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Rechtsschutzbedürfnis: Wann eine Klage wegen Kleinbeträgen unzulässig ist

Ein Rentner zog wegen einer Nachzahlung von 82 Cent vor Gericht und provozierte damit eine Grundsatzentscheidung zum Rechtsschutzbedürfnis bei Bagatellklagen. Im Zentrum stand nicht das Gesetz, sondern die Frage, ob sich ein Gericht mit Cent-Beträgen überhaupt befassen muss.

Zum vorliegenden Urteil Az.: S 12 R 2875/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sozialgericht Karlsruhe
  • Datum: 05.12.2025
  • Aktenzeichen: S 12 R 2875/25
  • Verfahren: Klage auf Neuberechnung von Pflegeversicherungsbeiträgen in einem Rentenbescheid
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Pflegeversicherung

  • Das Problem: Ein Rentner klagte gegen seine Rentenversicherung. Er war der Meinung, eine neue Verordnung zur Pflegeversicherung führte zu einer fehlerhaften Beitragsberechnung im Juli 2025. Die von ihm errechnete finanzielle Belastung betrug nur 0,80 Euro.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Sozialgericht eine Klage inhaltlich prüfen und die Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung bewerten, wenn der Kläger selbst bei Erfolg nur einen Betrag von unter einem Euro zurückerhalten würde?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Klage ab. Wegen des extrem geringen Streitwerts (0,82 Euro) fehle dem Kläger das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.
  • Die Bedeutung: Gerichte lehnen Klagen ab, wenn die individuelle finanzielle Beschwer zu gering ist. Dies soll die Justiz vor einer Überlastung durch professionell geführte Bagatellverfahren schützen.

Lohnt sich eine Klage wegen 82 Cent Beitragserhöhung?

Ein formeller Richter hält eine einzelne Euro-Cent-Münze in seiner weiten, offenen Handfläche über dem Richtertisch.
Sozialgericht Karlsruhe prüft Klage gegen pauschale Pflegebeitragserhöhung bei geringem Streitwert. | Symbolbild: KI

Ein Rentner aus Baden-Württemberg entdeckte in seinem Rentenbescheid eine Unstimmigkeit. Es ging um die Beiträge zur Pflegeversicherung, die im Sommer 2025 neu berechnet wurden. Er fühlte sich ungerecht behandelt und zog vor das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 12 R 2875/25). Sein Ziel war eine korrekte Berechnung und die Überprüfung einer neuen Verordnung. Doch das Gericht fällte am 05.12.2025 ein Urteil, das weniger juristische Details als vielmehr den gesunden Menschenverstand in den Mittelpunkt stellte. Die Richter mussten entscheiden, ob die Justiz für Cent-Beträge zuständig ist.

Der Streit entzündete sich an der Umsetzung einer komplizierten Übergangsregelung. Die Bundesregierung hatte die Pflegebeiträge angehoben, dies jedoch organisatorisch verzögert. Um die Beiträge nachträglich einzuziehen, wählte der Gesetzgeber eine pauschale Lösung für den Monat Juli 2025. Genau diese Lösung hielt der Kläger für verfassungswidrig. Er beauftragte einen Anwalt und reichte Klage ein. Das Gericht musste nun prüfen, ob dieser Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert stand.

Wie funktioniert die neue Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung?

Grundlage des Streits war die sogenannte PBAV 2025 – eine Verordnung zur Anpassung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2025 sollte der bundeseinheitliche Beitragssatz eigentlich auf 3,6 Prozent steigen. Die technische Umsetzung verzögerte sich jedoch erheblich. Die Rentenversicherungsträger konnten die erhöhten Abzüge in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 noch nicht vornehmen.

Der Gesetzgeber musste reagieren. Er wollte vermeiden, dass für jeden Rentner die Monate Januar bis Juni einzeln und rückwirkend neu berechnet werden müssen. Dies hätte einen immensen Verwaltungsaufwand bedeutet. Stattdessen schuf § 1 Abs. 2 der PBAV 2025 eine pragmatische Lösung. Im Juli 2025 wurde einmalig ein deutlich höherer Beitragssatz von 4,8 Prozent angewendet. Dieser einmalige Aufschlag sollte die fehlenden Einnahmen aus dem ersten Halbjahr ausgleichen. Ab August 2025 sollte dann der reguläre neue Satz von 3,6 Prozent gelten.

Diese Methode der „Verrechnung in einem Monat“ spart der Verwaltung Millionen von Buchungsvorgängen. Für die Rentner bedeutet sie jedoch, dass die Auszahlung im Juli einmalig spürbar niedriger ausfällt. Genau an dieser Stelle hakte der Kläger ein. Er sah in der Berechnungsmethode für diesen einen Monat einen rechtlichen Fehler.

Warum hielt der Rentner die Berechnung für falsch?

Der Kläger akzeptierte die Beitragserhöhung grundsätzlich, störte sich aber an der konkreten Bemessungsgrundlage. Zum 1. Juli 2025 werden Renten üblicherweise angepasst und erhöht. Die Rentenversicherung berechnete den einmaligen Sonderabzug auf Basis dieser bereits erhöhten Juli-Rente. Der Rentner argumentierte, man hätte den alten, niedrigeren Rentenwert bis Juni zugrunde legen müssen.

Seine Argumentation stützte er auf das Grundgesetz. Er sah eine Verletzung der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz. Zwar betraf ihn persönlich nur ein minimaler Betrag. Er rechnete das Problem jedoch hoch. Wenn Millionen Rentner betroffen seien, summieren sich die Cent-Beträge zu einer Millionensumme. Er wollte, dass das Gericht feststellt, ob diese staatliche Berechnungsweise zulässig ist.

Zusätzlich beantragte er, das Verfahren ruhen zu lassen. Er wollte abwarten, bis höhere Instanzen grundsätzlich über die Verfassungsmäßigkeit der PBAV 2025 entschieden haben. Die Rentenversicherung – die Beklagte – lehnte dies jedoch ab. Sie bestand auf einer Entscheidung. Sie argumentierte, sie habe lediglich die gesetzlichen Vorgaben eins zu eins umgesetzt. Zudem legte sie eine detaillierte Rechnung vor. Diese zeigte, dass der Kläger durch die Verzögerung in der ersten Jahreshälfte sogar Geld gespart hatte.

Darf das Sozialgericht eine Klage wegen Geringfügigkeit abweisen?

Das Sozialgericht Karlsruhe musste nun eine Abwägung treffen. Auf der einen Seite steht der Anspruch eines Bürgers auf rechtliches Gehör. Auf der anderen Seite steht die Funktionsfähigkeit der Justiz. Das Gericht entschied sich für einen klaren Schnitt und wies die Klage als unzulässig ab. Es prüfte die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung gar nicht erst inhaltlich. Der Grund hierfür war rein prozessualer Natur.

Was bedeutet das Rechtsschutzbedürfnis im Prozess?

Jede Klage erfordert ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis – also ein berechtigtes, schutzwürdiges Interesse daran, die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Niemand darf die Justiz für unnütze oder unlautere Zwecke missbrauchen. Die Gerichte sind nicht dazu da, theoretische Rechtsfragen zu klären, die für den Kläger keine spürbare Auswirkung haben. Ein Urteil muss dem Kläger einen praktischen Nutzen bringen. Fehlt dieser Nutzen, ist die Klage unzulässig.

Wie rechnete das Gericht den Schaden aus?

Das Gericht griff zum Taschenrechner. Es verglich zwei Szenarien. Szenario A war die tatsächliche Situation: Zu wenig Beiträge von Januar bis Juni, dafür ein hoher Abzug im Juli. Szenario B wäre der korrekte Verlauf gewesen: Reguläre höhere Beiträge ab Januar ohne Sonderabzug im Juli.

Die Beklagte hatte vorgerechnet: Im Juli wurden dem Kläger 16,78 Euro mehr abgezogen als im Normalfall. In den Monaten Januar bis Juni hatte er jedoch insgesamt 15,96 Euro zu wenig bezahlt. Die tatsächliche finanzielle Belastung für das gesamte Jahr lag also bei der Differenz dieser Beträge. Das Ergebnis war eindeutig.

„Die individuelle Belastung des Klägers beträgt netto 0,82 €.“

Selbst der Kläger hatte in seiner Klageschrift eine Beschwer von nur 0,80 Euro errechnet. Es ging also um weniger als einen Euro.

Warum spielt die Verfassungsmäßigkeit keine Rolle?

Das Gericht stellte fest, dass bei einem Streitwert von 82 Cent kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Der Aufwand eines Gerichtsverfahrens steht in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag. Selbst wenn der Kläger recht bekäme und die Verordnung verfassungswidrig wäre, würde er weniger als einen Euro zurückerhalten.

Die Richter verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dieses hatte bereits entschieden, dass Klagen, die sich nur auf Rundungsdifferenzen beziehen, unzulässig sind. Das Gericht betonte, dass der Steuerzahler die Kosten der Justiz trägt. Diese Ressourcen dürfen nicht für Bagatellen verschwendet werden. Dass der Kläger anwaltlich vertreten war, änderte daran nichts. Im Gegenteil: Von einem Anwalt erwartet das Gericht eine realistische Einschätzung der Verhältnismäßigkeit.

Hätte das Verfahren ruhen müssen?

Der Kläger wollte das Verfahren eigentlich „parken“, bis ein höheres Gericht entscheidet. Dies nennt man Ruhen des Verfahrens. Das Gericht lehnte dies ab. Ein Ruhen des Verfahrens setzt zwingend voraus, dass beide Parteien zustimmen. Die Rentenversicherung hatte ihre Zustimmung jedoch verweigert. Das Gericht konnte das Ruhen daher nicht einseitig anordnen.

Zählt das Argument der „Millionen Betroffenen“?

Der Kläger führte an, dass die Summe vieler kleiner Beträge eine Klage rechtfertige. Das Gericht verwarf dieses Argument. Im deutschen Zivil- und Sozialprozessrecht klagt jeder für sich selbst. Es gibt keine „stellvertretende Klage“ für die Allgemeinheit in diesem Kontext. Ein einzelner Kläger muss seine eigene Betroffenheit nachweisen. Dass Millionen andere Rentner ebenfalls 80 Cent verlieren könnten, begründet kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für diesen einen Kläger.

Welche Folgen hat das Urteil für Millionen Rentner?

Mit diesem Urteil setzt das Sozialgericht Karlsruhe ein klares Stoppschild. Es verhindert, dass die Sozialgerichte von einer Welle von Bagatellklagen überrollt werden. Die Entscheidung macht deutlich, dass es eine Untergrenze für gerichtliche Auseinandersetzungen gibt. Wo genau diese Grenze liegt, ist nicht starr festgelegt, aber 82 Cent liegen definitiv darunter.

Für die Praxis bedeutet dies, dass die Übergangsregelung der PBAV 2025 vorerst bestandskräftig angewendet wird. Rentner müssen den einmaligen höheren Abzug im Juli 2025 hinnehmen. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Der Streitwert erreicht bei weitem nicht die notwendige Grenze von 750 Euro für eine Berufung. Da das Gericht die eigentliche Rechtsfrage (Verfassungswidrigkeit) gar nicht geprüft hat, gibt es auch keine grundsätzliche Bedeutung, die eine Berufung rechtfertigen würde.

Der Kläger bleibt auf seinen außergerichtlichen Kosten sitzen. Die Staatskasse übernimmt diese nicht, da er den Prozess verloren hat. Das Urteil ist eine Warnung an Rechtsschutzversicherungen und Anwälte, die Verhältnismäßigkeit einer Klage vorab genau zu prüfen. Nicht jeder Rechenfehler rechtfertigt den Gang zum Richter.

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Experten Kommentar

Was häufig übersehen wird, ist die Gefahr für den eigenen Versicherungsschutz bei solchen „Prinzipien-Klagen“. Viele Mandanten glauben, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sei das Risiko gleich null, doch das ist ein Trugschluss. In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass Versicherer nach kostspieligen Prozessen wegen Bagatellbeträgen den Vertrag schlichtweg kündigen, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr stimmt. Dann steht man plötzlich ohne Schutz da, wenn es im Leben mal um wirkliche Existenzen geht. Mein Rat ist daher oft schmerzhaft, aber notwendig: Der kurzfristige Kampf ums Prinzip lohnt sich nicht, wenn man dafür langfristig seine juristische Absicherung aufs Spiel setzt.


Ein Holzfragezeichen steht neben einem Buch mit der Aufschrift "SGB Sozialrecht" auf einem Holzuntergrund. Daneben befinden sich ein Paar Schuhe, ein Stift und eine Registerkarte in einem warmen, orangefarbenen Licht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich wegen Cent-Beträgen oder geringfügiger Abzüge überhaupt Klage einreichen?

Sie dürfen grundsätzlich Klage einreichen, selbst wenn es nur um Cent-Beträge geht. Gerichte werden solche Klagen jedoch als unzulässig abweisen, wenn der Streitwert zu gering ist. Juristisch notwendig ist das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis. Fehlt dieses berechtigte Interesse, steht der Aufwand für die Justiz in keinem Verhältnis zum möglichen praktischen Nutzen für den Kläger.

Gerichte dienen dazu, Rechtsstreitigkeiten mit spürbaren Auswirkungen zu klären. Sie sind nicht dafür geschaffen, lediglich theoretische Rechtsfragen oder minimale Rundungsdifferenzen zu behandeln. Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass Klagen, die sich auf extrem geringfügige Differenzen beziehen, unzulässig sind. Dies gewährleistet, dass die Justiz ihre begrenzten Ressourcen nicht für Bagatellfälle verschwendet.

Ein Beispiel belegte dies klar: Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage eines Rentners ab, dessen tatsächliche individuelle Belastung netto 0,82 Euro betrug. Der Kläger argumentierte, dass Millionen andere Bürger denselben Kleinschaden erlitten, was das Gericht jedoch explizit verwarf. Im deutschen Sozialrecht klagt jeder für sich; eine stellvertretende Klage für die Allgemeinheit begründet kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis.

Führen Sie vor der Kontaktaufnahme mit einem Anwalt eine detaillierte Eigenschadensberechnung durch, um Ihren realistischen Netto-Streitwert objektiv zu ermitteln.


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Ist die neue Berechnung der Pflegebeiträge im Juli 2025 verfassungswidrig?

Die Verfassungsmäßigkeit der PBAV 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung) ist juristisch ungeklärt. Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Verfassungsfrage der Übergangsregelung nicht inhaltlich geprüft. Die Klage wurde abgewiesen, weil das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des Klägers aufgrund des geringen Schadens fehlte. Daher müssen Rentner den einmaligen, höheren Beitragsabzug im Juli 2025 vorerst akzeptieren.

Der Kläger argumentierte, die Berechnungsweise verstoße gegen die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz. Der einmalige Sonderabzug im Juli 2025 erfolgte auf Basis der bereits erhöhten Rente, obwohl er Beiträge für Vormonate ausgleichen sollte. Diese Berechnungsbasis empfand der Kläger als unzulässige Beeinträchtigung seiner Vermögensrechte. Die Richter vermieden jedoch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser grundlegenden prinzipiellen Rechtsfrage.

Das Gericht konzentrierte sich stattdessen primär auf den festgestellten Netto-Schaden des Klägers von nur 82 Cent. Es stellte fest, dass bei einem so geringen Betrag der Aufwand der Justiz in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Ertrag steht. Die Verordnung gilt damit aktuell als bestandskräftig, da das Gericht die Verfassungskonformität weder bestätigt noch negiert hat. Die Klage scheiterte lediglich an der Geringfügigkeit des Streitwerts.

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Was bedeutet fehlendes Rechtsschutzbedürfnis und wie wird es im Prozess geprüft?

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis ist ein zentraler Begriff, der die Zulässigkeit jeder Klage regelt. Er besagt, dass ein Kläger ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse haben muss, die Justiz in Anspruch zu nehmen. Wenn ein Urteil keinen praktischen Nutzen oder keine spürbare Verbesserung der Rechtslage verspricht, fehlt dieses Interesse. Gerichte prüfen dies, um eine Verschwendung öffentlicher Ressourcen zu vermeiden.

Der Staat schützt zwar die Bürgerrechte, aber nicht die Klärung theoretischer Rechtsfragen oder die Durchführung unnützer Prozesse. Die Justiz soll nicht für Belange missbraucht werden, deren Klärung für den Kläger keinen materiellen Wert besitzt. Dies stellt sicher, dass die Gerichte funktionsfähig bleiben und sich auf Fälle konzentrieren, die eine tatsächliche Notwendigkeit zur Klärung aufweisen. Ohne diesen Nachweis weisen Richter die Klage als unzulässig ab.

Die Prüfung erfolgt durch eine finanzielle Saldierung des tatsächlichen Netto-Schadens über den gesamten strittigen Zeitraum. Im Fall des Rentners verglichen die Richter den einmaligen hohen Abzug im Juli (16,78 €) mit den in der ersten Jahreshälfte gesparten Beiträgen (15,96 €). Der dabei ermittelte Netto-Schaden von 82 Cent stand in keinem angemessenen Verhältnis zum enormen Aufwand eines Gerichtsverfahrens.

Erstellen Sie immer eine detaillierte Tabelle, die den tatsächlichen finanziellen Schaden vor einer Klage objektiv beziffert.


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Was kostet mich eine Bagatellklage, die das Sozialgericht wegen Geringfügigkeit ablehnt?

Wird Ihre Klage vor dem Sozialgericht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abgelehnt, müssen Sie fast immer Ihre gesamten Kosten selbst tragen. Die Staatskasse übernimmt die Ausgaben nur, wenn Sie den Prozess formal gewinnen. Bei einer Abweisung der Klage als unzulässig gilt der Rechtsstreit als verloren, ungeachtet des geringen Streitwerts. Dies stellt eine ernste finanzielle Gefahr dar, da der Aufwand eines Verfahrens oft schnell die Hundert-Euro-Grenze überschreitet.

Gerichtsgebühren sind im Sozialrecht für Versicherte häufig gering oder fallen gar nicht an. Das entscheidende Kostenrisiko liegt deshalb bei den Anwaltshonoraren. Diese außergerichtlichen Kosten entstehen, sobald Sie den Anwalt beauftragen, unabhängig davon, ob das Gericht die Klage überhaupt zulässt. Der Kläger im Karlsruher Fall blieb auf seinen außergerichtlichen Kosten sitzen, da die formelle Niederlage keine Kostenerstattung durch die Staatskasse ermöglichte.

Das Urteil dient explizit als Warnung an Anwälte und Rechtsschutzversicherungen. Das Gericht geht davon aus, dass juristische Experten die Verhältnismäßigkeit einer Klage sorgfältig prüfen müssen. Die Vertretung durch einen Anwalt beweist somit nicht automatisch das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers. Die Justiz stellt klar, dass Ressourcen nicht für Bagatellen verschwendet werden dürfen, die dem Kläger keinen spürbaren praktischen Nutzen bringen.

Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, vereinbaren Sie eine detaillierte Honorarregelung, idealerweise eine Festpauschale, um das Kostenrisiko einer Abweisung wegen Geringfügigkeit festzuhalten.


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Gibt es eine Bagatellgrenze: Ab welchem Streitwert lohnt sich ein Gerichtsverfahren?

Eine feste, universelle Bagatellgrenze für Klagen existiert im deutschen Recht nicht. Stattdessen bestimmen Gerichte die Schwelle flexibel über das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers. Die Rechtsprechung zeigt jedoch klar, dass es eine klare Untergrenze gibt: Ein Netto-Streitwert von 82 Cent liegt definitiv darunter. Das Gericht muss entscheiden, ob der Aufwand der Justiz in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Ertrag des Klägers steht.

Die Regel verlangt, dass der Prozess einen spürbaren praktischen Nutzen für den Kläger verspricht. Bringt ein Urteil keine merkliche Verbesserung der Rechtslage, weist das Gericht die Klage als unzulässig ab. Im Sozialrecht dient die gesetzliche Grenze für eine Berufung als wichtige Orientierungshilfe. Wollen Sie eine Klage vor die nächsthöhere Instanz bringen, benötigen Sie einen Streitwert von mindestens 750 Euro.

Liegt Ihr tatsächlicher Netto-Schaden – also der Verlust nach Abzug aller ersparten Beträge – deutlich unter diesem Berufungswert, zweifelt das Gericht die Verhältnismäßigkeit an. Das Sozialgericht Karlsruhe stellte im Fall der 82 Cent klar, dass dieser Betrag viel zu gering ist, um die Gerichtsressourcen zu beanspruchen. Ein geringfügiger Rechtsfehler rechtfertigt keinen kostspieligen Prozess, wenn der finanzielle Vorteil marginal bleibt.

Bevor Sie Klage erheben, berechnen Sie Ihren Netto-Schaden und stellen Sie sicher, dass dieser die Berufungsgrenze von 750 Euro deutlich übersteigt.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


SG Karlsruhe – Az.: S 12 R 2875/25 – Gerichtsbescheid vom 05.12.2025


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