf an einer Höherstufung zu erkennen und entsprechende Anträge zu stellen.

Pflegegrade in Deutschland

Pflegegrade in Deutschland sind eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person darstellt. Sie sind in fünf Stufen unterteilt, wobei Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten darstellt und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes (MD). Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen) ermittelt.

Die Pflegegrade haben direkte Auswirkungen auf die Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten. Pflegebedürftige erhalten etwa im Pflegegrad 1 monatlich 125 EUR, während Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 monatlich 2.005 EUR erhalten. Ebenso können Pflegebedürftige zusätzliche Pflegeleistungen beantragen, wie Pflegesachleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben etwa Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 EUR pro Monat bei häuslicher Pflege und ohne die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes. Bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst stehen ihnen Pflegesachleistungen von monatlich 724 EUR zu.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 728 EUR pro Monat bei häuslicher Pflege und ohne die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes. Bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst stehen ihnen Pflegesachleistungen von monatlich 1.693 EUR zu.

Die Pflegegrade sind also ein wichtiges Instrument zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Leistungen. Sie ermöglichen eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung von Pflegebedürftigen.

Bestandsschutz für Leistungen bereits pflegebedürftige Personen

Der Begriff „Bestandsschutz“ bezieht sich auf Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, die sicherstellen, dass bestehende Rechtsverhältnisse auch nach einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung unverändert bestehen bleiben, selbst wenn sie in der geänderten Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen sind.

Im Kontext der Pflege bezieht sich der Bestandsschutz auf die Rechte und Leistungen von Personen, die bereits vor der Einführung neuer Gesetze pflegebedürftig waren. Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wurde ein Leistungs- und Bestandsschutz eingeführt, der sicherstellt, dass alle Pflegebedürftigen, die vor dem 1. Januar 2017 Leistungen bezogen haben, ab diesem Datum mindestens die gleichen Leistungen erhalten.

Dieser Bestandsschutz ist nicht zeitlich begrenzt und soll sicherstellen, dass niemand durch die Pflegereform schlechter gestellt wird als zuvor. Beispielsweise zahlt die Pflegeversicherung bei allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die in einer vollstationären Einrichtung leben, einen Zuschlag in Höhe der Differenz, wenn der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in dem Monat nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs höher ist als der individuelle Eigenanteil im Vormonat.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Bestandsschutz sich auf den Systemwechsel beschränkt. Erhöhungen des Eigenanteils durch Neuverhandlungen bei Pflegesatzvereinbarungen werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.

Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten des Bestandsschutzes, gibt es auch einen Besitzstandsschutz für übergeleitete Pflegebedürftige auf die ihnen unmittelbar vor Januar 2017 zustehenden, regelmäßig wiederkehrenden Leistungen bei häuslicher Pflege.

Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Rechte und Leistungen von bereits pflegebedürftigen Personen durch die Einführung neuer Gesetze geschützt werden.

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