Skip to content
Menü

GdB von 50 – Voraussetzungen

Endometriose – nicht nur ein Frauenleiden, sondern ein schwerwiegendes Handicap: Das Sozialgericht Hamburg hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Krankheit zu einer schweren Behinderung führen kann. Eine junge Frau, deren Leben von Schmerzen und Einschränkungen geprägt ist, erkämpfte sich erfolgreich die Anerkennung ihrer Leiden. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall behandelt die Feststellung eines Grades der Behinderung aufgrund von Endometriose und weiteren gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Die Klägerin beantragte eine höhere Einstufung als die initialen 20 GdB und argumentierte, dass ihre tatsächlichen Beschwerden nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Die Beklagte hatte zunächst einen Ablehnungsbescheid erlassen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ausreichend gewichtet.
  • Das Gericht stellte nach umfangreicher Prüfung und einem Gutachten fest, dass bei der Klägerin ein Gesamt-GdB von 50 gegeben ist.
  • Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Schwere der Erkrankung der Klägerin, insbesondere der Endometriose im fortgeschrittenen Stadium sowie den damit verbundenen starken Schmerzen und Einschränkungen.
  • Es wurden Unzulänglichkeiten in der Bewertung durch die Beklagte erkannt, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituationen der Klägerin.
  • Das Gericht wies die Beklagte an, die entsprechenden Bescheide aufzuheben und den erhöhten GdB zu bestätigen.
  • Die Beklagte übernimmt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin, was einen finanziellen Vorteil für sie darstellt.
  • Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Anerkennung von Behinderungen durch Endometriose und könnte Präzedenzfallcharakter für ähnliche zukünftige Fälle haben.
  • Menschen mit Endometriose könnten durch diese Entscheidung ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Feststellung eines höheren GdB geltend zu machen.

Gerichtsurteil zur Schwerbehinderung: Anforderungen und Vorteile des GdB 50

Das Thema Grad der Behinderung (GdB) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialrecht. Ein GdB von 50 bedeutet, dass eine Person als schwerbehindert anerkannt wird und somit Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche hat. Diese Anerkennung eröffnet zahlreiche Vorteile, wie besondere Regelungen im Arbeitsrecht, steuerliche Vergünstigungen und Zugang zu spezifischen Hilfsmitteln. Aber wie wird dieser GdB beantragt und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Um einen GdB von 50 zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, dass ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu einem signifikanten Nachteil im Alltag führen. Der Antragsprozess beinhaltet in der Regel das Einreichen medizinischer Gutachten und das Ausfüllen von Formularen, die die individuelle Situation detailliert darlegen. Auch die Erstellung eines GdB-Gutachtens ist ein wesentlicher Schritt, um eine objektive Bewertung der Beeinträchtigung zu ermöglichen. Aufgrund der jeweiligen gesundheitlichen Situation können sich die erforderlichen Nachweise und die entsprechenden Merkzeichen, die zusätzliche Vorteile gewähren, unterscheiden.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der die oben genannten Aspekte verdeutlicht und Einblicke in den juristischen Rahmen des GdB von 50 gibt.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt schwere Behinderung bei Endometriose

Das Sozialgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil (Az.: S 8 SB 56/20) einer Klägerin mit schwerer Endometriose einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugesprochen. Die 1989 geborene Frau hatte gegen die ursprüngliche Einstufung der Beklagten geklagt, die lediglich einen GdB von 20 festgestellt hatte.

Chronischer Verlauf und massive Einschränkungen

Anerkennung einer schweren Behinderung (Grad der Behinderung von 50)
(Symbolfoto: Flux gen.)

Die Klägerin leidet an einer tief infiltrierenden Endometriose im Stadium IV, der schwersten Ausprägung dieser Erkrankung. Trotz zweier operativer Eingriffe und dauerhafter Hormontherapie klagt sie über anhaltende starke Schmerzen in Ober-, Mittel- und Unterbauch sowie während der Menstruation. Die notwendige medikamentöse Behandlung umfasst hochdosierte Schmerzmittel und bei Bedarf sogar Morphinderivate.

Umfassende Auswirkungen auf Alltag und Psyche

Neben den körperlichen Beschwerden führt die Erkrankung zu erheblichen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben der Betroffenen. Die Hormontherapie verursacht zudem Nebenwirkungen wie depressive Verstimmungen, Müdigkeit und Libidoverlust. Eine fachärztliche Schmerztherapie konnte bisher keine vollständige Linderung bringen. Infolgedessen wurde bei der Klägerin eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren sowie eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert.

Gerichtliche Würdigung der Schwere der Erkrankung

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung dem Gutachten der medizinischen Sachverständigen Dr. C., die die Endometriose der Klägerin als schwere, chronisch verlaufende Erkrankung einstufte. Besonders berücksichtigt wurden dabei das Übergreifen auf Nachbarorgane, die starken Beschwerden und die erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes. Auch die wahrscheinliche Sterilität der Klägerin floss in die Bewertung ein.

Rückwirkende Anerkennung und Kostenübernahme

Das Gericht verpflichtete die Beklagte, den GdB von 50 rückwirkend ab dem 09.04.2019 – dem Datum der Erstantragstellung – festzustellen. Damit erfüllt die Klägerin die Voraussetzungen für die Anerkennung als schwerbehinderte Person. Die Beklagte wurde zudem zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin verurteilt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg unterstreicht die erheblichen Auswirkungen einer schweren Endometriose auf die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Es verdeutlicht, dass bei der Beurteilung des Grads der Behinderung nicht nur die körperlichen Symptome, sondern auch die psychischen Folgen und Einschränkungen im Alltag umfassend berücksichtigt werden müssen. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen und die Anerkennung von Endometriose als schwere Behinderung erleichtern.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für Menschen mit schwerer Endometriose. Wenn Sie unter ähnlich starken Symptomen leiden, könnte Ihnen nun ebenfalls ein GdB von 50 zustehen. Das Gericht berücksichtigte nicht nur die körperlichen Beschwerden, sondern auch die psychischen Folgen und Einschränkungen im Alltag. Besonders wichtig war die Anerkennung des chronischen Verlaufs der Erkrankung trotz Operationen und Hormontherapie. Für Ihren Antrag auf einen höheren GdB sollten Sie alle Aspekte Ihrer Erkrankung detailliert dokumentieren: chronische Schmerzen, Operationen, Medikation (besonders Schmerzmittel), Einschränkungen im Beruf und Privatleben sowie psychische Belastungen. Dieses Urteil könnte Ihnen helfen, Ihre Rechte als Schwerbehinderte geltend zu machen und entsprechende Unterstützung zu erhalten.


FAQ – Häufige Fragen

Endometriose ist eine komplexe und oft schmerzhafte Erkrankung, die Frauen in unterschiedlicher Weise betrifft. GdB 50 bei Endometriose ist ein Thema, das viele Betroffene beschäftigt. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf oft gestellte Fragen rund um das Thema GdB bei Endometriose.

 

Welche medizinischen Kriterien müssen für einen GdB von 50 bei Endometriose erfüllt sein?

Für einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 bei Endometriose müssen schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht folgende Kriterien vor:

Ausmaß und Lokalisation der Endometriose

Der GdB von 50 wird in der Regel anerkannt, wenn eine ausgedehnte Endometriose mit Übergreifen auf Nachbarorgane und anhaltenden Funktionsstörungen vorliegt. Dies bedeutet, dass die Endometriose nicht nur auf den Genitalbereich beschränkt ist, sondern auch andere Organe wie Darm, Blase oder Bauchfell betrifft.

Schmerzintensität und -häufigkeit

Starke, therapieresistente Schmerzen, die regelmäßig auftreten und Ihre Lebensqualität erheblich einschränken, sind ein wichtiges Kriterium. Wenn Sie beispielsweise mehrmals im Monat unter starken Schmerzen leiden, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, kann dies für einen GdB von 50 sprechen.

Funktionseinschränkungen

Erhebliche Einschränkungen in Alltagsaktivitäten und im Berufsleben sind relevant. Wenn Sie aufgrund der Endometriose regelmäßig arbeitsunfähig sind oder bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, wird dies bei der Bewertung berücksichtigt.

Therapieresistenz

Eine schwer behandelbare Endometriose, bei der konservative Therapien wie Hormonbehandlungen oder Schmerzmedikamente nicht ausreichend wirken, kann ebenfalls für einen GdB von 50 sprechen. Wenn Sie trotz umfassender Behandlung keine deutliche Besserung erfahren, ist dies ein wichtiger Faktor.

Psychische Begleiterkrankungen

Wenn neben der Endometriose auch schwere psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen oder Angststörungen vorliegen, die in direktem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, kann dies den GdB erhöhen.

Unfruchtbarkeit

Eine durch Endometriose bedingte Sterilität kann ebenfalls in die Bewertung einfließen, insbesondere wenn ein Kinderwunsch besteht und die Unfruchtbarkeit eine zusätzliche psychische Belastung darstellt.

Beachten Sie, dass die Bewertung des GdB immer individuell erfolgt. Die genannten Kriterien müssen nicht alle gleichzeitig erfüllt sein. Vielmehr wird Ihr Gesamtzustand betrachtet. Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen möchten, ist es wichtig, dass Sie alle Ihre Beschwerden und Einschränkungen detailliert dokumentieren und durch ärztliche Befunde belegen.


zurück

Wie wirken sich psychische Folgen der Endometriose auf die Feststellung des GdB aus?

Die psychischen Folgen der Endometriose können einen erheblichen Einfluss auf die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) haben. Bei der Bewertung des GdB werden alle Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet, einschließlich der psychischen Auswirkungen der Erkrankung.

Berücksichtigung psychischer Belastungen

Wenn Sie an Endometriose leiden, können die damit verbundenen psychischen Belastungen wie Depressionen, Angststörungen oder chronische Erschöpfung zu einer Erhöhung des GdB führen. Diese psychischen Folgeerkrankungen werden zusätzlich zu den körperlichen Symptomen der Endometriose bewertet.

Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Symptomen

Die Wechselwirkungen zwischen körperlichen Beschwerden und psychischer Belastung spielen eine wichtige Rolle bei der GdB-Feststellung. Chronische Schmerzen können beispielsweise zu Depressionen führen, die wiederum die Schmerzwahrnehmung verstärken. Diese Verstärkung der Symptome kann zu einer höheren Einstufung des GdB führen.

Bewertung psychischer Störungen

Gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden psychische Störungen wie folgt bewertet:

  • Leichtere psychische Störungen: GdB von 0-20
  • Stärkere Störungen mit wesentlichen Einschränkungen: GdB von 30-40
  • Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten: GdB von 50-70
  • Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten: GdB von 80-100

Auswirkungen auf Arbeitsfähigkeit und Alltagsleben

Für die Feststellung des GdB ist entscheidend, wie stark die psychischen Folgen der Endometriose Ihre Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Depressionen oder Angststörungen Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können oder sich aus sozialen Aktivitäten zurückziehen, kann dies zu einer höheren Einstufung des GdB führen.

Bei der Beantragung eines GdB ist es wichtig, dass Sie alle Beeinträchtigungen, sowohl körperliche als auch psychische, umfassend dokumentieren und durch ärztliche Gutachten belegen lassen. Je detaillierter die Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben beschrieben sind, desto besser kann das Versorgungsamt die Gesamtsituation beurteilen und einen angemessenen GdB feststellen.


zurück

Welche Rolle spielen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben bei der Feststellung eines GdB von 50?

Bei der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 spielen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben eine zentrale Rolle. Der GdB bemisst sich nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen, nicht nur nach dem medizinischen Befund.

Einschränkungen im Berufsleben

Im beruflichen Kontext werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Leistungsfähigkeit: Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sind, etwa weil Sie häufigere Pausen benötigen oder bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, kann dies zu einem höheren GdB führen.
  • Konzentrationsfähigkeit: Leiden Sie unter Konzentrationsschwierigkeiten, die Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigen, wird dies bei der GdB-Feststellung berücksichtigt.
  • Fehlzeiten: Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten können ein Indikator für die Schwere der Beeinträchtigung sein und somit den GdB beeinflussen.

Einschränkungen im Privatleben

Auch Beeinträchtigungen im Alltag und Privatleben fließen in die Bewertung ein:

  • Mobilität: Wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, etwa Treppen nur mit Mühe bewältigen können oder auf Hilfsmittel angewiesen sind, wirkt sich dies auf den GdB aus.
  • Selbstversorgung: Schwierigkeiten bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Nahrungsaufnahme werden bei der GdB-Feststellung berücksichtigt.
  • Soziale Teilhabe: Einschränkungen in der Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, etwa durch Kommunikationsschwierigkeiten oder eingeschränkte Belastbarkeit, spielen ebenfalls eine Rolle.

Gesamtbetrachtung der Einschränkungen

Bei der Feststellung eines GdB von 50 werden die Einschränkungen in ihrer Gesamtheit betrachtet. Es geht nicht um einzelne Symptome, sondern um das Zusammenwirken aller Beeinträchtigungen im Alltag. Wenn Sie beispielsweise unter chronischen Schmerzen leiden, die sowohl Ihre Arbeitsfähigkeit als auch Ihre Freizeitgestaltung erheblich einschränken, kann dies zu einem GdB von 50 führen.

Die Versorgungsämter orientieren sich bei der Bewertung an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese geben Richtwerte für verschiedene Erkrankungen und deren Auswirkungen vor. Ihre individuellen Einschränkungen werden mit diesen Richtwerten abgeglichen und entsprechend bewertet.

Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen, ist es wichtig, dass Sie alle Beeinträchtigungen detailliert schildern und durch ärztliche Atteste belegen. Je genauer Sie Ihre Einschränkungen im Berufs- und Privatleben beschreiben, desto besser kann das Versorgungsamt die Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen einschätzen und einen angemessenen GdB festlegen.


zurück

Wie kann man einen höheren GdB bei Endometriose beantragen und welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Um einen höheren Grad der Behinderung (GdB) bei Endometriose zu beantragen, müssen Sie einen Änderungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Folgende Schritte und Unterlagen sind erforderlich:

Änderungsantrag einreichen

Reichen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Neufeststellung des GdB beim Versorgungsamt ein. Begründen Sie darin, warum Sie eine Erhöhung für gerechtfertigt halten.

Aktuelle medizinische Unterlagen beifügen

Legen Sie dem Antrag folgende Dokumente bei:

  • Aktuelle Arztberichte und Befunde von Fachärzten (Gynäkologen, Schmerztherapeuten etc.)
  • Operationsberichte der letzten Jahre
  • Dokumentation über Krankenhausaufenthalte
  • Schmerztagebücher oder -protokolle
  • Berichte über Therapieversuche und deren Wirksamkeit
  • Nachweise über Medikamenteneinnahme

Detaillierte Beschreibung der Einschränkungen

Schildern Sie ausführlich, wie die Endometriose Ihren Alltag und Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein:

  • Häufigkeit und Intensität der Schmerzen
  • Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten
  • Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit
  • Psychische Belastungen durch die Erkrankung

Gutachten einholen

Das Versorgungsamt wird in der Regel ein aktuelles fachärztliches Gutachten anfordern. Sie können auch selbst ein Privatgutachten in Auftrag geben und dem Antrag beilegen.

Besonderheiten bei Endometriose beachten

Bei Endometriose ist es wichtig, die Schwere der Erkrankung deutlich zu machen. Verweisen Sie auf die ENZIAN-Klassifikation, die die Lokalisation und das Stadium der Endometriose beschreibt. Diese Klassifikation kann helfen, den Schweregrad Ihrer Erkrankung objektiv darzustellen.

Beachten Sie, dass laut Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ein GdB von 50-60 bei Endometriose schweren Grades möglich ist, wenn ein Übergreifen auf Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder Sterilität vorliegen.


zurück

Welche Bedeutung hat ein GdB von 50 für Betroffene mit Endometriose im Alltag und Berufsleben?

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 bei Endometriose hat weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und das Berufsleben der Betroffenen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert, was Ihnen Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten verschafft.

Vorteile im Berufsleben

Im Beruf profitieren Sie von einem besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber benötigt für eine Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Dies bietet Ihnen eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit. Zudem haben Sie Anspruch auf bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr.

Sie können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilft. Mit diesem Ausweis können Sie beispielsweise einen Nachteilsausgleich bei der Arbeitsplatzgestaltung einfordern, etwa ergonomische Hilfsmittel oder flexible Arbeitszeiten.

Steuerliche Vorteile

Ein GdB von 50 berechtigt Sie zu einem jährlichen Steuerfreibetrag von 1.140 Euro. Dieser Betrag wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was Ihre Steuerlast reduziert. Sie können diesen Pauschbetrag ohne weitere Nachweise geltend machen.

Mobilität und öffentliches Leben

Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie oft Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Je nach Bundesland und zusätzlichen Merkzeichen im Ausweis kann dies von Ermäßigungen bis hin zur kostenlosen Nutzung reichen.

Bei kulturellen Veranstaltungen, in Museen oder Schwimmbädern gibt es häufig ermäßigte Eintrittspreise für Schwerbehinderte. Dies erleichtert Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gesundheitliche Versorgung

Mit einem GdB von 50 können Sie von einer erleichterten Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit profitieren. Dies kann zu einer Reduzierung der Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen führen.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Endometriose regelmäßige medizinische Behandlungen benötigen, kann der Schwerbehindertenausweis den Zugang zu spezialisierter medizinischer Versorgung erleichtern.

Rentenrechtliche Aspekte

Ein GdB von 50 ermöglicht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt. Dies kann besonders relevant sein, wenn die Endometriose Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig einschränkt.

Durch diese vielfältigen Nachteilsausgleiche können Sie trotz der Einschränkungen durch Endometriose besser am Arbeits- und Gesellschaftsleben teilhaben. Die Anerkennung eines GdB von 50 ist somit ein wichtiges Instrument, um Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Rechte zu stärken.


zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Endometriose: Endometriose ist eine Erkrankung, bei der Gewebe, das der Gebärmutterschleimhaut ähnlich ist, außerhalb der Gebärmutter wächst. Dies kann zu starken Schmerzen, insbesondere während der Menstruation, sowie zu anderen gesundheitlichen Problemen führen. Es handelt sich um eine chronische Krankheit, die häufig zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag und im Berufsleben der Betroffenen führt. Wegen der tief infiltrierenden Natur im vorliegenden Fall spricht man von einer schweren Form der Endometriose.
  • Grad der Behinderung (GdB): Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung das Leben eines Menschen einschränkt. Ein GdB von 50 bedeutet eine schwerwiegende Behinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Unterstützungsangeboten und Vergünstigungen, wie Steuererleichterungen und besonderen Regelungen im Berufsleben. Er wird durch medizinische Gutachten und detaillierte Formulare bestimmt, die die gesundheitlichen Einschränkungen dokumentieren.
  • Chronische Schmerzstörung: Eine chronische Schmerzstörung ist ein medizinischer Zustand, bei dem eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg anhaltende Schmerzen empfindet, die sowohl körperliche als auch psychische Ursachen haben können. Diese Schmerzen sind oft schwer zu behandeln und wirken sich erheblich auf die Lebensqualität aus. Im beschriebenen Fall führt die Kombination aus Endometriose und chronischer Schmerzstörung zu einer besonders schweren Beeinträchtigung.
  • Rezidivierende depressive Störung: Dies ist eine Form der Depression, bei der Betroffene immer wieder depressive Episoden durchleben. Diese Phasen können sowohl leicht als auch schwer ausgeprägt sein und führen zu erheblichen Einschränkungen im Alltag und Berufsleben. In dem hier besprochenen Fall trägt diese Störung zur Erhöhung des GdB bei, da sie eine zusätzliche Belastung für die Betroffene darstellt.
  • Sterilität: Sterilität bezeichnet die Unfähigkeit, Kinder zu zeugen oder auszutragen. Diese kann eine Folge von Erkrankungen wie Endometriose sein, insbesondere wenn diese schwerwiegend ist und auf Nachbarorgane übergreift. Sterilität wirkt sich nicht nur auf die physische Gesundheit aus, sondern hat oft auch bedeutende psychische und emotionale Folgen, die im Rahmen der GdB-Bewertung berücksichtigt werden können.
  • Nachteilsausgleich: Dies sind besondere Regelungen und Vergünstigungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und im Berufsalltag zu erleichtern. Dazu gehören etwa steuerliche Erleichterungen, besonderer Kündigungsschutz, oder die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Diese Ausgleiche sollen die Nachteile kompensieren, die durch die Behinderung entstehen. Ein hoher GdB ermöglicht den Zugang zu umfangreicheren Nachteilsausgleichen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 2 SGB IX (Erläuterungen): Diese Norm beschreibt die Rechtsgrundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Sie definiert, wer als behinderter Mensch gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen GdB zu erhalten. Die Feststellung erfolgt nach einer ärztlichen Untersuchung und einer Bewertung des Ausmaßes der Beeinträchtigung.
  • § 69 SGB IX (Erläuterungen): Dieser Paragraf regelt die einzelnen Schritte des Verfahrens zur Feststellung des GdB. Er beschreibt, welche Unterlagen erforderlich sind (z.B. Arztberichte), wie der Antrag gestellt werden muss und wie die Entscheidungsprozesse ablaufen sollen.
  • § 48 SGB IX (Erläuterungen): Dieser Paragraph befasst sich mit der Bedeutung des GdB für die Teilhabe am Arbeitsleben. Er regelt die verschiedenen Leistungen, die behinderten Menschen zustehen, wie z.B. Unterstützung bei der Arbeitssuche, Anpassung des Arbeitsplatzes oder finanzielle Zuschüsse.
  • § 30 SGB IX (Erläuterungen): Dieser Paragraph regelt die Ermittlung der einzelnen Behinderungsgrade (Teil-GdB) und die Festlegung des Gesamt-GdB. Dabei werden die Auswirkungen der Behinderung auf verschiedene Lebensbereiche, z.B. die körperliche Beweglichkeit, die geistige Leistungsfähigkeit oder die seelische Verfassung, berücksichtigt.
  • § 104 SGB IX (Erläuterungen): Diese Norm regelt das Widerspruchsverfahren und die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Behörden im Schwerbehindertenrecht. Im vorliegenden Fall wurde die Entscheidung der Behörde zur Feststellung des GdB vor Gericht angefochten, weil die Klägerin mit dem erteilten GdB nicht einverstanden war.

Das vorliegende Urteil

SG Hamburg – Az.: S 8 SB 56/20 – Urteil vom 30.01.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Sozialrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht. Wir beraten uns vertreten Sie in sozialrechtlichen Fragen. Jetzt Ersteinschätzung anfragen.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge aus dem Sozialrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!