Nach einem Sturz auf See klagte ein Matrose auf die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei seiner Schulterverletzung. Doch selbst die schwere Hirnblutung, die er als indirekte Unfallfolge ansah, reichte nicht für die geforderte Verletztenrente.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie viel Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) brauche ich für eine Rente nach dem Arbeitsunfall?
- Wann gilt ein späterer Gesundheitsschaden (z.B. Schlaganfall) als Folge meines Arbeitsunfalls?
- Wie wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei Bewegungseinschränkungen der Schulter gemessen?
- Was tun, wenn ich mit dem Gutachten der Unfallversicherung zur MdE nicht einverstanden bin?
- Welche objektiven Beweise muss ich sammeln, wenn die Unfallversicherung meine MdE anzweifelt?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 U 42/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern
- Datum: 05.11.2024
- Aktenzeichen: L 5 U 42/20
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Unfallversicherung, Sozialrecht
- Das Problem: Ein ehemaliger Tendermatrose erlitt 2017 einen Arbeitsunfall an der Schulter. Er forderte von seiner Unfallversicherung eine Verletztenrente. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, weil die verbliebenen Folgen zu gering seien.
- Die Rechtsfrage: Reichen die verbliebenen gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall aus, um eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % zu rechtfertigen und damit Rente zu erhalten?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht bestätigte, dass die unfallbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit unter 20 % liegt. Die objektiven Bewegungsumfänge der Schulter lagen über den Werten, die eine höhere Rentenzahlung begründen.
- Die Bedeutung: Das Gericht entschied, dass für den Rentenanspruch primär objektive medizinische Messwerte gelten. Eine spätere Hirnstammblutung wurde nicht als Folge des Unfalls anerkannt.
Der Fall vor Gericht
Warum wurde ein Schlaganfall nicht als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt?
Ein schwerer Sturz bei der Arbeit auf See verletzte die Schulter eines Matrosen und machte ihn berufsunfähig. Monate später, mitten in der Reha, traf ihn ein zweiter Schicksalsschlag: eine Hirnblutung.

Für den Mann war der Fall klar – der Schlaganfall musste eine Folge des Unfalls sein und seine Ansprüche auf eine Rente zementieren. Die Unfallversicherung sah das anders. Sie zog eine scharfe Linie zwischen den beiden Ereignissen. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern musste klären, ob der Körper eines Menschen nach einem Unfall als eine Kette unglücklicher Dominosteine zu betrachten ist – oder ob jeder Sturz für sich allein steht.
Weshalb reichte die unbestrittene Schulterverletzung nicht für eine Rente?
Ein Arbeitsunfall muss die Erwerbsfähigkeit dauerhaft einschränken, damit die gesetzliche Unfallversicherung eine Verletztenrente zahlt. Das Gesetz setzt hierfür eine klare Hürde: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) muss mindestens 20 Prozent betragen, so will es das Sozialgesetzbuch (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Diese Zahl beschreibt nicht den Verlust des konkreten Arbeitsplatzes. Sie ist eine abstrakte Größe. Sie bewertet, wie stark die Verletzungsfolgen eine Person auf dem gesamten Arbeitsmarkt einschränken – vom Seemann bis zum Büroangestellten.
Der Matrose erlitt bei seinem Sturz einen Riss der Rotatorenmanschette. Eine Operation und Reha folgten. Sein Schmerz und seine eingeschränkte Beweglichkeit waren real. Die entscheidende Frage für das Gericht war aber eine andere. Sie war rein technischer Natur. Wie stark war die Funktion der Schulter zum Stichtag – dem Ende des Krankengeldbezugs am 15. Mai 2019 – objektiv beeinträchtigt?
Mehrere medizinische Gutachter untersuchten den Mann. Sie maßen die Beweglichkeit seines Arms. Das Ergebnis war eindeutig. Er konnte seinen Arm nach vorne auf etwa 140 Grad und zur Seite auf rund 95 bis 140 Grad anheben. Schmerzen setzten zwar früher ein, die grundsätzliche Beweglichkeit war aber noch hoch. Die medizinischen Bewertungsmaßstäbe sind hier streng. Eine MdE von 20 Prozent für eine Schulterverletzung setzen sie erst bei einer Versteifung oder einer Bewegungseinschränkung an, die das Heben des Arms auf unter 90 Grad limitiert. Die Gutachter bewerteten die verbliebene Einschränkung des Seemanns einstimmig mit einer MdE von nur 10 Prozent. Das war die Hälfte der geforderten Marke. Der Anspruch auf eine Rente scheiterte an dieser Zahl.
Zählte die Hirnblutung als zusätzliche Unfallfolge?
Zehn Monate nach dem Sturz auf See erlitt der Matrose während der Rehabilitation eine Hirnstammblutung. Er argumentierte, dieses Ereignis sei eine direkte Folge des Unfallstresses und der Belastungen. Würde das Gericht diesen Zusammenhang anerkennen, hätte seine MdE die 20-Prozent-Hürde spielend genommen. Doch die medizinischen Sachverständigen durchkreuzten diese Argumentation.
Sie fanden eine andere, unfallunabhängige Ursache für die Blutung. Im Gehirn des Mannes befand sich ein Kavernom, eine angeborene Fehlbildung von Blutgefäßen. Gepaart mit einem ebenfalls unfallfremden Bluthochdruck war dieses Kavernom die medizinisch plausible Ursache für den Schlaganfall. Einen kausalen Bogen vom Sturz auf dem Schiff zur Monate später erfolgten Hirnblutung konnten die Gutachter nicht spannen. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Es wertete die Hirnblutung als schicksalhaftes Ereignis, das rechtlich vom Arbeitsunfall zu trennen war. Die Blutung heilte zudem folgenlos aus und konnte die MdE nicht erhöhen.
Wieso vertraute das Gericht den Gutachten mehr als den Klagen des Mannes?
Der Seemann fühlte sich von den Gutachtern missverstanden. Er schilderte massive Schmerzen, Kraftverlust und Krämpfe. Die Messungen der Ärzte, so sein Vorwurf, seien nur durch schmerzhaftes Drücken und Ziehen zustande gekommen. Er forderte, das Gericht solle sich selbst ein Bild von seiner eingeschränkten Beweglichkeit machen und seinen behandelnden Arzt als Zeugen hören.
Das Gericht lehnte diese Anträge ab. Es machte deutlich, dass die Feststellung einer MdE keine Frage des persönlichen Empfindens ist, sondern auf objektiven Befunden beruhen muss. Die bestellten Gutachter hatten den Mann nach den Regeln der ärztlichen Kunst untersucht. Sie dokumentierten nicht nur die Bewegungswinkel, sondern prüften auch die Muskelkraft und die Unterarmdrehung – beides ohne relevante Ausfälle. Pauschale Vorwürfe gegen die Untersuchungsmethoden reichten dem Gericht nicht aus, um die schlüssigen und übereinstimmenden Gutachten in Zweifel zu ziehen.
Ein Richter sei kein Mediziner. Eine Inaugenscheinnahme im Gerichtssaal könne ein fachärztliches Gutachten nicht ersetzen. Auch die Anhörung des behandelnden Arztes versprach keine neuen Erkenntnisse. Dieser hatte bereits an einem der Gutachten mitgewirkt, das zu einer MdE von nur 10 Prozent kam. Das Gericht sah seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts als erfüllt an (§ 103 SGG). Es bestätigte die Entscheidung der Unfallversicherung. Die Berufung des Seemanns wurde zurückgewiesen.
Die Urteilslogik
Die Feststellung von Unfallfolgen und der damit verbundene Rentenanspruch richten sich nach strengen, objektiv messbaren medizinischen Kriterien und klar definierten Kausalitätsprinzipien.
- [Rentenanspruch setzt Mindestgrenze]: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Rente nur aus, wenn die Verletzungsfolge die Erwerbsfähigkeit abstrakt um mindestens 20 Prozent mindert, ungeachtet des Verlustes des spezifischen Arbeitsplatzes.
- [Beweislast der Kausalität]: Anspruchsteller müssen zweifelsfrei nachweisen, dass komplexe Spätfolgen wie Schlaganfälle oder Blutungen direkt und überwiegend durch den Arbeitsunfall bedingt sind und nicht durch unfallfremde Vorerkrankungen.
- [Objektivität der MdE-Feststellung]: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sich nach objektiven medizinischen Befunden und Messungen; subjektive Schmerzempfindungen oder die Inaugenscheinnahme durch das Gericht können ein schlüssiges fachärztliches Gutachten nicht ersetzen.
Die Anerkennung von Unfallfolgen erfordert stets eine lückenlose medizinische Beweisführung, die den strengen gesetzlichen Schwellenwerten standhält.
Benötigen Sie Hilfe?
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Experten Kommentar
Viele meinen, wenn man nach einem Arbeitsunfall Schmerzen hat und den Job verliert, sei die Rente quasi sicher. Das ist leider ein Trugschluss, wie dieser Fall eines Seemanns klar aufzeigt. Die Unfallversicherung bewertet nicht das subjektive Leid, sondern ausschließlich objektive, messbare Funktionsverluste, und die geforderten 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit sind eine harte, rein technische Hürde. Werden diese 20 Prozent wegen geringfügiger Einschränkungen nicht erreicht, helfen auch gravierende, nachfolgende Gesundheitsprobleme nicht weiter. Die Konsequenz ist knallhart: Wenn Gutachter eine unfallunabhängige Vorerkrankung, wie hier den angeborenen Kavernom, als Hauptursache finden, reißt die kausale Kette – das Gericht zieht hier eine klare rote Linie.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) brauche ich für eine Rente nach dem Arbeitsunfall?
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) muss mindestens 20 Prozent betragen, damit Sie einen Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Diese strikte gesetzliche Hürde ist in § 56 Abs. 1 SGB VII festgelegt. Eine niedrigere Zahl, selbst 19 Prozent, führt zur Ablehnung des Rentenanspruchs, unabhängig von der Schwere Ihrer tatsächlichen Schmerzen.
Viele Betroffene fühlen sich betrogen, weil die festgestellte MdE ihren tatsächlichen Arbeitsplatzverlust ignoriert. Die MdE ist jedoch eine abstrakte Größe. Sie bewertet, wie stark die Folgen des Arbeitsunfalls die allgemeine Arbeitsleistung auf dem gesamten Arbeitsmarkt einschränken. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren hochspezialisierten Job als Seemann oder Dachdecker verloren haben. Gerichte und Gutachter bewerten Ihre verbliebene Fähigkeit, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.
Für die Rentenberechnung zählt die MdE nicht nur unmittelbar nach dem Unfallereignis. Sie muss auch zum Stichtag, meistens das Ende des Krankengeldbezugs, noch mindestens 20 Prozent erreichen. Erreichte ein Matrose trotz seiner unbestrittenen Schulterverletzung nur 10 Prozent MdE, weil die objektive Beweglichkeit noch relativ hoch war, scheiterte sein Rentenanspruch. Die strikte numerische MdE-Hürde lässt sich nicht durch subjektive Schmerzempfindungen oder den Verlust des bisherigen Berufs ersetzen.
Suchen Sie sofort Ihr Ablehnungsschreiben hervor, um die dort festgestellte exakte Prozentzahl Ihrer MdE zu prüfen und festzustellen, wie weit Sie von der kritischen 20-Prozent-Marke entfernt sind.
Wann gilt ein späterer Gesundheitsschaden (z.B. Schlaganfall) als Folge meines Arbeitsunfalls?
Die Unfallversicherung erkennt einen Spätschaden nur dann als Folge eines Arbeitsunfalls an, wenn ein zweifelsfreier kausaler Zusammenhang bewiesen wird. Eine zeitliche Nähe oder subjektiv empfundener Stress nach dem Unfall reichen für sich allein nicht aus, um Ansprüche zu begründen. Medizinische Gutachter müssen stattdessen eine ununterbrochene Kausalkette zwischen der ursprünglichen Verletzung und dem neuen Gesundheitsschaden feststellen.
Der Nachweis der Kausalität ist die größte rechtliche Hürde bei der Anerkennung von Spätschäden. Die ursprüngliche Unfallverletzung muss die dominierende Ursache für den später aufgetretenen Schaden sein, nicht nur ein gelegentlicher Auslöser. Existieren unfallunabhängige Vorerkrankungen, die den Spätschaden plausibel erklären, wird der Zusammenhang rechtlich abgetrennt. Wer bereits an hohem Blutdruck oder angeborenen Gefäßfehlbildungen leidet, kann schwerwiegende Folgen wie einen Schlaganfall in der Regel nicht dem Unfallgeschehen zurechnen.
Die Belastungen und der Stress, die während einer langen Rehabilitation entstehen, gelten oft nicht als ausreichende Ursache für schwerwiegende Folgeschäden. Ein Beispiel: Ein Matrose erlitt zehn Monate nach seinem Sturz eine Hirnblutung. Trotz der Überzeugung des Mannes, der Unfallstress sei die Ursache, fanden Sachverständige ein Kavernom und Bluthochdruck. Da diese Vorerkrankungen die Blutung schlüssig erklärten, wertete das Gericht den Schlaganfall als schicksalhaftes, vom Arbeitsunfall getrenntes Ereignis.
Fordern Sie sofort Einsicht in alle ärztlichen Befunde vor dem Unfall, um auszuschließen, dass eine unfallfremde Vorerkrankung von der Versicherung als Primärursache identifiziert wird.
Wie wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei Bewegungseinschränkungen der Schulter gemessen?
MdE-Gutachter messen die Einschränkung der Schulter rein technisch anhand objektiver Bewegungswinkel (Grad), nicht nach subjektivem Schmerzempfinden. Um die kritische Marke von 20 Prozent MdE zu erreichen, muss die funktionale Beweglichkeit drastisch reduziert sein. Typischerweise wird diese Grenze erst angesetzt, wenn Sie den Arm in Abduktion (zur Seite) oder Elevation (nach vorne) nicht mehr über 90 Grad heben können.
Die Unfallversicherung orientiert sich bei der Begutachtung an strengen medizinischen Maßstäben und Bewertungsrichtlinien. Entscheidend ist die noch vorhandene grundsätzliche, funktionale Beweglichkeit des Arms, die Sie auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen können. Schmerzen, die während der Bewegung entstehen und früher einsetzen, werden zwar registriert, sie sind aber kein primäres Kriterium für die Festlegung der MdE. Die MdE-Feststellung ist an die objektive Einschränkung der Gelenkfunktion gebunden.
Konkret: Ein Gutachter kann feststellen, dass ein Patient den Arm noch auf 140 Grad heben kann, auch wenn bereits ab 95 Grad starke Schmerzen beginnen. Obwohl die Beschwerden massiv sind, wird die MdE aufgrund der noch großen Restbeweglichkeit oft nur auf 10 Prozent festgesetzt. Eine MdE von 20 Prozent für eine Schulterverletzung wird erst bei einer Bewegungseinschränkung in Betracht gezogen, die nahezu einer Versteifung entspricht und die 90-Grad-Grenze deutlich unterschreitet.
Bitten Sie Ihren Orthopäden, die genauen Bewegungswinkel (Abduktion und Flexion) nach den Leitlinien zu messen und diese dokumentierten Werte mit dem 90-Grad-Grenzwert abzugleichen.
Was tun, wenn ich mit dem Gutachten der Unfallversicherung zur MdE nicht einverstanden bin?
Wenn Sie das Gutachten der Unfallversicherung als ungerecht empfinden, reicht Ihr bloßes Nicht-Einverstandensein oder die Schilderung starker Schmerzen nicht aus. Vor dem Sozialgericht müssen Sie die Ergebnisse der Sachverständigen objektiv angreifen. Sie benötigen schlüssige medizinische Gegenbeweise, welche die Methodik oder die Befunde der Gutachter substanziell widerlegen. Subjektives Empfinden kann die kalten Zahlen der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nicht ersetzen.
Das Gericht stützt seine Entscheidungen konsequent auf die objektiven Befunde neutraler Sachverständiger. Es lehnt eine Feststellung der MdE anhand von persönlichen Empfindungen oder Schmerzschilderungen grundsätzlich ab. Pauschale Vorwürfe gegen die Untersuchungsmethoden, etwa dass der Gutachter zu schmerzhaft gedrückt habe, reichen in der Regel nicht aus, um schlüssige und übereinstimmende Gutachten anzuzweifeln.
Richter sind keine Mediziner und können fachärztliche Gutachten nicht ersetzen. Anträge darauf, dass sich das Gericht im Gerichtssaal selbst ein Bild von Ihrer Bewegungseinschränkung macht (Inaugenscheinnahme), werden deshalb nach § 103 SGG als untauglich abgelehnt. Nehmen wir an: Wenn die Beweglichkeit Ihrer Schulter laut Gutachten 140 Grad erreicht, können Ihre realen Schmerzen die MdE trotzdem nicht über die kritische 20-Prozent-Hürde heben.
Konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht, der die Gutachten auf juristische und medizinische Fehler in der Methodik überprüfen kann.
Welche objektiven Beweise muss ich sammeln, wenn die Unfallversicherung meine MdE anzweifelt?
Wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von der Unfallversicherung angezweifelt wird, genügen subjektive Schmerzklagen oder emotionale Alltagsschilderungen nicht. Gutachter konzentrieren sich ausschließlich auf objektiv messbare Funktionseinschränkungen. Sie müssen spezifische Messdaten liefern, die beweisen, dass die festgestellten Werte falsch waren und Ihre MdE höher liegt. Ziel ist es, das „magische Beweisstück“ zu finden, das die Gutachten der Gegenseite widerlegen kann.
Die medizinischen Sachverständigen arbeiten nach standardisierten Schemata, da die MdE keine Frage des persönlichen Empfindens ist. Sie prüfen essenzielle Parameter wie die maximalen Bewegungswinkel der Gelenke, die vorhandene Muskelkraft und die Unterarmdrehung. Die Gutachten halten diese objektiven Messwerte für entscheidend, um die MdE festzustellen. Ein Schmerzempfinden, das zu einem früheren Abbruch einer Bewegung führt, ersetzt niemals das Fehlen eines konkreten messbaren Kraftverlusts oder einer fehlenden Gelenkdrehung.
Um ein Gutachten erfolgreich anzufechten, müssen Sie die Messungen der Gegenseite direkt angreifen. Sammeln Sie Befunde, die konkrete motorische oder neurologische Ausfälle bestätigen, beispielsweise durch ein Elektromyogramm (EMG). Bei einer Schulterverletzung ist es notwendig, zu dokumentieren, dass Sie den Arm nicht über die kritische 90-Grad-Marke heben können. Wurde ein relevanter Kraftverlust von den Gutachtern übersehen, benötigen Sie einen neuen Befund, der diesen Ausfall quantifizierbar nachweist.
Führen Sie unbedingt ein detailliertes Schmerztagebuch, in dem Sie spezifische Tätigkeiten festhalten, die objektiv wegen fehlender Kraft oder Beweglichkeit scheitern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Inaugenscheinnahme
Eine Inaugenscheinnahme ist ein Beweismittel im Gerichtsprozess, bei dem Richter oder Gutachter physische Objekte oder Personen direkt in Augenschein nehmen, um sich ein unmittelbares Bild von deren Zustand zu machen. Obwohl die Inaugenscheinnahme dazu dient, den Sachverhalt aufzuklären, ersetzt sie in komplexen medizinischen Fällen keine fachärztlichen Gutachten, da Richtern die nötige Expertise fehlt.
Beispiel: Das Gericht lehnte den Antrag des Seemanns auf eine Inaugenscheinnahme seiner eingeschränkten Beweglichkeit ab, da diese subjektive Empfindungen nicht objektivieren könne und keine ärztliche Expertise ersetze.
Kausaler Zusammenhang
Der kausale Zusammenhang beschreibt die juristische Notwendigkeit, einen ursächlichen Link zwischen dem Arbeitsunfall und den später geltend gemachten Gesundheitsschäden zweifelsfrei nachzuweisen. Das Gesetz verlangt hier eine ununterbrochene Kausalkette, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für gesundheitliche Folgen aufkommt, die tatsächlich durch das versicherte Ereignis dominiert wurden.
Beispiel: Die Sachverständigen konnten keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Sturz des Matrosen auf dem Schiff und der Monate später erlittenen Hirnblutung feststellen, da ein Kavernom als unfallfremde Primärursache identifiziert wurde.
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist eine abstrakte Kennzahl in der gesetzlichen Unfallversicherung, die bewertet, wie stark Unfallfolgen die Fähigkeit einer Person auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt einschränken. Der Gesetzgeber nutzt die MdE als strikte Hürde: Nur wenn die Einschränkung mindestens 20 Prozent beträgt, entsteht ein Anspruch auf eine Verletztenrente, um den Leistungsfall klar zu definieren.
Beispiel: Obwohl der Matrose massive Schmerzen in der Schulter verspürte, erreichte seine MdE aufgrund der objektiv noch hohen Beweglichkeit nur 10 Prozent und scheiterte damit an der gesetzlich geforderten Marke.
Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 103 SGG)
Diese Pflicht legt Richtern im Sozialgerichtsprozess auf, den entscheidungsrelevanten Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu erforschen und alle notwendigen Beweise zu erheben, auch ohne Antrag der Parteien. Dieses Prinzip schützt Bürger, die oft nicht über die Ressourcen der Behörden verfügen, indem es gewährleistet, dass das Gericht die Wahrheit aktiv sucht.
Beispiel: Das Landessozialgericht sah seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts als erfüllt an, nachdem es mehrere schlüssige und übereinstimmende Gutachten zur MdE und Kausalität der Hirnblutung eingeholt hatte.
Verletztenrente
Juristen definieren die Verletztenrente als die regelmäßige finanzielle Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die gezahlt wird, wenn ein Arbeitsunfall eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent verursacht hat. Diese Rente soll den materiellen Schaden ausgleichen, der entsteht, wenn die körperlichen oder geistigen Unfallfolgen eine Teilnahme am Erwerbsleben über längere Zeit hinweg stark behindern.
Beispiel: Weil die festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit die Mindestanforderung nicht erfüllte, hatte der Seemann trotz seiner beruflichen Einschränkungen keinen Anspruch auf die begehrte Verletztenrente.
Das vorliegende Urteil
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: L 5 U 42/20 – Urteil vom 05.11.2024
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Ich bin Dr. Christian Gerd Kotz, Rechtsanwalt und Notar in Kreuztal. Als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht vertrete ich Mandant*innen bundesweit. Besondere Leidenschaft gilt dem Sozialrecht: Dort analysiere ich aktuelle Urteile und erkläre praxisnah, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können. Seit 2003 leite ich die Kanzlei Kotz und engagiere mich in mehreren Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins.


