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Morbus Crohn – GdB 50 bei fehlender Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands

Trotz stabilem Ernährungszustand und wenigen Arbeitsausfällen hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg einem Mann mit Morbus Crohn einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen. Ausschlaggebend waren die wiederkehrenden Darmverengungen mit Operationen und die erheblichen Einschränkungen im Alltag des Mannes, der seine Ernährung streng an die Erkrankung anpassen muss und unter häufigen Durchfällen leidet. Das Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit Morbus Crohn und zeigt, dass bei der Behinderteneinstufung das individuelle Krankheitsbild im Vordergrund stehen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 26.06.2024
  • Aktenzeichen: L 3 SB 3164/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Behindertenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein im Jahr 1979 geborener Mann, der eine höhere Bemessung seines Grades der Behinderung (GdB) wegen Morbus Crohn begehrt. Er argumentiert mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und rezidivierenden Stenosen, die eine erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität zur Folge haben.
  • Beklagter: Landratsamt, das den Antrag des Klägers auf Feststellung eines höheren GdB abgelehnt hatte, mit der Begründung, die Beeinträchtigungen des Klägers rechtfertigen keinen höheren GdB als 40.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger, der an Morbus Crohn leidet, beantragte die Feststellung eines höheren GdB von mindestens 50 ab dem 01.01.2019. Er leidet unter erheblichen Beschwerden wie häufigen Durchfällen, Bauchschmerzen und psychosozialen Beeinträchtigungen, die seine Leistungsfähigkeit und Lebensqualität beeinträchtigen. Operative Eingriffe zur Behandlung von Stenosen wurden bereits mehrfach durchgeführt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers durch Morbus Crohn einen GdB von 50 rechtfertigen, obwohl keine erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands vorliegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen, das einen GdB von 50 für den Kläger festgestellt hatte, wird zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Funktionsstörungen des Klägers bei Morbus Crohn ausreichend schwer sind, um einen GdB von 50 zu rechtfertigen. Die Entscheidung basiert auf einer Gesamtschau der Beeinträchtigungen, wobei die rezidivierenden Stenosen und die chronische Entzündung bedeutend sind.
  • Folgen: Der Beklagte muss dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens erstatten. Der Kläger erhält ab dem 01.01.2019 einen GdB von 50, was eine bedeutende Anerkennung seiner gesundheitlichen Einschränkungen darstellt und potenziell Auswirkungen auf seine sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche hat. Weitere Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.

Morbus Crohn: Rechtliche Aspekte und die Bedeutung des GdB im Einzelfall

Morbus Crohn ist eine chronisch entzündliche Darmerkrankung, die die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Häufig gehen mit dieser Autoimmunerkrankung Symptome wie Bauchschmerzen, Durchfälle und Nahrungsmittelunverträglichkeiten einher. Die gesundheitliche Bewertung von Morbus Crohn erfolgt durch die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), der in vielen Fällen bei 50 liegen kann, auch wenn der Kräfte- und Ernährungszustand der Patienten nicht beeinträchtigt ist.

Die Herausforderungen, die mit Morbus Crohn einhergehen, gehen über die körperlichen Symptome hinaus und umfassen auch psychosoziale Aspekte. Eine adäquate Diagnostik und Therapieoptionen sind entscheidend, um die Entzündungen im Darm zu kontrollieren und die Lebensqualität zu verbessern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall präsentiert und analysiert, der die komplexen Zusammenhänge und rechtlichen Fragen zu diesem Thema beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Höhere Einstufung bei Morbus Crohn trotz stabilem Ernährungszustand bestätigt

Mann mit Morbus Crohn plant sorgfältig seine Mahlzeit in der Küche
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2024 die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bei einem Betroffenen mit Morbus Crohn bestätigt. Die Richter wiesen damit die Berufung des beklagten Landratsamts gegen ein vorhergehendes Urteil des Sozialgerichts Reutlingen zurück.

Schwere Krankheitsfolgen trotz unauffälliger Laborwerte

Der 1979 geborene Kläger leidet seit 1999 an Morbus Crohn. Die chronisch-entzündliche Darmerkrankung führt bei ihm zu vier bis acht wässrigen Durchfällen täglich mit imperativem Stuhlgang. Nachts treten ein- bis zweimal wöchentlich Durchfälle auf. Der Betroffene muss seine gesamte Ernährung auf die Erkrankung ausrichten und verzichtet weitgehend auf ballaststoffreiche und faserhaltige Lebensmittel. Trotz dieser Einschränkungen kommt es zu nächtlichen Bauchkrämpfen und einem erheblichen Druckgefühl. Zusätzlich leidet er ein- bis zweimal monatlich unter einem drohenden Darmverschluss.

Wiederholte Operationen wegen Verengungen

Besonders belastend sind die beim Kläger wiederholt auftretenden Darmverengungen. Bereits 2010 und 2019 musste er sich Darmteilentfernungen unterziehen. Zuletzt wurde im Januar 2024 eine weitere Operation notwendig, bei der erneut Verengungen behandelt werden mussten. Die Operationen brachten jedoch keine dauerhafte Besserung der Beschwerden.

Gericht sieht Voraussetzungen für höhere Einstufung erfüllt

Das Landessozialgericht stellte klar, dass die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien für die GdB-Feststellung bei Morbus Crohn nur Regelbeispiele sind. Diese müssen weder kumulativ vorliegen noch sind sie abschließend. Auch ein stabiler Ernährungszustand schließt nicht automatisch einen GdB von 50 aus. Die Richter berücksichtigten neben den Durchfällen und Schmerzen besonders die wiederkehrenden Darmverengungen und die dadurch notwendigen Operationen. Der Umstand, dass der Kläger bisher wenige Arbeitsunfähigkeitszeiten hatte, sprach aus Sicht des Gerichts nicht gegen die höhere Einstufung. Vielmehr habe er seinen gesamten Alltag auf die Bewältigung der Erkrankung ausgerichtet. Inzwischen musste er seine Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren, da er kräftemäßig nicht in der Lage ist, vollzeit zu arbeiten.

Bedeutung für andere Betroffene

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der GdB-Feststellung für Morbus Crohn das Gesamtbild der Beeinträchtigungen entscheidend ist. Auch wenn einzelne Kriterien der Versorgungsmedizinischen Grundsätze nicht erfüllt sind, können die Voraussetzungen für einen höheren GdB vorliegen. Das Gericht betonte zudem, dass ein Vergleich mit anderen Erkrankungen, etwa einem diätetisch eingestellten Diabetes, nicht zulässig sei.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Menschen mit Morbus Crohn bei der Bewertung ihres Behinderungsgrades. Das Gericht stellt klar, dass für einen GdB von 50 nicht alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen und auch ein stabiler Ernährungszustand einen höheren GdB nicht ausschließt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Beeinträchtigungen, wobei auch zusätzliche Faktoren wie wiederkehrende Darmverengungen zu berücksichtigen sind. Das Urteil zeigt zudem, dass die erfolgreiche Anpassung des Alltags an die Erkrankung nicht gegen einen höheren GdB spricht.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie an Morbus Crohn leiden, können Sie sich bei der Beantragung oder dem Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid nun auf dieses Urteil berufen. Auch wenn Ihr Ernährungszustand stabil ist, können andere Faktoren wie häufige Durchfälle, Schmerzen oder Stenosen einen GdB von 50 rechtfertigen. Dokumentieren Sie genau, wie die Erkrankung Ihren Alltag beeinflusst – etwa durch Ernährungseinschränkungen, Schlafstörungen oder die Anpassung Ihrer Arbeitszeit. Das Gericht erkennt an, dass auch die ständige Sorge vor einem möglichen Darmverschluss oder die Notwendigkeit, den gesamten Tagesablauf an die Erkrankung anzupassen, bedeutsame Einschränkungen darstellen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn erste Gutachten zu niedrig ausfallen – das Urteil zeigt, dass eine umfassende Betrachtung aller Beeinträchtigungen erforderlich ist.


Benötigen Sie Hilfe?

Die komplexe Bewertung des Behinderungsgrades bei Morbus Crohn erfordert eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Argumentation. Unsere spezialisierten Anwälte kennen die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und setzen sich dafür ein, dass alle Aspekte Ihrer Erkrankung angemessen berücksichtigt werden. Mit jahrelanger Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei chronischen Erkrankungen können wir Sie bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation unterstützen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

 

Welche medizinischen Nachweise sind für die GdB-Einstufung bei Morbus Crohn erforderlich?

Für die GdB-Einstufung bei Morbus Crohn müssen Sie dem Versorgungsamt detaillierte und aktuelle medizinische Unterlagen vorlegen. Diese Dokumentation sollte ein möglichst vollständiges Bild Ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag vermitteln.

Erforderliche ärztliche Dokumentation

Ärztliche Befunde und Berichte müssen insbesondere folgende Aspekte dokumentieren:

  • Häufigkeit und Schwere der Durchfälle
  • Vorhandensein von Fisteln oder Stenosen
  • Kräfte- und Ernährungszustand
  • Eventuell vorhandene Komplikationen wie Analekzeme oder Inkontinenz

Bedeutung der Dokumentation

Die eingereichten Unterlagen müssen nicht zwingend eine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes nachweisen, da dies keine zwingende Voraussetzung für einen höheren GdB darstellt. Das Versorgungsamt berücksichtigt bei der Bewertung auch andere Beeinträchtigungen, die nicht explizit in den Regelbeispielen aufgeführt sind.

Persönliche Darstellung

Eine detaillierte Schilderung Ihrer alltäglichen Einschränkungen ist besonders wichtig. Sie sollten einen exemplarischen Tagesablauf beifügen, der die konkreten Belastungen durch den Morbus Crohn aufzeigt. Diese persönliche Darstellung ergänzt die medizinischen Befunde und hilft dem Versorgungsamt, Ihre individuelle Situation besser einzuschätzen.

Spezifische Nachweise

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung besonders relevant:

  • Aktuelle Arztberichte und Gutachten
  • Krankenhausberichte über stationäre Aufenthalte
  • Laborwerte und Untersuchungsergebnisse
  • Therapieberichte und Dokumentation der Medikation
  • Nachweise über eventuelle Operationen oder Komplikationen

Die medizinischen Unterlagen sollten die letzten sechs Monate abdecken, da dies die Mindestdauer für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist.


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Was kann man tun, wenn der beantragte GdB 50 bei Morbus Crohn abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 bei Morbus Crohn abgelehnt wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Widerspruch einlegen

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Dies ist der erste und wichtigste Schritt. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung dieser Frist, da Ihr Widerspruch sonst nicht mehr berücksichtigt wird.

Akteneinsicht beantragen

Beantragen Sie Akteneinsicht beim zuständigen Versorgungsamt. So erfahren Sie, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde und können Ihren Widerspruch gezielter begründen.

Widerspruch begründen

Reichen Sie innerhalb eines weiteren Monats eine ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs nach. Legen Sie dar, warum Sie der Meinung sind, dass ein höherer GdB gerechtfertigt ist. Fügen Sie aktuelle ärztliche Befunde und Atteste bei, die Ihre Einschränkungen detailliert beschreiben.

Spezifische Aspekte hervorheben

Betonen Sie in Ihrer Begründung besonders:

  • Die Häufigkeit und Schwere Ihrer Durchfälle
  • Eventuelle Ernährungsprobleme oder Gewichtsverlust
  • Einschränkungen im Alltag und Beruf
  • Notwendigkeit und Intensität der medikamentösen Behandlung
  • Mögliche Begleiterkrankungen oder Komplikationen

Versorgungsmedizinische Grundsätze beachten

Orientieren Sie sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Bei Morbus Crohn mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes) wird in der Regel ein GdB von 50-60 angesetzt.

Klage erwägen

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Dies ist kostenfrei und Sie benötigen keinen Anwalt. Überlegen Sie jedoch gut, ob Ihre Erfolgsaussichten die Belastung eines Gerichtsverfahrens rechtfertigen.

Denken Sie daran: Jeder Fall wird individuell beurteilt. Bleiben Sie hartnäckig, wenn Sie überzeugt sind, dass Ihre Einschränkungen einen höheren GdB rechtfertigen. Eine gründliche Dokumentation Ihrer Symptome und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag kann Ihre Chancen auf eine Neubewertung erhöhen.


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Welche Nachteilsausgleiche stehen bei einem GdB 50 wegen Morbus Crohn zu?

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufgrund von Morbus Crohn haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese Ausgleiche sollen Ihnen helfen, Einschränkungen im Alltag und Berufsleben zu kompensieren.

Berufliche Nachteilsausgleiche

Mit einem GdB von 50 genießen Sie als schwerbehinderter Mensch besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber muss vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Zudem haben Sie Anrecht auf 5 Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr. Sie können auch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit beantragen und haben einen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit.

Steuerliche Vergünstigungen

Sie können einen Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro (Stand 2023) bei der Einkommensteuer geltend machen. Dieser Betrag wird pauschal von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne dass Sie Einzelnachweise vorlegen müssen.

Mobilität und Verkehr

Je nach individueller Situation können Sie möglicherweise die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Dafür ist in der Regel ein zusätzliches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erforderlich.

Unterstützung im Alltag

Bei Bedarf können Sie die Übernahme von Reise-, Haushaltshilfe- oder Kinderbetreuungskosten beantragen. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung zeitweise Unterstützung benötigen.

Flexibilität in Ausbildung und Studium

Sollten Sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, haben Sie Anspruch auf flexiblere Studien- und Prüfungsbedingungen. Dies kann beispielsweise verlängerte Bearbeitungszeiten oder alternative Prüfungsformen umfassen.

Arbeitsplatzgestaltung

Sie haben das Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, notwendige Anpassungen vorzunehmen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Beachten Sie, dass die Anerkennung eines GdB von 50 bei Morbus Crohn auch ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands möglich ist. Dies wurde durch ein Urteil des Sozialgerichts Hannover im Juli 2014 bestätigt und kann für Sie relevant sein, wenn Sie trotz schwerer Auswirkungen der Erkrankung keine offensichtliche Beeinträchtigung des Ernährungszustands aufweisen.

Um Ihre Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in der Regel aktiv werden und diese beantragen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren für die einzelnen Leistungen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Die Einstufung erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Die Feststellung erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen durch das Versorgungsamt. Ein GdB von 50 ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche wie besonderen Kündigungsschutz oder Steuererleichterungen. Rechtsgrundlage ist § 152 SGB IX.


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Versorgungsmedizinische Grundsätze

Dies sind verbindliche Bewertungsmaßstäbe zur Feststellung des Grades der Behinderung. Sie enthalten detaillierte Vorgaben, wie verschiedene Erkrankungen und ihre Auswirkungen zu bewerten sind. Die Grundsätze listen typische Beispiele und Richtwerte für die GdB-Einstufung, sind aber nicht abschließend. Bei der Bewertung muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Die Grundsätze sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt.


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Imperativer Stuhlgang

Bezeichnet einen unaufschiebbaren, plötzlich einsetzenden starken Stuhldrang, der sofort zur Toilette zwingt. Betroffene haben keine oder kaum Kontrolle über den Zeitpunkt der Darmentleerung. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen, da ständig eine Toilette in der Nähe sein muss. Beispielsweise können längere Autofahrten oder Meetings zur Herausforderung werden. Häufig tritt dies bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen auf.


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Darmverengung (Stenose)

Eine krankhafte Verengung des Darmrohrs, die den Durchfluss des Darminhalts behindert. Bei Morbus Crohn entstehen diese durch wiederkehrende Entzündungen und Vernarbungen der Darmwand. Die Verengungen können zu Verstopfungen, starken Schmerzen und im schlimmsten Fall zum Darmverschluss führen. Oft sind operative Eingriffe zur Beseitigung der Stenosen notwendig. Geregelt in den ICD-10 Ziffern K50-K52.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 2 SGB IX – Schwerbehindertenausweis: Diese Vorschrift regelt die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und legt fest, dass schwerbehindert ist, wer einen GdB von wenigstens 50 hat. Der GdB wird nach medizinischen Kriterien bewertet, um den Unterstützungsbedarf von Personen mit Beeinträchtigungen zu bestimmen. Im vorliegenden Fall fordert der Kläger eine Neubewertung seines GdB aufgrund seiner chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, wodurch der § 2 SGB IX direkt relevant ist, da er die Grundlage für die Entscheidung über die Behinderung bildet.
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze (VG) – Anhang zu § 69 SGB IX: In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind Regelbeispiele formuliert, die bei der Beurteilung des GdB für verschiedene Erkrankungen, einschließlich Morbus Crohn, Anwendung finden. Diese Grundsätze erlauben eine flexible Handhabung, indem sie nicht nur explizit genannte Einschränkungen, sondern auch nicht aufgelistete Beeinträchtigungen einbeziehen. Daher ist dieser Regelungsrahmen im Kontext des Falls erheblich, da er die Möglichkeit bietet, auch individuelle Einschränkungen des Klägers bei der GdB-Bewertung zu berücksichtigen.
  • § 69 SGB IX – Feststellung des Grades der Behinderung: Dieser Paragraph regelt die Verfahren zur Feststellung des GdB für Menschen mit Behinderungen. Er beschreibt die methodischen Grundlagen und ermöglicht die Einbeziehung ärztlicher Gutachten in den Bewertungsprozess. Der Kläger bezieht sich auf § 69 SGB IX, da er auf die fehlerhafte Beurteilung seines GdB durch das Landratsamt hinweist und versucht, eine höhere Einschätzung seines GdB zu erreichen.
  • Art. 1 Grundgesetz (GG) – Menschenwürde: Der Artikel schützt die Menschenwürde als Grundlage der freiheitlichen demokratischen Ordnung. Die Sicherstellung des Zugangs zu sozialen Leistungen und angemessener Unterstützung für Menschen mit Behinderungen ist direkt damit verbunden. Für den Kläger ist der Zugang zu einem höheren GdB von Bedeutung, um die erforderlichen Hilfen in seinem Alltag zu erhalten, was die Verknüpfung zwischen seiner gesundheitlichen Situation und der Menschenwürde unterstreicht.
  • § 56 SGB VI – Rehabilitationsrechtliche Leistungen: Dieser Paragraph bezieht sich auf die reha-rechtlichen Maßnahmen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zustehen. Das SGB VI fördert die Rehabilitation und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, was für den Kläger von Bedeutung ist, um adäquate finanzielle Unterstützung aufgrund seines GdB zu erhalten. Ein höherer GdB kann ihm ermöglichen, Ansprüche auf verschiedene soziale Leistungen geltend zu machen, die seine Lebensqualität verbessern könnten.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 3 SB 3164/23 – Urteil vom 26.06.2024


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