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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen

Eine vermeintlich Kranke klagte sich zur Rente, doch das Gericht sah rot: Statt Geld gab es eine saftige Rechnung für den Rechtsstreit. Hat sie die Justiz bewusst hinters Licht geführt, um den Staat zu prellen?

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 431/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 06.09.2024
  • Aktenzeichen: L 3 R 431/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich einer Klage auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrte die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
    • Beklagte: Lehnte den Rentenantrag ab.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin, geboren in der Türkei, hatte in Deutschland Versicherungszeiten ab Februar 1989. Nach Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II war sie ab November 2012 versicherungspflichtig beschäftigt, später arbeitsunfähig krank und als Pflegeperson tätig. Am 10.05.2016 beantragte sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Beklagte zog ärztliche Berichte und ein Gutachten ein.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen änderte den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen ab und wies die Klage ab.
    • Folgen: Die Klägerin erhält keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Ihr wurden Kosten in Höhe von 1.000 EUR wegen Missbräuchlichkeit der Fortführung des Rechtsstreits auferlegt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


LSG NRW: Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt – Missbräuchliche Klageführung führt zu Kostenpflicht

Person im Büro präsentiert fragwürdige Gesundheitsinformationen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente.
Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat mit Urteil vom 06. September 2024 (Az.: L 3 R 431/21) entschieden, dass einer Klägerin die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu Unrecht vom Sozialgericht Gelsenkirchen zugesprochen wurde. Das LSG wies die Klage der Rentenantragstellerin ab und kehrte damit die Entscheidung der Vorinstanz um. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht der Klägerin aufgrund der missbräuchlichen Fortführung des Rechtsstreits Kosten in Höhe von 1.000 Euro auferlegte.

Hintergrund des Falls: Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Ablehnung durch die Rentenversicherung

Die in der Türkei geborene Klägerin beantragte im Mai 2016 die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie hatte in Deutschland Versicherungszeiten erworben, zunächst durch Kindererziehung und später durch Beschäftigungen, unter anderem als Reinigungskraft. Nach Zeiten der Arbeitslosigkeit und Pflege von Angehörigen, meldete sie sich wegen gesundheitlicher Beschwerden krank. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Rentenantrag im November 2016 jedoch ab, da die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung nicht erfüllt seien.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht: Klägerin beharrt auf Schwerer Krankheit

Gegen die Ablehnung legte die Klägerin Widerspruch ein und argumentierte, seit 2009 schwer krank zu sein und sich seit längerem in stationärer Behandlung zu befinden. Auch der Widerspruch wurde von der Rentenversicherung zurückgewiesen. Daraufhin erhob die Klägerin Klage vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen. Sie betonte erneut ihre schwere Schmerzerkrankung und die mehrfachen stationären Aufenthalte, die ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen würden.

Medizinische Begutachtung: Gutachten sehen Leistungsfähigkeit der Klägerin nicht vollständig eingeschränkt

Im Rahmen des Rentenantragsverfahrens und des nachfolgenden Klageverfahrens wurden verschiedene medizinische Gutachten eingeholt. Ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2016 diagnostizierte bei der Klägerin eine leichte bis mittelschwere chronische Depression, eine somatoforme Störung und ein Wirbelsäulenleiden. Der Gutachter kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Klägerin noch in der Lage sei, leichte bis mittelschwere Arbeiten an sechs Stunden und mehr täglich zu verrichten. Auch weitere Gutachten bestätigten im Wesentlichen diese Einschätzung und sahen keine volle Erwerbsminderung.

Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen: Erwerbsminderungsrente zugesprochen

Das Sozialgericht Gelsenkirchen gab der Klage der Klägerin dennoch statt und sprach ihr die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu. Die genauen Gründe für diese Entscheidung des Sozialgerichts sind dem vorliegenden Urteilstext nicht direkt zu entnehmen, da der Fokus des LSG-Urteils auf der Berufung der Rentenversicherung liegt. Es ist jedoch anzunehmen, dass das Sozialgericht die medizinische Situation der Klägerin anders bewertete oder möglicherweise die vorgelegten Gutachten anders gewichtete.

Berufung vor dem Landessozialgericht: Rentenversicherung beanstandet Entscheidung des SG

Gegen das Urteil des Sozialgerichts legte die Deutsche Rentenversicherung Berufung beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein. Die Rentenversicherung argumentierte, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung weiterhin nicht gegeben seien und die Entscheidung des Sozialgerichts fehlerhaft sei. Das LSG überprüfte den Fall daraufhin erneut und holte weitere Informationen ein.

Entscheidung des Landessozialgerichts NRW: Klage abgewiesen und Kosten auferlegt

Das Landessozialgericht NRW entschied im Sinne der Rentenversicherung und änderte das Urteil des Sozialgerichts ab. Die Berufung der Rentenversicherung war erfolgreich, und die Klage der Klägerin auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde abgewiesen. Das LSG bestätigte damit die ursprüngliche Ablehnung der Rente durch die Rentenversicherung. Darüber hinaus ging das LSG jedoch noch einen Schritt weiter und verurteilte die Klägerin zur Zahlung von Kosten in Höhe von 1.000 Euro.

Begründung des LSG: Missbräuchliche Fortführung des Rechtsstreits

Die Kostenauferlegung begründete das Landessozialgericht mit der Missbräuchlichkeit der Fortführung des Rechtsstreits durch die Klägerin. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin trotz eindeutiger medizinischer Gutachtenlage und klarer Rechtslage, die keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente begründeten, den Rechtsstreit mutwillig und ohne realistische Erfolgsaussichten fortgesetzt hatte. Dies wird im Sozialgerichtsgesetz (§ 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) als Grundlage für die Auferlegung von Kosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung genannt.

Bedeutung für Betroffene: Sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten und Vermeidung missbräuchlicher Klagen

Dieses Urteil des LSG NRW hat eine wichtige Bedeutung für Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen oder bereits erhalten. Es zeigt deutlich, dass Gerichte missbräuchliche Rechtsverfolgung nicht tolerieren und in solchen Fällen Kosten auferlegen können. Betroffene sollten daher ihre Erfolgsaussichten im Falle einer Klage sorgfältig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Beharren auf einer bestimmten Rechtsauffassung allein nicht ausreicht, um vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr müssen stichhaltige Argumente und Beweise vorgebracht werden, die den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung rechtfertigen.

Das Ignorieren eindeutiger medizinischer Gutachten und Rechtslage kann nicht nur zum Verlust des Rentenanspruchs, sondern auch zu zusätzlichen Kosten führen. Dieses Urteil dient somit auch der Abschreckung von aussichtslosen und mutwilligen Klagen im Sozialrecht.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Beurteilung einer Erwerbsminderungsrente nicht nur medizinische Gutachten entscheidend sind, sondern auch die Mitwirkung des Antragstellers bei Rehabilitationsmaßnahmen. Die Quintessenz liegt in der Feststellung einer Prozessmissbräuchlichkeit: Wer einerseits eine Erwerbsminderung behauptet, jedoch angebotene Rehabilitationsmaßnahmen ohne triftige Gründe verweigert oder sabotiert, muss mit der Abweisung des Rentenanspruchs und Kostensanktionen rechnen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie ihre Mitwirkungspflichten im Verfahren ernst nehmen müssen, da eine fehlende Kooperation den Verlust von Leistungsansprüchen und zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Antragsteller einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum Thema Wahrheitsgemäße Angaben und Mitwirkungspflichten

Wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen möchten, ist es entscheidend, den Antragsprozess sorgfältig zu gestalten und Ihre Mitwirkungspflichten ernst zu nehmen. Unrichtige Angaben oder mangelnde Kooperation können nicht nur die Rentenbewilligung gefährden, sondern auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Wahrheitsgemäße Angaben im Rentenantrag

Machen Sie im Rentenantrag und im gesamten Verfahren korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihren persönlichen Verhältnissen. Vermeiden Sie Übertreibungen oder das Verschweigen relevanter Informationen, da dies als versuchter Betrug ausgelegt werden und zu erheblichen Nachteilen führen kann.

Beispiel: Geben Sie alle relevanten Vorerkrankungen und Behandlungen an, auch wenn diese Ihnen im ersten Moment nicht wichtig erscheinen. Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann später zu Problemen führen.

⚠️ ACHTUNG: Falsche oder unvollständige Angaben können nicht nur zur Ablehnung Ihres Rentenantrags führen, sondern auch ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Zudem können Sie zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet werden, selbst wenn Sie ansonsten Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätten.


Tipp 2: Aktive Mitwirkung im Begutachtungsverfahren

Kooperieren Sie aktiv mit den von der Rentenversicherung beauftragten Gutachtern und Ärzten. Nehmen Sie Untersuchungstermine wahr und stellen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen zur Verfügung. Eine mangelnde Mitwirkung kann dazu führen, dass Ihr Rentenantrag aufgrund fehlender Nachweise abgelehnt wird.

Beispiel: Wenn Sie zu einem Gutachtertermin geladen werden, erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie alle relevanten medizinischen Befunde und Arztberichte mit, auch wenn Sie diese bereits der Rentenversicherung vorgelegt haben.

⚠️ ACHTUNG: Verweigern Sie die Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen oder Begutachtungen ohne triftigen Grund, kann dies als mangelnde Beweisführung gegen Ihren Rentenantrag gewertet werden. Die Rentenversicherung kann in solchen Fällen den Antrag ablehnen, ohne weitere eigene Ermittlungen anzustellen.


Tipp 3: Rechtzeitige Beratung einholen

Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Rentenantrag optimal stellen oder welche Mitwirkungspflichten Sie haben. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Fehler im Antragsverfahren zu vermeiden und Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Beispiel: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie komplexe gesundheitliche Probleme haben oder unsicher sind, welche Unterlagen für Ihren Rentenantrag relevant sind. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Fall optimal darzustellen.

⚠️ ACHTUNG: Auch wenn Sie zunächst keinen Anwalt einschalten möchten, sollten Sie zumindest die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch die Rentenversicherung selbst oder unabhängige Beratungsstellen in Betracht ziehen, um grundlegende Fragen zu klären.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Ein häufiger Fallstrick ist die Annahme, dass bestimmte Erkrankungen automatisch zu einer Rentenbewilligung führen. Die Rentenversicherung prüft jedoch jeden Einzelfall individuell und berücksichtigt dabei nicht nur die Art der Erkrankung, sondern vor allem das Ausmaß der dadurch bedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit im konkreten Arbeitsleben. Es ist daher entscheidend, die Auswirkungen der Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit detailliert und nachvollziehbar darzulegen und durch ärztliche Gutachten zu belegen.

Checkliste: Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Rentenantrag gemacht?
  • Alle relevanten medizinischen Unterlagen beigefügt?
  • Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung im Begutachtungsverfahren?
  • Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen rechtzeitig Rechtsrat eingeholt?

Benötigen Sie Hilfe?

Unsicherheiten im Verfahren der Erwerbsminderungsrente?

In Fällen, in denen die Ablehnung eines Rentenantrags und daraus resultierende Kostenfragen im Raum stehen, kann sich rasch der Eindruck erwecken, dass der Weg durch das Sozialrecht unübersichtlich wird. Besonders wenn medizinische Bewertungen und gerichtliche Entscheidungen zu widersprüchlichen Auffassungen führen, ist eine genaue Analyse der Situation unumgänglich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Lage sachlich zu prüfen und Ihre rechtlichen Optionen transparent darzustellen. Mit präzisen Analysen und einer klaren Argumentationslinie schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, um Ihre Ansprüche nachvollziehbar zu erfassen und entsprechend zu vertreten. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, die Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch eingehend zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Erwerbsminderung“ genau und welche Grade der Erwerbsminderung gibt es im Rentenrecht?

Erwerbsminderung bezeichnet eine Einschränkung der Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Diese Einschränkung muss aus gesundheitlichen Gründen bestehen und darf nicht durch Leistungen zur Teilhabe behoben werden können. Im deutschen Rentenrecht gibt es zwei Hauptgrade der Erwerbsminderung:

  1. Teilweise Erwerbsminderung: Diese liegt vor, wenn eine Person mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Betroffene erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die als Teil-Einkommensersatz fungiert.
  2. Volle Erwerbsminderung: Diese tritt ein, wenn eine Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. In diesem Fall wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, die als vollständiger Einkommensersatz dient.

Zusätzlich spielt die Wegefähigkeit eine Rolle. Wenn jemand nicht in der Lage ist, eine Arbeitsstelle aufzusuchen, kann dies ebenfalls zu einer vollständigen Erwerbsminderung führen, selbst wenn die Arbeitsfähigkeit über drei Stunden täglich liegt.

Tätigkeiten trotz Erwerbsminderung können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im besonderen Arbeitsmarkt (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen) ausgeübt werden. Die Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich befristet, kann aber unter bestimmten Umständen unbefristet gewährt werden.


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Welche Rolle spielen medizinische Gutachten bei der Entscheidung über meinen Rentenantrag und was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht einverstanden bin?

Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über Ihren Rentenantrag. Sie dienen als Grundlage für die Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung beauftragt in der Regel einen medizinischen Gutachter, der Ihre Leistungsfähigkeit untersucht und ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bewertet, welche Tätigkeiten Sie noch ausüben können und wie viele Stunden täglich Sie arbeitsfähig sind.

Wenn Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. In diesem Fall werden oft zusätzliche unabhängige Gutachten eingeholt, um eine umfassendere Beurteilung zu ermöglichen. Sie können auch eine Stellungnahme zum Gutachten abgeben, um Ihre Sichtweise darzulegen. In komplexen Fällen kann es notwendig sein, vor dem Sozialgericht zu klagen, um eine erneute Prüfung zu erreichen.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen einreichen, um ein umfassendes Bild Ihrer gesundheitlichen Situation zu gewährleisten. Die Beweislast liegt in der Regel bei Ihnen, was bedeutet, dass Sie die Notwendigkeit einer Rente durch medizinische Nachweise belegen müssen.


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Was bedeutet „missbräuchliche Rechtsverfolgung“ im Zusammenhang mit einem Rentenantrag und welche Konsequenzen hat dies?

Missbräuchliche Rechtsverfolgung bezieht sich auf das Verhalten, bei dem jemand die Rechtspflege in einer Weise nutzt, die als unangemessen oder unfair angesehen wird. Im Zusammenhang mit einem Rentenantrag könnte dies bedeuten, dass jemand wiederholt Anträge stellt oder Rechtsmittel einlegt, obwohl es offensichtlich ist, dass die Chancen auf Erfolg gering sind oder die Handlungen lediglich dazu dienen, den Prozess zu verzögern oder den Gegner zu belasten.

Konsequenzen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung können sein:

  • Kostenauferlegung: Derjenige, der die Rechtsverfolgung als missbräuchlich angesehen wird, kann mit den gesamten Kosten des Verfahrens belastet werden.
  • Verlust des Rechtsmittels: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist, wenn es als missbräuchlich angesehen wird.
  • Rechtliche Sanktionen: In extremen Fällen können auch rechtliche Sanktionen wie Ordnungsgelder verhängt werden.

Beispiele für missbräuchliche Rechtsverfolgung könnten sein:

  • Wiederholte Anträge: Jemand stellt wiederholt Rentenanträge, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Ablehnung bereits mehrfach bestätigt wurde.
  • Unbegründete Rechtsmittel: Ein Rechtsmittel wird eingelegt, ohne dass es eine ernsthafte Chance auf Erfolg gibt oder ohne neue Beweise vorzulegen.

Um missbräuchliche Rechtsverfolgung zu vermeiden, ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Antrag oder ein Rechtsmittel erfüllt sind und ob es eine realistische Chance auf Erfolg gibt.


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Welche anderen Gründe neben dem Fehlen medizinischer Voraussetzungen können zu einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente führen?

Neben den medizinischen Gründen gibt es weitere wichtige Faktoren, die zu einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente führen können. Diese sind hauptsächlich versicherungsrechtlicher Natur.

Versicherungsrechtliche Gründe sind oft der Hauptgrund für eine Ablehnung. Dazu gehören:

  • Fehlende Versicherungszeiten: Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenantrag mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung geleistet haben.
  • Nichterfüllung der Wartezeit: Die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel fünf Jahre, in denen der Antragsteller in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
  • Unzureichende Beitragszahlungen: Wenn die Beitragszahlungen nicht ausreichen oder nicht korrekt dokumentiert sind, kann dies ebenfalls zu einer Ablehnung führen.

Diese Gründe sind entscheidend, da sie die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente definieren. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Antrag unabhängig von den medizinischen Bedingungen abgelehnt werden.


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Was kann ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wurde, und welche Fristen muss ich dabei beachten?

Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Rechte zu wahren.

1. Widerspruch einlegen:

  • Frist: Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wenn Sie im Ausland leben, beträgt die Frist bis zu drei Monate.
  • Form: Der Widerspruch kann formlos eingereicht werden, sollte jedoch aus Beweisgründen in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung kann später nachgereicht werden.
  • Inhalt: Der Widerspruch sollte mindestens enthalten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Aktenzeichen und eine Unterschrift. Eine Begründung ist empfehlenswert, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

2. Klage vor dem Sozialgericht:

  • Frist: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
  • Vorteile: Vor einem Sozialgericht kann ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, der Ihre Situation neu bewertet. Dies kann zu einer positiven Entscheidung führen.

Wichtige Unterlagen:

  • Medizinische Gutachten: Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten medizinischen Unterlagen vollständig sind und Ihre gesundheitliche Situation genau widerspiegeln.
  • Akteneinsicht: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Akteneinsicht, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt wurden.

Indem Sie diese Schritte beachten, können Sie Ihre Rechte effektiv wahren und die Entscheidung über Ihren Rentenantrag überprüfen lassen.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erwerbsminderung

Erwerbsminderung bezeichnet eine gesundheitsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit einer Person, die dazu führt, dass sie nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbstätig sein kann. Nach § 43 SGB VI liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wenn die Person noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, und eine volle Erwerbsminderung, wenn die Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag liegt. Die Beurteilung erfolgt durch medizinische Gutachten.

Beispiel: Eine Bürokauffrau kann wegen chronischer Rückenschmerzen nur noch maximal 4 Stunden täglich arbeiten und erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.


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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Diese Rentenform wird Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Sie ist in § 43 SGB VI geregelt und setzt voraus, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (u.a. mindestens 5 Jahre Versicherungszeit) erfüllt sind und eine Erwerbsminderung durch medizinische Gutachten nachgewiesen wurde. Die Rente kann befristet oder dauerhaft gewährt werden und unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Beispiel: Ein 45-jähriger Bauarbeiter erleidet einen schweren Arbeitsunfall und kann danach nur noch 2 Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen. Er erhält eine volle Erwerbsminderungsrente.


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Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten sind gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen zur Kooperation mit Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Im Sozialrecht sind sie in den §§ 60-65 SGB I festgelegt. Leistungsempfänger müssen beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen wahrnehmen, zu Untersuchungen erscheinen und relevante Änderungen ihrer Situation mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflichten können Leistungen verweigert oder gekürzt werden.

Beispiel: Eine Person, die Erwerbsminderungsrente beantragt, muss an angeordneten medizinischen Untersuchungen teilnehmen und empfohlene Therapien durchführen, um ihren Gesundheitszustand zu verbessern.


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Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen sind medizinische, berufliche oder soziale Leistungen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit einer Person wiederherzustellen oder zu verbessern. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ (§ 9 SGB VI) müssen diese Maßnahmen vor der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ausgeschöpft werden. Die Maßnahmen können ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Beispiel: Einer Patientin mit Rückenleiden wird eine vierwöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme mit physiotherapeutischen Behandlungen verordnet, bevor über ihren Rentenantrag entschieden wird.


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Missbräuchliche Klageführung

Missbräuchliche Klageführung liegt vor, wenn jemand rechtliche Verfahren in einer Weise nutzt, die dem eigentlichen Zweck des Rechtsschutzes zuwiderläuft. Im Sozialrecht kann dies der Fall sein, wenn Kläger den Prozess bewusst verzögern, Tatsachen falsch darstellen oder sich unkooperativ verhalten. Gemäß § 192 SGG kann das Gericht eine Missbrauchsgebühr festsetzen, wenn eine Partei in erheblicher Weise gegen ihre Prozessförderungspflicht verstößt.

Beispiel: Eine Person verweigert ohne triftigen Grund wiederholt angeordnete medizinische Untersuchungen, erscheint nicht zu Terminen und sabotiert Rehabilitationsmaßnahmen, während sie gleichzeitig auf eine Erwerbsminderungsrente klagt.


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Prozessförderungspflicht

Die Prozessförderungspflicht bezeichnet die Verpflichtung aller Verfahrensbeteiligten, zur zügigen und sachgerechten Durchführung eines Gerichtsverfahrens beizutragen. Im Sozialgerichtsverfahren ist sie nicht ausdrücklich kodifiziert, ergibt sich aber aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens. Sie umfasst u.a. die wahrheitsgemäße Darstellung von Tatsachen, die Einhaltung von Fristen und die Mitwirkung an Beweiserhebungen.

Beispiel: Ein Kläger muss relevante medizinische Unterlagen fristgerecht vorlegen und an angeordneten Begutachtungen teilnehmen, um sein Verfahren auf Erwerbsminderungsrente zu fördern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt ist. Man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, je nachdem, wie viele Stunden pro Tag man noch arbeiten kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat diese Rente beantragt, weil sie sich für zu krank hält, um zu arbeiten. Das Gericht musste prüfen, ob ihre Erkrankungen so schwer sind, dass sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.
  • § 24 SGB X Untersuchungsgrundsatz: Im Sozialrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde, hier die Rentenversicherung und später das Gericht, von sich aus alle notwendigen Tatsachen ermitteln muss, um den Fall zu beurteilen. Sie sind nicht nur auf die Informationen der Antragstellenden angewiesen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rentenversicherung und das Gericht haben verschiedene ärztliche Gutachten eingeholt, um den Gesundheitszustand der Klägerin zu beurteilen. Dies zeigt, dass sie ihrer Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung nachgekommen sind.
  • § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG Kosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung: Diese Regelung erlaubt es dem Gericht, einer Partei die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, wenn die Fortführung des Prozesses missbräuchlich ist. Missbräuchlich ist es, wenn jemand ohne vernünftigen Grund einen Prozess führt oder fortsetzt, obwohl klar ist, dass er keine Chance hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landessozialgericht hat der Klägerin Kosten in Höhe von 1.000 EUR auferlegt, weil es die Fortführung ihrer Berufung als missbräuchlich ansah. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass das Gericht ihre Klage als unbegründet und prozessverschleppend beurteilt hat.

Das vorliegende Urteil


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: L 3 R 431/21 – Urteil vom 06.09.2024


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