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Kündigung Pflegeversicherungsvertrag mit privatem Krankenversicherungsunternehmen

Ein Versicherter scheitert mit dem Versuch, sich durch eine angebliche Kündigung seiner privaten Pflegeversicherung vor Beitragszahlungen zu drücken. Das Gericht stellt klar: Ohne Nachweis einer Anschlussversicherung bleibt die Kündigung unwirksam, und die Beiträge müssen nachgezahlt werden. Ein teurer Irrtum, der den Versicherten nun über 1.500 Euro kostet.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beklagte wurde zur Zahlung rückständiger Beiträge zur Pflegeversicherung verurteilt.
  • Es bestand eine Vertragsbeziehung zwischen dem Beklagten und der Klägerin, trotz der Behauptung des Beklagten, der Vertrag sei gekündigt worden.
  • Der Beklagte hatte die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt, trotz mehrerer Mahnungen.
  • Die Klägerin machte die fehlenden Zahlungen und Mahnkosten gerichtlich geltend, was zu einem Mahnbescheid führte.
  • Der Widerspruch des Beklagten gegen den Mahnbescheid führte zur Übertragung des Verfahrens an das Sozialgericht.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte die Kündigung des Vertrags nicht ausreichend beweisen konnte.
  • Der Beklagte war nicht imstande, die geforderten Rückstände zu rechtfertigen.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von Versicherten, die Zahlungsforderungen nicht nachkommen.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Beweislast bei der Bestreitung von Vertragsverhältnissen.
  • Versicherte sollten ihre Zahlungsverpflichtungen genau prüfen und dokumentieren, um ähnliche Konflikte zu vermeiden.

Kündigung der privaten Pflegeversicherung: Chancen und Herausforderungen im Fokus

Die Pflegeversicherung spielt eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem, insbesondere in Deutschland, wo sowohl gesetzliche als auch private Optionen existieren. Viele Menschen stehen vor der Entscheidung, ob sie eine private Pflegeversicherung kündigen oder bei ihrer bestehenden Versicherung bleiben möchten. Das Kündigen eines Pflegeversicherungsvertrags kann jedoch mit unterschiedlichen Kündigungsfristen und Formalitäten verbunden sein, die es zu beachten gilt. Dabei ist auch der Wechsel der Pflegeversicherung ein wichtiger Aspekt, der nicht nur finanzielle Kostenersparnisse, sondern auch eine verbesserte Versorgungssituation mit sich bringen kann.

Ein häufiges Anliegen sind die Nachteile einer privaten Pflegeversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Verbrauchern stehen viele Informationen zur Pflegeversicherung zur Verfügung, die ihnen helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. Ein sorgfältiger Blick auf Kündigungsschreiben und den Ablauf einer Kündigung kann entscheidend sein, um im besten Interesse der Versicherten zu handeln. Die Komplexität des Themas erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, um die besten Optionen zu finden und gegebenenfalls erfolgreich von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu wechseln.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Kündigung eines Pflegeversicherungsvertrags mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Versicherter muss trotz angeblicher Kündigung Pflegeversicherungsbeiträge nachzahlen

Ein Versicherter wurde vom Landessozialgericht Hamburg zur Nachzahlung von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von 1.525,28 Euro verurteilt.

Kündigung private Pflegeversicherung
Der Fall eines Versicherten, der trotz angeblicher Kündigung seiner privaten Pflegeversicherung zur Zahlung rückständiger Beiträge verurteilt wurde, unterstreicht die Notwendigkeit eines Nachweises für eine nahtlose Anschlussversicherung bei der Kündigung einer privaten Pflegeversicherung. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die Versicherungsgesellschaft hatte die Zahlung rückständiger Beiträge für den Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. Oktober 2019 gefordert.

Streit um Wirksamkeit der Kündigung

Der Beklagte argumentierte, er habe den Versicherungsvertrag bereits am 31. August 2016 gekündigt. Als Beweis legte er ein auf den 22. Mai 2017 datiertes Schreiben vor, in dem er auf eine angeblich frühere Kündigung Bezug nahm. Zudem reichte er einen Einlieferungsbeleg für ein Einschreiben vom 11. Oktober 2016 ein.

Die Versicherung bestritt jedoch den Eingang einer wirksamen Kündigung. Sie verwies darauf, dass ihr am 12. Oktober 2016 lediglich ein Kündigungsschreiben des Beklagten vom 11. Oktober 2016 zugegangen sei. Dieses habe sie als nicht fristgerecht zurückgewiesen.

Gericht sieht Kündigungsnachweis als nicht erbracht an

Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung. Es sah den Nachweis einer wirksamen Kündigung durch den Beklagten als nicht erbracht an. Entscheidend war dabei, dass für die Kündigung einer privaten Pflegeversicherung der Nachweis einer Anschlussversicherung zwingend erforderlich ist. Laut § 23 Abs. 2 Satz 4 SGB XI wird eine Kündigung erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist. Ein solcher Nachweis lag jedoch nicht vor.

Verzug trat automatisch ein

Das Gericht stellte zudem fest, dass der Beklagte mit den Beitragszahlungen in Verzug geraten war. Laut den Versicherungsbedingungen war der Beitrag jeweils am Monatsersten fällig. Daher trat der Verzug automatisch ab dem 2. des jeweiligen Monats ein, sofern die Beiträge nicht gezahlt wurden. Eine gesonderte Mahnung war dafür nicht erforderlich.

Berufung bleibt erfolglos

Der Beklagte legte gegen das Urteil des Sozialgerichts zwar Berufung ein, begründete diese jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Das Landessozialgericht Hamburg sah daher keinen Anlass, von der Entscheidung der Vorinstanz abzuweichen. Die Berufung wurde zurückgewiesen und der Beklagte zur Zahlung der geforderten Beiträge nebst Zinsen und Mahnkosten verurteilt.

Der Fall verdeutlicht die Wichtigkeit des Nachweises einer Anschlussversicherung bei der Kündigung einer privaten Pflegeversicherung. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam und die Beitragspflicht besteht fort.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die zwingende Notwendigkeit eines Anschlussversicherungsnachweises bei der Kündigung einer privaten Pflegeversicherung. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam, unabhängig von etwaigen Kündigungsschreiben. Die Entscheidung verdeutlicht die strenge Handhabung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der lückenlosen Pflegeversicherung und die daraus resultierende fortbestehende Beitragspflicht bei fehlender Nachweiserbringung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Versicherte mit privater Pflegeversicherung. Wenn Sie glauben, Ihren Vertrag gekündigt zu haben, reicht ein bloßes Kündigungsschreiben nicht aus. Das Gericht macht deutlich, dass Sie für eine wirksame Kündigung zwingend einen Nachweis über eine neue, lückenlose Pflegeversicherung vorlegen müssen. Ohne diesen Nachweis bleibt Ihr alter Vertrag bestehen, und Sie sind weiterhin zur Beitragszahlung verpflichtet. Beachten Sie auch, dass Ihre Beiträge automatisch am Monatsersten fällig werden. Zahlen Sie nicht pünktlich, geraten Sie ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, was zu Mahngebühren und Zinsen führen kann. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bei einer geplanten Kündigung unbedingt zuerst eine neue Versicherung abschließen und den Nachweis darüber zusammen mit der Kündigung einreichen. Bewahren Sie zudem alle Unterlagen sorgfältig auf, um im Streitfall Ihre Position belegen zu können.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Antworten und wichtige Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Kündigung private Pflegeversicherung. Wir haben die relevantesten Aspekte zusammengetragen, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsbasis zu bieten und mögliche Unsicherheiten auszuräumen. Nutzen Sie unser Wissen, um einen klaren Überblick über Ihre Optionen zu gewinnen.

Hier sind 5 hochrelevante FAQ-Fragen zum Thema Kündigung private Pflegeversicherung, basierend auf der Zielgruppe und ihrer Suchintention:

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Kündigung der privaten Pflegeversicherung erfüllt sein?

Für eine wirksame Kündigung Ihrer privaten Pflegeversicherung müssen Sie mehrere Voraussetzungen beachten:

Einhaltung der Kündigungsfrist

Sie müssen die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten. Wenn Ihr Versicherungsjahr beispielsweise am 31. Dezember endet, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen.

Schriftliche Form

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen in der Regel nicht aus. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Nachweis einer Anschlussversicherung

Der wichtigste Punkt: Sie müssen eine neue Pflegeversicherung nachweisen, die nahtlos an die gekündigte Versicherung anschließt. Dieser Nachweis ist entscheidend für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Ohne ihn bleibt Ihr alter Vertrag bestehen.

Beachtung der Mindestvertragslaufzeit

Viele private Pflegeversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen auf entsprechende Klauseln.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ist Ihre Kündigung der privaten Pflegeversicherung wirksam. Beachten Sie, dass die private Pflegeversicherung in der Regel an Ihre private Krankenversicherung gekoppelt ist. Eine Kündigung der Pflegeversicherung allein ist daher oft nicht möglich. Stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin die gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung erfüllen, indem Sie einen nahtlosen Übergang zu einer neuen Versicherung gewährleisten.


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Wie kann ich nachweisen, dass ich meine private Pflegeversicherung wirksam gekündigt habe?

Um nachzuweisen, dass Sie Ihre private Pflegeversicherung wirksam gekündigt haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Schriftliche Kündigung mit Zugangsnachweis

Versenden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Dies ist die sicherste Methode, um den Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherungsunternehmen zu dokumentieren. Der Rückschein dient als Beweis, dass Ihr Schreiben beim Empfänger eingegangen ist und von wem es entgegengenommen wurde.

Aufbewahrung der Kündigungsbestätigung

Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung des Versicherungsunternehmens sorgfältig auf. Diese Bestätigung ist ein wichtiger Nachweis für die wirksame Beendigung Ihres Versicherungsvertrags. Es empfiehlt sich, die Bestätigung mindestens bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach Ende des Vertragsverhältnisses aufzubewahren.

Dokumentation des Schriftverkehrs

Führen Sie ein Protokoll über Ihren gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefonaten oder persönlichen Gesprächen. Bei E-Mail-Kommunikation speichern Sie die Nachrichten ab und drucken Sie wichtige E-Mails aus.

Überprüfung der Kontoauszüge

Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Achten Sie darauf, dass nach dem Kündigungstermin keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollten weiterhin Abbuchungen erfolgen, widersprechen Sie diesen umgehend schriftlich und fordern Sie eine Rücküberweisung.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, haben Sie gute Chancen, im Streitfall die wirksame Kündigung Ihrer privaten Pflegeversicherung nachweisen zu können. Bedenken Sie, dass die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn Sie die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten haben.


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Was passiert, wenn ich die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung nicht zahle?

Wenn Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Pflegeversicherung nicht zahlen, hat dies ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Nach § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien in Verzug geraten. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Mahnverfahren und rechtliche Schritte

Ihre Versicherung wird Sie zunächst mahnen, wenn Sie mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind. Dabei können Säumniszuschläge von einem Prozent für jeden angefangenen Monat des Beitragsrückstands erhoben werden. Bleiben Sie weiterhin säumig, kann die Versicherung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Leistungseinschränkungen

Bei anhaltender Nichtzahlung kann Ihr Versicherungsschutz ruhen. In diesem Fall haben Sie nur noch Anspruch auf eingeschränkte Leistungen bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. Beachten Sie, dass trotz des Ruhens die Beitragspflicht weiterhin besteht, wodurch sich erhebliche Beitragsschulden anhäufen können.

Notlagentarif

Nach der zweiten Mahnung kann Ihr Vertrag in den sogenannten Notlagentarif umgestellt werden. In diesem Tarif zahlen Sie einen niedrigeren Beitrag, erhalten aber auch nur begrenzte Leistungen. Die Umstellung in den Notlagentarif kann Ihre Alterungsrückstellungen verringern, was sich langfristig negativ auf Ihre Beiträge auswirken kann.

Wiederherstellung des vollen Versicherungsschutzes

Um Ihren vollen Versicherungsschutz wiederherzustellen, müssen Sie alle rückständigen Beiträge einschließlich Säumniszuschläge und eventueller Vollstreckungskosten begleichen. Erst dann wird Ihr Vertrag ab dem übernächsten Monat in dem Tarif fortgesetzt, in dem Sie vor der Umstellung versichert waren.

Bedenken Sie, dass die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung ist. Ein dauerhafter Verzicht auf diesen Versicherungsschutz ist rechtlich nicht möglich. Wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Versicherung suchen, um mögliche Lösungen zu finden und die beschriebenen Konsequenzen zu vermeiden.


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Welche Rechte habe ich, wenn die Versicherung eine Kündigung nicht akzeptiert?

Wenn Ihre Versicherung Ihre Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrags nicht akzeptiert, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen

Zunächst sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sind. Nach § 27 SGB XI können Sie Ihren privaten Pflegeversicherungsvertrag kündigen, wenn Sie versicherungspflichtig werden oder eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI eintritt. Stellen Sie sicher, dass einer dieser Fälle auf Sie zutrifft.

Schriftliche Begründung anfordern

Fordern Sie von Ihrer Versicherung eine schriftliche Begründung für die Ablehnung Ihrer Kündigung an. Dies hilft Ihnen, die Argumentation der Versicherung nachzuvollziehen und mögliche Missverständnisse aufzuklären.

Widerspruch einlegen

Sind Sie mit der Begründung nicht einverstanden, können Sie formell Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Legen Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben dar, warum Sie die Ablehnung für unberechtigt halten und fügen Sie relevante Nachweise bei.

Schlichtungsstelle anrufen

Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Dieses außergerichtliche Verfahren ist für Sie kostenfrei und kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Klage vor dem Sozialgericht

Als letztes Mittel steht Ihnen der Rechtsweg zum Sozialgericht offen. Beachten Sie, dass für Streitigkeiten in der privaten Pflegepflichtversicherung die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Eine Klage sollten Sie jedoch gut abwägen, da sie mit Kosten und Risiken verbunden sein kann.

Beachtung des Kontrahierungszwangs

Wichtig zu wissen ist, dass private Pflegeversicherungen einem Kontrahierungszwang unterliegen. Dies bedeutet, dass die Versicherung den Vertrag in der Regel nicht von sich aus kündigen darf. Dieser Schutz gilt für Sie als Versicherten, schränkt aber nicht Ihr Recht zur Kündigung ein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, eine faire Lösung für Ihr Kündigungsanliegen zu erreichen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Versicherung sorgfältig, um im Streitfall Ihre Position untermauern zu können.


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Wie lange kann die Versicherung rückständige Beiträge zur privaten Pflegeversicherung einfordern?

Die Versicherung kann rückständige Beiträge zur privaten Pflegeversicherung in der Regel bis zu drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, einfordern. Diese Frist ergibt sich aus der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB.

Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Wenn Sie also beispielsweise im März 2023 Ihre Beiträge nicht gezahlt haben, beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026.

Hemmung der Verjährung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährung unter bestimmten Umständen gehemmt werden kann. Dies bedeutet, dass der Zeitraum der Hemmung nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Eine Hemmung kann beispielsweise eintreten, wenn die Versicherung Sie zur Zahlung auffordert oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

Besonderheiten bei Vorsatz

Wenn Sie vorsätzlich Ihre Beiträge nicht gezahlt haben, gilt eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren. Dies kommt in der Praxis jedoch selten vor und müsste von der Versicherung nachgewiesen werden.

Folgen der Verjährung

Sind die Beitragsforderungen verjährt, können Sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen. Die Versicherung kann die Forderung dann nicht mehr durchsetzen. Allerdings müssen Sie die Verjährung aktiv geltend machen, sie tritt nicht automatisch ein.

Praktische Auswirkungen

In der Praxis werden Versicherungen in der Regel versuchen, ausstehende Beiträge zeitnah einzufordern. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Beiträge zu zahlen, ist es ratsam, frühzeitig mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise können Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, um eine Anhäufung von Schulden zu vermeiden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Anschlussversicherung: Eine Anschlussversicherung ist eine neue Versicherung, die man abschließen muss, wenn man eine bestehende private Kranken- oder Pflegeversicherung kündigen möchte. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung versichert bleibt. Beispielsweise muss jemand, der seine private Pflegeversicherung kündigt, nachweisen, dass er ab dem Zeitpunkt der Kündigung bei einer anderen Versicherung lückenlos versichert ist. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam.
  • Verzug: Verzug tritt ein, wenn eine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt wird. Im Kontext der Pflegeversicherung bedeutet dies, dass der Versicherte seine Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt (z.B. am 1. eines Monats) nicht bezahlt hat. Ab dem 2. Tag des Monats gilt der Versicherte dann automatisch als in Verzug geraten, ohne dass eine zusätzliche Mahnung erforderlich ist. Dies kann zu Verzugszinsen und weiteren Mahngebühren führen.
  • Kündigungsnachweis: Der Kündigungsnachweis ist ein Dokument oder ein Beleg, der die Wirksamkeit einer Kündigung bestätigt. Im Fall der privaten Pflegeversicherung muss der Versicherte unter anderem den Nachweis über den lückenlosen Versicherungsschutz bei einer neuen Versicherung vorlegen, um die Kündigung wirksam zu machen. Fehlt ein solcher Nachweis, wird die Kündigung nicht anerkannt und der Versicherungsvertrag bleibt bestehen.
  • Rückständige Beiträge: Rückständige Beiträge sind fällige Zahlungen, die der Versicherte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet hat. Diese können sich über einen längeren Zeitraum ansammeln, wie im beschriebenen Fall, wo Beiträge vom 1. April 2017 bis 31. Oktober 2019 nicht gezahlt wurden. Der Versicherer kann diese ausstehenden Zahlungen einschließlich Zinsen und Mahngebühren gerichtlich einfordern.
  • Kündigungsfristen: Kündigungsfristen sind Zeiträume, die eingehalten werden müssen, wenn ein Vertrag wirksam gekündigt werden soll. Diese Fristen sind in den Vertragsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen festgelegt. Beispielsweise kann eine Pflegeversicherung nur dann gekündigt werden, wenn die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist vor dem gewünschten Kündigungstermin erfolgt. Verpasst man diese Frist, bleibt der Vertrag weiterhin gültig.
  • Einschreiben: Ein Einschreiben ist eine Versandform der Post, bei der der Absender einen Nachweis über den Versand und den Erhalt eines Briefes erhält. Im Kontext der Kündigung einer Versicherung kann ein Einschreiben dazu dienen, den Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer nachzuweisen. Allerdings reicht ein Einschreiben allein nicht aus, wenn zusätzliche gesetzliche Anforderungen wie der Nachweis einer Anschlussversicherung nicht erfüllt sind.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 193 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraph regelt die Entstehung von Verzug. Er besagt, dass ein Schuldner in Verzug gerät, wenn er eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung trotz Mahnungen nicht bezahlt. Die Klägerin hat den Beklagten daher mit Recht in Verzug gesetzt und die Zahlung von Verzugszinsen geltend gemacht.
  • § 280 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht. Er besagt, dass der Schuldner dem Gläubiger denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der ihm durch die Pflichtverletzung entstanden ist. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte durch Nichtzahlung der Beiträge einen Schaden bei der Klägerin verursacht, da sie die Kosten für die Pflegeversicherung nicht vollständig decken konnte.
  • § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Zahlung von Prämien im Versicherungsvertrag. Er besagt, dass der Versicherungsnehmer die Prämien gemäß den vereinbarten Bedingungen zu zahlen hat. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte die vereinbarten Beiträge zur Pflegeversicherung nicht bezahlt. Er hat somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
  • § 49 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Kündigung von Versicherungsverträgen. Er besagt, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen kann, wenn der Versicherer mit der Zahlung der Prämie in Verzug ist. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte die Beiträge nicht bezahlt. Die Klägerin konnte den Vertrag daher von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
  • § 40 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Beweislast im Versicherungsstreit. Er besagt, dass der Versicherungsnehmer den Abschluss eines Versicherungsvertrages und die Zahlung der Prämie beweisen muss, wenn der Versicherer diese bestreitet. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte behauptet, den Pflegeversicherungsvertrag gekündigt zu haben. Die Beweislast dafür lag jedoch bei ihm. Er hat die Kündigung nicht hinreichend belegt, sodass die Klägerin die Zahlung der Beiträge einfordern konnte.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 1 P 4/22 D – Urteil vom 06.06.2023


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