Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Kernpunkte des Urteils zur Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg
- Hintergrund des Falls: Antrag auf Weiterzahlung der Rente abgelehnt
- Entscheidung des Landessozialgerichts: Berufung zurückgewiesen
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Was bedeutet diese Entscheidung für Rentenempfänger?
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet „Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente“ und wann muss ich einen Antrag dafür stellen?
- Welche Gründe kann die Rentenversicherung haben, die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente abzulehnen?
- Was kann ich tun, wenn die Rentenversicherung die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente ablehnt?
- Welche Rolle spielen medizinische Gutachten bei der Entscheidung über die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente?
- Welche Beweismittel kann ich vorlegen, um meinen Anspruch auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu untermauern?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
- Datum: 21.11.2024
- Aktenzeichen: L 10 R 606/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Begehrt die (Weiter-)Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.09.2019.
- Beklagte: Die Rentenversicherung, die über den Rentenanspruch des Klägers zu entscheiden hat.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger, geboren 1967, war als CNC-Dreher beschäftigt, bevor er arbeitsunfähig wurde und Krankengeld, Arbeitslosengeld und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezog. Er erhielt bereits eine Befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.08.2019. Es liegt ein GdB von 30 vor.
- Kern des Rechtsstreits: Die (Weiter-)Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.09.2019.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.01.2023 wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Dem Kläger werden auch im Berufungsverfahren keine außergerichtlichen Kosten erstattet.
Der Fall vor Gericht
Kernpunkte des Urteils zur Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 21. November 2024 (Az.: L 10 R 606/23) die Berufung eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil des Sozialgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob dem Kläger weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Das Gericht musste prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine dauerhafte Rentenzahlung vorliegen.
Hintergrund des Falls: Antrag auf Weiterzahlung der Rente abgelehnt
Der Fall dreht sich um einen 1967 geborenen Mann, der zuvor als CNC-Dreher gearbeitet hatte. Er bezog bereits befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die jedoch zum 31. August 2019 auslief. Der Kläger beantragte die Weiterzahlung dieser Rente über diesen Zeitpunkt hinaus. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, was zu einem Rechtsstreit führte, der nun vor dem Landessozialgericht entschieden wurde.
Werdegang des Klägers und frühere Rentenbewilligung
Der Kläger war in der Vergangenheit als angelernter CNC-Dreher tätig und absolvierte später eine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer. Aufgrund gesundheitlicher Probleme war er seit Dezember 2014 arbeitsunfähig und erhielt zunächst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und schließlich Leistungen nach dem SGB II. Von September 2017 bis August 2019 bezog er bereits eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, die ihm vom Sozialgericht Stuttgart zugesprochen worden war.
Für die vorherige Rentenbewilligung im Jahr 2017 hatte das Sozialgericht ein Gutachten berücksichtigt, das dem Kläger eine Erwerbsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich bescheinigte. Diese Beurteilung führte zur Zuerkennung der befristeten Rente. Nach Ablauf dieser Befristung beantragte der Kläger die Weiterzahlung der Rente, da er sich weiterhin als erwerbsunfähig ansah.
Ablehnung der Weiterzahlung und erneute Begutachtung
Die Rentenversicherung holte zur Prüfung des Weiterzahlungsantrags neue medizinische Gutachten ein. Eine Gutachterin diagnostizierte eine depressive Störung gemischt mit Angst, jedoch ohne wesentliche Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit, sowie eine chronische Schmerzstörung. Die Gutachterin äußerte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Beschwerdeschilderung des Klägers und vermutete eine Aggravation, also eine Übertreibung der Symptome.
Die Rentenversicherung lehnte daraufhin den Antrag auf Weiterzahlung der Rente ab. Sie argumentierte, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr vorlägen. Der Kläger legte gegen diese Ablehnung Widerspruch ein und erhob nach erfolglosem Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart, welches seine Klage abwies. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg ein.
Entscheidung des Landessozialgerichts: Berufung zurückgewiesen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart und wies die Berufung des Klägers zurück. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger nicht dauerhaft erwerbsgemindert ist und somit keinen Anspruch auf Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung hat. Die Richter stützten sich dabei auf die vorliegenden medizinischen Gutachten und Befundberichte.
Begründung des Gerichts: Keine ausreichende Erwerbsminderung festgestellt
Das Gericht argumentierte, dass die Gutachten zwar psychische und physische Beeinträchtigungen des Klägers bestätigten, diese aber nicht in einem Ausmaß vorlägen, das eine volle Erwerbsminderung rechtfertige. Insbesondere die Einschätzung der Gutachterin E1, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Beschwerden äußerte und eine Aggravation vermutete, spielte eine entscheidende Rolle.
Das Landessozialgericht betonte, dass für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegen muss. Zwar sei der Kläger in seiner früheren Tätigkeit als CNC-Dreher möglicherweise eingeschränkt, jedoch sei er nach den vorliegenden Gutachten in der Lage, leichte bis mittelschwere Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen (ohne Zwangshaltung, Nachtschicht, schweres Heben) mindestens sechs Stunden täglich auszuüben.
Das Gericht würdigte die vorgelegten medizinischen Unterlagen und die Aussagen des Klägers, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung nicht erfüllt seien. Es wurde nicht festgestellt, dass der Kläger weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, was jedoch die Voraussetzung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewesen wäre. Die Richter sahen keine neuen medizinischen Erkenntnisse, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden als in den vorherigen Gutachten.
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren
Das Landessozialgericht entschied, dass außergerichtliche Kosten auch im Berufungsverfahren nicht erstattet werden. Dies bedeutet, dass der Kläger die Kosten für seinen Rechtsanwalt im Berufungsverfahren selbst tragen muss. Diese Kostenentscheidung ist im Sozialrecht üblich, insbesondere in Rentenstreitigkeiten, in denen die Klägerseite in der Regel keine Erstattung ihrer Anwaltskosten erhält, wenn sie den Prozess verliert.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Was bedeutet diese Entscheidung für Rentenempfänger?
Dieses Urteil verdeutlicht die hohen Hürden für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung und insbesondere für die Weiterzahlung einer solchen Rente. Es zeigt, dass die Rentenversicherung und die Gerichte die medizinischen Voraussetzungen sehr genau prüfen und auf Basis von Gutachten entscheiden. Für Betroffene bedeutet dies, dass eine umfassende und glaubhafte medizinische Dokumentation ihrer gesundheitlichen Einschränkungen unerlässlich ist.
Das Urteil macht deutlich, dass es nicht ausreicht, gesundheitliche Probleme zu haben. Es muss vielmehr nachgewiesen werden, dass diese Probleme die Erwerbsfähigkeit in einem erheblichen Maße mindern. Die Gerichte legen großen Wert auf objektive medizinische Befunde und begutachtliche Einschätzungen. Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Beschwerden, wie in diesem Fall von der Gutachterin geäußert, können sich negativ auf die Entscheidung auswirken.
Für Rentenempfänger und Antragsteller bedeutet dies, dass sie aktiv an ihrer medizinischen Behandlung mitwirken und sicherstellen sollten, dass ihre gesundheitlichen Einschränkungen umfassend und nachvollziehbar dokumentiert sind. Bei Anträgen auf Weiterzahlung einer Rente ist es entscheidend, nachzuweisen, dass die Erwerbsminderung weiterhin besteht und sich möglicherweise sogar verschlimmert hat. Die bloße Behauptung der Erwerbsunfähigkeit reicht in der Regel nicht aus, um eine Rente zu erhalten oder deren Weiterzahlung zu erreichen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von klaren und nachvollziehbaren medizinischen Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die zentrale Bedeutung einer konsistenten, nachvollziehbaren Darstellung gesundheitlicher Einschränkungen bei Erwerbsminderungsrenten. Entscheidend ist nicht nur die ärztliche Diagnose, sondern vor allem die glaubhafte Darlegung tatsächlicher Funktionseinschränkungen im Alltag, wobei Widersprüche zwischen Beschwerdeschilderung und objektivierbaren Befunden die Erfolgschancen deutlich mindern. Das Gericht misst der fachärztlichen Begutachtung besondere Bedeutsamkeit bei, insbesondere wenn diese Diskrepanzen zwischen subjektiver Beschwerdeschilderung und beobachtbarem Verhalten aufzeigt. Die Kontinuität und Leitlinienkonformität der medizinischen Behandlung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beurteilung des Leistungsvermögens.
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Perspektiven bei der Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente?
Immer wieder stellen sich Personen in ähnlichen Situationen die Frage, ob und in welchem Umfang ihre gesundheitlichen Einschränkungen eine fortgesetzte Rentenzahlung rechtfertigen. Die komplexe Prüfung medizinischer Gutachten und die genaue Abwägung der Leistungsfähigkeit erfordern ein solides Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine präzise Bewertung der individuellen Situation.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Umstände sorgfältig zu analysieren und in einem rechtlichen Kontext zu überprüfen. Mit einer strukturierten und verständlichen Beratung legen wir den Grundstein dafür, dass Sie Ihre Rechte sichern und Ihre Perspektiven realistisch einschätzen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente“ und wann muss ich einen Antrag dafür stellen?
Die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente bezieht sich auf die Verlängerung einer befristet gewährten Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird in der Regel für maximal drei Jahre bewilligt, da davon ausgegangen wird, dass sich der Gesundheitszustand durch medizinische Maßnahmen verbessern könnte. Wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert und die Person weiterhin erwerbsgemindert ist, muss ein Weitergewährungsantrag gestellt werden, um die Zahlungen fortzusetzen.
Wann muss ich einen Antrag stellen?
Der Antrag auf Weiterzahlung sollte frühestens sechs Monate und spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden. Dies ist wichtig, um eine Lücke in den Zahlungen zu vermeiden. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird nur gewährt, wenn eine Besserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist.
Unterschied zwischen befristeter und unbefristeter Rente:
- Befristete Rente: Gewährt für maximal drei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung durch einen Weitergewährungsantrag.
- Unbefristete Rente: Gewährt, wenn eine Besserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist, z.B. nach neun Jahren Befristung.
Welche Gründe kann die Rentenversicherung haben, die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente abzulehnen?
Die Rentenversicherung kann die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente aus mehreren Gründen ablehnen. Diese Gründe sind oft medizinischer oder versicherungsrechtlicher Natur.
Medizinische Gründe
- Verbesserung der gesundheitlichen Verfassung: Wenn ein medizinisches Gutachten ergibt, dass Ihre gesundheitliche Situation sich verbessert hat und Sie wieder mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, kann die Rente gestoppt werden.
- Fehlende gesundheitliche Einschränkungen: Wenn die medizinische Begutachtung ergibt, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausreichen, um als erwerbsgemindert zu gelten, kann die Rente abgelehnt werden.
Versicherungsrechtliche Gründe
- Wartezeit oder Beitragslücken: Probleme mit der Wartezeit oder fehlende Beiträge können ebenfalls zur Ablehnung führen.
- Änderung der Lebensumstände: Wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben und diese Änderungen Ihre Fähigkeit zur Arbeit beeinflussen, kann dies ebenfalls eine Rolle spielen.
Weitere Gründe
- Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Beschwerden: In manchen Fällen kann die Rentenversicherung Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer gesundheitlichen Beschwerden haben, was ebenfalls zu einer Ablehnung führen kann.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Ablehnung nicht endgültig sein muss. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich und kann zu einer erneuten Prüfung führen.
Was kann ich tun, wenn die Rentenversicherung die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente ablehnt?
Wenn die Rentenversicherung die Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente ablehnt, haben Sie mehrere Handlungsoptionen:
- Widerspruch einlegen: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann zunächst ohne Begründung eingereicht werden. Die Begründung kann nachgereicht werden.
- Klage vor dem Sozialgericht: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Dort fallen keine Gerichtskosten an, und das Gericht beauftragt in der Regel einen eigenen, neutralen Gutachter.
- Unterstützung durch Beratungsstellen: Es kann hilfreich sein, sich an Beratungsstellen oder Fachleute zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen und Argumente korrekt präsentiert werden. Dies kann den Prozess erleichtern und die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.
Wichtige Punkte:
- Fristen beachten: Achten Sie darauf, die Fristen für den Widerspruch und die Klage einzuhalten.
- Gute Begründung: Eine klare und umfassende Begründung für Ihren Widerspruch oder Ihre Klage ist entscheidend.
- Unterstützung: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um Ihre Chancen zu maximieren.
Welche Rolle spielen medizinische Gutachten bei der Entscheidung über die Weiterzahlung meiner Erwerbsminderungsrente?
Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente. Sie dienen dazu, den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers zu beurteilen und festzustellen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen, die die Erwerbsminderung begründen. Diese Gutachten werden in der Regel von der Rentenversicherung in Auftrag gegeben, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Rente noch erfüllt sind.
Bedeutung der Gutachten
- Objektive Beurteilung: Medizinische Gutachten sollen eine objektive Einschätzung der Arbeits- und Berufsfähigkeit liefern. Sie basieren auf umfassenden medizinischen Untersuchungen und Berichten von behandelnden Ärzten.
- Rechtliche Grundlage: Die Gutachten sind entscheidend für die rechtliche Beurteilung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente. Sie müssen nach besten Wissen und Gewissen erstellt werden und sind nicht parteiisch.
Rechte des Betroffenen
- Zugang zu den Gutachten: Sie haben das Recht, Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls Stellung zu nehmen.
- Gegengutachten: Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie ein Gegengutachten einholen lassen. Dies kann helfen, die Entscheidung der Rentenversicherung zu überprüfen oder zu korrigieren.
Vorbereitung auf das Gutachten
- Aktuelle Unterlagen: Es ist wichtig, aktuelle medizinische Berichte mitzubringen, um eine präzise Beurteilung zu ermöglichen.
- Offene Kommunikation: Seien Sie sachlich und offen bei der Begutachtung. Beschreiben Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen klar, ohne zu übertreiben.
Welche Beweismittel kann ich vorlegen, um meinen Anspruch auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu untermauern?
Um Ihren Anspruch auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu untermauern, können Sie verschiedene Beweismittel vorlegen. Diese sollten vollständig und nachvollziehbar sein, um Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit klar darzustellen.
Wichtige Beweismittel:
- Aktuelle Arztberichte und Gutachten: Diese sollten von Ihren behandelnden Ärzten erstellt werden und Ihre gesundheitliche Situation detailliert beschreiben.
- Krankenhaus- und Therapieberichte: Diese Dokumente liefern Informationen über Ihre medizinische Behandlung und den Verlauf Ihrer Erkrankung.
- Detaillierte Schilderung der gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag: Beschreiben Sie, wie Ihre gesundheitlichen Probleme Ihren täglichen Lebensablauf beeinflussen.
- Zeugenaussagen von Angehörigen oder Freunden: Diese können Ihre Einschränkungen aus einer anderen Perspektive bestätigen.
- Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen: Dokumentieren Sie, ob und wie Sie an Rehamaßnahmen teilgenommen haben, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern.
Diese Beweismittel helfen, Ihre gesundheitliche Situation umfassend darzustellen und Ihre Ansprüche auf die Erwerbsminderungsrente zu stärken.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Rente wegen Erwerbsminderung
Eine Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie wird unterschieden in volle Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden Arbeitszeit täglich möglich) und teilweise Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden täglich möglich). Gesetzlich geregelt ist sie in §§ 43 ff. SGB VI. Der Anspruch setzt neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen voraus (z.B. Mindestversicherungszeit).
Beispiel: Ein CNC-Dreher, der aufgrund schwerer Rückenprobleme dauerhaft nicht mehr als 2 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Berufungsverfahren
Ein Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, bei dem eine höhere Instanz (hier: Landessozialgericht) die Entscheidung einer niedrigeren Instanz (hier: Sozialgericht) überprüft. Die unterlegene Partei kann durch Einlegung der Berufung eine erneute inhaltliche Prüfung des Falls erreichen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 143 ff. SGG für Sozialgerichtsverfahren. Im Berufungsverfahren können neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden.
Beispiel: Nach Ablehnung seiner Klage durch das Sozialgericht Stuttgart legt der Kläger Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ein, um die Entscheidung zur Verweigerung seiner Erwerbsminderungsrente überprüfen zu lassen.
Leistungsvermögen
Das Leistungsvermögen beschreibt die körperliche und/oder psychische Fähigkeit einer Person, bestimmte Tätigkeiten in einem bestimmten Umfang auszuführen. Bei Erwerbsminderungsrenten ist das quantitative Leistungsvermögen (in Arbeitsstunden pro Tag) entscheidend. Die Beurteilung erfolgt durch medizinische Gutachten, die körperliche und psychische Funktionseinschränkungen erfassen und bewerten. Maßgeblich sind dabei die §§ 43, 240 SGB VI.
Beispiel: Bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.
GdB (Grad der Behinderung)
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch gesundheitliche Einschränkungen. Er wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 angegeben und nach bundeseinheitlichen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgestellt. Rechtlich verankert ist er in § 152 SGB IX. Der GdB kann bei der Beurteilung von Erwerbsminderung relevant sein, bestimmt diese aber nicht allein.
Beispiel: Ein GdB von 30, wie im Fall des Klägers, bedeutet eine erhebliche, aber keine schwerwiegende Beeinträchtigung und begründet allein noch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Befristete Rente
Eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung wird zeitlich begrenzt gewährt, wenn zu erwarten ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht dauerhaft besteht. Sie wird gemäß § 102 Abs. 2 SGB VI für längstens drei Jahre bewilligt und kann wiederholt werden. Nach insgesamt neun Jahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine unbefristete Rente vorliegen. Für die Weiterbewilligung muss der Versicherte einen erneuten Antrag stellen.
Beispiel: Der Kläger erhielt zunächst eine befristete Rente bis zum 31.08.2019 und musste für die Weiterbewilligung nachweisen, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen.
Objektivierbare Befunde
Objektivierbare Befunde sind durch medizinische Untersuchungen nachweisbare, messbare und von subjektiven Einflüssen unabhängige Krankheitszeichen. Sie umfassen beispielsweise Laborwerte, Röntgenbilder oder fachärztliche Untersuchungsergebnisse und sind nach § 21 SGB X für Sozialleistungsansprüche relevant. Im Gegensatz zu subjektiven Beschwerdeschilderungen haben sie bei der Beurteilung des Leistungsvermögens ein höheres Gewicht.
Beispiel: Während der Kläger über starke Rückenschmerzen klagt, zeigen die objektivierbaren Befunde wie MRT-Bilder und neurologische Untersuchungen nur geringfügige Veränderungen, die seine beschriebenen Einschränkungen nicht vollständig erklären können.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung): Diese Vorschriften regeln den Anspruch auf Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt ist. Es wird unterschieden zwischen voller Erwerbsminderung, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, und teilweiser Erwerbsminderung, wenn man zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Kernfrage ist, ob der Kläger weiterhin die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllt, da er geltend macht, über den Ablauf seiner befristeten Rente hinaus weiterhin erwerbsgemindert zu sein.
- § 48 Abs. 1 SGB X (Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung): Diese Norm ermöglicht die Anpassung einer Rentenbewilligung, wenn sich die Verhältnisse, die zur Bewilligung geführt haben, wesentlich geändert haben. Die Rentenversicherung prüft hier, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin vorliegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat die Weiterzahlung der Rente abgelehnt, weil sie wohl davon ausging, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers gebessert hat und die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen.
- § 103 SGG (Amtsermittlungsgrundsatz): Das Sozialgericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Gericht alle notwendigen Informationen und Beweismittel selbstständig beschaffen muss, um eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu haben, auch ohne Antrag der Beteiligten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat im Rahmen des Verfahrens ärztliche Gutachten und Befundberichte eingeholt, um den Gesundheitszustand des Klägers zu beurteilen und die Erwerbsminderung festzustellen oder auszuschließen.
- § 128 Abs. 1 SGG (Entscheidung nach Aktenlage): Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sachlage geklärt ist und die Beteiligten zustimmen oder keine mündliche Verhandlung beantragt haben. Dies dient der Beschleunigung des Verfahrens in klaren Fällen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Sozialgericht Stuttgart hat per Gerichtsbescheid entschieden, was im Sozialrecht üblich ist, um Verfahren effizient zu gestalten, wenn keine komplexen Sachverhalte eine mündliche Erörterung erfordern.
Das vorliegende Urteil
Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 10 R 606/23 – Urteil vom 21.11.2024
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