Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Arbeitswege unter Drogeneinfluss: Sozialgericht Duisburg verneint Arbeitsunfall nach Cannabis- und Amphetaminkonsum
- Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Produktionsleiter kollidiert im Gegenverkehr
- Zeugenaussagen belasten den Unfallfahrer: Auffällige Fahrweise vor dem Zusammenstoß
- Drogen im Blut: Toxikologischer Befund deckt Cannabis- und Amphetaminkonsum auf
- Gutachter bestätigt: Drogenkonsum führte zu Fahruntüchtigkeit
- Ablehnung des Arbeitsunfalls: Berufsgenossenschaft verweist auf Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
- Kläger argumentiert gegen Fahruntüchtigkeit: WhatsApp-Nachricht als Beweis für Klarheit?
- Gericht bestätigt Ablehnung: Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit als Hauptursache
- Subjektive Wahrnehmung des Zeugen unterstreicht Gefährdung durch Drogenkonsum
- WhatsApp-Nachricht widerlegt Fahruntüchtigkeit nicht: Kurze Klarheitsmomente schließen Beeinträchtigung nicht aus
- Bedeutung für Betroffene: Kein Schutz bei selbstverschuldeter Fahruntüchtigkeit durch Drogen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Beweismittel werden typischerweise verwendet, um Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit nachzuweisen?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Drogenkonsum abgelehnt wird?
- Was bedeutet „Fahruntüchtigkeit“ im juristischen Sinne und welche Rolle spielt sie bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen?
- Wann kann ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall abgelehnt werden?
- Was bedeutet „Arbeitsunfall“ im rechtlichen Sinne und welche Unfälle sind davon typischerweise erfasst?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: SG Duisburg
- Datum: 25.05.2023
- Aktenzeichen: S 36 U 366/22
- Verfahrensart: Verfahren zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach SGB VII
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitsunfallrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Produktionsleiter der GmbH in Emmerich, der geltend macht, dass der auf dem Arbeitsweg erlittene Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei.
- Gegenpartei: Die Instanz, welche die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ablehnt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 16.10.2021 kam es, während der Arbeitsfahrt, zu einem Verkehrsunfall – der Kläger kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Unterschiedliche Zeugenaussagen widerspiegeln abweichende Auffassungen zum Unfallhergang.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob der vorliegende Verkehrsunfall als Arbeitsunfall gemäß SGB VII zu qualifizieren ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und es wurden keine Kosten erstattet.
- Folgen: Mit dem Urteil bleibt der Anspruch auf Arbeitsunfallanerkennung unberücksichtigt, sodass der Kläger die Kosten selbst zu tragen hat und die bisherige Praxis im Arbeitsunfallrecht bestätigt wird.
Der Fall vor Gericht
Arbeitswege unter Drogeneinfluss: Sozialgericht Duisburg verneint Arbeitsunfall nach Cannabis- und Amphetaminkonsum

Das Sozialgericht Duisburg (SG Duisburg) hat in einem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: S 36 U 366/22) entschieden, dass ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, wenn er maßgeblich auf die Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsunfällen, Drogenkonsum und den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Produktionsleiter kollidiert im Gegenverkehr
Der Fall betrifft einen 1982 geborenen Produktionsleiter, der am 16. Oktober 2021 auf seinem Weg zur Arbeit einen schweren Verkehrsunfall verursachte. Gegen 3:45 Uhr morgens kam der Mann auf der B67 in Kalkar mit seinem PKW von der Fahrbahn ab und kollidierte auf der Gegenfahrbahn mit einem anderen Fahrzeug. Die Straße war gerade und die Fahrbahn trocken, äußere Umstände wie schlechtes Wetter oder Straßenschäden spielten keine Rolle.
Zeugenaussagen belasten den Unfallfahrer: Auffällige Fahrweise vor dem Zusammenstoß
Die Aussagen von Zeugen am Unfallort zeichnen ein deutliches Bild. Ein Zeuge berichtete, dass das Fahrzeug des Produktionsleiters plötzlich in den Gegenverkehr geraten sei. Ein anderer Zeuge schilderte, dass ihm das Fahrzeug des Klägers bereits vor dem Unfall durch eine sehr hohe Geschwindigkeit aufgefallen war, mit der es auf eine Ampelkreuzung zufuhr. Obwohl seine Ampel Grün zeigte, habe er angehalten, weil er befürchtete, der herannahende PKW würde nicht rechtzeitig bremsen können.
Drogen im Blut: Toxikologischer Befund deckt Cannabis- und Amphetaminkonsum auf
Nach dem Unfall wurde der schwerverletzte Produktionsleiter in Krankenhäuser gebracht. Dort wurde nicht nur ein Polytrauma mit diversen Knochenbrüchen und inneren Verletzungen festgestellt, sondern auch eine Blutprobe entnommen. Die toxikologische Untersuchung ergab einen deutlichen Befund: THC (Cannabis), 11-OH-THC (THC-Metabolit 1), THC-COOH (THC-Metabolit 2) und Amphetamin wurden im Blut des Fahrers nachgewiesen.
Gutachter bestätigt: Drogenkonsum führte zu Fahruntüchtigkeit
Ein toxikologisches Gutachten bestätigte, dass der festgestellte Cannabiskonsum zu einer nicht unerheblichen Wirkung geführt hatte. Auch die gefundene Amphetaminkonzentration ließ darauf schließen, dass der Fahrer unter dem Einfluss dieses Stimulans stand. Ein technisches Gutachten schloss zudem technische Mängel am Fahrzeug als Unfallursache aus. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Unfall bei normaler Aufmerksamkeit und Reaktion des Fahrers vermeidbar gewesen wäre.
Ablehnung des Arbeitsunfalls: Berufsgenossenschaft verweist auf Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte daraufhin die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Zur Begründung führte sie an, dass der Unfall aufgrund der drogenbedingten Fahruntüchtigkeit des Produktionsleiters geschehen sei. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) entfällt der Unfallversicherungsschutz, wenn die Fahruntüchtigkeit die rechtlich allein wesentliche Unfallursache darstellt. Die Berufsgenossenschaft sah dies aufgrund der Beweislage als gegeben an.
Kläger argumentiert gegen Fahruntüchtigkeit: WhatsApp-Nachricht als Beweis für Klarheit?
Der Kläger legte gegen die Ablehnung Widerspruch ein. Er argumentierte, dass eine Relative Fahruntüchtigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei. Als Beweis für seine geistige Klarheit führte er eine WhatsApp-Nachricht an, die er kurz vor dem Unfall an seine Lebensgefährtin geschickt hatte. Darin schrieb er, dass er sie liebe und eine stressige Woche hinter sich habe. Diese Nachricht zeige, so der Kläger, dass er zu diesem Zeitpunkt vollkommen orientiert gewesen sei. Auch die Beobachtung des Zeugen bezüglich der Kreuzung sei subjektiv und nicht objektiv bestätigt worden, da er ja rechtzeitig gebremst habe.
Gericht bestätigt Ablehnung: Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit als Hauptursache
Das Sozialgericht Duisburg wies die Klage jedoch ab und bestätigte die Entscheidung der Berufsgenossenschaft. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, dass die drogenbedingte Fahruntüchtigkeit des Klägers die alleinige und wesentliche Ursache für den Unfall war. Die vorgelegten Gutachten und Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel daran, dass der Kläger aufgrund des Drogenkonsums in seiner Fahrtüchtigkeit erheblich eingeschränkt war.
Subjektive Wahrnehmung des Zeugen unterstreicht Gefährdung durch Drogenkonsum
Das Gericht würdigte die Zeugenaussage des Zeugen O. besonders. Dessen subjektive Wahrnehmung, dass der Kläger möglicherweise nicht rechtzeitig bremsen könnte, obwohl dieser letztendlich bremste, zeige gerade, dass der Kläger durch den Drogenkonsum eine Gefahrensituation heraufbeschworen hatte. Auch wenn er die Situation an der Kreuzung noch bewältigen konnte, so belege dies nicht, dass er insgesamt fahrtüchtig war. Vielmehr untermauerte es die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit, die sich dann im weiteren Verlauf des Unfalls manifestierte.
WhatsApp-Nachricht widerlegt Fahruntüchtigkeit nicht: Kurze Klarheitsmomente schließen Beeinträchtigung nicht aus
Das Gericht ließ auch das Argument der WhatsApp-Nachricht nicht gelten. Selbst wenn der Kläger kurz vor dem Unfall in der Lage war, eine kohärente Nachricht zu verfassen, schließt dies eine drogenbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht aus. Drogenwirkungen können schwanken und kurze Momente der Klarheit bedeuten nicht, dass die generelle Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt waren.
Bedeutung für Betroffene: Kein Schutz bei selbstverschuldeter Fahruntüchtigkeit durch Drogen
Das Urteil des Sozialgerichts Duisburg hat erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es verdeutlicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, wenn ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit maßgeblich durch Drogen- oder Alkoholkonsum des Versicherten selbst verursacht wurde. Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, dass sie ihren Unfallversicherungsschutz gefährden, wenn sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen. Im Falle eines Unfalls drohen dann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch der Verlust wichtiger sozialer Leistungen wie Verletztengeld oder Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Risiken von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr und die Konsequenzen für den Unfallversicherungsschutz aufklären. Dieses Urteil sendet ein klares Signal: Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern verliert im Falle eines Unfalls auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass der Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg entfällt, wenn eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit als allein wesentliche Unfallursache festgestellt wird. Im vorliegenden Fall führten nachgewiesene THC- und Amphetaminwerte sowie das beobachtete Fahrverhalten dazu, dass das Gericht die relative Fahruntüchtigkeit als rechtlich alleinige Unfallursache bewertete und deshalb keine Anerkennung als Arbeitsunfall erfolgte. Die Entscheidung unterstreicht, dass Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur Arbeit eigenverantwortlich handeln müssen und der gesetzliche Unfallschutz bei selbstverschuldeter Fahruntüchtigkeit nicht greift.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Klarheit bei Folgen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit
In Fällen, in denen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit infolge von doppelten Risiken – etwa drogenbedingter Fahruntüchtigkeit – geschehen, ergeben sich nicht selten komplexe rechtliche Herausforderungen. So kann es zu Unsicherheiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes und der persönlichen Haftung kommen. Ein präziser Blick auf die maßgeblichen Umstände hilft, die Konsequenzen und Handlungsspielräume besser zu verstehen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Fall sachlich und analytisch zu betrachten. Mit einer fundierten Analyse Ihrer Situation sowie einer verständlichen Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen wir Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen. Gerne beraten wir Sie, um Ihre individuellen Fragestellungen eingehend zu prüfen und gemeinsam einen zielführenden Lösungsansatz zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Beweismittel werden typischerweise verwendet, um Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit nachzuweisen?
Zum Nachweis von Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit werden verschiedene Beweismittel herangezogen:
Polizeiliche Feststellungen am Unfallort
Die ersten Indizien für einen möglichen Drogenkonsum ergeben sich oft aus den Beobachtungen der Polizeibeamten am Unfallort. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, achten die Beamten auf Anzeichen wie:
- Auffälliges Verhalten (z.B. Verwirrtheit, Koordinationsprobleme)
- Körperliche Symptome (z.B. geweitete oder verengte Pupillen, gerötete Augen)
- Sprachauffälligkeiten (z.B. verwaschene Aussprache)
Diese Beobachtungen werden im polizeilichen Bericht festgehalten und können später als Beweismittel dienen.
Feldtests zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit
Standardisierte Tests wie der Einbeinstand oder der Finger-Nase-Test werden oft direkt am Unfallort durchgeführt. Diese Tests prüfen Ihre Koordination und Reaktionsfähigkeit. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben, kann dies als Indiz für eine mögliche Beeinträchtigung gewertet werden.
Drogenschnelltests
Die Polizei kann einen Drogenschnelltest mittels Speichelprobe durchführen. Dieser Test weist bestimmte Substanzen wie Cannabis oder Kokain nach. Ein positives Ergebnis führt in der Regel zu weiteren Untersuchungen.
Blut- und Urinproben
Blutproben gelten als zuverlässigste Methode zum Nachweis von Drogen im Körper. Wenn Sie nach einem Unfall unter Verdacht des Drogenkonsums stehen, wird Ihnen wahrscheinlich eine Blutprobe entnommen. Diese wird in einem forensischen Labor analysiert, um Art und Menge der konsumierten Substanzen festzustellen.
Zeugenaussagen
Aussagen von Zeugen, die Ihr Fahrverhalten vor dem Unfall beobachtet haben, können ebenfalls als Beweismittel dienen. Wenn beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer eine auffällige Fahrweise bemerkt haben, kann dies die Vermutung einer drogenbedingten Beeinträchtigung stützen.
Sachverständigengutachten
In komplexeren Fällen können toxikologische Gutachten erstellt werden. Ein Sachverständiger bewertet dabei die Ergebnisse der Blutanalyse und schätzt ein, inwieweit die festgestellten Substanzen Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt haben könnten.
Verwendung der Beweismittel im rechtlichen Verfahren
Im Rahmen eines Strafverfahrens oder bei der Prüfung von Versicherungsansprüchen werden all diese Beweismittel herangezogen, um ein Gesamtbild zu erstellen. Dabei wird geprüft, ob die Beweise in ihrer Gesamtheit den Vorwurf des Drogenkonsums und der daraus resultierenden Fahruntüchtigkeit stützen.
Wichtig zu wissen: Die Verweigerung eines Drogentests kann rechtliche Konsequenzen haben und wird oft ähnlich behandelt wie ein positives Testergebnis. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Gründe für die Verweigerung genau zu dokumentieren.
Bedenken Sie, dass die Feststellung einer drogenbedingten Fahruntüchtigkeit weitreichende Folgen haben kann – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Ablehnung von Versicherungsleistungen im Falle eines Arbeitsunfalls.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Drogenkonsum abgelehnt wird?
Wenn ein Arbeitsunfall aufgrund von Drogenkonsum abgelehnt wird, hat dies weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen für Sie. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt vollständig, was bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf die üblichen Leistungen haben.
Verlust von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Sie verlieren den Anspruch auf folgende wichtige Leistungen:
- Heilbehandlung: Sämtliche Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie selbst tragen.
- Verletztengeld: Diese Lohnersatzleistung, die normalerweise bei längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, entfällt.
- Rente: Bei bleibenden Gesundheitsschäden haben Sie keinen Anspruch auf eine Unfallrente.
Mögliche Schadensersatzansprüche
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen unter Drogeneinfluss einen Unfall, bei dem Kollegen oder Betriebseigentum zu Schaden kommen. In diesem Fall können Sie für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Ihr Arbeitgeber oder geschädigte Dritte können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Der Drogenkonsum am Arbeitsplatz kann arbeitsrechtliche Folgen haben:
- Abmahnung: Bei erstmaligem Verstoß droht in der Regel eine Abmahnung.
- Kündigung: Bei wiederholtem Vorfall oder besonders schwerwiegenden Fällen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Strafrechtliche Konsequenzen
Wenn Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben, drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Bei einer Drogenfahrt ohne Folgen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
- Führerscheinentzug: Ihr Führerschein kann für längere Zeit entzogen werden.
- Punkte im Fahreignungsregister: Sie erhalten Punkte in Flensburg.
Bedenken Sie, dass der Konsum illegaler Drogen grundsätzlich strafbar ist und zu weiteren rechtlichen Problemen führen kann.
Finanzielle Belastungen
Die Ablehnung des Arbeitsunfalls kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen:
- Behandlungskosten: Alle medizinischen Kosten müssen Sie selbst tragen.
- Verdienstausfall: Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie kein Verletztengeld.
- Bußgelder und Strafen: Bei Drogenkonsum im Straßenverkehr drohen hohe Bußgelder.
Wenn Sie in eine solche Situation geraten, ist es wichtig, dass Sie sich der Tragweite bewusst sind und entsprechende Vorkehrungen treffen, um solche Risiken zu vermeiden.
Was bedeutet „Fahruntüchtigkeit“ im juristischen Sinne und welche Rolle spielt sie bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen?
Fahruntüchtigkeit bezeichnet im juristischen Sinne einen Zustand, in dem eine Person nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie Alkohol, Drogen, Medikamente oder extreme Müdigkeit verursacht werden.
Definition und Arten der Fahruntüchtigkeit
Relative Fahruntüchtigkeit: Sie liegt vor, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 0,3 und 1,09 Promille beträgt. In diesem Fall müssen zusätzliche Anzeichen einer Beeinträchtigung vorliegen, wie etwa Schlangenlinienfahren oder auffälliges Fahrverhalten.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab einer BAK von 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Hier ist der Nachweis weiterer Ausfallerscheinungen nicht erforderlich. Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze bei 1,6 Promille.
Bedeutung für Arbeitsunfälle
Bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen spielt die Fahruntüchtigkeit eine entscheidende Rolle:
- Ursächlichkeit: Wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden, prüft die Berufsgenossenschaft, ob die Fahruntüchtigkeit die wesentliche Unfallursache war.
- Beweislast: Bei relativer Fahruntüchtigkeit muss die Berufsgenossenschaft nachweisen, dass der Unfall auf alkoholtypische Ausfallerscheinungen zurückzuführen ist. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit wird dies automatisch angenommen.
- Versicherungsschutz: Ist die Fahruntüchtigkeit die alleinige oder wesentliche Unfallursache, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Unfalls möglicherweise keine Leistungen der Berufsgenossenschaft erhalten.
Besonderheiten bei Drogen und Medikamenten
Bei Drogen wie Cannabis gibt es im Gegensatz zu Alkohol keine festgelegten Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit. Hier müssen immer konkrete Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Auch bei Medikamenten kommt es auf die tatsächliche Beeinträchtigung an.
Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten, sollten Sie dies mit Ihrem Arzt besprechen und gegebenenfalls alternative Transportmöglichkeiten in Betracht ziehen.
Konsequenzen für Arbeitnehmer
Verlust des Versicherungsschutzes: Wird ein Unfall durch Fahruntüchtigkeit verursacht, kann dies zum Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes führen. Das bedeutet, dass Ihnen im Falle einer Verletzung oder Berufsunfähigkeit die Leistungen der Berufsgenossenschaft verwehrt bleiben könnten.
Arbeitsrechtliche Folgen: Fahruntüchtigkeit kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn Sie für Ihre Tätigkeit auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Im schlimmsten Fall droht eine Kündigung.
Bedenken Sie stets: Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten gefährdet nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Zudem riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und möglicherweise sogar Ihren Arbeitsplatz.
Wann kann ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall abgelehnt werden?
Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann unter bestimmten Umständen nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie den inneren Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit unterbrechen oder wenn Ihr Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird.
Unterbrechung des Arbeitsweges
Wenn Sie den direkten Weg zur Arbeit für private Zwecke unterbrechen, erlischt der Versicherungsschutz temporär. Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf dem Weg zur Arbeit an einem Bankautomaten vorbei, um Geld abzuheben. In diesem Moment sind Sie nicht versichert. Der Versicherungsschutz lebt erst wieder auf, wenn Sie Ihren Arbeitsweg fortsetzen.
Abweichung vom direkten Weg
Wählen Sie nicht den direkten Weg zur Arbeit, kann dies ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Wenn der gewählte Weg verkehrsgünstiger ist
- Bei Fahrgemeinschaften
- Wenn Sie Ihr Kind zur Betreuung bringen
Alkohol- und Drogeneinfluss
Besonders kritisch wird es, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder bei nachgewiesenem Drogenkonsum wird in der Regel von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. In solchen Fällen wird ein Unfall auf dem Arbeitsweg nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
Grobe Fahrlässigkeit
Verhalten Sie sich grob fahrlässig, kann dies ebenfalls zur Ablehnung der Anerkennung als Arbeitsunfall führen. Darunter fallen beispielsweise:
- Massiv überhöhte Geschwindigkeit
- Überfahren einer roten Ampel
- Fahren trotz extremer Müdigkeit
Beweislast und Dokumentation
Im Falle eines Unfalls auf dem Arbeitsweg ist es wichtig, dass Sie den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit nachweisen können. Können Sie sich nicht mehr genau an den Unfallhergang erinnern oder die Gründe für Ihre gewählte Route nicht plausibel erklären, kann dies die Anerkennung als Arbeitsunfall erschweren.
Beachten Sie: Die Berufsgenossenschaft prüft jeden Fall individuell. Selbst wenn Sie vom direkten Weg abgewichen sind, kann unter Umständen noch Versicherungsschutz bestehen, wenn der Umweg aus Ihrer Sicht weniger zeitaufwendig, sicherer oder besser ausgebaut war.
Was bedeutet „Arbeitsunfall“ im rechtlichen Sinne und welche Unfälle sind davon typischerweise erfasst?
Ein Arbeitsunfall ist im rechtlichen Sinne ein Unfall, der sich während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit ereignet. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle definiert als „Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)“.
Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall
Damit ein Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Versicherte Person: Sie müssen durch Ihren Arbeitgeber versichert sein.
- Versicherte Tätigkeit: Der Unfall muss während einer Tätigkeit geschehen, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht.
- Unfallereignis: Es muss ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegen.
- Gesundheitsschaden: Der Unfall muss zu einer Verletzung oder einem Gesundheitsschaden führen.
- Ursächlicher Zusammenhang: Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis sowie zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden muss ein kausaler Zusammenhang bestehen.
Typische Arbeitsunfälle
Zu den typischen Arbeitsunfällen zählen:
- Unfälle am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit
- Unfälle auf Dienstreisen
- Wegeunfälle: Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wenn Sie beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall erleiden, kann dies als Wegeunfall anerkannt werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg automatisch ein Arbeitsunfall ist. Der Weg muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt einige Besonderheiten zu beachten:
- Unterbrechungen des Arbeitsweges: Kurze Unterbrechungen, die nicht länger als zwei Stunden dauern, unterbrechen den Versicherungsschutz in der Regel nicht.
- Umwege: Auch Umwege können versichert sein, wenn sie aus betrieblichen Gründen oder zur Bildung von Fahrgemeinschaften erfolgen.
- Alkohol- und Drogenkonsum: Ein Arbeitsunfall kann abgelehnt werden, wenn der Unfall auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen ist. Allerdings muss die Berufsgenossenschaft nachweisen, dass der Konsum die allein wesentliche Ursache für den Unfall war.
Stellen Sie sich vor, Sie stürzen auf dem Weg zur Kaffeemaschine im Büro. In einem solchen Fall könnte es sich um einen Arbeitsunfall handeln, da die Tätigkeit (Kaffeeholen) in einem engen Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeitszeit ereignet, automatisch ein Arbeitsunfall ist. Der Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit muss immer gegeben sein. Wenn Sie beispielsweise während der Mittagspause privat einkaufen gehen und dabei verunglücken, wäre dies in der Regel kein Arbeitsunfall.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der versicherten Tätigkeit oder auf den damit zusammenhängenden Wegen ereignet und zu einem gesundheitlichen Schaden führt. Gemäß § 8 SGB VII sind auch Wegeunfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignen, grundsätzlich als Arbeitsunfälle versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst die medizinische Behandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenzahlungen. Der Schutz entfällt jedoch, wenn der Unfall wesentlich durch selbstverschuldete Umstände wie Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wurde.
Beispiel: Eine Bürokauffrau stürzt auf dem vereisten Gehweg während ihres direkten Wegs zur Arbeit und bricht sich den Arm. Dieser Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt, da er sich auf dem versicherten Arbeitsweg ereignet hat.
Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund des Konsums von berauschenden Substanzen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Im Straßenverkehrsrecht wird zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit (bei bestimmten Grenzwerten) und relativer Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen trotz niedrigerer Werte) unterschieden. Nach § 316 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs in diesem Zustand strafbar. Im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung führt eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit regelmäßig zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn sie als wesentliche Unfallursache festgestellt wird.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach Cannabiskonsum zur Arbeit fährt, Koordinationsprobleme hat und deshalb einen Unfall verursacht, handelt bei relativer Fahruntüchtigkeit, was zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.
SGB VII
Das SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es definiert den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die daraus resultierenden Leistungsansprüche. Nach § 8 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden, wozu auch der direkte Arbeitsweg zählt. Das Gesetz legt fest, unter welchen Umständen ein Versicherungsfall vorliegt und welche Leistungen (medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Renten) zu erbringen sind. Allerdings kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Unfall wesentlich durch ein erhebliches selbstverschuldetes Fehlverhalten verursacht wurde.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verletzt sich bei einem Sturz im Betrieb während seiner Arbeitszeit. Nach dem SGB VII hat er Anspruch auf medizinische Versorgung und Lohnersatzleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Relative Fahruntüchtigkeit
Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Alkohol, Drogen oder Medikamenten in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, ohne dass feste Grenzwerte überschritten werden müssen. Im Gegensatz zur absoluten Fahruntüchtigkeit (mit festen Grenzwerten) wird sie durch konkrete Ausfallerscheinungen und Fahrfehler nachgewiesen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 316 StGB und der entsprechenden Rechtsprechung. Für die Unfallversicherung ist entscheidend, dass bereits relative Fahruntüchtigkeit ausreichen kann, um den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg zu verlieren, wenn sie als allein wesentliche Unfallursache festgestellt wird.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer zeigt nach Amphetaminkonsum trotz niedriger Blutwerte Konzentrationsstörungen und Koordinationsprobleme beim Fahren, was zu Schlangenlinien und schließlich einem Unfall führt – dies kann als relative Fahruntüchtigkeit gewertet werden.
Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet und unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Gemäß § 8 Abs. 2 SGB VII sind Arbeitnehmer auf diesen Wegen versichert, sofern der Weg in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Umwege sind nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Fahrgemeinschaften, Kinderbetreuung) mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Unfall wesentlich durch ein erhebliches selbstverschuldetes Fehlverhalten (wie Fahruntüchtigkeit durch Drogen oder Alkohol) verursacht wurde.
Beispiel: Eine Angestellte wird auf dem direkten Weg zur Arbeit in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzt. Da sie den Weg zurücklegte, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen, handelt es sich um einen versicherten Wegeunfall.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 8 SGB VII – Arbeitsunfall, Wegeunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Wegeunfälle, die sich auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit ereignen, sind grundsätzlich Arbeitsunfälle, da der Weg zur Arbeit zur versicherten Tätigkeit gehört. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeit, als der Unfall geschah. Daher wäre das Ereignis grundsätzlich als Wegeunfall und somit als Arbeitsunfall anzuerkennen, sofern keine Ausnahme greift.
- Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr (relative Fahruntüchtigkeit): Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die Fahrsicherheit durch den Einfluss von Substanzen wie Drogen beeinträchtigt ist. Relative Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Beeinträchtigung nicht so stark ist wie bei absoluter Fahruntüchtigkeit (z.B. bei sehr hohen Alkoholwerten), aber dennoch zu Fahrfehlern führen kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüft, ob der Drogenkonsum des Klägers zu relativer Fahruntüchtigkeit führte und ob diese Fahruntüchtigkeit die alleinige Ursache für den Unfall war. Die festgestellten Drogenwerte deuten auf eine Beeinträchtigung hin.
- Kausalität im Sozialrecht (wesentliche Ursache): Im Sozialrecht muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit (oder dem Weg zur Arbeit) und dem Unfall bestehen, um einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Wenn jedoch eine andere Ursache, die nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt, die „allein wesentliche“ Ursache des Unfalls ist, kann der Versicherungsschutz entfallen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte argumentiert, dass die Fahruntüchtigkeit des Klägers durch Drogen die allein wesentliche Ursache für den Unfall war und nicht der Weg zur Arbeit an sich. Damit würde der ursächliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit unterbrochen.
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Drogen im Straßenverkehr): Dieser Paragraph verbietet das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Cannabis und Amphetaminen. Bereits der Nachweis solcher Substanzen im Blut kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und zieht in der Regel Bußgelder und Fahrverbote nach sich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die festgestellten Drogenwerte des Klägers sind relevant, um die Frage der Fahruntüchtigkeit zu beurteilen. Sie indizieren einen Verstoß gegen § 24a StVG und stützen die Argumentation der Beklagten, dass der Unfall durch Drogenkonsum verursacht wurde.
- Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X): Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und nicht nur auf die von den Beteiligten vorgebrachten Beweismittel beschränkt ist. Das Gericht muss alle Tatsachen aufklären, die für die Entscheidung erheblich sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Sozialgericht Duisburg ist verpflichtet, den Sachverhalt umfassend zu prüfen, um festzustellen, ob der Unfall ein Arbeitsunfall ist oder ob die Fahruntüchtigkeit des Klägers die alleinige Ursache war. Dies beinhaltet die Würdigung der Gutachten und Zeugenaussagen.
Das vorliegende Urteil
SG Duisburg – Az.: S 36 U 366/22 – Urteil vom 25.05.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.