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Mietvertrag unter Verwandten: Wann die Miete als Scheingeschäft gilt

Miete zahlen an den eigenen Bruder, das Geld bar gegen Quittung: Sobald widersprüchliche Angaben und zweifelhafte Belege aufeinandertreffen, gerät der Anspruch auf staatliche Unterstützung ins Wanken. Vor dem Sozialgericht Braunschweig stellt sich nun die Frage, ab wann ein Mietverhältnis unter Verwandten rechtlich überhaupt noch als ernsthaft gilt.
Zwei Männer prüfen Mietverträge und Quittungsblöcke am Küchentisch, im Hintergrund eine schwangere Frau.
Mietverträge unter Verwandten müssen einem Fremdvergleich standhalten, um im Eilverfahren vor dem Sozialgericht als glaubhaft anerkannt zu werden. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: S 28 AS 125/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Sozialgericht Braunschweig
  • Datum: 10.04.2026
  • Aktenzeichen: S 28 AS 125/26
  • Verfahren: Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Mietrecht
  • Relevant für: Bürgergeld-Empfänger, Vermieter unter Verwandten, Jobcenter

Das Jobcenter darf Mietzahlungen an Verwandte verweigern, wenn ernsthafte Zweifel am Vertrag bestehen.
  • Das Gericht vermutet ein Scheingeschäft wegen vieler Widersprüche in den vorgelegten Mietverträgen.
  • Mieter müssen tatsächliche Mietzahlungen durch lückenlose Kontoauszüge oder andere Belege nachweisen.
  • Das Jobcenter zahlt keine Wohnkosten bei unglaubwürdigen Mietforderungen innerhalb der eigenen Familie.
  • Eine unzugestellte Räumungsklage belegt keine akute Gefahr für einen sofortigen Wohnungsverlust.
  • Nachträglich erstellte Quittungen ohne Belege für Barabhebungen reichen als Beweis meist nicht aus.

Wann Eilrechtsschutz bei Mietverträgen unter Verwandten scheitert

Ein rechtlicher Eilschutz setzt nach § 86b Abs. 2 SGG voraus, dass ein konkreter Anspruch auf eine Leistung sowie ein eilbedürftiger Grund vorliegen. Das bedeutet konkret: Ein Eilverfahren dient dazu, in dringenden Fällen eine schnelle vorläufige Entscheidung herbeizuführen, damit Betroffene nicht das Ende eines oft jahrelangen Hauptverfahrens abwarten müssen. Beide Voraussetzungen müssen gemäß § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden. Glaubhaftmachung bedeutet, dass die Tatsachen nicht lückenlos bewiesen werden müssen, sondern lediglich so dargelegt werden müssen, dass sie dem Gericht als überwiegend wahrscheinlich erscheinen. Dabei trifft die Leistungssuchenden eine besondere Mitwirkungspflicht, um die Dringlichkeit und Berechtigung ihres Anliegens nachzuweisen.

Um Ihre Mitwirkungspflicht im Eilverfahren zu erfüllen, bereiten Sie eine vollständige Mappe vor: Legen Sie lückenlose Kontoauszüge der letzten sechs Monate, den unterzeichneten Mietvertrag und eine schriftliche Bestätigung des Vermieters über die aktuelle Rückstandshöhe bereit. Ohne diese sofort greifbaren Belege riskieren Sie eine Ablehnung allein wegen fehlender Glaubhaftmachung.

Das Sozialgericht Braunschweig wendete diese strengen Maßstäbe an, als eine 24-jährige schwangere Frau und ihr 25-jähriger Ehemann im Eilverfahren (Az. S 28 AS 125/26) die Übernahme von Mietschulden und laufenden Unterkunftskosten verlangten. Die zuständige Behörde hatte den regulären Lebensunterhalt bewilligt, die Wohnungskosten jedoch abgelehnt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, da das Paar weder einen überzeugenden rechtlichen Anspruch noch eine akute Notlage belegen konnte. Daran änderte auch eine bereits beim Amtsgericht Braunschweig eingereichte Räumungsklage (Az. 113 C 711/26) nichts. Dass hier zwei verschiedene Gerichte beteiligt sind, liegt an der Aufgabenverteilung: Das Sozialgericht entscheidet über staatliche Leistungen des Jobcenters, während das Amtsgericht als Zivilgericht für den Räumungsstreit zwischen Vermieter und Mieter zuständig ist. Bereits zuvor war das Paar mit dem gleichen Anliegen in einem ersten Eilverfahren vor dem Sozialgericht (Az. S 52 AS 341/25 ER) gescheitert.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Ein Mietvertrag unter nahen Verwandten begründet keinen Anspruch auf staatliche Übernahme der Unterkunftskosten, wenn wechselnde Vertragsbedingungen, unklare Zahlungswege und fehlende Belege für ein unwirksames Scheingeschäft sprechen.
  2. Handschriftliche Mietquittungen über angebliche Barzahlungen besitzen keine hinreichende Beweiskraft, wenn das Schriftbild auf eine nachträgliche Anfertigung hindeutet und entsprechende Barabhebungen auf den Kontoauszügen fehlen.
  3. Eine Räumungsklage rechtfertigt keinen gerichtlichen Eilrechtsschutz zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit, solange der Vermieter den Gerichtskostenvorschuss nicht einzahlt und die Klage dem Mieter folglich nicht zugestellt wird.

Warum widersprüchliche Mietbeträge auf ein Scheingeschäft hindeuten

Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen können rechtlich anerkannt werden, müssen aber zwingend einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet konkret: Das Mietverhältnis muss inhaltlich und in der Durchführung genau so gestaltet sein, wie es auch zwischen völlig fremden Personen üblich wäre. Fehlt ein ernstliches Mietverlangen, kann der Vertrag nach § 117 BGB als unwirksames Scheingeschäft gewertet werden. Eine absolute Grundvoraussetzung für staatliche Hilfen ist stets die Existenz einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung. Mietzinsforderung ist der juristische Fachbegriff für den vertraglichen Anspruch des Vermieters auf die Zahlung der Miete.

Wie schwer der Nachweis bei familiären Verflechtungen fällt, zeigte die juristische Prüfung der eingereichten Vertragsdokumente. Der Bruder des Ehemanns trat als Vermieter der jungen Familie auf. Die Papiere wiesen jedoch erhebliche Widersprüche auf: Einem ersten Vertrag über 900 Euro monatliche Miete folgte ein späterer, undatierter Kontrakt, der plötzlich eine Kaltmiete von 700 Euro nebst pauschalen Nebenkosten auswies. Da die Erklärungen zu den Zahlungsmodalitäten und zur Miethöhe in der Folge mehrfach wechselten, erkannte das Gericht ein Scheingeschäft. Die Richter werteten das ständige Anpassen der Dokumente als massives Indiz gegen eine ernsthaft gewollte vertragliche Bindung.

Der Vortrag zu den Zahlungsmodalitäten ist widersprüchlich. […] Nach alledem hält das Gericht es derzeit für überwiegend wahrscheinlich, dass zwischen den Antragstellern und dem Bruder des Antragstellers zu 2.) ein Scheingeschäft vorliegt. – so das Sozialgericht Braunschweig

Praxis-Hürde: Der Fremdvergleich

Der entscheidende Hebel war hier die fehlende Beständigkeit der Vertragsunterlagen. Werden Mietbeträge ohne nachvollziehbaren Grund angepasst (etwa von 900 auf 700 Euro) oder Dokumente nicht datiert, wertet die Rechtsprechung dies als Indiz dafür, dass der Vertrag nur für das Amt aufgesetzt wurde. Ein echtes Mietverhältnis unter Fremden würde solche Unklarheiten nicht aufweisen.

Warum gestundete Miete keinen Anspruch auf Leistungen begründet

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übernimmt der Staat nur diejenigen Kosten für eine Unterkunft, die einer bedürftigen Person auch tatsächlich entstanden sind. Die Ernsthaftigkeit der vertraglichen Forderung beurteilen die Gerichte anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls. Dabei ist die lückenlose Vorlage von Belegen notwendig, um die tatsächliche Mietbelastung zweifelsfrei glaubhaft zu machen. Das Gericht prüft hierbei insbesondere, ob die Forderung „gestundet“ wurde. Eine Stundung bedeutet, dass der Vermieter dem Mieter erlaubt, die Zahlung offiziell auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben; ist dies dauerhaft der Fall, fehlt es an der für staatliche Hilfe nötigen aktuellen finanziellen Belastung.

Leistungen sind nur für solche Unterkunfts- und Heizkosten zu übernehmen, die dem Leistungsberechtigten tatsächlich entstanden sind und für deren Deckung ein Bedarf besteht […]. Der Hilfebedürftige muss einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt sein. – so das Gericht

Zweifel an handschriftlichen Belegen

Um die verlangten Zahlungsflüsse zu untermauern, legten die Eheleute Quittungen über angebliche Barzahlungen für den Zeitraum von Juli 2023 bis Februar 2025 vor. Die Kammer schenkte diesen Dokumenten jedoch keinen Glauben und bemängelte ein auffällig serielles Schriftbild, welches die nachträgliche Anfertigung der Belege in einem Zug nahelegte. Erschwerend kam hinzu, dass für die Monate vor März 2025 keinerlei Kontoauszüge existierten. Ohne diese Unterlagen ließ sich nicht nachvollziehen, ob Barabhebungen stattfanden, um die Miete tatsächlich Monat für Monat zu begleichen.

Achtung Falle: Quittungen bei Barzahlung

Handschriftliche Belege allein genügen oft nicht, wenn sie ein „serielles Schriftbild“ aufweisen – also so aussehen, als wären sie alle zur gleichen Zeit mit dem gleichen Stift unterschrieben worden. Um eine ähnliche Ablehnung zu vermeiden, müssen bei Barzahlungen zwingend zeitnahe Barabhebungen auf den eigenen Kontoauszügen ersichtlich sein, die exakt zu den Quittungsdaten und Beträgen passen.

Warum eine unbezahlte Räumungsklage keinen Eilschutz rechtfertigt

Ein Anordnungsgrund für den gerichtlichen Eilschutz liegt meist erst dann vor, wenn eine Obdachlosigkeit unmittelbar droht. Der Anordnungsgrund bezeichnet dabei die besondere Eilbedürftigkeit, also das Vorliegen einer Notlage, die keinen Aufschub bis zu einem normalen Urteil erlaubt. Die bloße Behauptung einer Kündigung reicht ohne den Nachweis einer ernsthaften Räumungsabsicht nicht aus. Zwar ermöglicht § 22 Abs. 8 SGB II eine Übernahme von Mietschulden, dies setzt aber voraus, dass die staatliche Zahlung zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist.

Fehlende Ernsthaftigkeit der Kündigung

Vor dem Sozialgericht machte das Paar eindringlich geltend, dass durch die Kündigung des familiären Vermieters der sofortige Verlust der Wohnung drohe. Die Richter verneinten einen eiligen Anordnungsgrund, weil die eingeleitete Räumungsklage beim Amtsgericht mangels eines eingezahlten Gerichtskostenvorschusses noch gar nicht zugestellt worden war. Zudem lieferten die eingereichten Kündigungsschreiben ein unschlüssiges Bild. Der Bruder nannte darin wechselnde Angaben zu den Rückstandshöhen, die laut einem Schreiben bis zu 9.000 Euro betrugen, und vermischte diese mit unplausiblen Fristen. Aus diesen Gründen sprach das Gericht dem Kündigungsverlangen die rechtliche Überzeugungskraft ab.

Aus der Würdigung der Gesamtumstände hält das Gericht es nicht für überwiegend wahrscheinlich, dass den Antragstellern ohne Erlass der einstweiligen Anordnung die Obdachlosigkeit droht. Dies vermag auch die erhobene Räumungsklage nicht ändern. – so das SG Braunschweig

Wenn Ihr Vermieter eine Räumungsklage einreicht, um die Ernsthaftigkeit gegenüber dem Sozialgericht zu untermauern, muss er den Gerichtskostenvorschuss sofort einzahlen. Unterbleibt dies, wertet das Gericht das Verfahren als bloßes Manöver („Scheingeschäft“), und Sie verlieren den Anspruch auf Eilrechtschutz für die Mietkosten.

Warum Steuerberater-Bescheinigungen ohne Zahlungsbelege nicht ausreichen

Angaben von Dritten, wie etwa Bescheinigungen von Steuerberatern, müssen durch handfeste Belege untermauert werden, um juristische Beweiskraft zu entfalten. Sobald gravierende Zweifel an der Ernsthaftigkeit eines Vertragsverhältnisses aufkommen, steigen die Anforderungen an den lückenlosen Nachweis der tatsächlichen Mietzahlungen enorm an.

Um die Ernsthaftigkeit der Vermietung in letzter Instanz zu bekräftigen, brachte das Ehepaar ein Schreiben des steuerlichen Beraters ihres Vermieters vom 26. Februar 2026 bei. Darin bestätigte der Experte, dass für das umstrittene Mietverhältnis eine ordnungsgemäße Buchführung sowie ein Mieterkonto existierten. Das Gericht wertete dieses Dokument jedoch als völlig unzureichend, da offen blieb, auf welcher faktischen Basis diese Buchführung ohne belastbare Zahlungsbelege überhaupt erstellt wurde. Die Richter hielten der Gegenseite zudem vor, dass weder ein Steuerbescheid des Vermieters für das Jahr 2023 vorgelegt wurde noch andere Nachweise existierten, die reale Mieteinnahmen hätten beweisen können.

So vermeiden Sie den Vorwurf eines Scheingeschäfts

Konsequenzen aus dem Braunschweiger Urteil für Mieter

Das Urteil des Sozialgericht Braunschweig verdeutlicht die bundesweite Linie der Sozialrechtsprechung: Mietverträge unter Verwandten werden nur anerkannt, wenn sie wie unter Fremden („Fremdvergleich“) vollzogen werden. Da es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt, entfaltet sie zwar keine direkte Bindungswirkung für andere Gerichte, dient Behörden aber als klare Blaupause für Ablehnungsbescheide. Fehlende Bindungswirkung bedeutet, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen rechtlich nicht verpflichtet sind, exakt gleich zu entscheiden, sich aber in der Praxis oft an solchen Urteilen orientieren.

Für Sie bedeutet das: Dokumentieren Sie alles doppelt. Sorgen Sie dafür, dass Ihr verwandter Vermieter die Mieteinnahmen in seiner Steuererklärung angibt und Ihnen dies im Zweifel nachweist. Nur wenn die Vermietung für beide Seiten „echte“ wirtschaftliche Konsequenzen hat, muss der Staat die Kosten übernehmen.

Stellen Sie die Mietzahlungen an Verwandte ab sofort zwingend auf Banküberweisungen um. Barzahlungen mit Quittungen führen bei Angehörigen fast immer zur Ablehnung durch das Jobcenter oder Sozialgericht. Sollten Sie bereits im Rückstand sein, lassen Sie sich vom Vermieter eine ordentliche Mahnung schicken, die exakt die Summen und Zeiträume ausweist, die auch im Mietvertrag stehen. Jede Abweichung zwischen Vertrag, Mahnung und tatsächlicher Zahlung wertet das Gericht als Beweis für ein unwirksames Scheingeschäft.


Mietverhältnis unter Verwandten? Rechtssicher vorsorgen

Die Anerkennung von Mietverträgen zwischen Angehörigen durch das Jobcenter oder Sozialgericht unterliegt strengen Anforderungen an den sogenannten Fremdvergleich. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege auf Widersprüche, um den Vorwurf eines Scheingeschäfts bereits im Vorfeld rechtssicher zu entkräften. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Unterkunftskosten professionell zu untermauern und alle notwendigen Nachweise für ein erfolgreiches Eilverfahren vorzubereiten.

Jetzt rechtliche Unterstützung anfragen

Experten Kommentar

Richter durchschauen den familiären Rettungsversuch meist schon auf den ersten Blick in die Akte. Was ich bei solchen Verfahren regelmäßig erlebe: Die Papiere werden erst hastig am Küchentisch zurückdatiert, wenn der Gang zum Amt akut bevorsteht. Behörden gleichen in diesen Konstellationen heute routinemäßig ab, ob der vermietende Verwandte solche Einnahmen jemals dem Finanzamt gemeldet hat.

Wer Angehörigen Wohnraum überlässt, tut sich mit improvisierten Absprachen überhaupt keinen Gefallen. Mein dringender Rat ist, jede familiäre Hilfsaktion exakt wie ein Geschäft unter Fremden zu behandeln, da sonst schnell der harte Vorwurf des Sozialbetrugs im Raum steht. Ein eiserner Dauerauftrag von Tag eins an ist oft der einzige Weg, um diese zermürbenden Streitereien vor Gericht rechtzeitig zu umschiffen.


Ein Holzfragezeichen steht neben einem Buch mit der Aufschrift "SGB Sozialrecht" auf einem Holzuntergrund. Daneben befinden sich ein Paar Schuhe, ein Stift und eine Registerkarte in einem warmen, orangefarbenen Licht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Anspruch auch, wenn ich vorher jahrelang mietfrei bei meinen Eltern gewohnt habe?

JA, ein Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten kann auch nach jahrelangem mietfreien Wohnen bestehen, sofern der neue Mietvertrag einem sogenannten Fremdvergleich standhält. Entscheidend ist dabei, dass eine rechtlich bindende und ernsthaft gewollte Zahlungsverpflichtung zwischen Ihnen und Ihren Eltern tatsächlich begründet wurde.

Gerichte prüfen bei Verträgen unter Verwandten besonders streng, ob die Vereinbarung so auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre. Ein plötzlicher Wechsel von unentgeltlichem Wohnen zu einem Mietverhältnis muss durch geänderte Umstände, wie etwa eine finanzielle Notlage der Eltern, sachlich nachvollziehbar begründet sein. Gemäß § 117 BGB gilt der Vertrag als unwirksames Scheingeschäft, wenn die Mietforderung lediglich auf dem Papier existiert, um staatliche Leistungen zu erwirken. Sie müssen daher nachweisen, dass die Eltern die Miete tatsächlich konsequent einfordern und bei Nichtzahlung ernsthafte rechtliche Konsequenzen wie eine Mahnung oder Kündigung drohen.

Die rückwirkende Datierung des Mietvertrags für die Zeit des bisherigen mietfreien Wohnens ist rechtlich unzulässig und führt regelmäßig zur sofortigen Ablehnung des Antrags durch das Sozialgericht. Zur Glaubhaftmachung sollten Sie ein Begleitschreiben der Eltern einreichen, welches den konkreten Grund für das Ende der Unentgeltlichkeit ab einem spezifischen Datum nachvollziehbar darlegt.


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Verliere ich meinen Anspruch auf Mietübernahme, wenn ich die Zahlungen nur per Quittung belege?

ES KOMMT DARAUF AN. Die Mietübernahme wird bei bloßen Quittungen oft abgelehnt, wenn diese nicht durch zeitnahe Barabhebungen auf Ihren Kontoauszügen lückenlos untermauert werden können. Bloße handschriftliche Belege reichen zur notwendigen Glaubhaftmachung gegenüber Behörden oder Sozialgerichten allein meistens nicht aus.

Die Gerichte prüfen bei Barzahlungen sehr kritisch, ob ein auffälliges Schriftbild vorliegt, welches auf eine nachträgliche Erstellung aller Belege in einem einzigen Vorgang hindeutet. Um die Ernsthaftigkeit der Mietforderung nachzuweisen, müssen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge belegen, dass das Bargeld tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Quittungsdatum von Ihrem Konto abgehoben wurde. Fehlt dieser banktechnische Nachweis des Geldflusses, wird das Mietverhältnis rechtlich oft als bloßes Scheingeschäft (unwirksames Rechtsgeschäft nach § 117 BGB) gewertet und die Kostenübernahme verweigert. Insbesondere bei Verträgen unter nahen Verwandten fordern die Richter einen strengen Fremdvergleich, wonach die gesamte Abwicklung exakt so professionell wie unter fremden Dritten erfolgen muss.

Zur dauerhaften Absicherung Ihrer Ansprüche sollten Sie die Zahlungsweise umgehend auf nachvollziehbare Banküberweisungen umstellen, um künftige Beweisnotstände bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II zu vermeiden. Eine zusätzliche Bestätigung durch den Steuerberater des Vermieters kann hilfreich sein, sofern dieser die tatsächliche Versteuerung der Mieteinnahmen beim Finanzamt explizit bescheinigen kann.


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Muss mein Bruder als Vermieter den Gerichtskostenvorschuss für die Räumungsklage wirklich sofort selbst bezahlen?

JA. Der Vermieter muss den Gerichtskostenvorschuss zwingend sofort einzahlen, damit die Räumungsklage wirksam zugestellt wird. Ohne diesen Vorschuss bearbeitet das Amtsgericht den Fall nicht, was das Sozialgericht als Beleg für eine fehlende Ernsthaftigkeit der Räumungsabsicht wertet.

Der rechtliche Hintergrund ist, dass nach § 12 Abs. 1 GKG die Klagezustellung in der Regel erst nach Zahlung der Gebühren erfolgt. Im sozialrechtlichen Eilverfahren dient die Klage als Beleg für eine drohende Obdachlosigkeit, die Eilrechtsschutz nach § 86b Abs. 2 SGG rechtfertigt. Bleibt die Zahlung aus, fehlt die notwendige Dokumentation, dass der verwandte Vermieter seine Forderung konsequent durchsetzen will. Gerichte stufen das Verfahren dann als bloßes Scheingeschäft ein, da der Vermieter kein finanzielles Risiko für die Durchsetzung eingeht. Ohne Klagezustellung liegt zudem keine akute Notlage vor, da der Mieter nicht mit einer zeitnahen Räumung rechnen muss.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter bedürftig ist und Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren beim Amtsgericht beantragt. Der PKH-Beschluss ersetzt dann die Einzahlung des Vorschusses und dient dem Sozialgericht als Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Räumungsabsicht.


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Darf das Jobcenter die Miete verweigern, weil mein vermietender Verwandter seine Steuerbescheide nicht vorlegt?

JA, das Jobcenter darf die Mietzahlung verweigern, wenn die Ernsthaftigkeit des Mietverhältnisses unter Verwandten nicht durch objektive Beweise wie Steuerbescheide oder reale Zahlungsflüsse belegt werden kann. In diesen Fällen wird im Rahmen eines sogenannten Fremdvergleichs geprüft, ob ein rechtlich verbindlicher Vertrag oder lediglich ein unwirksames Scheingeschäft gemäß § 117 BGB vorliegt.

Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach Leistungen nur für tatsächlich entstandene und nicht dauerhaft gestundete Mietkosten übernommen werden dürfen. Bestehen begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit, etwa durch widersprüchliche Verträge oder Barzahlungen, wird die Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung des Vermieters zum entscheidenden Beweismittel für ein reales Geschäft. Wenn der verwandte Vermieter die Vorlage der Anlage V oder eines geschwärzten Steuerbescheids verweigert, gilt die Mietbelastung rechtlich oft als nicht ausreichend glaubhaft gemacht, da die steuerliche Erfassung ein massives Indiz für eine echte Mietzinsforderung darstellt. Einfache Bescheinigungen von Steuerberatern ohne beigefügte Zahlungsnachweise genügen den Gerichten in der Regel nicht, da sie keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Herkunft und den dauerhaften Fluss der Gelder zulassen.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie die monatlichen Mietzahlungen bereits lückenlos durch Banküberweisungen nachweisen können, wodurch die wirtschaftliche Belastung auch ohne die steuerlichen Dokumente des Vermieters zweifelsfrei belegt ist. Nur wenn solche primären Beweise fehlen, wird die Mitwirkung des Vermieters bei der Offenlegung seiner steuerlichen Situation zur zwingenden Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Unterkunftskosten.


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Reicht die Umstellung auf Banküberweisung aus, um den Vorwurf eines Scheingeschäfts nachträglich zu heilen?

NEIN, die bloße Umstellung auf Banküberweisungen reicht allein meist nicht aus, um den Verdacht eines Scheingeschäfts gemäß § 117 BGB für bereits vergangene Zeiträume vollständig zu entkräften. Zwar ist der unbare Geldfluss ein zentrales Kriterium des erforderlichen Fremdvergleichs, doch heilt eine nachträgliche Verhaltensänderung widersprüchliche Angaben in alten Vertragsdokumenten oder Quittungen nicht automatisch rückwirkend. Es handelt sich dabei lediglich um einen notwendigen ersten Schritt zur Dokumentation der tatsächlichen Ernsthaftigkeit.

Die Gerichte prüfen bei Mietverhältnissen unter nahen Angehörigen im Rahmen eines sogenannten Fremdvergleichs, ob die vertragliche Gestaltung und die tatsächliche Durchführung dem entsprechen, was auch unter Fremden üblich wäre. Eine Umstellung auf Überweisungen belegt zwar die aktuelle Zahlungsbereitschaft, beseitigt aber nicht die Zweifel an der Ernsthaftigkeit, wenn frühere handschriftliche Quittungen oder undatierte Verträge bereits den Eindruck einer bloßen Gefälligkeit vermittelt haben. Besonders kritisch bewerten Sozialbehörden und Gerichte Fälle, in denen die neuen Zahlungsbeträge nicht exakt mit den ursprünglichen Vereinbarungen übereinstimmen oder wenn die behaupteten rückständigen Forderungen weiterhin unplausibel hoch erscheinen. Um eine Heilung zu erreichen, müssen daher alle begleitenden Dokumente wie Mahnungen und Nebenkostenabrechnungen lückenlos und widerspruchsfrei an die neue unbare Zahlungspraxis angepasst und für die Zukunft konsequent fortgeführt werden.

Eine wirksame Heilung entfaltet meist erst für zukünftige Leistungszeiträume ihre volle Kraft, sofern der Vermieter die Einnahmen nun auch steuerlich korrekt deklariert und damit eine echte wirtschaftliche Belastung für beide Vertragsparteien zweifelsfrei dokumentiert.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


SG Braunschweig – Az.: S 28 AS 125/26 – Beschluss vom 10.04.2026




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