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Schulterverletzung als Arbeitsunfall: Unfallrente abgelehnt bei Vorschaden

Eine Floristin beantragte nach einem Arbeitssturz die Anerkennung einer Schulterverletzung als Arbeitsunfall, obwohl die ursprüngliche Meldung nur eine Steißbeinprellung dokumentierte. Doch medizinische Gutachten legten umfassende Vorschäden offen, die den kausalen Zusammenhang grundlegend anzweifelten.

Zum vorliegenden Urteil L 3 U 104/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Hessisches Landessozialgericht
  • Datum: 13.02.2025
  • Aktenzeichen: L 3 U 104/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Unfallversicherung, Sozialrecht

  • Das Problem: Eine Blumenhändlerin stürzte bei der Arbeit und verletzte sich an der Schulter. Sie verlangte von ihrer Unfallversicherung, die Schulterverletzung als Arbeitsunfallfolge anzuerkennen und eine Rente zu zahlen. Die Versicherung lehnte dies ab.
  • Die Rechtsfrage: Wurde die Schulterverletzung der Klägerin durch den Arbeitsunfall verursacht, sodass die Unfallversicherung dafür zahlen muss?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht sah es nicht als ausreichend wahrscheinlich an, dass die Schulterverletzung direkt durch den Arbeitsunfall verursacht wurde. Viele Indizien sprachen stattdessen für eine bereits vor dem Unfall bestehende Schädigung.
  • Die Bedeutung: Für die Anerkennung einer Verletzung als Arbeitsunfallfolge ist ein genauer Nachweis des Unfallhergangs und des direkten Zusammenhangs zur Verletzung entscheidend. Vor allem bei bereits bestehenden Schädigungen müssen Unfallopfer diesen Nachweis erbringen.

Der Fall vor Gericht


Wie wird eine Schulterverletzung als Arbeitsunfall anerkannt?

Auf den ersten Blick war es ein simpler Fall: Eine Floristin stürzt bei der Arbeit, kurze Zeit später wird ein schwerer Schulterschaden festgestellt. Doch für die Gutachter und Richter wurde dieser Fall zu einer medizinischen Detektivgeschichte.

Ein Chirurg simuliert eine OP an der Schulter. Die Unfallversicherung lehnt den Arbeitsunfall wegen Vorschäden ab.
MRT- und OP-Befunde überzeugten Gericht: Schulterschaden als Folge jahrelangen Verschleißes, keine Unfallfolge. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das entscheidende Beweismittel war kein Fingerabdruck, sondern das Innere der verletzten Schulter. Die Bilder aus dem MRT und das Gewebe unterm Mikroskop erzählten zwei widersprüchliche Geschichten – eine von einem plötzlichen, brutalen Riss und eine andere von einem leisen, jahrelangen Verschleiß. Nur eine dieser Geschichten konnte wahr sein.

Warum wurde aus einem Sturz aufs Steißbein plötzlich ein Fall für die Schulter?

Die Inhaberin eines Blumengeschäfts lud im Juli 2008 Pflanzen aus ihrem Transporter. Sie stürzte dabei rückwärts. Ein Unfall. Das war klar. In der ersten Unfallmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung gab sie an, auf ihr Steißbein gefallen zu sein. Der Durchgangsarzt bestätigte das am selben Tag: eine Steißbeinprellung. Von der Schulter war keine Rede. Es gab weder Schwellungen noch Blutergüsse in diesem Bereich.

Erst Wochen später, als die Schmerzen in ihrer linken Schulter immer stärker wurden, kam die Sache ins Rollen. Eine MRT-Untersuchung brachte die Diagnose: Die Supraspinatussehne, ein zentraler Teil der Rotatorenmanschette, war komplett gerissen. Für die Floristin war der Zusammenhang offensichtlich. Der Sturz musste die Ursache sein. Sie beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfallfolge und eine Unfallrente.

Die Versicherung aber wurde misstrauisch. Die Geschichte passte für sie nicht zusammen. Der erste Befund sprach nur vom Steißbein. Die Schmerzen an der Schulter kamen erst später und nahmen langsam zu. Das ist untypisch für einen frischen, unfallbedingten Sehnenriss. Dort explodiert der Schmerz meist sofort und lässt dann langsam nach. Hier war es umgekehrt. Die Versicherung lehnte die Anerkennung des Schulterschadens als Unfallfolge ab.

Was verrieten die medizinischen Befunde über den wahren Zustand der Sehne?

Der Fall landete vor Gericht und damit in den Händen von medizinischen Sachverständigen. Ihre Aufgabe war es, die Spuren in der Schulter zu lesen. Die Befunde malten ein überraschend klares Bild – aber nicht das, welches die Klägerin erwartet hatte.

Das MRT, aufgenommen sechs Wochen nach dem Sturz, zeigte mehr als nur den Riss. Die Ärzte erkannten einen sogenannten Humeruskopfhochstand. Der Oberarmknochen war nach oben gewandert, weil die Sehne ihn nicht mehr in Position hielt. Zusätzlich war der Muskel, zu dem die Sehne gehörte, bereits geschrumpft und mit Fett durchsetzt. Das war der entscheidende Hinweis. Solche Veränderungen, erklärten die vom Gericht beauftragten Gutachter, entstehen nicht in wenigen Wochen. Sie sind das klassische Zeichen eines langen, schleichenden Verschleißprozesses, der sich über Monate oder sogar Jahre hinzieht.

Auch der Operationsbericht stützte diese Sicht. Der Chirurg beschrieb eine „schlechte Sehnenqualität“ und „weit zurückgezogene Sehnenränder“. Eine frisch gerissene Sehne ist elastisch und robust. Dieses Gewebe war mürbe und ausgefranst. Es war das Gewebe einer Sehne, die schon lange vor dem Unfall schwer geschädigt war. Der Sturz war womöglich nur der letzte Tropfen, der ein bereits volles Fass zum Überlaufen brachte – aber nicht die eigentliche Ursache des Schadens.

Wieso überzeugten die Gutachten der Klägerin das Gericht am Ende nicht?

Die Floristin kämpfte weiter. Sie legte eigene Gutachten vor, die ihre Position stützten. Ein Pathologe hatte das bei der OP entnommene Sehnengewebe untersucht. Er fand neben dem alten, degenerativen Gewebe auch Spuren einer frischen Entzündung und Fibrinbeläge. Das seien Zeichen für einen frischen Riss, argumentierte er. Andere von ihr beauftragte Orthopäden schlossen sich dieser Sicht an.

Das Gericht musste diese widersprüchlichen Expertisen abwägen. Es folgte am Ende den Sachverständigen, die von einem Verschleißschaden ausgingen. Die Begründung war eine Lektion in juristischer Beweiswürdigung. Die frischen Entzündungszeichen aus der Gewebeprobe waren für das Gericht nicht schlagkräftig genug. Eine solche Probe, entnommen mehr als zwei Monate nach dem Unfall, sei wie ein unscharfes Foto. Man könne nicht mehr sicher sagen, was alt und was neu ist.

Die starken, unstrittigen Beweise – der Humeruskopfhochstand und die Muskelatrophie im MRT – wogen schwerer. Sie waren wie ein Datumsstempel, der auf eine Zeit lange vor dem Unfall verwies. Die von der Klägerin vorgelegten Gutachten, so das Gericht, blendeten diese erdrückenden Indizien für einen Vorschaden entweder aus oder gewichteten sie nicht ausreichend. Sie konnten die Zweifel an einer unfallbedingten Ursache nicht ausräumen.

Weshalb scheiterte der Anspruch auf eine Unfallrente trotz des Unfalls und der Verletzung?

Am Ende stand das Gericht vor einer klaren Beweislage. Um einen Gesundheitsschaden als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen, muss der Zusammenhang „Hinreichend wahrscheinlich“ sein. Das bedeutet: Es muss deutlich mehr dafür als dagegen sprechen. Ernste Zweifel müssen ausgeschlossen sein.

Genau hier lag das Problem der Floristin. Die Kette der Indizien gegen eine unfallbedingte Ursache war zu lang und zu stark:

  1. Der Unfallhergang war unklar. Ein Sturz aufs Steißbein ist kein typischer Mechanismus für einen Rotatorenmanschettenriss. Spätere Angaben, sie habe sich doch mit dem Arm abgestützt, blieben vage und widersprüchlich.
  2. Die ersten ärztlichen Befunde dokumentierten keine akute Schulterverletzung. Der typische Sofortschmerz fehlte.
  3. Die Bildgebung und der OP-Befund zeigten eindeutige Zeichen eines chronischen, lange bestehenden Verschleißes.

Die Summe dieser Punkte ließ für das Gericht nur einen Schluss zu. Die Wahrscheinlichkeit, dass der schwere Sehnenschaden bereits vor dem Sturz bestand, war weitaus größer als die Wahrscheinlichkeit, dass der Sturz ihn verursacht hat. Die Klägerin konnte den notwendigen Beweis nicht führen. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Unfallversicherung musste für den Schulterschaden nicht aufkommen.

Die Urteilslogik

Gerichte anerkennen einen Gesundheitsschaden nur dann als Arbeitsunfallfolge, wenn der ursächliche Zusammenhang zum Ereignis hinreichend wahrscheinlich ist und überzeugende Beweise vorliegen.

  • Beweislast für Kausalität: Wer einen Gesundheitsschaden als Arbeitsunfallfolge geltend macht, muss den ursächlichen Zusammenhang zum Unfallereignis mit einer deutlich überwiegenden Wahrscheinlichkeit beweisen; bloße Vermutungen reichen nicht aus, um ernsthafte Zweifel auszuräumen.
  • Gewichtung medizinischer Befunde: Objektive medizinische Befunde wie MRT-Bilder oder Operationsberichte, die chronische Verschleißprozesse oder Vorschäden belegen, überwiegen regelmäßig unscharfe oder widersprüchliche Indizien für eine akute Unfallfolge.
  • Indizienkette entkräftet Ursache: Eine Kumulation von untypischem Unfallmechanismus, fehlenden sofortigen Symptomen und anfänglich fehlenden ärztlichen Befunden schafft starke Zweifel an der unfallbedingten Ursache und kann den Anspruch entkräften.

Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verlangt eine lückenlose und schlüssige Beweiskette, die jeden vernünftigen Zweifel an der Unfallursache beseitigt.


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Wurde Ihre Schulterverletzung nach einem Arbeitsunfall ebenfalls nicht als Folge anerkannt? Kontaktieren Sie uns für eine erste juristische Einschätzung Ihres Falls.


Experten Kommentar

Manche glauben, ein Unfall sei ein Unfall und damit sei der Fall klar. Dieses Urteil verdeutlicht aber: Die Unfallversicherung schaut genau hin, ob die Verletzung auch wirklich neu ist. Es braucht einen klaren Nachweis, dass der Unfall die alleinige oder zumindest die wesentliche Ursache war. Ohne stichfeste medizinische Beweise für einen frischen Schaden, der eindeutig vom Ereignis herrührt, wird eine Anerkennung als Arbeitsunfall schwierig.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau macht mein Durchgangsarzt nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall konzentriert sich Ihr Durchgangsarzt primär auf die akuten und von Ihnen berichteten Verletzungen. Er dokumentiert ausschließlich das, was zum Zeitpunkt der Untersuchung offensichtlich ist oder von Ihnen klar benannt wird. Alles, was nicht sofort evident ist oder aktiv kommuniziert wurde, findet keine Erwähnung. Solche fehlenden Einträge können später als entscheidender Beweis gegen Ihre Ansprüche auf Arbeitsunfallleistungen ausgelegt werden.

Der D-Arzt hat die Aufgabe, den Unfallhergang und die daraus resultierenden Verletzungen präzise für die Berufsgenossenschaft zu erfassen. Dabei liegt der Fokus strikt auf dem Zustand zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung. Juristen nennen das die Beweismittel-Sicherung. Wird eine Körperregion nicht explizit als verletzt benannt oder zeigt sie keine offensichtlichen Anzeichen, wird sie im Bericht auch nicht aufgeführt.

Denken Sie an die Floristin, die nach einem Sturz nur ihre Steißbeinprellung meldete. Von der Schulter war im ersten D-Arzt-Bericht keine Rede. Treten Schmerzen oder Symptome erst Wochen später auf, wird es extrem schwierig, diese rückwirkend mit dem ursprünglichen Arbeitsunfall in Verbindung zu bringen. Die Berufsgenossenschaft geht dann davon aus, dass der Schaden nicht unfallbedingt ist oder nicht ausreichend dokumentiert wurde.

Ein passender Vergleich ist ein Detektiv, der nur die Beweise sichert, die ihm gezeigt werden oder offen vor ihm liegen. Zeigen Sie ihm nicht alle potenziellen Spuren, kann er sie später auch nicht finden.

Darum mein dringender Rat: Bestehen Sie explizit darauf, dass der Durchgangsarzt jede Körperregion untersucht und dokumentiert. Dies gilt auch für Bereiche, die nur den geringsten Stoß, eine ungewöhnliche Belastung oder ein komisches Gefühl nach dem Unfall erfahren haben. Tun Sie dies, selbst wenn dort noch keine starken Schmerzen sind. Jeder dokumentierte Verdacht ist ein potenzieller Beweis für Sie.


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Welche Schritte kann ich gegen eine Ablehnung der BG einleiten?

Nach einer Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft müssen Sie unverzüglich juristische Schritte einleiten. Der erste Schritt ist typischerweise ein Widerspruch, gefolgt von der Vorlage eigener, überzeugender medizinischer Gutachten. Diese sind entscheidend, um die Begründung der BG gerichtlich anzufechten und die Beweislast zu Ihren Gunsten zu verschieben. Untätigkeit oder das Verpassen von Fristen können den Erfolg stark gefährden.

Juristen nennen das „Rechtsbehelf einlegen“. Eine Ablehnung seitens der Berufsgenossenschaft ist kein endgültiges Urteil. Sie haben das Recht, diese Entscheidung anzufechten. Zuerst legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Das ist ein formaler Schritt, der die Entscheidung der BG noch einmal überprüfen lässt. Bleibt dieser ohne Erfolg, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

Denken Sie an die Situation, wenn ein Schiedsrichter eine umstrittene Entscheidung trifft. Als Spieler haben Sie das Recht, diese Entscheidung durch das Einlegen eines Protests anzufechten. Sie müssen jedoch überzeugende Argumente und eventuell Videobeweise vorlegen, um Ihre Sicht zu untermauern.

Sammeln Sie umgehend alle medizinischen Unterlagen und kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht. Gemeinsam mit ihm legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Lassen Sie zudem unabhängige medizinische Gutachten erstellen, die Ihre Position stützen und die Argumente der Berufsgenossenschaft fachlich widerlegen. Dies ist Ihr Fundament für den weiteren Kampf.


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Wie melde ich einen Arbeitsunfall richtig, um Probleme zu vermeiden?

Um Probleme bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu vermeiden, ist eine sofortige, lückenlose und widerspruchsfreie Dokumentation unerlässlich. Melden Sie alle potenziellen Verletzungsmechanismen und Symptome umgehend, selbst wenn diese auf den ersten Blick geringfügig erscheinen. Jede Abweichung in der Erstbeschreibung oder das Übersehen von Details kann später die Anerkennung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.

Die Regel lautet: Was nicht sofort gemeldet und dokumentiert wird, existiert für die Berufsgenossenschaft später nur noch schwer. Juristen nennen das Konsistenzgebot. Melden Sie daher alle potenziell betroffenen Körperteile und den genauen Unfallhergang präzise. Konzentrieren Sie sich nicht nur auf die offensichtlichsten Beschwerden, sondern sprechen Sie jede auch nur ansatzweise verdächtige Stelle an. Spätere Abweichungen oder Ergänzungen Ihrer Angaben zum Unfallhergang oder den Verletzungen bewerten Gutachter und Richter häufig als unglaubwürdig. Der D-Arzt-Bericht ist das Fundament; stellen Sie daher sicher, dass jede Ihrer Beschwerden und jeder verdächtige Unfallhergang explizit dort vermerkt wird, selbst wenn Symptome noch nicht stark ausgeprägt sind.

Denken Sie an die Situation, als Sie einen Einkaufszettel geschrieben haben. Wenn Sie erst nur Brot notieren, aber später feststellen, dass Sie auch Milch brauchen und diese nicht auf dem Zettel stand, ist es im Nachhinein schwieriger zu beweisen, dass die Milch von Anfang an zu Ihrem Einkauf gehörte. Im Rechtsfall ist der D-Arzt-Bericht Ihr „Einkaufszettel“ für die Berufsgenossenschaft.

Um auf der sicheren Seite zu sein, erstellen Sie direkt nach dem Unfall ein detailliertes Gedächtnisprotokoll. Schreiben Sie den gesamten Unfallhergang nieder, inklusive aller Bewegungen, Ihrer Absturzreaktionen und aller Körperteile, die dabei beansprucht wurden. Nehmen Sie dieses Protokoll unbedingt zum ersten D-Arzt-Termin mit und bestehen Sie darauf, dass der Arzt alle Punkte in den Bericht aufnimmt.


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Kann ein Vorschaden durch einen Arbeitsunfall verschlimmert werden?

Ein Vorschaden kann durch einen Arbeitsunfall zwar verschlimmert werden, doch seine rechtliche Anerkennung als Unfallfolge ist äußerst schwierig. Sie müssen beweisen, dass der Unfall über die bloße Verschlimmerung hinaus eine wesentliche und hinreichend wahrscheinliche Ursache für den jetzigen gravierenden Schaden darstellt und nicht lediglich der „letzte Tropfen“ in einem chronischen Prozess war. Das ist eine hohe Beweislast.

Juristen nennen das Prinzip des „letzten Tropfens“. Ein Arbeitsunfall kann einen Vorschaden akut verschlimmern. Jedoch wird der Unfall, wenn der Vorschaden die primäre Ursache ist, oft nur als „letzter Tropfen“ und nicht als rechtlich relevante Ursache für den Gesamtschaden anerkannt. Die Berufsgenossenschaft verlangt, dass der Unfall eine wesentliche Ursache für den jetzt festgestellten Schaden ist. Die Regel lautet: Es muss „hinreichend wahrscheinlich“ sein, dass der Unfall den Schaden verursacht und nicht nur leicht verschlimmert hat, um die strengen Anforderungen der BG zu erfüllen und Zweifeln vorzubeugen.

Begutachtungen sind in solchen Fällen akribisch. Medizinische Sachverständige suchen gezielt nach Anzeichen, die auf einen langfristigen Verschleiß vor dem Unfall hindeuten. Dazu zählen beispielsweise Muskelatrophie oder bestimmte Sehnenveränderungen. Diese Indizien sollen eine unfallbedingte Ursache ausschließen und werden sehr ernst genommen.

Ein passender Vergleich ist ein altes Seil, das bereits stark ausgefranst ist. Ein leichter Ruck kann es zum Reißen bringen. Der Ruck war der Auslöser, aber die eigentliche Schwachstelle war das alte Seil selbst. Das Gericht prüft, ob der Unfall tatsächlich die Hauptursache war oder lediglich den Endpunkt eines ohnehin fortschreitenden Prozesses markierte.

Ein wichtiger Ratschlag: Verschweigen Sie niemals eine Vorschädigung in der Hoffnung, dies würde die Anerkennung erleichtern. Das führt nur zu einem Glaubwürdigkeitsverlust, wenn der Vorschaden durch objektive Befunde unzweifelhaft nachgewiesen wird. Dokumentieren Sie vielmehr prä- und post-unfall alle medizinischen Befunde des vorgeschädigten Bereichs. Lassen Sie von einem unabhängigen Arzt explizit beurteilen, welche konkreten Veränderungen oder Verschlechterungen direkt und ausschließlich durch den Arbeitsunfall hervorgerufen wurden. Diese müssen über den erwarteten Fortschritt des Vorschadens hinausgehen, um vor Gericht Bestand zu haben.


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Welche Beweise sind entscheidend, damit mein Unfall anerkannt wird?

Entscheidend für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sind primär lückenlose, zeitnahe medizinische Befunde wie D-Arzt-Berichte, MRT-Aufnahmen und Operationsprotokolle. Diese müssen eindeutig akute, unfallbedingte Verletzungszeichen belegen und dürfen keine Anzeichen für langjährige Vorschäden zeigen. Ein konsistenter Unfallhergang, der zum Verletzungsbild passt, ist ebenfalls unerlässlich, um den Kausalzusammenhang zweifelsfrei zu beweisen.

Juristen nennen das Prinzip der „hinreichenden Wahrscheinlichkeit“. Das bedeutet, es muss deutlich mehr für den Zusammenhang zwischen Ihrem Unfall und der erlittenen Verletzung sprechen als dagegen. Es genügt nicht, dass die Verletzung nach dem Unfall auftrat; der Unfall muss die wesentliche Ursache sein. Daher legen Berufsgenossenschaften und Gerichte größten Wert auf objektive, unmittelbar nach dem Ereignis erhobene Befunde. Der Grund: Frühzeitige ärztliche Dokumentationen, insbesondere vom Durchgangsarzt, sind der erste und oft entscheidende Baustein. Wenn dort nicht jede betroffene Körperregion und jedes Symptom erfasst ist, wird es später extrem schwer, einen Zusammenhang nachzuweisen.

Objektive Bildgebungsverfahren wie MRT-Aufnahmen sind dabei wie ein „Zeitstempel“. Sie offenbaren nicht nur die Verletzung selbst, sondern auch, ob diese frisch ist oder auf einen bereits bestehenden chronischen Verschleiß hindeutet, der vor dem Unfall vorhanden war. Eine detaillierte und widerspruchsfreie Beschreibung des Unfallhergangs, die zum Verletzungsbild passt, ist dabei ebenso wichtig und sollte im Nachhinein nicht verändert werden.

Denken Sie an die Situation eines Puzzles. Jedes Beweisstück – der D-Arzt-Bericht, das MRT, Ihre Unfallbeschreibung – ist ein Teil. Nur wenn alle Teile nahtlos und logisch zusammenpassen und ein klares Bild des unfallbedingten Geschehens ergeben, ist das Puzzle komplett. Fehlt ein entscheidendes Teil oder passt es nicht ins Gesamtbild, bleibt die Geschichte lückenhaft oder unglaubwürdig.

Fordern Sie umgehend alle medizinischen Unterlagen von jedem behandelnden Arzt an: D-Arzt-Berichte, Überweisungsscheine, alle MRT-Bilder und -Befunde, sowie Operationsberichte und Histologien. Überprüfen Sie diese selbst akribisch auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Unfallhergang. So können Sie Lücken oder Widersprüche frühzeitig erkennen und adressieren. Zögern Sie nicht, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren, um Ihre Unterlagen professionell bewerten zu lassen und die richtigen Schritte einzuleiten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


**Bildtyp:** Editorial-Foto

**Hauptmotiv:** Schreibtisch mit Büromaterialien

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**Wesentliche Bildelemente:** Buch, Lupe, Kugelschreiber

**Bildbeschreibung:** Das Bild zeigt eine büroähnliche Umgebung mit einem Schreibtisch. Auf dem Tisch liegen ein geöffnetes Buch, eine Lupe und Kugelschreiber. Ein Ordner mit der Aufschrift "BEWILLIGT" und ein Aktenkorb mit beschrifteten Unterlagen sind ebenfalls sichtbar.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Beweislast bedeutet, dass eine Partei vor Gericht die Pflicht hat, Tatsachen zu beweisen, die ihre Ansprüche stützen, oder andernfalls ihren Fall verliert. Das Gesetz weist die Beweislast oft derjenigen Partei zu, die aus bestimmten Fakten Rechte herleiten möchte, um Rechtssicherheit zu garantieren und ungerechtfertigte Forderungen zu verhindern.

Beispiel: Die Floristin trug die Beweislast dafür, dass ihr schwerer Schulterschaden direkt auf den Arbeitsunfall zurückzuführen war, konnte diese aber nicht mit ausreichend überzeugenden Fakten erfüllen.

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Beweiswürdigung

Unter Beweiswürdigung versteht man die detaillierte Prüfung und Bewertung aller vorgelegten Beweise – dazu zählen Gutachten, Zeugenaussagen und Dokumente – durch das Gericht, um sich eine fundierte Meinung über den Sachverhalt zu bilden. Richter sind dabei angehalten, objektiv und nach transparenten Kriterien zu handeln, um eine gerechte und nachvollziehbare Entscheidung sicherzustellen.

Beispiel: Bei der gerichtlichen Beweiswürdigung erhielten die objektiven MRT-Befunde und die Erkenntnisse über Muskelatrophie mehr Gewicht als die erst später vorgelegten Gutachten der Klägerin.

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Durchgangsarzt (D-Arzt)

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein speziell von den Berufsgenossenschaften zugelassener Facharzt, meist aus der Chirurgie oder Orthopädie, der nach einem Arbeitsunfall die medizinische Erstversorgung übernimmt und den Unfallhergang sowie die Befunde präzise für die gesetzliche Unfallversicherung dokumentiert. Seine zeitnahe und exakte Dokumentation bildet eine entscheidende Basis für die spätere Anerkennung und die weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Unfallschaden.

Beispiel: Der erste Bericht des Durchgangsarztes konzentrierte sich ausschließlich auf die von der Floristin gemeldete Steißbeinprellung und vermerkte keinerlei Verletzungen im Bereich der später schmerzenden Schulter.

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Hinreichend wahrscheinlich

Hinreichend wahrscheinlich beschreibt im Sozialrecht einen juristischen Beweismaßstab, der verlangt, dass ein bestimmter Sachverhalt – beispielsweise der Zusammenhang zwischen einem Unfall und einer Verletzung – mit hoher Wahrscheinlichkeit als zutreffend angenommen werden kann, auch wenn keine absolute Gewissheit besteht. Dieser rechtliche Standard stellt sicher, dass Leistungen der Unfallversicherung nur bei einem klar erkennbaren Kausalzusammenhang gewährt und reine Spekulationen ausgeschlossen werden.

Beispiel: Das Gericht forderte einen hinreichend wahrscheinlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Sturz der Floristin und dem umfassenden Riss ihrer Supraspinatussehne, welcher jedoch nicht überzeugend nachgewiesen werden konnte.

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Kausalzusammenhang

Der Kausalzusammenhang stellt die Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen einem konkreten Ereignis, wie einem Arbeitsunfall, und einem daraus resultierenden Schaden oder einer erlittenen Verletzung dar. Juristen prüfen, ob der Unfall tatsächlich die wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden war, denn nur dann besteht für den Geschädigten ein Leistungsanspruch gegenüber der Unfallversicherung.

Beispiel: Es konnte kein überzeugender Kausalzusammenhang zwischen dem initialen Sturz der Floristin auf ihr Steißbein und dem erst Wochen später diagnostizierten, schweren Sehnenriss in der linken Schulter nachgewiesen werden.

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Vorschaden

Ein Vorschaden bezeichnet eine bereits vor dem aktuellen Ereignis oder Unfall bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung oder Schädigung eines Körperteils. Seine Berücksichtigung ist rechtlich bedeutsam, weil das Gesetz Leistungen nur für jene Schäden gewährt, die der Arbeitsunfall wesentlich verursacht oder verschlimmert hat, nicht aber für unabhängig davon bereits bestehende Leiden.

Beispiel: Der im MRT klar erkennbare Humeruskopfhochstand und die deutliche Muskelatrophie galten als eindeutige Indizien für einen bereits lange vor dem Arbeitsunfall bestehenden Vorschaden an der Schulter der Floristin.

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Widerspruch

Ein Widerspruch ist ein formeller Einspruch, den man gegen einen Bescheid einer Behörde, beispielsweise der Berufsgenossenschaft, einlegen kann, um dessen Rechtmäßigkeit und Inhalt überprüfen zu lassen. Wer eine behördliche Entscheidung anfechten möchte, muss diesen Widerspruch innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist einreichen, um seine Rechte zu wahren und den Weg für eine mögliche gerichtliche Überprüfung zu ebnen.

Beispiel: Die Floristin legte fristgerecht Widerspruch gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft ein, ihren Schulterschaden nicht als Folge des Arbeitsunfalls anzuerkennen, um den Fall weiterzuverfolgen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit im Sozialrecht (Allgemeines Rechtsprinzip)

    Im Sozialrecht muss ein Zusammenhang zwischen einem Unfallereignis und einem Gesundheitsschaden deutlich mehr für als gegen seine Existenz sprechen, um als bewiesen zu gelten.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin musste beweisen, dass der Sturz mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ die Ursache des Schulterschadens war, was das Gericht aufgrund der starken Hinweise auf einen Vorschaden verneinte.

  • Arbeitsunfall und Kausalität (§ 8 Abs. 1 SGB VII)

    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden, wobei ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Gesundheitsschaden bestehen muss.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin musste nachweisen, dass der Sturz als versicherte Tätigkeit ihren Schulterschaden verursacht hat, um die Anerkennung als Arbeitsunfallfolge zu erhalten.

  • Beweiswürdigung und Sachverständigenbeweis (§ 103 Abs. 1 SGG, § 106 Abs. 1 SGG und § 106 Abs. 3 SGG)

    Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, welche Beweise es für glaubwürdig und welche Sachverständigengutachten es für überzeugend hält.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bewertete die medizinischen Gutachten der Versicherung als überzeugender, da diese die chronischen Vorschäden eindeutig belegten, während die Gutachten der Klägerin die entscheidenden Indizien nicht ausreichend berücksichtigten.

  • Vorschaden und die Lehre von der wesentlichen Ursache (Allgemeines Rechtsprinzip, aus § 8 Abs. 1 SGB VII abgeleitet)

    Ist ein Gesundheitsschaden überwiegend auf einen bereits vor dem Unfall bestehenden Vorschaden zurückzuführen, so gilt der Unfall nur dann als rechtlich wesentlich ursächlich, wenn er den Schaden in seiner Schwere oder seinem Ausmaß maßgeblich geprägt hat.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die medizinischen Befunde auf einen jahrelangen Verschleißschaden hinwiesen, musste das Gericht prüfen, ob der Sturz trotzdem die „wesentliche Ursache“ für den schweren Sehnenriss war oder lediglich ein unbedeutender Auslöser.


Das vorliegende Urteil


Hessisches Landessozialgericht – Az.: L 3 U 104/22 – Urteil vom 13.02.2025


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