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Vermutung der Versorgungsehe widerlegen: Witwenrente bei kurzer Ehedauer

Ein Paar heiratete, nachdem der Mann eine schwere Krankheit vermeintlich besiegt hatte, starb aber nur fünf Monate später, wodurch die Vermutung der Versorgungsehe widerlegt werden musste. Trotz einer jahrzehntelangen Beziehung und dem Zeitpunkt der Heirat nach Genesungshoffnung zweifelte das Sozialgericht an den ehrlichen Motiven der Eheschließung.

Zum vorliegenden Urteil Az.: L 4 R 45/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern
  • Datum: 06.06.2024
  • Aktenzeichen: L 4 R 45/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht

  • Das Problem: Eine Frau beantragte die Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies ab, weil die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Die Klägerin behauptete, die Heirat sei Ausdruck einer langjährigen Beziehung und nicht der Versorgung gewesen.
  • Die Rechtsfrage: Hat die Frau Anspruch auf Witwenrente, wenn sie kurz vor dem Tod ihres schwer kranken Ehemannes geheiratet hat, aber angibt, dass die Versorgung dabei keine Rolle spielte?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht sah die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe als nicht widerlegt an. Die Klägerin konnte nicht den vollen Beweis erbringen, dass die finanzielle Absicherung nicht der überwiegende Heiratsgrund war.
  • Die Bedeutung: Bei einer Eheschließung unter einem Jahr vor dem Tod wird eine Versorgungsehe vermutet. Diese Vermutung ist nur widerlegt, wenn nicht-versorgungsbezogene Motive die offenkundige lebensbedrohliche Krankheit klar überwiegen.

Der Fall vor Gericht


War es Liebe oder ein letzter Versorgungsakt?

Ihr Partner hatte die Chemotherapie „geschafft“, er war in ihren Augen „jetzt krebsfrei“. Mit diesem Optimismus heiratete eine Frau den Mann, mit dem sie über zwanzig Jahre zusammengelebt hatte. Weniger als drei Monate später musste sie ihn beerdigen.

Das Seniorenpaar nutzt die ärztliche Diagnose als Beweis, um die Vermutung der Versorgungsehe bei kurzer Ehedauer zu widerlegen.
Gericht verweigert Witwenrente nach kurzer Ehe; palliative Diagnose begründet Annahme einer Versorgungsehe | Symbolbild: KI

Als sie ihre Witwenrente beantragte, erhielt sie eine Abfuhr. Die Rentenversicherung glaubte ihrer Hoffnung nicht. Für sie zählten nur die medizinischen Fakten – und die erzählten eine völlig andere Geschichte. Ein Fall landete vor dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Warum schaltet sich der Staat bei kurzen Ehen überhaupt ein?

Das Gesetz schützt die Versichertengemeinschaft vor Ehen, die allein zum Zweck der Hinterbliebenenversorgung geschlossen werden. Stirbt ein Ehepartner innerhalb des ersten Ehejahres, greift eine harte gesetzliche Regel. Das Sozialgesetzbuch unterstellt in § 46 Abs. 2a SGB VI pauschal, dass es sich um eine sogenannte „Versorgungsehe“ handelte. Eine Witwenrente wird dann grundsätzlich nicht gezahlt.

Diese Vermutung ist kein endgültiges Urteil. Sie kann widerlegt werden. Der überlebende Partner muss beweisen, dass die Heirat aus anderen, gewichtigen Gründen erfolgte und der Versorgungsgedanke nicht im Vordergrund stand. Die Hürde dafür ist hoch. Es reicht nicht, die Vermutung nur zu erschüttern. Die Gegenbeweise müssen so stark sein, dass sie das Gericht voll überzeugen – ein Beweismaß, das Juristen als „vollen Beweis“ nach § 292 der Zivilprozessordnung bezeichnen.

Welche Argumente führte die Witwe ins Feld?

Die Witwe baute ihre Argumentation auf der langen gemeinsamen Vergangenheit auf. Das Paar lebte nach ihren Angaben seit 1997 zusammen. Eine erste Verlobung habe es schon 2015 gegeben, lange vor der lebensbedrohlichen Zuspitzung der Krebserkrankung ihres Mannes. Die Hochzeit sei immer wieder verschoben worden – erst durch die Hochzeit ihres Sohnes, dann durch die Erkrankung ihrer Mutter und schließlich durch den Hausbau des Sohnes.

Sie schilderte, dass ihr Mann nach einer Chemotherapie im Frühjahr 2019 zuversichtlich war. Seine Äußerungen, er sei „krebsfrei“, und die Tatsache, dass er wieder eine geringfügige Arbeit als Fahrer aufnahm, hätten ihr die Hoffnung gegeben, dass der Tod nicht unmittelbar bevorstand. Sie selbst sei wirtschaftlich nicht auf die Rente angewiesen gewesen. Das zeigte sich für sie daran, dass sie nach seinem Tod das gemeinsame Haus verkaufte, anstatt sofort Sozialleistungen zu beantragen.

Weshalb überzeugte die lange Beziehung die Richter nicht?

Das Gericht würdigte die lange Partnerschaft, kam aber zu einer anderen Schlussfolgerung. Eine langjährige Beziehung ohne Trauschein beweist nicht automatisch, dass eine späte Heirat keine Versorgungsehe ist. Die Richter sahen es sogar umgekehrt: Wer jahrzehntelang ohne Trauschein zusammenlebt, dokumentiert damit, dass die Ehe an sich keine Priorität hatte. Der Entschluss zur Heirat kurz vor dem absehbaren Tod kann gerade ein Indiz dafür sein, dass der Versorgungsgedanke plötzlich in den Vordergrund rückte.

Die von der Witwe genannten Gründe für die Verzögerung der Hochzeit erschienen dem Senat nicht stichhaltig genug. Es fehlten Belege für konkrete Hochzeitspläne in den Jahren vor der Zuspitzung der Krankheit. Allgemeine familiäre Ereignisse reichten nicht aus, um eine jahrelange Verschiebung plausibel zu machen. Das Gericht stellte fest, dass erst die dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustandes Anfang 2019 die konkreten Heiratsvorbereitungen in Gang setzte.

Was gab am Ende den Ausschlag für die Ablehnung?

Den Ausschlag gab die unmissverständliche medizinische Faktenlage zum Zeitpunkt der Eheschließung. Die Krebsdiagnose des Mannes stammte bereits aus dem Jahr 2016 und war von Anfang an als palliativ eingestuft – eine Heilung war ausgeschlossen. Anfang 2019 verschlechterte sich sein Zustand massiv. Es bildete sich Wasser in der Lunge, eine Folge des Tumors.

Der behandelnde Onkologe gab gegenüber dem Gericht eine klare Einschätzung ab. Ab Anfang 2019 habe die Lebenserwartung des Mannes bei „eher unter einem Jahr“ gelegen. Diese niederschmetternde Prognose sei dem Patienten und teilweise auch seiner Partnerin in Gesprächen mitgeteilt worden. Die lebensbedrohliche Lage war für alle Beteiligten objektiv erkennbar.

Die subjektive Hoffnung des Paares konnte diese objektiven Fakten nicht aushebeln. Das Gericht machte deutlich: Je offenkundiger die Lebensgefahr, desto stärkere Beweise braucht es, um die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen. Solche Beweise konnte die Witwe nicht vorlegen. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse sprachen aus Sicht des Gerichts für ein Versorgungsmotiv. Die Frau war nicht im Grundbuch des Hauses eingetragen und es gab kein Testament zu ihren Gunsten. Die Heirat war der einzige Weg, sie erbrechtlich und rentenrechtlich abzusichern. Die Richter hoben das Urteil der Vorinstanz auf und wiesen die Klage der Witwe ab.

Die Urteilslogik

Die Rechtsordnung schützt die Versichertengemeinschaft, indem sie bei Ehen von kurzer Dauer eine Versorgungspflicht nur zulässt, wenn der Versorgungswille eindeutig ausgeschlossen werden kann.

  • Beweislast des Überlebenden: Der überlebende Partner trägt die volle Beweislast und muss stichhaltig nachweisen, dass die Eheschließung nicht primär der Hinterbliebenenversorgung diente, um die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen.
  • Priorität objektiver Fakten: Die offenkundige medizinische Prognose über die tatsächliche Lebenserwartung des Erkrankten übersteuert die subjektive Überzeugung oder Hoffnung des Paares auf eine Genesung oder ein langes gemeinsames Leben.
  • Die Bedeutung der Verzögerung: Eine jahrzehntelang aufgeschobene Eheschließung, die erst kurz vor dem objektiv absehbaren Tod vollzogen wird, indiziert, dass das Motiv der rentenrechtlichen Absicherung gegenüber der bloßen Lebenspartnerschaft an Gewicht gewonnen hat.

Die Rechtsprechung beurteilt die Motive für eine Kurzzeitehe stets primär anhand der objektiven Umstände des Versicherten, nicht anhand seiner persönlichen emotionalen Rechtfertigung.


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Experten Kommentar

Wer jahrzehntelang ohne Trauschein lebt und dann kurz vor dem absehbaren Tod heiratet, gerät juristisch in eine schwere Beweisnot. Dieses Urteil macht klar: Die Rentenversicherung sieht die objektiven medizinischen Fakten und nicht die subjektive Hoffnung des Paares. Die lange eheähnliche Gemeinschaft ist hier kein Selbstläufer, um die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, sondern kann sogar als Indiz gewertet werden, dass die Trauung erst mit der drohenden Lebensgefahr relevant wurde. Wer die Witwenrente bei kurzer Ehedauer durchsetzen will, muss konkrete und belegbare Heiratspläne vorlegen, die lange vor der niederschmetternden Prognose geschmiedet wurden.


Ein Holzfragezeichen steht neben einem Buch mit der Aufschrift "SGB Sozialrecht" auf einem Holzuntergrund. Daneben befinden sich ein Paar Schuhe, ein Stift und eine Registerkarte in einem warmen, orangefarbenen Licht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange muss ich mindestens verheiratet sein, um Witwenrente zu erhalten?

Die gesetzliche Mindestdauer, die Ihre Ehe bestehen muss, liegt bei einem Jahr. Tritt der Tod Ihres Ehepartners innerhalb dieser ersten zwölf Monate ein, greift eine harte Regelung des Sozialgesetzbuches. Der Gesetzgeber unterstellt dann pauschal, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelte. Diese juristische Vermutung verwehrt die Auszahlung der Witwenrente grundsätzlich.

Der Staat schützt mit dieser Vorschrift die Versichertengemeinschaft vor Ehen, die allein zum Zweck der Hinterbliebenenversorgung geschlossen wurden. Wird die 12-Monats-Frist unterschritten, muss die Deutsche Rentenversicherung die Heiratsmotivation nicht gesondert beweisen. Sie geht automatisch vom Versorgungsgedanken aus, da die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch sehr frisch war.

Um die Witwenrente dennoch zu erhalten, müssen Sie die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen. Hierfür benötigen Sie den sogenannten vollen Beweis. Sie müssen lückenlos belegen, dass die Versorgung des Partners nicht der ausschlaggebende Grund für die Eheschließung war. Beispielsweise sind konkrete Dokumente erforderlich, die beweisen, dass Heiratspläne lange vor der lebensbedrohlichen Zuspitzung der Krankheit bestanden.

Suchen Sie umgehend die Heiratsurkunde heraus und sammeln Sie alle Belege, die konkrete Heiratspläne vor der gesundheitlichen Krise beweisen.


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Reicht eine lange Lebensgemeinschaft als Beweis, um die Versorgungsehe zu widerlegen?

Nein, die Dauer einer Lebensgemeinschaft reicht als alleiniger Beweis zur Widerlegung der Versorgungsehe nicht aus. Gerichte würdigen zwar die lange Partnerschaft, sehen die jahrzehntelange Entscheidung gegen die Heirat jedoch oft als ungünstiges Indiz. Die plötzliche Eheschließung kurz vor dem Tod legt dann nahe, dass der Versorgungsgedanke erst durch die Krise aktuell wurde.

Gerichte sind verpflichtet zu prüfen, ob die Absicherung des Partners der alleinige Zweck der späten Heirat war. Wenn ein Paar 20 Jahre lang keinen Trauschein wollte, dokumentiert dies, dass die Ehe an sich keine Priorität hatte. Richter interpretieren diese lange Verzögerung daher negativ. Der plötzliche Heiratsentschluss kurz vor dem absehbaren Ende erweckt den Eindruck, dass erst jetzt der Gedanke an die Witwenrente in den Vordergrund rückte. Die emotionale Realität zählt hier weniger als die dokumentierte Historie.

Die lange Zeit ohne Trauschein muss durch starke Gegenbeweise entkräftet werden. Sie müssen dem Gericht belegen, dass die Heirat bereits lange vor der lebensbedrohlichen Erkrankung konkret geplant war. Reine Absichtserklärungen oder vage Gründe für Verschiebungen reichen dabei nicht aus. Entscheidend sind datierte, objektive Belege für konkrete Hochzeitsvorbereitungen, etwa E-Mails mit Location-Anfragen oder die Bestätigung eines Ringkaufs, die vor der akuten Krise liegen.

Durchforsten Sie alle Archive nach Dokumenten, die konkrete Hochzeitsplanungen vor der Zuspitzung der Erkrankung belegen, um Ihre Rentenansprüche zu sichern.


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Welche objektiven Beweise brauche ich, um die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen?

Um die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe erfolgreich zu widerlegen, benötigen Sie harte, gerichtsfeste Dokumente, die den Versorgungsgedanken entkräften. Entscheidend sind Nachweise, die eine Absicht zur Eheschließung lange vor der akuten Krankheit belegen. Da Sie die volle Beweislast tragen, müssen Ihre Gegenbeweise das Gericht voll überzeugen – dieser Standard wird juristisch als voller Beweis bezeichnet.

Das Gericht muss überzeugt werden, dass die Eheschließung nicht primär der rentenrechtlichen Absicherung diente. Dafür müssen Hochzeitspläne dokumentiert werden, deren Datierung nachweislich vor der lebensbedrohlichen Zuspitzung des Gesundheitszustands lag. Solche Belege können datierte E-Mails an Dienstleister, Rechnungen für den Ringkauf oder schriftliche Vereinbarungen über die Hochzeitsfeier sein. Vage Aussagen über angedachte Termine oder allgemeine Wünsche reichen in der Regel nicht aus, um eine jahrelange Verschiebung plausibel zu machen.

Ein weiteres zentrales Beweismittel ist die Entkräftung der Versorgungsnotwendigkeit. Konkret: Weisen Sie nach, dass der überlebende Partner bereits umfassend finanziell abgesichert war. Die Richter bewerten, ob die Heirat der einzige Weg zur Absicherung war. Dies wird widerlegt, wenn die wirtschaftliche Absicherung bereits durch ein notarielles Testament, einen Erbvertrag oder die Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch gewährleistet war.

Sammeln Sie alle schriftlichen Belege für alternative Absicherungen und frühe Planungen, um das Motiv der rein rentenrechtlichen Versorgung lückenlos zu entkräften.


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Was tun, wenn die medizinische Prognose bei der Hochzeit sehr schlecht war?

Die objektive medizinische Faktenlage ist der schwerwiegendste Faktor bei der gerichtlichen Beurteilung, ob eine Versorgungsabsicht vorlag. Subjektive Zuversicht oder die Hoffnung des Paares können die klaren Erkenntnisse der behandelnden Ärzte über die lebensbedrohliche Lage nicht aufheben. War die Prognose zum Zeitpunkt der Eheschließung extrem schlecht, erhöht sich die Beweislast, die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, massiv.

Gerichte geben der offiziellen Einschätzung des behandelnden Onkologen oder Hausarztes absoluten Vorrang. Entscheidend ist die dokumentierte Einschätzung zur Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Eheschließung, insbesondere wenn diese bei „eher unter einem Jahr“ lag oder eine palliative Behandlung bereits lief. Das Gericht geht von der objektiven ärztlichen Erkenntnis aus. Selbst wenn der Patient angab, er fühle sich „krebsfrei“, wird geprüft, inwieweit die lebensbedrohliche Situation für die Beteiligten offenkundig erkennbar sein musste.

Ist die Lebensgefahr objektiv erkennbar, müssen Sie als überlebender Partner einen nahezu lückenlosen Gegenbeweis führen. Normale, vage Heiratspläne reichen dann nicht aus, da die Gerichte davon ausgehen, dass der Versorgungsgedanke kurzfristig in den Vordergrund rückte. Sie müssen unzweifelhaft belegen, dass die Motivation zur Heirat bereits lange vor der kritischen Diagnose bestand und unabhängig von der akuten Notlage war.

Fordern Sie beim behandelnden Onkologen die Patientenakte an, um den exakten Zeitpunkt der Mitteilung über die niederschmetternde Prognose im Verhältnis zur Heiratsentscheidung zu prüfen.


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Wie vermeide ich, dass meine kurz vor dem Tod geschlossene Ehe als Versorgungsehe gilt?

Die primäre Strategie besteht darin, das Motiv der Versorgungsehe aktiv zu entkräften. Die Rentenversicherung muss ausgeschlossen feststellen können, dass die Absicherung des Partners nicht der einzige Grund für die Heirat war. Dokumentieren Sie Ihre Heiratspläne lückenlos, sodass die Entscheidung nachweislich lange vor der kritischen Diagnose fiel.

Gerichte legen großen Wert darauf, ob der Heiratsentschluss unabhängig von der akuten Lebensgefahr getroffen wurde. Liegen konkrete Heiratspläne erst nach der niederschmetternden Prognose vor, entsteht sofort der Verdacht einer Versorgungsehe. Sammeln Sie daher alle datierten Belege, etwa E-Mails an Caterer oder Angebote für die Location, die vor der akuten Erkrankung oder palliativen Einstufung liegen. Diese dokumentierten Pläne sind harte Beweise gegen die Vermutung und schaffen eine klare Historie.

Verlassen Sie sich zudem nicht nur auf die Witwenrente als einzigen Absicherungsmechanismus. Fehlt jede andere Vorsorge, wird die Heirat schnell als letzter Versuch der finanziellen Absicherung interpretiert. Entkräften Sie dieses Motiv, indem Sie frühzeitig juristische Alternativen nutzen. Lassen Sie notariell beglaubigte Testamente oder Erbverträge aufsetzen, um die Erbsituation zu klären. Auch die Eintragung des Partners als Miteigentümer ins Grundbuch dient als Beleg, dass die finanzielle Absicherung bereits anderweitig gewährleistet war.

Unabhängig von der Heirat: Gehen Sie umgehend zu einem Notar und lassen Sie ein gegenseitiges Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, um die erbrechtliche Situation zu klären und damit das Motiv der rentenrechtlichen Absicherung zu entkräften.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


**Bildtyp:** Editorial-Foto

**Hauptmotiv:** Schreibtisch mit Büromaterialien

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- SOZIALRECHT GLOSSAR
- Fachbegriffe einfach erklärt.
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- ALG I ANTRAG
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**Wesentliche Bildelemente:** Buch, Lupe, Kugelschreiber

**Bildbeschreibung:** Das Bild zeigt eine büroähnliche Umgebung mit einem Schreibtisch. Auf dem Tisch liegen ein geöffnetes Buch, eine Lupe und Kugelschreiber. Ein Ordner mit der Aufschrift "BEWILLIGT" und ein Aktenkorb mit beschrifteten Unterlagen sind ebenfalls sichtbar.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Die Beweislast beschreibt im Gerichtsprozess, welche Partei die Verantwortung dafür trägt, eine bestimmte Tatsache zu beweisen, um den Fall zu gewinnen.
Wer die Beweislast trägt, muss dem Gericht die notwendigen Fakten liefern; gelingt dies nicht, geht die Entscheidung zulasten dieser Partei, da eine Unaufklärbarkeit der Tatsachen zu ihrem Nachteil ausgelegt wird.

Beispiel: Im Fall der Witwenrente trug die Klägerin die Beweislast, weil das Gesetz bei einer kurzen Ehe pauschal die Vermutung der Versorgungsehe aufstellt und sie diese widerlegen musste.

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Objektive medizinische Faktenlage

Juristen verstehen unter der objektiven medizinischen Faktenlage die unumstößlichen, dokumentierten Befunde und Prognosen des behandelnden Arztes, die die Lebensgefahr zum Zeitpunkt der Eheschließung unzweifelhaft belegen.
Diese Fakten dienen dem Gericht als Maßstab, um festzustellen, ob die Ehepartner die Lebensbedrohlichkeit der Situation erkennen konnten, auch wenn sie subjektiv hoffnungsvoll waren, und erhöhen entsprechend die Beweisanforderungen.

Beispiel: Die Richter stellten fest, dass die palliative Einstufung des Tumors und die ärztliche Prognose von „eher unter einem Jahr“ die objektive medizinische Faktenlage darstellten, welche die subjektive Hoffnung des Paares nicht aushebeln konnte.

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Versorgungsehe

Eine Versorgungsehe ist eine juristische Fiktion, die greift, wenn eine Ehe weniger als ein Jahr bestand und das Sozialgesetzbuch vermutet, dass sie primär oder ausschließlich zur rentenrechtlichen Absicherung des überlebenden Partners geschlossen wurde.
Mit dieser Regelung schützt das Sozialgesetzbuch (§ 46 Abs. 2a SGB VI) die Versichertengemeinschaft davor, für kurzfristige Ehen, die nur den Versorgungszweck verfolgen, dauerhaft hohe Witwenrenten leisten zu müssen.

Beispiel: Da die Eheschließung nur drei Monate vor dem Tod des Mannes erfolgte, unterstellte die Deutsche Rentenversicherung gemäß Gesetzbuch sofort das Vorliegen einer Versorgungsehe, was die Rentenzahlung blockierte.

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Voller Beweis

Den vollen Beweis nach § 292 ZPO nennen Juristen den höchsten Beweisstandard im Zivilprozessrecht, bei dem das Gericht von der Wahrheit einer Tatsache vollkommen überzeugt sein muss und Restzweifel ausschließen muss.
Dieser extrem hohe Standard verlangt mehr als nur die Erschütterung einer gesetzlichen Vermutung; er soll verhindern, dass schwerwiegende gesetzliche Annahmen, wie die der Versorgungsehe, leichtfertig widerlegt werden können.

Beispiel: Um die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, musste die Witwe den vollen Beweis erbringen, dass ihre Heiratsabsicht unabhängig von der lebensbedrohlichen Krankheit schon lange bestand, was dem Gericht nicht gelang.

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Widerlegung der Vermutung

Die Widerlegung der Vermutung ist der juristische Vorgang, bei dem die Partei, gegen die eine gesetzliche Annahme (hier die Versorgungsehe) spricht, durch harte Gegenbeweise das Gegenteil beweisen muss.
Obwohl das Gesetz bei kurzen Ehen pauschal von einer Versorgungsabsicht ausgeht, erlaubt die Möglichkeit der Widerlegung, individuelle Umstände zu berücksichtigen und so die gesetzliche Härte in bestimmten Ausnahmefällen zu mildern.

Beispiel: Die Witwe versuchte die Vermutung zu widerlegen, indem sie die jahrzehntelange Dauer der Lebensgemeinschaft und das Fehlen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit als Beleg für eine nicht versorgungsgetriebene Heirat anführte.

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Das vorliegende Urteil


Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: L 4 R 45/22 – Urteil vom 06.06.2024


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