Sozialrecht Siegen – Rechtsanwälte Kotz
Herzlich Willkommen auf unserer Webseite zum Thema Sozialrecht. Hier bieten wir Ihnen zahlreiche hilfreiche Informationen und Rechtstipps zu sozialrechtlichen Themen. Egal ob ALG 2, Hartz 4, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Jobcenter wir beraten und vertreten Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten – diskret, kompetent und zuverlässig!
Unsere Hilfe im Sozialrecht
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Recht der öffentlichen Leistungsverwaltung
Das Sozialrecht ist ein sehr dynamischer und komplexer Rechtsbereich, welcher in vielen Bereichen der Gesellschaft eine hohe Relevanz hat. Es umfasst das gesamte Recht der sozialen Leistungssysteme, also vor allem die Rechtsgebiete, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind.
Neben kostenlosen Informationen und Urteilen zum Nachlesen erhalten Sie bei uns ebenso eine kompetente und engagierte Beratung und Interessenwahrnehmung im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Wir setzen uns für Sie mit den verschiedenen Leistungsträgern auseinander und vertreten dort, sowie auch vor dem Sozialgericht, Ihre Interessen. Neben unserer langjährigen Erfahrung, kennen wir uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht auch in angrenzenden Rechtsbereichen hervorragend aus. Wenden Sie sich bei allen sozialrechtlichen Angelegenheiten vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen, oder auch überregional mit unserer Online-Beratung.
Sozialrecht in Deutschland
Obwohl der Begriff „Sozialrecht“ in Deutschland erst seit den 1960er Jahren verwendet wird, ist dieses Rechtsgebiet eine direkte Umsetzung des Grundgesetzes. Dort heißt es in Art. 20, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen sozialen Rechtsstaat handelt. In den allgemeinen Sprachgebrauch kam das Sozialrecht allerdings erst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der sich im internationalen Bereich immer mehr durchsetzte. Das Sozialrecht regelt in erster Linie die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit ihm ein menschenwürdiges Dasein garantiert werden kann. Dies bedeutet zunächst, dass Sozialrecht ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts ist und somit von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Bürger und den staatlichen Institutionen geprägt ist. Da diese Leistungen finanziert werden müssen, beinhaltet das Sozialrecht auch Wirtschaftsrecht.
Die Durchsetzung der sozialrechtlichen Ansprüche
Neben dem Steuerrecht ist das Sozialrecht das Rechtsgebiet mit der größten Dynamik und der höchsten Komplexität. Für den Bürger ohne fundierte Kenntnisse im Sozialrecht ist der Gesetzes-Wirrwarr oftmals nicht zu durchschauen. Dadurch bleibt dem Antragsteller nichts anderes übrig, als dem Sachbearbeiter Glauben zu schenken und dessen Entscheidung zu akzeptieren. Ohne fremde Hilfe ist es also fast unmöglich, sich gegen unrechtmäßiges Handeln des Staates zu wehren. Unsere auf das Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwälte helfen hier gerne weiter. Wir engagieren uns dafür, dass wir die Rechte des Bürgers auch gegen staatliche Stellen durchgesetzen können. Wir nehmen unsere Mandanten an die Hand und führen sie kompetent und engagiert zu ihrem Recht. Unsere Anwälte kennen sowohl sämtliche Rechtsgrundlagen und gesetzlichen Regelungen des Sozialrechts als auch alle relevanten Gerichtsurteile.
Rechtstipps aus dem Sozialrecht
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Zu den wichtigsten Bereichen des Sozialrechts zählt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, deren Regeln vorwiegend im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) normiert sind. In diesem Gesetzbuch werden die Leistungen für hilfsbedürftige, erwerbsfähige Menschen beschrieben. Das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz stellt den Großteil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die neu eingeführte Grundsicherung wurde daraufhin schnell als „Hartz IV“ bekannt. Als erwerbsfähig gilt, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Ziel des SGB II ist es, dass hilfsbedürftige Menschen so rasch wie möglich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Arbeitsförderung
Sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sind im SGB III geregelt. Zu den Leistungen und Maßnahmen der Arbeitsförderung gehört gewissermaßen alles, was mit der Arbeitsverwaltung zu tun hat. Das SGB III ist somit die Grundlage für die Herangehensweise aller Arbeitsagenturen und auch der Bundesagentur für Arbeit. Durch die Arbeitsförderung soll in erster Linie dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Drüber hinaus sollen im Falle einer Arbeitslosigkeit deren Dauer durch die Maßnahmen der Arbeitsagenturen verkürzt und ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden. Zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zählen etwa Berufsorientierungsmaßnahmen, die Vermittlung von Ausbildungssuchenden oder die Förderung aus dem Vermittlungsbudget.
Gesetzliche Krankenversicherung
Zu den immer wieder auftretenden Problemfeldern des Sozialrechts zählen zweifelsohne die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die überwiegend im SGB V normiert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den ältesten Teil der Sozialversicherungen dar und wurde bereits im Jahre 1881 von Reichskanzler Bismarck eingeführt. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch stellt fest, dass es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine Solidargemeinschaft handelt, welche das gesundheitliche Wohlbefinden der Versicherten erhalten, verbessern und wiederherstellen soll. Etwa 90 % aller in Deutschland lebenden Personen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert; allein an dieser Zahl lässt sich deren enorme Bedeutung erkennen.
Rentenversicherung
Ähnlich wie die Krankenversicherung steht auch die Rentenversicherung im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in sechs Kapiteln und mehr als 300 Paragrafen im SGB VI geregelt. Diese Bestimmungen umfassen beispielsweise, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, auf welche Leistungen im Falle der passenden Voraussetzungen ein Anspruch besteht oder wie die finanziellen Mittel hierzu aufgebracht werden. Das Hauptaugenmerk der gesetzlichen Rentenversicherung liegt auf der Altersrente und auf anderen Rentenformen. Daneben tritt sie im Gesundheitswesen auch als wichtiger Träger von Leistungen für berufliche und medizinische Rehabilitations-Maßnahmen auf. So gilt vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, dass der Rentenversicherungsträger vorrangig Rehabilitation leistet; erst danach werden Rentenzahlungen erbracht. Zurzeit beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung 18,7 % vom Gehalt, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Unfallversicherung
Das SGB VII ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Teil des Sozialrechts bezweckt die Verhütung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und soll gleichzeitig nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles die Gesundheit des Betroffenen wiederherstellen. Dabei definiert das SGB VII die soziale und berufliche Rehabilitation der Versicherungsnehmer und regelt die Organisation der unterschiedlichen Versicherungsträger. Zu den Trägern gehören die Berufsgenossenschaften, welche nach Wirtschaftszweigen bzw. Branchen organisiert sind. Die entscheidenden Vorschriften des SGB VII betreffen sowohl die Versicherungsfälle Berufskrankheit und Arbeitsunfall als auch die Haftungsbeschränkungen bei Arbeitsunfällen. Gerade für Arbeitnehmer sind diese Haftungsbeschränkungen eminent wichtig und sollten bekannt sein.
Kinder- und Jugendhilfe
Naturgemäß nimmt auch die Kinder- Jugendhilfe einen weitreichenden Platz im Sozialrecht ein. Die Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht stellt seit dem 01. Januar 1991 das SGB VIII dar. Während das Kinder- und Jugendrecht vor der Einführung des SGB VIII sehr kontroll- und eingriffsorientiert war, handelt es sich inzwischen um ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern. Nun steht also die Förderung durch Angebote und Leistungen im Vordergrund, die von jungen Menschen und deren Familien in Anspruch genommen werden können. Die Landkreise und die kreisfreien Städte als örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind verantwortlich dafür, dass die Leistungen wie Jugendsozialarbeit, Kindertagesbetreuung oder Hilfen zur Erziehung erbracht werden.
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist erst seit Anfang 1995 Bestandteil der Sozialversicherungen in Deutschland. Neben der Kranken-, der Renten-, der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung zählt sie nun zu den „fünf Säulen der Sozialversicherung“. Die in SGB XI geregelte soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit schützen soll. Jede gesetzlich krankenversicherte Person ist automatisch auch pflegeversichert. Dies bedeutet, dass jeder Pflichtversicherte Anspruch auf Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit hat. Die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung müssen beachten, dass Leistungen zur Prävention und Rehabilitation Vorrang vor Pflegeleistungen haben.
Sozialhilfe
Trotz der Grundsicherung für Arbeitssuchende in SGB II haben die Vorschriften bezüglich der Sozialhilfe in Deutschland noch eine immense Bedeutung. Dennoch sind seit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 nur noch Personen erfasst, die nicht erwerbsfähig sind. Es dreht sich im SGB XII, dem Sozialhilferecht, also um Menschen, die in Not geraten sind und nicht mehr arbeiten gehen können. Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger Hilfe bei der Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.
Hierzu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- Hilfe bei gesundheitlichen Problemen
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Soziales Entschädigungsrecht
Die soziale Entschädigung und die Kriegsopferversorgung sind ebenfalls eine Ausprägung des Sozialrechts. Wenn nach einem Gesundheitsschaden eine soziale Entschädigung bzw. Versorgung in Anspruch genommen werden kann, bedeutet dies für die Betroffenen eine große soziale Sicherheit. Dieses soziale Entschädigungsrecht hat sich vornehmlich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt und wird heute insbesondere durch unmittelbare oder entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes geregelt. Das Bundesversorgungsgesetz gilt als besonderer Teil des SGB und soll langfristig dort eingegliedert werden. Der mit Abstand größte Anteil an sozialen Entschädigungen wird an Kriegsopfer und deren Hinterbliebene gezahlt. Weitere Versorgungsberechtigte sind zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte oder Personen, die aufgrund eines SED-Unrechtsurteils inhaftiert waren und dadurch Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern.
Opferentschädigungsgesetz
Diejenigen Personen, die durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Versorgung erhalten. Mit Hilfe des Opferentschädigungsgesetzes versucht der Staat seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da der Staat das Monopol für die Verbrechensbekämpfung inne hat. Wird der Staat dieser Aufgabe nicht gerecht, haftet er gegenüber den Opfern. Auf welche konkreten Leistungen ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Art der Schädigung ab. Zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz gehören unter anderem die Heil- und Krankenbehandlungen, etwaige Rentenleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Ausbildungsförderungsrecht
Auch das Ausbildungsförderungsrecht ist im wesentlichen Maße dem Sozialrecht zuzuordnen. Durch das Ausbildungsförderungsrecht wird allen Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung nicht selbst finanzieren können, eine soziale Chancengleichheit gewährleistet. So erhalten finanziell bedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung, insbesondere aus den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Umgangssprachlich wird die Leistung, die sich aus diesem Gesetz ergibt, auch BAföG genannt. Das BAföG stellt eine Sozialleistung dar und wird nach pauschalen Bedarfsbeträgen ausgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass BAföG familienabhängig ist. Bei der Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs wird das Einkommen und das Vermögen des Schülers bzw. Studierenden sowie seines Ehegatten und auch seiner Eltern angerechnet.
Elterngeldrecht
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für das Erwerbseinkommen eines Elternteils, auf das zu Gunsten der Kindesbetreuung verzichtet wird. Gleichzeitig stellt das Elterngeld auch eine Sozialleistung dar, da auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht oder nur sehr wenig Geld verdient haben, Elterngeld beantragen können. Obwohl die Höhe des Elterngeldes sich nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers richtet, erhalten auch Nichterwerbstätige wie Hausfrauen oder Studierende ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Durch die Einführung des Elterngeldes wollte der Gesetzgeber in erster Linie seinem Ziel einer nachhaltigen Familienpolitik näherkommen. So soll mit Hilfe der Einkommensersatzleistung vorrangig ein zeitweises Ausscheiden aus dem Berufsleben ermöglicht werden, ohne eine allzu große Absenkung des Lebensstandards hinnehmen zu müssen.
Unterhaltsvorschussgesetz
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies gilt auch dann, wenn die Vaterschaft des Kindes ungeklärt ist. Ein gerichtlich erwirkter Unterhaltstitel ist hierzu nicht nötig. Obwohl das Unterhaltsvorschussgesetz kein offizieller Teil des SGB ist, gilt es gemäß § 68 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Der Unterhaltsvorschuss soll vor allem die erschwerten Bedingungen von Alleinerziehenden, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, erleichtern. Das Unterhaltsvorschussgesetz hat am 01. Juli 2017 eine wesentliche Änderung erfahren. Während die bisherige Höchstbezugsdauer 72 Monate betrug, wird der Unterhaltsvorschuss seit dem 01. Juli 2017 ohne zeitliche Begrenzung geleistet.
Wohngeldgesetz
Das Wohngeldgesetz regelt die Unterstützung des Staates durch Wohngeld in der Bundesrepublik Deutschland. Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet und kommt für jegliche Art von Wohnraum in Betracht. Es spielt demnach keine Rolle, ob es sich beispielsweise um einen Alt- oder um einen Neubau handelt. Es kommt einzig darauf an, die Wohnkosten für einkommensschwache Familien, die keine Leistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar zu gestalten. Wohngeld kann sogar als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung beantragt werden. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen etwa die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die Höhe des Gesamteinkommens.
Die Leistungen eines Rechtsanwalts für Sozialrecht
Allein diese nicht vollständige Auflistung der unterschiedlichen Rechtsgebiete zeigt die außerordentliche Vielfältigkeit des Sozialrechts. Aus diesem Grund werden gerade im Sozialrecht besonders kompetente Ansprechpartner mit umfangreichen praktischen Erfahrungen benötigt. Zudem sehen sich Menschen, die einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, häufig mit existenziellen Lebensproblematiken konfrontiert. Sie suchen daher eine rechtliche Unterstützung in ihrer Notlage. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist hier genau der richtige Ansprechpartner.
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