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Sperrzeit wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis: Folgen für das Arbeitslosengeld

Eine Sperrzeit wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis für zwölf Wochen wollte ein 54-jähriger Berufskraftfahrer nicht akzeptieren, nachdem er wegen acht Punkten in Flensburg seinen Arbeitsplatz verlor. Obwohl er die Verkehrsverstöße teils privat beging und sich beim Tilgungsdatum der Punkte schlichtweg verrechnete, pochte er auf die Zahlung seines Arbeitslosengeldes.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: L 8 AL 1022/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 19.04.2023
  • Aktenzeichen: L 8 AL 1022/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren um Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitsrecht

Berufskraftfahrer bekommen nach Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  • Berufskraftfahrer müssen ihre Fahrerlaubnis als Grundlage für ihren Arbeitsplatz unbedingt behalten
  • Verkehrsverstöße in der Freizeit führen bei Führerscheinverlust ebenfalls zu einer Sperrzeit
  • Eine vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber ist bei Führerscheinentzug rechtlich nicht nötig
  • Behördliche Warnungen vor dem Entzug begründen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
  • Fehlende Kenntnis über Punkte-Löschfristen schützt nicht vor rechtlichen Folgen der Sperrzeit

Wer zahlt, wenn der Führerschein weg ist?

Ein Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis ist wie ein Chirurg ohne Hände – er kann seine Arbeit schlichtweg nicht mehr ausüben. Doch was passiert, wenn der Verlust des Lappens selbst verschuldet wurde? Springt dann zumindest die Arbeitslosenversicherung ein, oder sperrt die Agentur für Arbeit den Geldhahn zu? Genau diese existenzielle Frage musste das Landessozialgericht Baden-Württemberg klären.

Im Zentrum des Streits stand ein 54-jähriger Lkw-Fahrer, der seinen Job verlor, weil er acht Punkte in Flensburg angesammelt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit verhängte daraufhin eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Der Mann wehrte sich vehement: Die Verstöße seien teils privat gewesen, und er habe sich bei den Tilgungsfristen verrechnet. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Ausreden ziehen oder ob hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wann droht eine Sperrzeit wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis?

Das deutsche Sozialrecht ist streng, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitslosigkeit selbst verursachen. Die rechtliche Basis für diesen Konflikt findet sich in § 159 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Diese Norm regelt das ruhende Arbeitslosengeld bei versicherungswidrigem Verhalten.

Älterer LKW-Fahrer blickt unachtsam auf sein leuchtendes Smartphone neben amtlichen Briefen auf dem Armaturenbrett.
Ein Führerscheinverlust durch Verkehrsverstöße rechtfertigt für Berufskraftfahrer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. | Symbolbild: KI

Die Logik des Gesetzes ist simpel: Die Versichertengemeinschaft soll nicht für Schäden aufkommen, die ein Versicherter mutwillig oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis durch ein „arbeitsvertragswidriges Verhalten“ gelöst hat – oder genauer: wenn er durch sein Verhalten dem Arbeitgeber einen legitimen Grund zur Kündigung geliefert hat.

Bei einem Berufskraftfahrer ist die Sachlage besonders delikat. Die Fahrerlaubnis ist nicht nur ein nettes Extra, sondern die unverzichtbare Geschäftsgrundlage des Arbeitsverhältnisses. Ohne den Führerschein kann die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – das Fahren eines Lkw – nicht erbracht werden.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in diesem Kontext?

Für eine Sperrzeit reicht einfache Fahrlässigkeit („Ups, das Schild habe ich übersehen“) nicht aus. Das Gesetz verlangt Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Die entscheidende Frage im vorliegenden Fall war also nicht nur, ob der Fahrer die Verkehrsverstöße begangen hatte, sondern ob er vorhersehen konnte, dass diese Verstöße zwangsläufig zum Verlust seines Arbeitsplatzes führen würden.

Wie kam es zum Verlust der Fahrerlaubnis?

Der betroffene Arbeitnehmer war kein Neuling hinter dem Steuer. Seit dem 1. Oktober 2005 arbeitete der 1968 geborene Mann für eine Spedition in Baden-Württemberg. Über Jahre hinweg lief alles geregelt, doch ab dem Jahr 2018 begann eine fatale Serie von Verkehrsdelikten, die letztlich seine Karriere beendete.

Das Fahreignungsregister in Flensburg füllte sich rasant. Innerhalb von weniger als drei Jahren sammelte der Mann Punkte wie andere Leute Treueherzen im Supermarkt. Die Liste der Vergehen liest sich wie ein „Best-of“ der Straßenverkehrsordnung:

  • April & Juni 2018: Zweimal zu schnell innerorts (19 km/h und 16 km/h drüber).
  • August 2018: Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer (Handyverstoß).
  • Februar & Oktober 2019: Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts (18 km/h und 27 km/h zu schnell).
  • Februar & März 2020: Erneute Handynutzung während der Fahrt.
  • September 2020: Der finale Stoß – 34 km/h zu schnell außerorts.

Besonders gravierend: Die Behörden hatten nicht geschwiegen. Bereits im Juni 2017 erhielt der Mann eine offizielle Ermahnung, als sein Konto vier Punkte erreichte. Im Oktober 2018 und erneut im Juli 2020 folgten Verwarnungen bei einem Stand von sechs Punkten. Er wusste also, dass er auf dünnem Eis bewegte.

Nach dem letzten Verstoß im September 2020 war das Maß voll. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm die Lizenz für mindestens sechs Monate. Sein Arbeitgeber reagierte prompt und kündigte das Arbeitsverhältnis Ende Januar 2021, da der Angestellte ohne Führerschein für das Unternehmen nutzlos geworden war.

Welche Argumente brachte der Berufskraftfahrer vor?

Der entlassene Mitarbeiter wollte die zwölfwöchige Sperrzeit der Agentur für Arbeit nicht akzeptieren. Im Widerspruchsverfahren und später vor dem Sozialgericht argumentierte er mit einer Mischung aus Unwissenheit und dem Verweis auf sein Privatleben.

Sein zentrales Argument lautete: Der letzte, alles entscheidende Verstoß im September 2020 sei auf einer privaten Fahrt passiert. Er vertrat die Ansicht, dass privates Fehlverhalten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben dürfe, die zu einer Sperrzeit führen.

Zudem präsentierte der 54-Jährige eine interessante mathematische Verteidigung. Er behauptete, er habe sich bei den Punkten verrechnet. Er sei fest davon ausgegangen, dass ein alter Punkt bereits verfallen („getilgt“) sei, bevor der neue hinzukam. Er habe die sogenannte Überliegefrist nicht gekannt. Dabei handelt es sich um eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz (§ 29 StVG), die verhindert, dass Punkte sofort gelöscht werden, wenn neue Verstöße bereits begangen, aber noch nicht eingetragen sind. Sein Irrtum sei „aus Laienperspektive nachvollziehbar“.

Weitere Einwände des Mannes waren formaler Natur:

  • Es habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gegeben, in dem stand, dass er den Führerschein behalten müsse.
  • Der Arbeitgeber habe ihn vor der Kündigung nicht abgemahnt.
  • Zwischen dem letzten Verstoß (September 2020) und der Kündigung (Januar 2021) lägen fast vier Monate – das sei zu lange für einen direkten Zusammenhang.

Hat die Agentur für Arbeit richtig entschieden?

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte im April 2023 das letzte Wort (Az. L 8 AL 1022/22). Die Richter zerpflückten die Argumentation des Fahrers Punkt für Punkt und bestätigten die harte Linie der Vorinstanz und der Arbeitsagentur.

Warum schützt Unwissenheit hier nicht vor Strafe?

Das Gericht ließ das Argument des „Rechenfehlers“ bei den Punkten nicht gelten. Wer als Berufskraftfahrer seinen Lebensunterhalt auf der Straße verdient, von dem darf erwartet werden, dass er seinen Punktestand kennt oder sich zumindest rechtzeitig informiert.

Die Richter stellten klar: Selbst wenn der Mann die komplexe Überliegefrist nicht im Detail kannte, hätte er sich bei der Behörde erkundigen müssen. Dass er dies unterließ und stattdessen „auf Lücke“ fuhr, wertete der Senat nicht als Entschuldigung, sondern als Beweis für seine grobe Fahrlässigkeit.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu deutlich:

„Vielmehr zeigt der Irrtum, dass der Kläger die Tilgungsmechanik als Freibrief für weitergehende Verstöße verstanden habe, was seine mangelnde Einsicht belege.“

Der Mann spekulierte also darauf, dass alte Sünden verjähren, um sich neue erlauben zu können. Dieses taktische Kalkül ging nach hinten los.

Zählen private Verstöße im Job?

Auch den Einwand, der letzte Verstoß sei „Privatsache“ gewesen, wischte das Gericht vom Tisch. Für Berufskraftfahrer gilt eine ungeschriebene arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Diese besagt: Ein Fahrer muss alles unterlassen, was den Bestand seiner Fahrerlaubnis gefährdet – egal ob er gerade im Dienst-Lkw sitzt oder im privaten Pkw zum Einkaufen fährt.

Das Gericht betonte:

„Die Nebenpflicht erstreckt sich auf das private Verhalten, soweit es die Fähigkeit zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet.“

Wer seinen Führerschein privat verspielt, zerstört seine berufliche Einsatzfähigkeit genauso effektiv, als hätte er den Verstoß im Firmenwagen begangen. Für den Arbeitgeber macht es keinen Unterschied, warum der Lkw stehen bleiben muss.

War eine Abmahnung vor der Kündigung notwendig?

Ein weiterer Streitpunkt war die fehlende Abmahnung. Im normalen Arbeitsrecht gilt oft: Wer nicht abgemahnt wird, darf nicht sofort gekündigt werden. Doch hier lag ein Sonderfall vor.

Das Gericht erklärte, dass eine Abmahnung in dieser Situation völlig sinnlos gewesen wäre. Eine Abmahnung hat eine Warnfunktion – sie soll dem Mitarbeiter sagen: „Ändere dein Verhalten, sonst fliegst du.“ Wenn aber die Fahrerlaubnis bereits entzogen ist, kann der Mitarbeiter sein Verhalten gar nicht mehr korrigieren, um den Job zu retten. Die Leistungspflicht (das Fahren) ist objektiv unmöglich geworden.

Der Arbeitgeber war also berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne vorherige „Warnschuss-Abmahnung“ zu beenden. Folglich war die Kündigung rechtmäßig, und der Arbeitnehmer hatte durch sein Fehlverhalten den Grund dafür geliefert.

Ist die Sperrzeit von 12 Wochen verhältnismäßig?

Das Gericht prüfte abschließend, ob eine Sperrzeit von vollen zwölf Wochen gerechtfertigt war oder ob es Gründe für eine Verkürzung gab. Das Gesetz sieht Verkürzungen vor, wenn eine „besondere Härte“ vorliegt.

Der Senat fand jedoch keine Anhaltspunkte für Milde. Der Fahrer war mehrfach gewarnt worden. Er hatte Schriftstücke der Behörde erhalten, die ihm schwarz auf weiß vorrechneten, wie nah er am Abgrund stand. Dennoch änderte er sein Fahrverhalten nicht.

„Aufgrund der mehrfachen punktebewehrten Verstöße und der behördlichen Belehrungen war dem Kläger […] ohne weiteres erkennbar, dass ein weiterer punktbewehrter Verstoß den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben konnte.“

Diese Vorhersehbarkeit ist der Kern der groben Fahrlässigkeit. Wer trotz Warnungen weiter rast, nimmt den Verlust des Arbeitsplatzes billigend in Kauf.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für Berufskraftfahrer?

Mit der Zurückweisung der Berufung ist das Urteil rechtskräftig. Der 54-Jährige erhält für die ersten drei Monate seiner Arbeitslosigkeit keinen Cent von der Agentur für Arbeit. Zudem muss er seine eigenen Anwaltskosten tragen, auch wenn im sozialgerichtlichen Verfahren keine Gerichtskosten anfallen.

Für alle Berufskraftfahrer sendet dieses Urteil aus Baden-Württemberg ein unmissverständliches Warnsignal:

  1. Privat ist nicht privat: Verkehrsverstöße im privaten Pkw bedrohen direkt den Arbeitsplatz und den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  2. Punkte-Management ist Pflicht: Sich auf Unwissenheit über Tilgungsfristen zu berufen, funktioniert vor Gericht nicht. Wer am Limit fährt, muss sich aktiv informieren.
  3. Warnungen ernst nehmen: Behördliche Schreiben über den Punktestand sind keine bloße Info-Post, sondern rechtlich relevante Warnschüsse. Wer sie ignoriert, handelt grob fahrlässig.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherung für unverschuldete Notlagen, kein Polster für Risikofreude im Straßenverkehr. Wer seinen Führerschein durch eine Serie von Verstößen riskiert, spielt Roulette mit seiner Existenz – und die Arbeitsagentur spielt nicht mit.

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Experten Kommentar

Hier droht eine existenzielle Falle, die viele erst erkennen, wenn der Brief der Fahrerlaubnisbehörde im Postfach landet. Wer als Berufskraftfahrer sein Punktekonto nachlässig verwaltet, unterschätzt die konsequente Haltung der Sozialgerichte bei grober Fahrlässigkeit. Privatfahrten bieten keinen Schutzraum, sobald sie die berufliche Einsatzfähigkeit unmittelbar gefährden.

Entscheidend ist oft der Zeitpunkt des Geständnisses beim Arbeitgeber vor der endgültigen Entziehung. Ein proaktives Gespräch über eine vorübergehende Versetzung ins Lager kann oft den Job und den Leistungsanspruch retten. Ich erlebe regelmäßig, dass Schweigen und bloßes Hoffen in dieser Konstellation direkt in die soziale Katastrophe führen.


Ein Holzfragezeichen steht neben einem Buch mit der Aufschrift "SGB Sozialrecht" auf einem Holzuntergrund. Daneben befinden sich ein Paar Schuhe, ein Stift und eine Registerkarte in einem warmen, orangefarbenen Licht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Sperrzeit beim Arbeitsamt auch bei Führerscheinverlust auf einer Privatfahrt?

Ja. Die Sperrzeit tritt ein, wenn Sie durch privates Fehlverhalten Ihren Job als Berufskraftfahrer verlieren. Für Sie ist die Fahrerlaubnis die zwingende Arbeitsgrundlage. Wer diese durch einen Entzug verliert, handelt gegenüber dem Arbeitgeber grob fahrlässig. Das Arbeitsamt wertet dies als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gemäß § 159 SGB III.

Rechtlich besteht eine ungeschriebene arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Diese verpflichtet Sie, Ihre Einsatzfähigkeit für den Betrieb jederzeit sicherzustellen. Die Nebenpflicht erstreckt sich auf privates Verhalten, sofern es die Erfüllung Ihrer Arbeitspflichten gefährdet. Für das Amt ist der Ort des Verstoßes daher unerheblich. Wer privat zu viele Punkte sammelt, zerstört seine berufliche Existenzgrundlage selbst. Ohne Lizenz ist die geschuldete Arbeitsleistung objektiv unmöglich. In der Folge wird das Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen gesperrt.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig auf spezifische Klauseln. Auch ohne ausdrückliche Regelung müssen Sie alles unterlassen, was Ihre Fahrerlaubnis und somit Ihren Job gefährdet.


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Darf der Arbeitgeber bei Führerscheinentzug ohne vorherige Abmahnung kündigen?

Ja, eine Kündigung wegen Führerscheinentzugs ist oft ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig. Das gilt immer dann, wenn der Mitarbeiter seine vertraglich geschuldete Tätigkeit als Fahrer faktisch nicht mehr ausüben kann. Da die Arbeitsleistung unmöglich wurde, verliert eine Abmahnung ihre rechtliche Funktion als notwendiges Warnmittel.

Juristen unterscheiden strikt zwischen verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen. Eine Abmahnung soll steuerbares Fehlverhalten korrigieren. Doch beim Entzug der Fahrerlaubnis entfällt die persönliche Eignung für die vereinbarte Stelle. Eine Warnung bringt das Dokument nicht zurück. Die Leistungspflicht des Fahrers ist objektiv unmöglich geworden. Die Geschäftsgrundlage bricht damit weg. Gerichte prüfen meist nur noch, ob eine Weiterbeschäftigung an einem anderen freien Arbeitsplatz möglich wäre.

Unser Tipp: Suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Bieten Sie aktiv alternative Tätigkeiten im Innendienst an, um die Kündigung durch Versetzung zu verhindern.


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Schützt ein Irrtum über den Punktestand in Flensburg vor einer Sperrzeit?

Nein, ein Irrtum über den aktuellen Punktestand schützt Sie nicht vor einer Sperrzeit. Die Gerichte werten Unwissenheit bei Kraftfahrern nicht als entschuldigendes Versehen. Es handelt sich rechtlich um eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht. Insbesondere Berufskraftfahrer müssen ihren Status im Fahreignungsregister jederzeit genauestens kennen.

Wer sich auf einen Rechenfehler beruft, offenbart dem Gericht ein taktisches Kalkül. Sie geben damit indirekt zu, die Regeln bewusst bis an die Grenze ausgereizt zu haben. Juristisch wird dieses Verhalten als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Das Gericht dreht Ihre Argumentation also gegen Sie. Die Unkenntnis entlastet Sie nicht von den Konsequenzen eines drohenden Fahrverbots oder Entzugs. Wer seinen Lebensunterhalt auf der Straße verdient, unterliegt gesteigerten Prüfpflichten bezüglich seiner Eignung.

Unser Tipp: Beantragen Sie sofort eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Verlassen Sie sich niemals auf Schätzungen oder eigene Berechnungen.


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Gibt es Härtefallregelungen für eine Verkürzung der zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitsamt?

Theoretisch ja, doch eine Verkürzung der zwölfwöchigen Sperrzeit wegen besonderer Härte ist in der Praxis äußerst selten. Das Gesetz sieht gemäß § 159 SGB III zwar Ausnahmen vor. Diese setzen jedoch voraus, dass die Sanktion eine unbillige Härte darstellt. Rein finanzielle Engpässe genügen hierfür rechtlich meistens nicht.

Juristische Milde entfällt meist, wenn der Betroffene die Arbeitslosigkeit selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei einem Führerscheinverlust gilt: Wer behördliche Warnschreiben zum Punktestand ignorierte, handelte vorhersehbar. Das Gericht wertet dies als billigende Kaufnahme des Jobverlusts. Eine Verkürzung auf sechs Wochen scheitert oft an diesen Vorwarnungen. Die bloße Existenzangst begründet zudem keine unbillige Härte im Sinne des Sozialrechts.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie vor dem letzten Verstoß behördliche Verwarnungen erhalten haben. Legen Sie nur Widerspruch ein, wenn der Lizenzverlust für Sie objektiv unvorhersehbar war.


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Ist das Spekulieren auf den Verfall von Punkten in Flensburg grob fahrlässig?

Ja, Gerichte werten das gezielte Taktieren mit Tilgungsfristen als Beleg für mangelnde Einsicht und somit als grob fahrlässig. Wer Verstöße begeht und dabei auf das Erlöschen alter Punkte hofft, respektiert die Verkehrsregeln nicht. Er missversteht das System lediglich als Freibrief für weiteres Fehlverhalten.

Juristisch gesehen entfällt durch diese Strategie die strafmildernde Wirkung von Einsicht und Besserungswillen. Das Gericht wertet solches Kalkül als Indiz für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Irrtum des Fahrers zeigt, dass er die Tilgungsmechanik als Freibrief für neue Verstöße missverstand. Dies begründet oft eine längere Sperrzeit. Wer so agiert, beweist seine charakterliche Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das Taktieren zementiert letztlich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegenüber der Behörde.

Unser Tipp: Erwähnen Sie gegenüber der Behörde niemals, dass Sie auf den Verfall alter Punkte gewartet haben. Dieses taktische Argument führt rechtlich unmittelbar zum Vorwurf der Unbelehrbarkeit.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 8 AL 1022/22 – Urteil vom 19.04.2023


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