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Wohngeld beantragen: So vermeiden Sie typische Fehler

Wohngeld sichern: Navigieren Sie erfolgreich durch den Antragsdschungel

Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten machen vielen Menschen zu schaffen. Wohngeld kann hier eine wertvolle Unterstützung sein, doch der Weg zum Mietzuschuss führt oft durch einen Dschungel aus Formularen, Vorschriften und Fristen. Viele Anträge werden aufgrund von Fehlern oder unvollständigen Unterlagen abgelehnt oder nur langsam bearbeitet,

Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie typische Fehler beim Wohngeldantrag vermeiden und sich erfolgreich durch den Antragsdschungel navigieren. Wir erklären die aktuellen Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch, geben Ihnen eine detaillierte Checkliste für die erforderlichen Unterlagen und helfen Ihnen dabei, den Antrag fehlerfrei auszufüllen.

Wohngeldantrag Fehler vermeiden
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Wohngeldreform 2023 hat den Kreis der Berechtigten deutlich erweitert und die Leistungshöhe spürbar angehoben.
  • Ein Wohngeldanspruch wird anhand des Gesamteinkommens des Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Wohnkosten ermittelt.
  • Der Bezug bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG schließt einen Wohngeldanspruch grundsätzlich aus.
  • Für den Antrag sind vollständige Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate sowie aktuelle Mietverträge erforderlich.
  • Der reguläre Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate, eine Weiterbewilligung sollte zwei Monate vor Ablauf beantragt werden.
  • Es besteht eine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Einkommenserhöhungen über 15 Prozent oder Änderungen der Haushaltszusammensetzung.
  • Bei überlanger Bearbeitungszeit von mehr als sechs Monaten kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden.
  • Rückforderungen können durch sorgfältige Einhaltung der Mitteilungspflichten vermieden werden, bei Härtefällen sind Ratenzahlungen möglich.
  • Ab Januar 2025 erfolgt eine Erhöhung des Wohngeldes um durchschnittlich 15 Prozent zur Anpassung an gestiegene Kosten.

Wohngeldanspruch nach der Reform 2023 richtig prüfen

Die Wohngeldreform 2023 hat den Kreis der Berechtigten deutlich erweitert und die Leistungen spürbar erhöht. Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld erneut angepasst, um der Inflation und steigenden Mieten Rechnung zu tragen. Der staatliche Mietzuschuss unterstützt Menschen mit geringem Einkommen dabei, ihre Wohnkosten zu stemmen. Ob ein Anspruch auf diese Unterstützung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere dem Gesamteinkommen des Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Wohnkosten.

Einkommensgrenzen und Berechnungsgrundlagen

Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Zum Einkommen zählen neben dem Arbeitslohn auch Renten, Unterhaltszahlungen und weitere regelmäßige Einnahmen. Kindergeld und Kinderzuschlag werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Die Wohngeldstelle ermittelt aus den Bruttoeinnahmen das bereinigte Monatseinkommen. Von den Bruttoeinnahmen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge für besondere Belastungen abgezogen. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann beispielsweise in Berlin (Mietenstufe 4) bis zu einem bereinigten Monatseinkommen von 1.976 Euro bzw. einem Bruttoeinkommen von 2.823 Euro Wohngeld erhalten.

Ausschlusskriterien für den Wohngeldanspruch

Der Bezug bestimmter Sozialleistungen schließt Wohngeld grundsätzlich aus. Dies betrifft etwa Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie BAföG mit Wohnkostenpauschale. Der Grund: In diesen Leistungen sind bereits Anteile für die Wohnkosten enthalten.

Das vorhandene Vermögen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Wer über erhebliches Vermögen verfügt, hat keinen Wohngeldanspruch – auch wenn das aktuelle Einkommen gering ist. Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt, für jede weitere Person kommen 30.000 Euro hinzu. Ein vierköpfiger Haushalt darf somit über ein Vermögen von bis zu 150.000 Euro verfügen.

Die Wohngeldbehörde prüft auch die Angemessenheit der Wohnkosten. Überschreiten diese deutlich die ortsüblichen Mieten, wird nur der angemessene Teil bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum werden statt der Miete die Belastungen durch Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftungskosten angesetzt.

Wohngeld 2025: Was ändert sich?

Die zentrale Änderung durch die Dynamisierung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 ist eine Erhöhung um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat.

Grund der Anpassung

Die Erhöhung erfolgt als Reaktion auf:

  • Gestiegene Mietpreise
  • Differenzierte Entwicklung der Energiekosten mit teilweisen Preisanstiegen
  • Allgemeine Preissteigerungen im Alltag

Gesetzliche Grundlage

Die Anpassung basiert auf der im Wohngeldgesetz (WoGG § 43 Absatz 1) festgeschriebenen regelmäßigen Dynamisierung, die alle zwei Jahre erfolgt. Die letzte Erhöhung fand im Rahmen des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1. Januar 2023 statt.

Auswirkungen auf Empfänger

Die Dynamisierung soll sicherstellen, dass:

  • Die Entlastungswirkung der Wohngeld-Plus-Reform von 2023 real erhalten bleibt
  • Erwerbstätige und Rentner nicht wegen steigender Kosten auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sind
  • Etwa 1,9 Millionen Haushalte von der Erhöhung profitieren werden

Berechnung des Wohngeldes 2024 (Erhöhung ab 2025)

Die individuelle Höhe des Wohngeldes wird weiterhin anhand mehrerer Faktoren ermittelt:

  • Größe des Haushalts
  • Monatliche Miete bzw. Eigentumsbelastung
  • Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • Mietniveau am Wohnort

Erforderliche Unterlagen vollständig zusammenstellen

Die sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung des Wohngeldes. Eine unvollständige Einreichung führt unweigerlich zu Verzögerungen, da die Wohngeldbehörde fehlende Dokumente nachfordern muss. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dadurch erheblich.

Pflichtunterlagen für den Wohngeldantrag

Der Wohngeldantrag bildet das Kernstück der einzureichenden Dokumente. Antragsteller müssen ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse transparent darlegen. Zum Nachweis der Identität dient der Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich der Aufenthaltstitel.

Die Einkommenssituation muss durch Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate oder den letzten Steuerbescheid belegt werden. Rentner reichen den aktuellen Rentenbescheid ein. Der Mietvertrag oder die Eigentumsnachweise bei selbstgenutztem Wohneigentum dokumentieren die Wohnkosten. Bei Mietern sind zusätzlich die letzten drei Mietquittungen oder Kontoauszüge mit den Mietzahlungen erforderlich.

Zusätzliche Nachweise für besondere Lebensumstände

Besondere Lebenssituationen erfordern ergänzende Unterlagen. Alleinerziehende müssen die Haushaltszugehörigkeit ihrer Kinder nachweisen, etwa durch eine Meldebestätigung, Schulbescheinigung oder den Kindergeldbescheid. Studenten ohne BAföG-Anspruch benötigen entsprechende Nachweise über die Ablehnung der Förderung.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen können Mehrbedarfe geltend gemacht werden. Hierfür sind ärztliche Bescheinigungen oder der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Empfänger von Unterhaltszahlungen müssen diese durch Gerichtsbeschlüsse oder notariell beurkundete Vereinbarungen belegen.

Vermögenswerte sind durch aktuelle Kontoauszüge aller Bankverbindungen zu dokumentieren. Der erforderliche Zeitraum wird von der jeweiligen Behörde festgelegt. Sparbücher, Lebensversicherungen oder Wertpapierdepots müssen ebenfalls offengelegt werden. Die transparente Darlegung der Vermögenssituation verhindert spätere Rückforderungen aufgrund verschwiegener Vermögenswerte.

Den Wohngeldantrag fehlerfrei ausfüllen

Die präzise Bearbeitung des Wohngeldantrags entscheidet maßgeblich über die Bearbeitungsdauer. Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag reduziert Rückfragen und beschleunigt die Bewilligung des Wohngeldes erheblich. Die Formulare erscheinen auf den ersten Blick komplex, lassen sich aber mit der richtigen Herangehensweise gut bewältigen.

Korrekte Angaben zu Haushaltsmitgliedern

Der Wohngeldantrag muss zwingend alle Personen aufführen, die dauerhaft im Haushalt leben – unabhängig von deren Alter oder Einkommen. Zum Haushalt zählen auch vorübergehend abwesende Familienmitglieder wie Studierende oder Berufspendler, die regelmäßig zurückkehren. Die Angaben müssen mit der Wohnungsgeberbescheinigung und dem Mietvertrag übereinstimmen.

Die Einkommensverhältnisse jedes Haushaltsmitglieds sind detailliert aufzuschlüsseln. Neben dem Erwerbseinkommen gehören auch Kindergeld, Unterhalt oder Renten dazu. Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation regelmäßiger Einnahmen. Auch geringfügige Beschäftigungen oder saisonale Zusatzverdienste müssen aufgeführt werden.

Vermeidung häufiger Formfehler

Ein klassischer Fehler liegt in der ungenauen Aufstellung der Wohnkosten. Bei Mietern sind die Bruttokaltmiete und alle Nebenkosten separat auszuweisen. Heizkosten und Warmwasseraufbereitung werden gesondert erfasst. Eigenheimbesitzer müssen ihre Finanzierungsbelastungen und Bewirtschaftungskosten präzise aufschlüsseln.

Die Wohngeldzahlung kann auf das Konto des Antragstellers, eines anderen Haushaltsmitglieds oder des Vermieters erfolgen. Bei der Unterschrift des Antrags ist besondere Sorgfalt geboten. Fehlt die Unterschrift auch nur auf einem Zusatzblatt, verzögert dies die Bearbeitung. Minderjährige Haushaltsmitglieder unterschreiben nicht.

Die Angaben zur beruflichen Situation erfordern ebenfalls hohe Genauigkeit. Bei Arbeitnehmern sind der genaue Arbeitgeber und die wöchentliche Arbeitszeit anzugeben. Selbstständige müssen ihre Tätigkeit konkret beschreiben und eine Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Rentner geben die Art der Rente und die Versicherungsnummer an.

Rechtliche Pflichten während des Bezugs

Der Wohngeldbezug ist mit kontinuierlichen Verpflichtungen verbunden. Die Einhaltung der gesetzlichen Mitteilungspflichten sichert nicht nur den rechtmäßigen Leistungsbezug, sondern schützt auch vor unangenehmen Rückforderungen. Die Wohngeldbehörde muss stets über relevante Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse informiert sein.

Mitteilungspflichten bei Änderungen

Wohngeldempfänger müssen Veränderungen ihrer Lebenssituation unverzüglich der Wohngeldbehörde mitteilen. Dazu zählen Einkommenserhöhungen von mehr als 15 Prozent, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder den Beginn einer Nebentätigkeit. Auch eine Verringerung der Wohnkosten um mehr als 15 Prozent – beispielsweise nach einer Mietreduzierung – ist meldepflichtig.

Der Zu- oder Auszug von Haushaltsmitgliedern beeinflusst die Wohngeldberechnung grundlegend. Die Geburt eines Kindes, der Einzug eines Partners oder der Auszug eines erwachsenen Kindes verändern die Berechnungsgrundlagen. Gleiches gilt für den Bezug anderer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG mit Wohnkostenpauschale.

Folgen bei Pflichtverletzungen

Die Verletzung der Mitteilungspflichten kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Zu Unrecht erhaltenes Wohngeld muss vollständig zurückgezahlt werden – oft für mehrere Monate. Die Wohngeldbehörde kann die Erstattung auch dann fordern, wenn die unterlassene Mitteilung nicht vorsätzlich erfolgte.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen drohen zusätzliche Sanktionen. Die Behörde kann ein Bußgeld verhängen. In schweren Fällen des Leistungsmissbrauchs kommt sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs in Betracht. Der neue Wohngeldantrag kann abgelehnt werden, wenn frühere Mitteilungspflichten verletzt wurden.

Die regelmäßige Überprüfung der eigenen Verhältnisse hilft, unbeabsichtigte Pflichtverletzungen zu vermeiden. Änderungen sollten im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig gemeldet werden. Die Wohngeldbehörde prüft dann, ob die Änderung relevant ist.

Rechtsmittel bei Ablehnung oder Verzögerung

Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen kann sich über mehrere Monate hinziehen. Eine Ablehnung oder überlange Verfahrensdauer bedeutet jedoch nicht, dass Antragsteller die Situation hinnehmen müssen. Das Sozialrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Interessen durchzusetzen.

Widerspruch gegen negative Bescheide

Ein ablehnender Wohngeldbescheid muss stets eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Sie informiert über die Möglichkeit des Widerspruchs und die einzuhaltende Frist. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich und mit Unterschrift einzulegen, wobei eine Begründung nicht zwingend erforderlich ist, aber nachgereicht werden kann.

Die Wohngeldbehörde prüft im Widerspruchsverfahren den Fall vollständig neu. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Rechenfehler oder falsche rechtliche Bewertungen lassen sich korrigieren. Die Erfolgsaussichten steigen, wenn der Widerspruch präzise begründet und mit Nachweisen belegt wird.

Vorläufiger Rechtsschutz bei langer Bearbeitungszeit

Bei überlanger Verfahrensdauer bietet das Sozialrecht wirksame Instrumente. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung über einen Antrag oder drei Monaten ohne Entscheidung über einen Widerspruch kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden. Die Behörde muss dann ihr Zögern rechtfertigen. In dringenden Fällen, etwa bei drohender Wohnungslosigkeit, kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.

Die Wohngeldbehörde kann eine vorläufige Zahlung leisten, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht2. Ein solcher Vorschuss verhindert finanzielle Engpässe während der Antragsbearbeitung. Die endgültige Entscheidung über den Wohngeldantrag bleibt davon unberührt.

Oft führt bereits ein freundliches Gespräch mit der Wohngeldbehörde zum Ziel. Die Darlegung der persönlichen Notlage kann die Bearbeitung beschleunigen. Hilfreich ist auch die regelmäßige Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand, verbunden mit dem Angebot zur Nachreichung fehlender Unterlagen.

Besonderheiten bei der Wohngeldbewilligung

Die Bewilligung des Wohngeldes folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Kenntnis der Bewilligungsmechanismen hilft Antragstellern, ihre Ansprüche langfristig zu sichern und Unterbrechungen im Leistungsbezug zu vermeiden.

Bewilligungszeitraum und Weiterbewilligung

Der reguläre Bewilligungszeitraum für Wohngeld beträgt zwölf Monate. In dieser Zeit bleibt die Leistung grundsätzlich unverändert – sofern keine meldepflichtigen Änderungen eintreten. Die Wohngeldbehörde informiert rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums über die Notwendigkeit eines Weiterbewilligungsantrags.

Die Antragstellung für die Weiterbewilligung sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums erfolgen. Dies gewährleistet einen nahtlosen Übergang der Leistungen. Bei verspäteter Antragstellung können Zahlungslücken entstehen, da Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt wird.

Vorläufige und endgültige Bewilligung

In bestimmten Situationen erlässt die Wohngeldbehörde einen vorläufigen Bescheid. Dies ist der Fall, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Die vorläufige Bewilligung sichert die zeitnahe Zahlung, erfordert aber eine spätere Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Der endgültige Bescheid ergeht, sobald alle relevanten Tatsachen feststehen. Ergeben sich Abweichungen zur vorläufigen Bewilligung, erfolgt eine Nachzahlung oder Rückforderung. Dies ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Freiberuflern der Fall, da sich ihr Einkommen erst nach Ablauf des Geschäftsjahres genau bestimmen lässt.

Eine Besonderheit stellt die rückwirkende Bewilligung dar. Sie kommt in Betracht, wenn sich nachträglich die Einkommensverhältnisse ändern – etwa durch eine Rentenkürzung oder Arbeitslosigkeit. Der neue, niedrigere Betrag wird dann ab dem Zeitpunkt der Änderung berücksichtigt. Die Beweislast für die rückwirkende Änderung liegt beim Antragsteller.

Rückforderung und Erstattungspflichten

Die Wohngeldbewilligung steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung. Stellt die Behörde nachträglich fest, dass zu viel Wohngeld gezahlt wurde, entsteht eine Erstattungspflicht. Ein sorgfältiger Umgang mit den Mitteilungspflichten minimiert das Risiko solcher Rückforderungen. Bei Rückforderungen wird bis zum 31.12.2024 von einer Erstattung bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro abgesehen.

Gründe für Rückforderungen

Die häufigste Ursache für Rückforderungen sind nicht oder zu spät gemeldete Einkommenserhöhungen. Wenn das tatsächliche Einkommen die prognostizierten Werte übersteigt, verlangt die Behörde überzahltes Wohngeld zurück. Dies gilt auch bei nachträglichen Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Weitere Rückforderungsgründe entstehen durch Änderungen in der Haushaltszusammensetzung oder den Wohnkosten. Der nicht gemeldete Auszug eines Haushaltsmitglieds oder eine Mietreduzierung führen zu Überzahlungen. Auch der nachträgliche Bezug vorrangiger Sozialleistungen wie Bürgergeld löst Erstattungspflichten aus.

Umgang mit Rückforderungsbescheiden

Der Rückforderungsbescheid enthält eine detaillierte Berechnung der Überzahlung. Die Prüfung dieser Berechnung ist wichtig, da sich auch bei der Behörde Fehler einschleichen können. Der Bescheid wird einen Monat nach Zustellung bestandskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.

Härtefallregelung bei Rückforderungen

Bei der Rückforderung von Wohngeld können in besonderen Härtefällen Erleichterungen gewährt werden, wenn die Rückzahlung eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Voraussetzungen für einen Härtefall

  • Außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände vorliegen
  • Eine existenzbedrohende Notlage durch die Rückzahlung entstehen würde

Mögliche Erleichterungen

Die Rückzahlung muss nicht immer sofort in voller Höhe erfolgen. Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Die monatlichen Raten orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ratenzahlung

  • Ratenzahlungsvereinbarungen sind grundsätzlich möglich
  • Die Höhe der Raten wird individuell nach den wirtschaftlichen Verhältnissen festgelegt
  • Die maximale Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 60 Monate

Stundung

Die Rückforderung kann unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Zeitlich aufgeschoben werden
  • Unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewährt werden

Antragstellung und Nachweise

Für die Prüfung eines Härtefalls müssen:

  • Ein schriftlicher Antrag gestellt werden
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig offengelegt werden
  • Entsprechende Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden

Wichtige Einschränkungen

Die Härtefallregelung gilt nicht bei:

  • Vorsätzlich falschen Angaben
  • Arglistiger Täuschung
  • Grob fahrlässigem Verhalten bei der Antragstellung

Präventiv schützt die Bildung von Rücklagen vor finanziellen Engpässen durch mögliche Rückforderungen. Die Dokumentation aller einkommensrelevanten Änderungen hilft, den Überblick zu behalten und rechtzeitig Mitteilungen an die Wohngeldbehörde zu machen.

Verjährung von Wohngeldansprüchen und Rückforderungen

Wenn Sie zu viel Wohngeld erhalten haben und dieses zurückgezahlt werden muss, ist die Verjährungsfrist davon abhängig, wie die Behörde den Rückforderungsbescheid gestaltet hat:

  • Mit Zahlungsaufforderung: Wenn die Behörde die Rückforderung direkt mit einer Zahlungsaufforderung verbindet, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids.
  • Ohne Zahlungsaufforderung: Enthält der Rückforderungsbescheid zunächst keine Zahlungsaufforderung, gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Diese beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Bescheid unanfechtbar geworden ist.

Besondere Verjährungsregelungen

Bei Todesfällen gelten spezielle Regelungen: Der Rücküberweisungs- und Erstattungsanspruch verjährt in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Wohngeldbehörde von der Überzahlung Kenntnis erlangt hat.

Wichtige Besonderheiten

Wenn die Behörde innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist einen Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid erlässt, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Die Wohngeldbehörde muss Akten mit niedergeschlagenen Forderungen (ab 25 €) bis zu 5 Jahre nach dem Tod des Schuldners, ansonsten bis zu 30 Jahre nach Unanfechtbarkeit des Erstattungsbescheides aufbewahren.

Checkliste: Wohngeld erfolgreich beantragen

Vor der Antragstellung:

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate zusammenstellen
  • Aktuellen Mietvertrag oder Eigentumsnachweise bereithalten
  • Nachweise über Mietzahlungen und andere finanzielle Aspekte vorbereiten
  • Identitätsnachweise aller Haushaltsmitglieder griffbereit haben (für Ausländer: Nachweise über Aufenthaltsstatus)

Besondere Nachweise (falls zutreffend):

  • Rentenbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Schulbescheinigungen der Kinder
  • BAföG-Bescheid oder Ablehnungsbescheid

Bei der Antragstellung beachten:

  • Alle Haushaltsmitglieder vollständig aufführen
  • Sämtliche Einkommensquellen angeben
  • Wohnkosten detailliert aufschlüsseln
  • Korrekte Bankverbindung eintragen
  • Unterschrift nicht vergessen

Nach der Antragstellung:

  • Eingangsbestätigung aufbewahren
  • Nachforderungen der Behörde zeitnah beantworten
  • Änderungen der Lebensumstände sofort melden
  • Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen (2 Monate vor Ablauf)

Wichtig: Diese Checkliste dient der Orientierung. Die Wohngeldbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Untätigkeitsklage

Definition: Ein Rechtsmittel im Sozialrecht nach § 88 SGG, das Antragsteller einlegen können, wenn die Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht in angemessener Zeit entscheidet.

Gesetzliche Grundlage: § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Beispiel: Wenn die Wohngeldbehörde nach 6 Monaten noch nicht über den Antrag entschieden hat, kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden, um die Behörde zum Handeln zu zwingen.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Definition: Eilverfahren vor dem Sozialgericht nach § 86b SGG, das schnelle vorläufige Entscheidungen in dringenden Fällen ermöglicht.

Gesetzliche Grundlage: § 86b Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Beispiel: Bei drohender Wohnungslosigkeit kann ein Eilantrag gestellt werden, um vorläufig Wohngeld zu erhalten.

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Mitteilungspflicht

Definition: Gesetzliche Verpflichtung nach § 27 WoGG, alle relevanten Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich der Wohngeldbehörde mitzuteilen.

Gesetzliche Grundlage: § 27 Wohngeldgesetz (WoGG)

Beispiel: Eine Einkommenserhöhung um mehr als 15% muss sofort gemeldet werden.

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Bereinigtes Monatseinkommen

Definition: Das nach § 14 WoGG errechnete Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten Freibeträgen, das für die Wohngeldberechnung maßgeblich ist.

Gesetzliche Grundlage: § 14 Wohngeldgesetz (WoGG)

Beispiel: Von 3.000€ Bruttoeinkommen bleiben nach Abzügen etwa 2.100€ bereinigtes Monatseinkommen.

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Vorläufige Bewilligung

Definition: Vorübergehende Gewährung von Wohngeld nach § 26 WoGG, wenn der Anspruch wahrscheinlich besteht, aber noch nicht alle Voraussetzungen abschließend geprüft werden können.

Gesetzliche Grundlage: § 26 Wohngeldgesetz (WoGG)

Beispiel: Bei Selbstständigen, deren genaues Jahreseinkommen erst später feststeht.

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Bestandskraft

Definition: Zustand eines Verwaltungsakts nach § 77 SGG, der nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Gesetzliche Grundlage: § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Beispiel: Ein Wohngeldbescheid wird einen Monat nach Zustellung bestandskräftig.

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Dynamisierung

Definition: Gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Anpassung der Wohngeldleistungen nach § 43 WoGG, um Preissteigerungen auszugleichen.

Gesetzliche Grundlage: § 43 Wohngeldgesetz (WoGG)

Beispiel: Die für 2025 geplante Erhöhung um durchschnittlich 15%.

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Härtefallregelung

Definition: Möglichkeit nach § 29 WoGG, bei der Rückforderung von Wohngeld besondere persönliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlage: § 29 Wohngeldgesetz (WoGG)

Beispiel: Gewährung von Ratenzahlung bei nachgewiesener finanzieller Notlage.

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