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Pflegereform 2017 – die neuen Pflegestufen

Die Pflegereform 2017 – Alles was Sie jetzt dazu wissen sollten

Schon lange wurde kritisiert, dass die Pflegeleistungen nicht gerecht an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen angepasst sind. Seit Januar 2017 gibt es daher den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit: die Pflegegrade. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Ziel dieser Änderung ist die genauere Abbildung individueller Lebens- und Gesundheitssituationen.

Bisher wurden hauptsächlich körperliche Faktoren in die Beurteilung und Einstufung in eine Pflegestufe einbezogen. Doch das soll nun ein Ende haben. Psychische und physische Merkmale der Pflegebedürftigkeit sollen gleichgesetzt werden. Durch diese Pflegestufen-Reform erfahren viele Pflegebedürftige eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Dabei soll niemand schlechter gestellt werden, als er es zuvor war. Geschuldet wird das durch die geringere Einstiegsschwelle hinsichtlich der Leistung der Pflegeversicherung: Das bedeutet, dass es einfacher ist, Pflegegrad 1 zu erhalten, als seinerseits Pflegestufe 1.

Pflegereform 2017 - die neuen Pflegegrade
Durch die Umstellung des alten Systems mit den 3 Pflegestufen in nunmehr 5 Pflegegrade zum 01.01.2017, ist vieles einfacher geworden. Vor allem sollte es vereinfacht werden überhaupt als pflegebedürftig eingestuft und damit überhaupt Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten. Foto: Kasia Bialasiewicz / Bigstock

Was sind die Pflegegrade und was sagen sie aus?

Pflegegrade sind fünf Einstufungskategorien für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekasse entsprechende Pflegegelder auszahlt.

Folgende Pflegestufen werden ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt:

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Was ist noch neu?

An die Stelle der Zeitmessung, die für die Ermittlung der Pflegestufen gebraucht wurde, treten neue Messmethoden. Dazu werden Pflegebedürftige mithilfe einer Punktevergabe ganzheitlich auf ihre Selbstständigkeit und weitere Aspekte bewertet. Auf einer Skala von 0-100 erfolgt dann eine Einteilung in die einzelnen Pflegegrade.

Bemessung und Einteilung in die einzelnen Pflegegrade

In dieser neuen Bemessung, auch Begutachtungsassessment (NBA) genannt, werden insgesamt sechs Bereiche bewertet:

  • Mobilität: Inwiefern ist freie Bewegung möglich (aufrechtes Sitzes, Gehen, Treppensteigen)?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können noch Personen und Orte erkannt, oder komplexe Handlungen und Entscheidungen durchgeführt werden?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bestehen motorische, autoaggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Gibt es irrationale Ängste oder Wahnvorstellungen?
  • Selbstversorgung: In welchem Grad besteht die Möglichkeit, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. selbständig zu vollziehen.
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingter Anforderungen: Wie viel Unterstützung ist bezüglich der Medikation, Injektion, dem Verbandswechsel und der Wundversorgung etc. notwendig?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Kann der Tagesablauf noch selbständig geregelt und mit anderen Personen interagiert werden?

Diese verschiedenen Einteilungsaspekte sind jedoch nicht alle gleichwertig in die Ermittlung des Pflegegrades einzubeziehen. Vielmehr haben sie einen unterschiedlich hohen Einfluss.

Was die einzelnen Pflegegrade darstellen und welche Punkteverteilung sie beinhalten finden Sie hier:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

    Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Betracht, die bislang die Voraussetzungen der Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben. Wer also körperlich und geistig noch recht beweglich und nur geringfügig hilfebedürftig ist, erhält den Pflegegrad 1, wenn er die dazu benötigte Punktehöhe von 12,5 bis unter 27 in der Begutachtung erreicht.

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

    Pflegegrad 2 kommt für solche Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit in Betracht, die beim NBA eine Punktezahl von mindestens 27 bis unter 47,5 erreichen.

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

    Wer Pflegegrad 3 erhält, leidet grundsätzlich unter einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit und erhält nach der Bemessung zwischen 47,5 und 70 Punkte.

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit ( 70 bis unter 90 Punkte)

    Gesteigert wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit in Pflegegrad 4 durch das steigernde Merkmal „schwerste Beeinträchtigung“. Hier erhält der Pflegebedürftige eine nach dem NBA bemessene Punktzahl von zwischen 70 bis unter 90 Punkten.

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ( ab 90 Punkte)

    Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Unter diesen Begriff werden Menschen gezählt, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern und somit bei einer Bemessung die Punktanzahl von 90 übersteigen.

Linktipp: Der Pflegegrad-Rechner

Pflegegelder Stand: 01.01.2017

Fraglich ist jedoch, wieviel Pflegegeld den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen in den einzelnen Pflegestufen zusteht. Dabei muss besonders zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden werden. Bei der ambulanten Pflege wird dabei abermals unterschieden. Relevant ist hier, ob die Pflege der bedürftigen Person zu Hause von einer Privatperson, also Verwandten oder Freunden, oder von einer Sozialstation vorgenommen wird.

Im Einzelnen werden schließlich folgende Beträge ausgezahlt:

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Widerspruch gegen eine falsche Einteilung

Wer glaubt, nicht in den richtigen Pflegegrad eingestuft worden zu sein, kann Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt dabei einen Monat und beginnt nach Eingang der Einstufung. Dabei muss immer eine Begründung eingereicht werden. Im Zweifel wird ein weiteres Mal eine Person Ihre gesundheitliche Lage untersuchen und gegebenenfalls einen anderen Pflegegrad bestimmen.

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