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Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts

Ein Tankwart aus Nordrhein-Westfalen scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, ein höheres Krankengeld zu erstreiten. Der Kläger war aufgrund einer depressiven Episode arbeitsunfähig geworden und focht die Berechnung der Krankenkasse an, die sein Krankengeld auf Basis einer 38,37-Stunden-Woche berechnet hatte. Das Landessozialgericht gab jedoch der Krankenkasse Recht, da die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und nicht die vertraglich vereinbarten für die Berechnung maßgeblich seien.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob der Kläger Anspruch auf höheres Krankengeld hat, weil er annahm, dass frühere und aktuelle Erkrankungen nicht zusammenhängen.
  • Der Kläger war anfangs wegen einer Neurasthenie und später wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt. Seine behandelnden Ärzte bestätigten einen Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen.
  • Ein zentraler Punkt war die Berechnung der Krankengeldhöhe. Sie basierte auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung und nicht auf der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
  • Das Gericht stellte fest, dass es keinen Zusammenhang zwischen den vorgelegten Arbeitszeiten und der Krankengeldbemessung gab, der zu einer fehlerhaften Berechnung geführt hätte.
  • Der Widerspruch des Klägers gegen die Krankengeldberechnung wurde zurückgewiesen. Die Beklagte und das Sozialgericht berechneten die Höhe des Krankengeldes korrekt.
  • Der Kläger argumentierte, dass die früheren Erkrankungen vollständig ausgeheilt waren und ein neuer Anspruch auf Krankengeld bestehen müsste, was das Gericht jedoch ablehnte.
  • Die Entscheidungen des Sozialgerichts wurden nicht als Überraschungsentscheidung gewertet, da die wesentlichen Punkte bereits aus den Bescheiden der Beklagten hervorgingen.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die korrekte Berechnung von Krankengeldansprüchen, insbesondere hinsichtlich der Definition von zusammenhängenden Erkrankungen und der Berechnungsgrundlage für das Krankengeld.
  • Die Klage des Klägers konnte keinen Erfolg haben, da die Berechnungsweise der Beklagten im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung stand.
  • Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung endgültig macht und darauf hindeutet, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Fehler vorlagen.

Grenzen der Ermittlungspflicht im Sozialrecht: Ein prägnanter Fallbericht

Die Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts spielen eine zentrale Rolle im Sozialrecht und beeinflussen die Entscheidungsfindung in Sozialrechtsstreitigkeiten maßgeblich. Bei Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist die Sachverhaltsermittlung von großer Bedeutung, da die Gerichte auch in der Verantwortung stehen, relevante Beweise zu erheben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen uneingeschränkten Ermittlungsspielraum; vielmehr müssen die Grenzen der Ermittlungspflicht beachtet werden. Diese Grenzen beziehen sich sowohl auf die Nachweisführung der Ansprüche als auch auf die Mitwirkungspflicht der Beteiligten.

Im Kontext der Prozessordnung Sozialgericht wird deutlich, dass die Ermittlungspflicht in einem Spannungsfeld zwischen den Rechten der Kläger und den rechtlichen Rahmenbedingungen steht. Während das Gericht dazu verpflichtet ist, alle wesentlichen Tatsachen zu berücksichtigen, betrifft dies oft auch die Frage, bis zu welchem Punkt eine aktive Beweisaufnahme erforderlich ist. Diese Thematik gewinnt an Relevanz, wenn es um die Prüfung von Ansprüchen geht und wenn Widerspruchsverfahren oder Verwaltungsverfahren zu beachten sind.

Um einen tieferen Einblick in diesen komplexen Sachverhalt zu erhalten, wird nun ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie die Grenzen der Ermittlungspflicht in der Rechtsprechung des Sozialrechts angewendet werden.

Der Fall vor Gericht


Krankenkasse muss Krankengeld nicht erhöhen

Ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit seiner Klage auf höheres Krankengeld vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gescheitert.

Grenzen der Ermittlungspflicht im Sozialrecht
Die Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts beeinflussen entscheidend die Beweisaufnahme und Prüfung von Ansprüchen, wie im Fall eines Klägers, dessen Berufung auf höheres Krankengeld abgewiesen wurde. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Gericht bestätigte die Berechnung der Krankenkasse und wies die Berufung des Klägers zurück.

Streit um Berechnung des Krankengeldes

Der Kläger war seit Dezember 2012 als Tankwart beschäftigt und ab April 2020 wegen einer depressiven Episode arbeitsunfähig erkrankt. Die Krankenkasse bewilligte ihm ab dem 23. Mai 2020 Krankengeld in Höhe von 32,06 Euro pro Kalendertag. Der Versicherte hielt diese Berechnung für falsch und klagte auf ein höheres Krankengeld.

Entscheidende Faktoren für die Berechnung

Kernpunkt des Streits war die Frage, welche wöchentliche Arbeitszeit für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde zu legen sei. Der Kläger machte geltend, es sei eine Arbeitszeit von 45 Stunden pro Woche vereinbart gewesen. Die Krankenkasse hingegen berechnete das Krankengeld auf Basis einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 38,37 Stunden.

Das Gericht bestätigte die Berechnung der Krankenkasse. Für die Ermittlung des Krankengeldes sei nicht die vertraglich vereinbarte, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Die Krankenkasse hatte hierfür die vom Arbeitgeber übermittelten Daten herangezogen.

Keine Anhaltspunkte für falsche Angaben des Arbeitgebers

Das Landessozialgericht sah keinen Anlass, die vom Arbeitgeber mitgeteilten Arbeitsstunden anzuzweifeln. Die Zahl der im März 2020 geleisteten Stunden hatte der Kläger in seiner Berufungsschrift selbst seiner Berechnung zugrunde gelegt. Für die Monate Januar und Februar 2020 lagen keine Hinweise auf falsche Angaben des Arbeitgebers vor.

Kein Erfolg der Berufung

Die Berufung des Klägers blieb somit ohne Erfolg. Das Landessozialgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids der Krankenkasse zur Höhe des Krankengeldes. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt den Grundsatz, dass für die Berechnung des Krankengeldes die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich ist, nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Dies unterstreicht die Bedeutung der realen Arbeitsverhältnisse gegenüber formalen Vereinbarungen im Sozialversicherungsrecht. Krankenkassen und Gerichte sind berechtigt, sich auf die vom Arbeitgeber übermittelten Daten zu stützen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit vorliegen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Krankengeld beziehen, ist für dessen Berechnung Ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung entscheidend – nicht die vertraglich vereinbarte Stundenzahl. Ihre Krankenkasse darf sich dabei auf die vom Arbeitgeber übermittelten Daten stützen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit vorliegen. Möchten Sie ein höheres Krankengeld durchsetzen, müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich mehr gearbeitet haben. Dabei reicht es nicht aus, sich auf den Arbeitsvertrag zu berufen. Sammeln Sie stattdessen Belege wie Arbeitszeitnachweise oder Gehaltsabrechnungen, die Ihre tatsächliche Arbeitszeit dokumentieren. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.


Weiterführende Informationen

In diesem Abschnitt bieten wir Ihnen umfassende weiterführende Informationen zu den Grenzen der Ermittlungspflicht im Sozialrecht. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen, die Antworten auf gängige Unsicherheiten liefern, sowie ein Glossar, das essentielle Fachbegriffe präzise erklärt. Darüber hinaus präsentieren wir die wichtigsten Rechtsgrundlagen des betreffenden Urteils, um Ihnen ein fundiertes Verständnis der Thematik zu ermöglichen. Tauchen Sie ein in die relevanten Aspekte, die für Praktiker und Interessierte gleichermaßen von Bedeutung sind.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Pflichten hat das Sozialgericht bei der Ermittlung des Krankengeldanspruchs?

Das Sozialgericht hat bei der Ermittlung des Krankengeldanspruchs umfassende Pflichten, die sich aus dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) ergeben. Das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen erforschen und alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände berücksichtigen.

Umfang der Ermittlungspflicht

Die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts erstreckt sich auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen. Dazu gehören:

  • Überprüfung der medizinischen Unterlagen zur Arbeitsunfähigkeit
  • Feststellung der Dauer und des Umfangs der Arbeitsunfähigkeit
  • Ermittlung des maßgeblichen Arbeitsentgelts als Berechnungsgrundlage
  • Prüfung der Einhaltung von Meldefristen und Mitwirkungspflichten des Versicherten

Wenn Sie einen Krankengeldanspruch geltend machen, können Sie davon ausgehen, dass das Gericht diese Aspekte gründlich untersucht.

Grenzen der Ermittlungspflicht

Die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts ist jedoch nicht grenzenlos. Sie endet dort, wo eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ohne Mitwirkung des Versicherten unmöglich ist. In solchen Fällen greifen die allgemeinen Beweislastregeln. Das bedeutet für Sie: Wenn bestimmte Informationen nur Ihnen zugänglich sind, müssen Sie diese dem Gericht zur Verfügung stellen.

Rolle der Mitwirkungspflichten

Das Sozialgericht berücksichtigt auch die gesetzlich normierten Mitwirkungspflichten der Versicherten. Wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann dies zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Es ist daher in Ihrem Interesse, dem Gericht alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Beweiserhebung und Sachverständigengutachten

Bei der Ermittlung des Krankengeldanspruchs kann das Sozialgericht verschiedene Beweismittel heranziehen. Dazu gehören:

  • Einholung von Sachverständigengutachten
  • Befragung von Zeugen
  • Anforderung von Unterlagen bei Krankenkassen, Ärzten oder Arbeitgebern

Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Beweise es für die Entscheidungsfindung benötigt.

Durch diese umfassenden Ermittlungspflichten soll sichergestellt werden, dass Ihre Ansprüche auf Krankengeld fair und gründlich geprüft werden. Gleichzeitig wird von Ihnen als Versichertem erwartet, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.


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Auf welcher Basis wird die Höhe des Krankengeldes normalerweise berechnet?

Die Höhe des Krankengeldes wird normalerweise auf Basis Ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet. Dieser Zeitraum wird als Bemessungszeitraum bezeichnet und umfasst in der Regel die letzten vier Wochen vor Ihrer Erkrankung.

Berücksichtigung des Bruttogehalts

Für die Berechnung wird Ihr Bruttogehalt herangezogen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, darf jedoch 90 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigen. Wenn Sie beispielsweise 3.000 Euro brutto verdienen, würde das Krankengeld maximal 2.100 Euro betragen, sofern dies nicht mehr als 90 Prozent Ihres Nettogehalts ausmacht.

Einbeziehung von Sonderzahlungen

Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt. Diese werden anteilig auf den Bemessungszeitraum umgelegt. Wenn Sie also ein Weihnachtsgeld von 1.200 Euro erhalten haben, würden pro Monat zusätzlich 100 Euro zu Ihrem regulären Gehalt hinzugerechnet.

Besonderheiten bei schwankendem Einkommen

Bei Beschäftigten mit schwankendem Einkommen, wie etwa bei Akkordarbeit oder Provisionen, wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dies soll eine faire Berechnung auch bei unregelmäßigen Einkünften gewährleisten.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Berechnung des Krankengeldes finden Sie in § 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort sind die genauen Berechnungsmodalitäten festgelegt, die Ihre Krankenkasse bei der Ermittlung Ihres individuellen Krankengeldes anwendet.


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Inwieweit spielen arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeiten eine Rolle bei der Krankengeldberechnung?

Die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten spielen bei der Krankengeldberechnung eine wichtige Rolle, sind jedoch nicht der einzige maßgebliche Faktor. Grundsätzlich dient das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt als Basis für die Berechnung des Krankengeldes.

Bedeutung der vereinbarten Arbeitszeiten

Ihre vertraglich festgelegten Arbeitsstunden bilden den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Regelentgelts. Wenn Sie beispielsweise eine 40-Stunden-Woche vereinbart haben, wird dies zunächst als Grundlage herangezogen.

Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitsentgelts

Entscheidend für die Krankengeldberechnung ist jedoch das Arbeitsentgelt, das Sie im Bemessungszeitraum tatsächlich erzielt haben. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel die letzten abgerechneten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie in diesem Zeitraum regelmäßig Überstunden geleistet haben, fließen diese in die Berechnung ein.

Berechnung des Regelentgelts

Für die Ermittlung des Regelentgelts wird Ihr erzieltes Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden geteilt, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis wird dann mit der Zahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden multipliziert und durch sieben geteilt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes.

Einfluss von Mehrarbeit

Wenn Sie regelmäßig Mehrarbeit leisten, wird diese bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt. Als Beurteilungszeitraum für die Regelmäßigkeit gelten die letzten drei Monate oder 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten vertraglich 35 Stunden pro Woche, leisten aber regelmäßig 5 Stunden Mehrarbeit. In diesem Fall würden 40 Stunden als Basis für die Berechnung herangezogen.

Sonderfall: Monatsgehalt

Bei einem festen Monatsgehalt gilt der 30. Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts als Regelentgelt für die Krankengeldberechnung. In diesem Fall spielen die vertraglich vereinbarten Stunden eine untergeordnete Rolle.

Die gesetzliche Grundlage für diese Berechnungen findet sich in § 47 SGB V. Dort ist detailliert geregelt, wie das Regelentgelt zu ermitteln ist und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.


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Welche Bedeutung haben die vom Arbeitgeber übermittelten Daten bei der Krankengeldberechnung?

Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Krankengeldes. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung der Höhe des Krankengeldes durch die Krankenkasse.

Relevante Daten für die Krankengeldberechnung

Zu den wichtigsten Informationen, die der Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt, gehören:

  • Das Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten
  • Angaben zu Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Der Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Informationen über die Dauer der Entgeltfortzahlung

Diese Daten ermöglichen es der Krankenkasse, das Krankengeld präzise zu berechnen und den korrekten Zeitpunkt für den Beginn der Zahlung zu bestimmen.

Gesetzliche Grundlage und Verpflichtung des Arbeitgebers

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übermittlung dieser Daten ist im § 107 SGB IV festgelegt. Demnach muss der Arbeitgeber die erforderlichen Bescheinigungen elektronisch durch Datenübertragung an die Krankenkasse übermitteln. Dies geschieht in der Regel durch systemgeprüfte Programme oder maschinell erstellte Ausfüllhilfen.

Bedeutung für die Krankenkasse und den Versicherten

Für die Krankenkasse sind diese Daten unverzichtbar, um eine korrekte und zeitnahe Berechnung des Krankengeldes vorzunehmen. Wenn Sie als Versicherter Krankengeld beantragen, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Krankenkasse auf Basis dieser Daten Ihren Anspruch prüft und die Höhe des Krankengeldes ermittelt.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der vom Arbeitgeber übermittelten Daten hat direkte Auswirkungen auf die Höhe Ihres Krankengeldes. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder falschen Berechnungen führen.

Überprüfung der Daten

Die Krankenkasse ist verpflichtet, die übermittelten Daten auf Plausibilität zu prüfen. Sollten Sie als Versicherter Zweifel an der Richtigkeit der Daten haben, haben Sie das Recht, Einsicht in die Berechnungsgrundlagen zu nehmen und gegebenenfalls Korrekturen zu verlangen.


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Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn ich glaube, mein Krankengeld wurde falsch berechnet?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Krankengeld falsch berechnet wurde, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Überprüfung der Berechnung

Zunächst sollten Sie die Berechnung Ihres Krankengeldes sorgfältig prüfen. Vergleichen Sie die Angaben auf dem Bescheid mit Ihren Gehaltsabrechnungen. Achten Sie besonders auf die Höhe Ihres Bruttogehalts und die angegebenen Sozialversicherungsbeiträge.

Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse

Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse. Bitten Sie um eine detaillierte Erläuterung der Berechnung. Oft lassen sich Missverständnisse im direkten Gespräch klären.

Schriftlicher Widerspruch

Sollte das Gespräch mit der Krankenkasse nicht zu einer Klärung führen, können Sie formell Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Krankenkasse eingehen. Begründen Sie Ihren Widerspruch und fügen Sie relevante Unterlagen bei.

Widerspruchsverfahren

Im Widerspruchsverfahren wird Ihr Fall erneut geprüft. Die Krankenkasse muss einen schriftlichen Widerspruchsbescheid erlassen. Dieser Bescheid enthält eine ausführliche Begründung der Entscheidung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und Sie weiterhin von einem Fehler überzeugt sind, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids. Vor dem Sozialgericht entstehen für Sie keine Gerichtskosten.

Beachten Sie, dass während des gesamten Verfahrens die Mitwirkungspflicht besteht. Sie müssen alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Berechnung Ihres Krankengeldes relevant sind. Eine gründliche Dokumentation Ihrer Arbeitsunfähigkeit und Ihres Einkommens ist dabei sehr hilfreich.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ermittlungspflicht des Sozialgerichts

Die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts beschreibt die Verantwortung der Gerichte, alle wesentlichen Tatsachen und Beweise in einem Fall zu erheben. Im Sozialrecht ist dies von besonderer Bedeutung, da Gerichte aktiv bei der Beweissammlung mitwirken müssen, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Dabei besteht jedoch keine uneingeschränkte Pflicht; vielmehr sind die Gerichte an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Ein Beispiel ist die Verpflichtung der Krankenkasse im vorliegenden Fall, die vom Arbeitgeber übermittelten Arbeitsstunden als Beweise zu prüfen.


Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zusteht. Es dient dem Einkommensersatz, wenn der Lohn wegfällt. Gemäß § 47 SGB V wird die Höhe des Krankengeldes auf Basis des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens in den letzten Monaten vor der Krankheit berechnet. Im dargestellten Fall ging es um die Berechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit im Vergleich zur vertraglich vereinbarten.


Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht bezeichnet die Verpflichtung von Beteiligten, zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen, indem sie relevante Informationen oder Beweismittel zur Verfügung stellen. Diese Pflicht kann das Einreichen von Arbeitszeitnachweisen oder Gehaltsabrechnungen umfassen. Im Fall des Tankwarts ging es unter anderem darum, ob der Kläger ausreichend Nachweise für seine tatsächlich geleistete Arbeitszeit vorgelegt hatte.


Widerspruchsverfahren

Ein Widerspruchsverfahren ermöglicht es einem Versicherten, einen Bescheid der Krankenkasse anzufechten, wenn er das Ergebnis für fehlerhaft hält. Dies ist ein rechtlicher Schritt vor einer möglichen Klage. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, um die Überprüfung und, falls notwendig, die Korrektur der ursprünglichen Entscheidung zu beantragen. Im vorliegenden Fall nutzte der Kläger diesen Prozess, um gegen die Krankengeldberechnung vorzugehen.


Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit beschreibt den Zustand, wenn eine Person aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann. Dies kann physische oder psychische Erkrankungen umfassen. Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld. Im aktuellen Kontext war die depressive Episode des Klägers der Grund für seine Arbeitsunfähigkeit und damit für seine Krankengeldansprüche relevant.


Tatsächlich geleistete Arbeitszeit

Im Kontext der Krankengeldberechnung ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit die Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich gearbeitet hat, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Diese Stunden dienen als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes. Der Fall behandelt die Frage, welche Stundenzahl – vereinbart oder tatsächlich geleistet – als Berechnungsbasis verwendet werden sollte.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 44 SGB V: Dieser Paragraph regelt die Anspruchsberechtigung auf Krankengeld und die Voraussetzungen für die Höhe des Krankengeldes. Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten in den letzten Monaten vor der Krankmeldung. Im vorliegenden Fall wird die Höhe des Krankengeldes des Klägers aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeitszeiten und der monatlichen Entgeltangaben des Arbeitgebers geprüft.
  • § 47 SGB V: Hier wird die Berechnung des Krankengeldes näher definiert, insbesondere wie Löhne und Arbeitsstunden in die Berechnung einfließen. Der Kläger hatte Einwände gegen die Höhe des Krankengeldes aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeitangaben. Die Berechnung des Krankengeldes in diesem Fall erfolgt auf Basis der erfassten Arbeitszeiten und Entgelte des Klägers für den relevanten Zeitraum.
  • § 51 SGB V: Dieser Paragraph behandelt die Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen auf den Krankengeldanspruch. Im Streitfall stellte das Gericht fest, dass die Neurasthenie als Vorerkrankung in einem ursächlichen Zusammenhang mit der späteren depressiven Episode steht, was die Höhe des Krankengeldes beeinflussen kann. Daher ist der Zusammenhang zwischen den Erkrankungen entscheidend für den Anspruch des Klägers.
  • § 209 SGB V: Dieser Paragraph bespricht die Regelungen zur Widerspruchseinlegung und die damit verbundenen Fristen. Der Kläger legte Widerspruch gegen den Bescheid der Beklagten ein, was im Verfahren von Bedeutung war. Der Verlauf des Widerspruchsverfahrens spielt eine zentrale Rolle in der Klärung des Anspruchs auf Krankengeld.
  • § 2 Abs. 1 SGB IX: Diese Vorschrift befasst sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Sollten die psychischen Erkrankungen des Klägers als Behinderung anerkannt werden, könnte dies seine Ansprüche auf Leistungen und die Berücksichtigung seiner speziellen Lebensumstände beeinflussen. Der Bezug auf seine psychische Gesundheit ist relevant für die Bewertung der Gesamtsituation und der Ansprüche auf Krankengeld im vorliegenden Fall.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 5 KR 770/21 – Urteil vom 09.02.2023


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