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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?

Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Personen gewährt wird, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die wesentlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind:

  1. Erfüllung der Wartezeit: In der Regel müssen Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Diese fünfjährige Wartezeit muss mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit erfüllt sein.
  2. Pflichtbeitragszeiten: Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Diese Beiträge können aus einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder auch aus Zeiten der Arbeitslosigkeit stammen.
  3. Medizinische Voraussetzungen: Es muss eine gesundheitliche Einschränkung vorliegen, die es Ihnen nicht mehr erlaubt, in Ihrem bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit zu arbeiten. Die Erwerbsminderung muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden.
    • Vollständige Erwerbsminderung: Sie können auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben.
    • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können zwar noch arbeiten, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich in einer zumutbaren Tätigkeit.
  4. Antragstellung: Die Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber durch medizinische Unterlagen und Nachweise über die erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ergänzt werden.
  5. Rehabilitationsversuch: Vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden kann.
  6. Alter: Für jüngere Versicherte gelten teilweise besondere Bedingungen. Beispielsweise können Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist und individuelle Fälle abweichende Bedingungen haben können. Es empfiehlt sich daher, bei konkreten Fragen eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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