Skip to content
Menü

Verletztenrente aufgrund Arbeitsunfalls – Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts

Ein Sturz von der Leiter, ein gebrochener Ellenbogen und ein erbitterter Streit um die Höhe der Verletztenrente: Ein Mann kämpft vor Gericht um seine Ansprüche, doch das Gericht zieht eine klare Grenze. Wie weit muss die Justiz bei der Aufklärung von Arbeitsunfällen gehen? Dieser Fall zeigt, dass es auch im Sozialrecht Grenzen gibt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil behandelt die Gewährung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall.
  • Die Entscheidung des Gerichts befasst sich mit der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts.
  • Es bestehen Unsicherheiten darüber, inwieweit das Sozialgericht aktiv Beweise sammeln muss.
  • Das Gericht entschied, dass das Sozialgericht nicht verpflichtet ist, eigenständig umfassende Ermittlungen durchzuführen.
  • Diese Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Antragsteller selbst relevante Informationen vorlegen müssen.
  • Die Auswirkungen umfassen eine verstärkte Verantwortung der Antragsteller für die Bereitstellung von Nachweisen.
  • Die Entscheidung kann zu einer höheren Hemmschwelle führen, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Klare Informationen über die eigenen Rechte sind für Antragsteller besonders wichtig.
  • Die Entscheidung könnte die Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen beeinflussen.
  • Antragsteller müssen gut informierte und vollständige Anträge einreichen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Arbeitsunfall und Verletztenrente: Herausforderungen für Betroffene im Sozialrecht

Ein Arbeitsunfall kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben, insbesondere wenn er zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. In solchen Fällen haben Verletzte oft Anspruch auf eine Verletztenrente, die als Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität und den versicherungstechnisch bedingten finanziellen Einbußen dient. Die Regelungen zu den Sozialleistungen und zur Unfallversicherung sind dabei komplex. Ein zentraler Aspekt ist die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts, die sicherstellen soll, dass alle relevanten Informationen zur Anspruchsprüfung berücksichtigt werden.

Das Sozialrecht legt fest, wie Ansprüche auf Leistungen aus der Unfallversicherung zu prüfen sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Behandlung der Unfallfolgen, der Gesundheitszustand des Betroffenen und die Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Zudem müssen die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Leistungserbringung genauestens untersucht werden.

Um ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Fragestellungen rund um die Gewährung einer Verletztenrente zu fördern, wird im Folgenden ein konkreter Fall detailiert betrachtet, der auf die Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts eingeht.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsunfall führt zu Rechtsstreit um Verletztenrente

Ein Fall vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts bei der Beantragung einer Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall aufgezeigt.

Streit um Verletztenrente nach Arbeitsunfall
Der Fall vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg verdeutlicht die Grenzen der Ermittlungspflicht des Sozialgerichts bei der Beantragung einer Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall und die Notwendigkeit einer umfassenden Dokumentation der Ansprüche. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Kläger, ein Versicherter der beklagten Berufsgenossenschaft, erlitt am 15. Oktober 2014 einen Arbeitsunfall, bei dem er von einer Leiter stürzte und sich eine Fraktur des rechten Ellenbogens zuzog.

Streit um die Höhe der Verletztenrente

Nach dem Unfall beantragte der Kläger eine Verletztenrente, die ihm von der Berufsgenossenschaft zunächst in Höhe von 20 Prozent der Vollrente gewährt wurde. Mit dieser Entscheidung war der Kläger jedoch nicht einverstanden und legte Widerspruch ein. Er forderte eine höhere Rente, da er der Meinung war, dass die Folgen des Unfalls schwerwiegender seien als von der Berufsgenossenschaft angenommen.

Gerichtliche Auseinandersetzung und Beweisaufnahme

Das Sozialgericht wies die Klage ab, woraufhin der Kläger Berufung beim Landessozialgericht einlegte. Im Berufungsverfahren beantragte der Kläger die Einholung eines weiteren orthopädischen Gutachtens, um seine Ansprüche zu untermauern. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab und wies die Berufung zurück.

Grenzen der gerichtlichen Ermittlungspflicht

In seiner Begründung verwies das Landessozialgericht auf die Grenzen der Ermittlungspflicht des Gerichts. Es betonte, dass die Aufklärungspflicht des Sozialgerichts nicht unbegrenzt sei. Das Gericht müsse nicht jeder Beweisanregung nachgehen, insbesondere wenn bereits ausreichende Beweise vorlägen. Im konkreten Fall hatte das Gericht bereits ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, das als ausreichende Entscheidungsgrundlage angesehen wurde.

Das Gericht stellte klar: „Die Ermittlungspflicht des Gerichts endet dort, wo kein vernünftiger Zweifel mehr besteht, dass weitere Ermittlungen zu keinem für den Kläger günstigeren Ergebnis führen werden.“ Diese Aussage unterstreicht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, endlos Beweise zu erheben, wenn die vorliegenden Erkenntnisse bereits eine fundierte Entscheidung ermöglichen.

Bedeutung für Antragsteller von Verletztenrenten

Der Fall zeigt die Wichtigkeit einer gründlichen Dokumentation und Begründung von Ansprüchen bei der Beantragung einer Verletztenrente. Antragsteller sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen und Nachweise von Beginn an vorlegen, um ihre Ansprüche zu untermauern. Die Entscheidung verdeutlicht auch, dass Gerichte bei ihrer Urteilsfindung auf vorhandene Gutachten und Beweise zurückgreifen und nicht unbegrenzt neue Beweise erheben müssen.

Für Versicherte, die nach einem Arbeitsunfall eine Verletztenrente beantragen, unterstreicht dieser Fall die Notwendigkeit, ihre Ansprüche frühzeitig und umfassend zu belegen. Es ist ratsam, alle verfügbaren medizinischen Unterlagen und Gutachten bereits im Verwaltungsverfahren vorzulegen, um die Chancen auf eine angemessene Entschädigung zu erhöhen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der gerichtlichen Ermittlungspflicht im Sozialrecht. Sie betont, dass Gerichte nicht verpflichtet sind, unbegrenzt Beweise zu erheben, wenn bereits ausreichende Grundlagen für eine Entscheidung vorliegen. Für Antragsteller von Verletztenrenten unterstreicht dies die Notwendigkeit, ihre Ansprüche von Beginn an umfassend zu dokumentieren und zu begründen. Die frühzeitige Vorlage aller relevanten Unterlagen ist entscheidend, um die Chancen auf eine angemessene Entschädigung zu erhöhen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall eine Verletztenrente beantragen, ist es wichtiger denn je, von Anfang an alle relevanten medizinischen Unterlagen und Nachweise sorgfältig zu sammeln und einzureichen. Das Urteil zeigt, dass Gerichte nicht unbegrenzt neue Beweise einholen müssen, wenn bereits ausreichende Informationen vorliegen. Für Sie bedeutet das: Bereiten Sie Ihren Antrag gründlich vor, legen Sie alle verfügbaren Gutachten frühzeitig vor und achten Sie darauf, Ihre Ansprüche detailliert zu begründen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto höher sind Ihre Chancen auf eine faire Entschädigung, ohne langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen. Zögern Sie nicht, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen rund um den Streit um Verletztenrente nach Arbeitsunfall. Hier beantworten wir häufige Fragen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die notwendigen Schritte zu unternehmen. Informieren Sie sich über wichtige Aspekte und praktische Tipps, um optimal für Ihre Situation vorbereitet zu sein.

Was genau ist eine Verletztenrente und unter welchen Bedingungen kann man sie nach einem Arbeitsunfall beantragen?

Eine Verletztenrente ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die Versicherte erhalten können, wenn sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind. Sie dient dem Ausgleich des unfallbedingten Einkommensverlustes und soll den Lebensunterhalt des Verletzten und seiner Angehörigen sichern.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Verletztenrente

Um eine Verletztenrente beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Der Unfall muss sich während einer versicherten Tätigkeit ereignet haben oder die Krankheit muss als Berufskrankheit anerkannt sein.
  2. Dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): Die Erwerbsfähigkeit muss über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20% gemindert sein. Bei landwirtschaftlichen Unternehmern liegt die Grenze bei 30%.
  3. Ursächlicher Zusammenhang: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit muss auf den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit zurückzuführen sein.

Beantragung und Feststellung der Verletztenrente

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, wird die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Unfall prüfen und gegebenenfalls von sich aus eine Verletztenrente feststellen. Sie können jedoch auch selbst einen Antrag stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Höhe der Verletztenrente richtet sich nach zwei Faktoren:

  1. Dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  2. Ihrem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall

Bei einer vollständigen MdE von 100% erhalten Sie eine Vollrente, die zwei Drittel Ihres Jahresarbeitsverdienstes beträgt. Bei einer teilweisen MdE wird die Rente anteilig berechnet.

Dauer und Überprüfung der Verletztenrente

Zunächst wird die Verletztenrente für drei Jahre als vorläufige Entschädigung gezahlt. In dieser Zeit kann der Unfallversicherungsträger die MdE jederzeit neu festsetzen. Nach Ablauf der drei Jahre wird in der Regel eine Dauerrente festgestellt. Diese kann jedoch bei einer wesentlichen Änderung des Gesundheitszustandes angepasst werden.

Wenn Sie eine Verletztenrente beantragen möchten, sollten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen sammeln und den Unfallhergang genau dokumentieren. Dies erleichtert die Prüfung Ihres Anspruchs durch den Unfallversicherungsträger.


zurück

Welche Unterlagen und Nachweise sollten bei der Beantragung einer Verletztenrente eingereicht werden?

Bei der Beantragung einer Verletztenrente müssen Sie in der Regel keine Unterlagen selbst einreichen. Der Prozess läuft weitgehend automatisch ab. Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, wird das ärztliche Fachpersonal, das Sie behandelt, automatisch ein Gutachten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiterleiten.

Ablauf nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Suchen Sie eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf. Diese sind auf Unfallverletzungen spezialisiert.
  2. Das ärztliche Fachpersonal leitet die notwendigen Informationen an die Unfallversicherung weiter.
  3. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft Ihren Anspruch auf Verletztenrente automatisch.

Wichtig: Sie müssen in diesem Fall keinen separaten Antrag stellen.

Unterlagen bei Verschlimmerung der Unfallfolgen

Wenn sich die Folgen eines zurückliegenden Versicherungsfalls verschlimmert haben, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  2. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt erstellt ein aktuelles ärztliches Gutachten und leitet es an die zuständige Stelle weiter.
  3. Reichen Sie gegebenenfalls weitere Nachweise ein, falls diese von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angefordert werden.

Beachten Sie, dass die Unfallversicherung bei Bedarf selbst weitere Gutachten in Auftrag geben kann, um Ihren Gesundheitszustand und die Minderung der Erwerbsfähigkeit genau zu ermitteln.


zurück

Welche Rolle spielt das Sozialgericht im Streit um die Verletztenrente und wie läuft ein solcher Prozess ab?

Das Sozialgericht spielt eine zentrale Rolle bei Streitigkeiten um die Verletztenrente. Es ist die erste Instanz für Klagen gegen Entscheidungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie mit der Festsetzung Ihrer Verletztenrente nicht einverstanden sind, können Sie nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

Ablauf des Gerichtsverfahrens

Der Prozess beginnt mit der Einreichung der Klage. Sie haben dafür eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Klage und fordert dann die Verwaltungsakten von der Berufsgenossenschaft an.

Im nächsten Schritt findet in der Regel ein schriftliches Vorverfahren statt. Hier tauschen Sie und die Berufsgenossenschaft Schriftsätze aus, in denen Sie Ihre Positionen darlegen. Das Gericht kann in dieser Phase bereits weitere Beweise erheben, etwa durch die Einholung von Sachverständigengutachten.

Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme

Häufig folgt eine mündliche Verhandlung, in der Sie Ihre Argumente vortragen können. Das Gericht hat eine Ermittlungspflicht und muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. Es kann weitere Beweise erheben, z.B. durch die Vernehmung von Zeugen oder die Anforderung zusätzlicher medizinischer Gutachten.

Bei Streitigkeiten um die Verletztenrente geht es oft um medizinische Fragen. Das Gericht bestellt in der Regel einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen, der den Grad Ihrer Erwerbsminderung begutachtet. Sie haben das Recht, an der Begutachtung teilzunehmen und Fragen zu stellen.

Urteil und Rechtsmittel

Nach Abschluss der Beweisaufnahme fällt das Gericht sein Urteil. Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landessozialgericht einlegen.

Wichtig ist, dass Sie während des gesamten Verfahrens aktiv mitwirken. Bringen Sie alle relevanten Informationen und Beweismittel ein, die Ihre Position stützen. Das können ärztliche Atteste, Behandlungsunterlagen oder Zeugenaussagen sein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto höher sind Ihre Chancen auf ein für Sie positives Urteil.


zurück

Was bedeutet die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts und wo liegen ihre Grenzen?

Die Ermittlungspflicht des Sozialgerichts, auch als Amtsermittlungsgrundsatz bekannt, ist in § 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) verankert. Sie besagt, dass das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht und dabei nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden ist.

Bedeutung der Ermittlungspflicht

Wenn Sie als Kläger vor dem Sozialgericht auftreten, müssen Sie nicht alle relevanten Tatsachen selbst vorbringen oder beweisen. Das Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Dies kann durch die Einholung von Gutachten, die Vernehmung von Zeugen oder die Anforderung von Akten geschehen. Die Ermittlungspflicht dient dazu, eine materiell richtige Entscheidung zu gewährleisten und Sie als möglicherweise rechtsunkundigen Beteiligten zu unterstützen.

Grenzen der Ermittlungspflicht

Trotz der weitreichenden Pflicht zur Sachaufklärung gibt es Grenzen:

  1. Mitwirkungspflicht der Beteiligten: Sie als Kläger sind verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Wenn Sie beispielsweise eine ärztliche Untersuchung verweigern, kann dies zu Ihren Lasten ausgelegt werden.
  2. Verhältnismäßigkeit: Das Gericht muss nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen. Ermittlungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn stehen.
  3. Präklusion: Nach § 106a SGG kann das Gericht verspätet vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel zurückweisen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde.
  4. Grenzen der Beweiserhebung: Bei der Beurteilung medizinischer Sachverhalte ist das Gericht in der Regel auf Sachverständigengutachten angewiesen und darf seine eigene Meinung nicht an deren Stelle setzen.

Praktische Bedeutung für Sie

Wenn Sie einen Antrag auf Sozialleistungen stellen, etwa eine Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall, müssen Sie zwar den Unfall und Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen darlegen, aber das Gericht wird von sich aus weitere Ermittlungen anstellen. Es könnte beispielsweise einen medizinischen Sachverständigen beauftragen, Ihre Arbeitsfähigkeit zu begutachten.

Beachten Sie jedoch, dass Sie trotz der Ermittlungspflicht des Gerichts nicht untätig bleiben sollten. Je besser Sie Ihren Fall vorbereiten und relevante Unterlagen einreichen, desto höher sind Ihre Chancen auf ein für Sie positives Urteil. Die Ermittlungspflicht entbindet Sie nicht von der Notwendigkeit, aktiv an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.


zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Verletztenrente: Die Verletztenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen erhalten, die aufgrund eines Arbeitsunfalls dauerhaft gesundheitliche Einschränkungen erfahren haben. Sie soll den Verlust an Lebensqualität und finanzielle Einbußen, die durch den Gesundheitszustand entstehen, kompensieren. Beispielsweise könnte ein Arbeiter, der nach einem Sturz nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, eine Verletztenrente beantragen, um den daraus resultierenden Verdienstausfall teilweise auszugleichen.
  • Ermittlungspflicht: Die Ermittlungspflicht beschreibt die Verantwortung eines Sozialgerichts, alle relevanten Informationen zu einem Fall zu sammeln, um eine faire und gerechte Entscheidung zu treffen. Diese Pflicht ist jedoch nicht unbegrenzt, was bedeutet, dass das Gericht nicht jeder Beweisanregung nachgehen muss, wenn die bestehenden Beweise bereits ausreichend zu sein scheinen. In unserem Beispiel könnte ein Gericht sagen, dass es die Untersuchung eines weiteren Gutachtens nicht für notwendig hält, wenn bereits umfassende medizinische Informationen vorliegen.
  • Aufklärungspflicht: Die Aufklärungspflicht ist ein spezifischer Aspekt der Ermittlungspflicht, die besagt, dass das Gericht sicherstellen muss, dass alle relevanten Informationen zur Anspruchsprüfung bekannt sind. Dabei müssen sie in der Lage sein, die Sachlage vollständig zu erfassen, jedoch verlangen sie nicht immer zusätzliche Beweise, wenn der Fall bereits klar scheint. Diese Pflicht ist wichtig, damit die Betroffenen wissen, dass ihre Anliegen ernst genommen werden, ohne dass überflüssige Beweisaufnahme notwendig ist.
  • Gutachten: Ein Gutachten ist eine fachliche Einschätzung eines Experten zu einem bestimmten Thema, in diesem Fall zu den gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalls. Gutachten spielen eine zentrale Rolle in Verfahren, da sie als Basis für die Entscheidungen der Gerichte dienen. Zum Beispiel könnte ein medizinisches Gutachten aufzeigen, dass ein verletzter Arbeiter aufgrund seiner Verletzung nicht mehr voll arbeitsfähig ist, was seine Ansprüche auf eine höhere Verletztenrente stützt.
  • Widerspruch: Der Widerspruch ist ein formeller Einspruch gegen eine Entscheidung einer Behörde, in diesem Fall gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft zur Höhe der Verletztenrente. Durch den Widerspruch fordert der Kläger eine Überprüfung der Entscheidung. Dies funktioniert ähnlich wie ein Einspruch im Verkehrsrecht, wo jemand gegen einen Bußgeldbescheid vorgeht, weil er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.
  • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung ist eine spezielle Art von Versicherung, die Entschädigungen bei Arbeitsunfällen bietet. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch einen Arbeitsunfall verletzt werden und dadurch nicht mehr erwerbsfähig sind. Ähnlich wie die Krankenversicherung, die Gesundheitskosten abdeckt, ist die Unfallversicherung darauf ausgelegt, den finanziellen Druck nach einem Unfall zu verringern und die Genesung zu unterstützen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII): Dieser Paragraph regelt die gesetzliche Unfallversicherung und legt fest, dass Versicherte Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erleiden. Im Fall eines Arbeitsunfalls sind die Versicherten verpflichtet, den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, um ihre Ansprüche auf Verletztenrente geltend zu machen. Der Bezug zu dem konkreten Fall liegt darin, dass die Verletztenrente direkt aus dieser gesetzlichen Grundlage abgeleitet wird, nachdem der Arbeitsunfall anerkannt wurde.
  • § 104 SGB VII: Hier wird die Begrenzung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in bestimmten Fällen behandelt, einschließlich der Leistungsanpassungen bei vorbestehenden Gesundheitszuständen. Für den Fall ist dies relevant, da die Höhe und Dauer der Verletztenrente auch durch frühere Erkrankungen oder Verletzungen beeinflusst werden können, und dies bei der Antragstellung genau berücksichtigt werden muss.
  • § 30 des SGB VII: Dieser Paragraph thematisiert den Anspruch auf Übergangsgeld, wenn eine stationäre Behandlung notwendig wird und der Versicherte deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann. Der Zusammenhang zum Fall besteht darin, dass eine Verzögerung bei der Gewährung von Verletztenrente durch fehlende Nachweise über die Behandlung oder die Unklarheit über den Heilungsverlauf entstehen kann, was der Antragsteller beachten sollte.
  • § 20 des Sozialgesetzbuches I (SGB I): Er beschreibt die allgemeinen Leistungen der Sozialversicherung und das Rechtsbehelfsverfahren, das auch für Ansprüche aus der Unfallversicherung gilt. Dieser Paragraph ist wichtig, da Antragsteller wissen müssen, welche allgemeinen Rechte sie im Sozialrecht haben, insbesondere im Hinblick auf Widersprüche und Klagen, sollte ihr Antrag auf Verletztenrente abgelehnt werden.
  • Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit): Diese Regelung gewährleistet, dass Menschen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben, nicht benachteiligt werden bezüglich ihrer Sozialversicherungsansprüche. Der Fall könnte betroffen sein, wenn der Verletzte in einem anderen EU-Land gearbeitet hat oder versichert ist, was die Antragsstellung und die Berechnung der Verletztenrente komplizierter machen kann und entsprechende Informationen erforderlich sind.

Das vorliegende Urteil

Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 2 U 11/22 – Urteil vom 22.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Sozialrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht. Wir beraten uns vertreten Sie in sozialrechtlichen Fragen. Jetzt Ersteinschätzung anfragen.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge aus dem Sozialrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!