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Arbeitsbedingte Traumatisierung und ihre Anerkennung als Berufskrankheit.

Bundessozialgericht zu PTBS und ihr Status als Berufskrankheit

In einer heutigen vernetzten Gesellschaft, in der Informationen sich mit unglaublicher Geschwindigkeit verbreiten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir über aktuelle Gerichtsentscheidungen und verschiedene rechtliche Debatten auf dem Laufenden bleiben. Diese Themen können einen erheblichen Einfluss auf unser Leben und unsere Arbeit haben. Ein besonders fesselndes und relevantes Thema, das zurzeit intensiv diskutiert wird, betrifft die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit, insbesondere bei Rettungssanitätern. Angesichts der herausfordernden Aufgaben, denen Rettungssanitäter täglich ausgesetzt sind, ist es unerlässlich, dass wir die gesetzliche Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit sorgfältig prüfen und die Auswirkungen auf das Wohlergehen dieser wichtigen Berufsgruppe verstehen. Die Diskussion über diese Frage hat an Fahrt gewonnen und wir sollten uns bewusst sein, wie diese Entscheidung die Art und Weise beeinflussen könnte, wie wir psychische Erkrankungen bei Rettungssanitätern wahrnehmen, behandeln und unterstützen.

Wegweisendes Urteil: PTBS als mögliche Berufskrankheit in Deutschland?

In den meisten Fällen wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, wenn sie in dem Anhang zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. PTBS ist jedoch nicht in dieser Liste enthalten. Aber eine jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 11/20 R vom  22.06.2023) könnte die Ausnahme von dieser Regel sein und eine wichtige Entwicklung in diesem Bereich bedeuten.

Dieser Artikel untersucht die Feinheiten dieses Falles, erklärt die Konzepte von PTBS und Berufskrankheit, erläutert die Bedeutung der Entscheidung des BSG für Rettungssanitäter und diskutiert mögliche Auswirkungen auf andere Berufsgruppen und den allgemeinen Rechtsbereich.

Definition Berufskrankheit

PTBS bei Rettungssanitäter kann Berufskrankheit sein, laut BSG
Beruflicher Stress durch traumatisierende Ereignisse kann PTBS auslösen. Das Bundessozialgericht sieht PTBS bei Rettungssanitätern als ‚Wie-Berufskrankheit‘ an. (Symbolfoto: LE photography Hamburg /Shutterstock.com)

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ein Arbeitnehmer infolge einer bestimmten Tätigkeit, die er im Rahmen seiner beruflichen Aktivität ausführt, entwickelt hat. In Deutschland ist das Berufskrankheitenrecht in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt.

Nach § 9 Abs. 1 SGB VII liegt eine Berufskrankheit vor, wenn die Erkrankung in der Liste der Berufskrankheiten (Anlage zur BKV) genannt und ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass nicht jede durch die Arbeit verursachte Erkrankung auch eine Berufskrankheit ist. Nur die in der Liste genannten Krankheiten können als Berufskrankheiten anerkannt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Erkrankung als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn sie den gelisteten Berufskrankheiten in ihrer Schwere und Art gleichkommt.

Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit kann weitreichende Folgen haben. Sie führt in erster Linie zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das können sein:

  1. Medizinische Rehabilitation: Ziel ist es, die Gesundheit der Betroffenen soweit wie möglich wiederherzustellen und ihnen die Rückkehr in das Berufsleben zu ermöglichen. Das kann beispielsweise Physiotherapie, ergotherapeutische Maßnahmen oder auch Psychotherapie umfassen.
  2. Berufliche Rehabilitation: Wenn eine Rückkehr in den bisher ausgeübten Beruf nicht möglich ist, werden Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung ergriffen, wie Umschulungen oder Weiterbildungen.
  3. Rentenleistungen: Wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist, haben Betroffene Anspruch auf eine Verletztenrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem Jahresarbeitsverdienst.
  4. Hinterbliebenenrente: Stirbt eine Person an den Folgen einer Berufskrankheit, haben hinterbliebene Ehepartner, Lebenspartner und Kinder Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
  5. Sterbegeld, Überführungskosten: Bei einem Todesfall infolge einer Berufskrankheit werden auch die Kosten für die Bestattung und Überführung übernommen.

Um eine Berufskrankheit geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer oder die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt die Krankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung melden. Nach einer Meldung wird ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen. Dieses Verfahren ist für die Betroffenen kostenfrei.

Es ist zu beachten, dass eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht automatisch zu einer Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung führt. Die Erkrankung muss zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent führen oder zur Notwendigkeit medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Außerdem muss sie grundsätzlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sein. Eine Anerkennung ist auch dann möglich, wenn die berufliche Tätigkeit die Erkrankung verschlimmert hat.

Zusammengefasst ist eine Berufskrankheit also eine spezifische Erkrankung, die durch die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit verursacht oder verschlimmert wurde. Sie hat wichtige rechtliche und finanzielle Konsequenzen, kann aber nur anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Konzept der ‚Wie-Berufskrankheit‘

Das Konzept der ‚Wie-Berufskrankheit‘ bezieht sich auf medizinische Zustände, die nicht explizit in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind, aber dennoch als solche behandelt werden können, wenn „nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft“ die Voraussetzungen dafür vorliegen. Gleichzeitig ist es wichtig zu beachten, dass die Anerkennung einer Krankheit als ‚Wie-Berufskrankheit‘ normalerweise nur dann erfolgt, wenn die betreffende Krankheit hauptsächlich durch die berufliche Aktivität der betroffenen Person verursacht wurde.

In dem von uns besprochenen BSG-Fall geht es inklusive um einen Rettungssanitäter, bei dem PTBS diagnostiziert wurde. Die Aufgaben und Aktivitäten, die ein Rettungssanitäter in seiner täglichen Arbeit verrichten muss, können unweigerlich traumatisierende Ereignisse, wie Amokläufe oder Suizide, beinhalten, und diese können das Risiko einer PTBS-Erkrankung signifikant erhöhen.

PTBS: Eine Einführung

Bevor wir über die Anerkennung von PTBS als ‚Wie-Berufskrankheit‘ diskutieren, müssen wir zunächst verstehen, was diese psychische Störung eigentlich ist. PTBS, auch bekannt als Posttraumatische Belastungsstörung, ist eine schwere psychische Erkrankung, die sich als Folge von traumatischen Erfahrungen entwickeln kann. Diese können aus Ereignissen resultieren, die eine extreme Bedrohung oder einen katastrophalen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Kriegserfahrungen, Gewaltverbrechen, schwere Unfälle oder Naturkatastrophen.

Es ist von zentraler Bedeutung zu verstehen, dass nicht jeder Mensch, der ein solches traumatisches Ereignis durchlebt, eine PTBS entwickelt. Die menschliche Psyche und ihre Reaktion auf traumatische Ereignisse ist sehr individuell. Während einige Menschen nach einem Trauma eine PTBS entwickeln, können andere Personen andere psychische Störungen wie zum Beispiel eine Depression, Angststörung oder Anpassungsstörung entwickeln. Wieder andere Menschen scheinen äußerlich unbeeinflusst und zeigen keine psychischen Störungen. Die PTBS zeichnet sich durch eine Reihe von Symptomen aus, die, wenn sie nicht effektiv behandelt werden, das tägliche Leben, das Wohlbefinden und die generelle Funktionsfähigkeit einer Person erheblich beeinträchtigen können. Eines der Hauptmerkmale der PTBS sind die sogenannten Intrusionen. Hierbei handelt es sich um wiederholte, ungewollte und oft sehr lebendige Erinnerungen an das traumatische Ereignis, die sich in Form von Flashbacks, Albträumen oder belastenden Gedanken äußern können.

Darüber hinaus kann eine Person mit PTBS Vermeidungssymptome aufweisen. Dies bedeutet, dass sie Situationen, Orte, Menschen oder andere Trigger, die Erinnerungen an das Trauma hervorrufen können, bewusst meidet. Dies kann dazu führen, dass Betroffene soziale Kontakte und Aktivitäten einschränken oder bestimmte Orte nicht mehr aufsuchen, was ihr Leben deutlich einschränken kann. Weitere Symptome der PTBS umfassen negative Veränderungen in Stimmung und Denken. Betroffene können Schwierigkeiten haben, positive Gefühle zu empfinden, oder sie können ein allgemeines Gefühl der Hoffnungslosigkeit verspüren. Sie können sich von anderen Menschen distanziert fühlen und Schwierigkeiten haben, Vertrauen zu anderen aufzubauen. Zudem können sie Schuldgefühle oder Selbstvorwürfe entwickeln.

Schließlich kann die PTBS auch mit Symptomen einer erhöhten Erregung oder Hyperarousal einhergehen. Diese Symptome können sich als Schlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüche, Konzentrationsprobleme oder eine erhöhte Schreckhaftigkeit äußern.

Trotz der Schwere dieser Symptome gibt es effektive Behandlungen für die PTBS. Die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine der am häufigsten empfohlenen Behandlungsmethoden. Sie zielt darauf ab, die belastenden Gedanken und Gefühle, die mit dem Trauma verbunden sind, zu identifizieren und zu verändern. Darüber hinaus können Medikamente, insbesondere Antidepressiva, zur Linderung der Symptome beitragen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Wahl der Behandlung von der individuellen Situation und den Bedürfnissen der betroffenen Person abhängen sollte und in Zusammenarbeit mit einem professionellen Therapeuten oder Arzt erfolgen muss.

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts

In dem Eingangs erwähnten Fall stellte das Bundessozialgericht fest, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt sind. Daher kann PTBS bei dieser Berufsgruppe als ‚Wie-Berufskrankheit‘ anerkannt werden. Allerdings geht der Fall nun an das Landessozialgericht zurück. Das Gericht muss prüfen, ob der betroffene Rettungssanitäter tatsächlich unter PTBS leidet und ob diese Erkrankung auf seine Arbeit als Rettungssanitäter zurückzuführen ist. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus, und das Ergebnis könnte weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche und medizinische Anerkennung PTBS als Berufskrankheit haben. Es hat die Kraft, den Kurs der rechtlichen und versicherungstechnischen Behandlung von psychischen Störungen im beruflichen Kontext zu ändern.

Die Auswirkungen auf andere Berufsgruppen

Obwohl der spezifische Fall, den wir diskutieren, sich auf einen Rettungssanitäter bezieht, sieht der Kontext, in dem diese Diskussion stattfindet, weitreichender aus, da er die Auswirkungen auf andere Berufsgruppen berücksichtigen kann. Es besteht das Potenzial, dass die Entscheidungen in diesem Fall als Präzedenzfälle dienen und die rechtliche Anerkennung von PTBS als potenzielle Berufskrankheit in anderen Berufsgruppen beeinflussen könnten, die ebenfalls einem erhöhten Risiko für traumatische Ereignisse ausgesetzt sind.

Berufspersonen wie Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Militärpersonal sind möglicherweise regelmäßig traumatischen Situationen ausgesetzt, die das Risiko einer PTBS erhöhen können. Eine Regelung, die PTBS als Berufskrankheit anerkennt, könnte daher auch für diese Berufsgruppen relevante Auswirkungen haben.

Wichtige rechtliche Aspekte und Implikationen

Die rechtlichen Aspekte und Implikationen rund um die Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit sind komplex und vielschichtig. Eine Berufskrankheit ist in der deutschen Rechtsordnung ein anerkannter gesundheitlicher Zustand, der durch bestimmte berufliche Aktivitäten hervorgerufen wurde. Die Erkennung einer Krankheit als Berufskrankheit hat bedeutende rechtliche und finanzielle Auswirkungen, einschließlich möglicher Entschädigungsansprüche, berufliche Rehabilitation und gesetzliche Rentenversicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bisher keine Krankheit explizit als Berufskrankheit anerkannt wurde, die ausschließlich auf psychischem Stress oder traumatisierenden Ereignissen beruht. Die Anerkennung von PTBS als‘ Wie-Berufskrankheit‘, so wie es das Bundessozialgericht in diesem Fall getan hat, wäre daher ein bedeutender Meilenstein, da es das Potenzial hätte, die Tür für die Anerkennung anderer psychisch bedingter Störungen als Berufskrankheit zu öffnen.

Das Bundessozialgericht hat die Anerkennung von PTBS als ‚Wie-Berufskrankheit‘ auf der Grundlage ermessen, dass Rettungssanitäter einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, traumatische Ereignisse zu erleben. Dies wurde unter Berufung auf neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt, was einen wichtigen Aspekt darstellt, da in der juristischen Debatte häufig interdisziplinäre Beiträge aus Medizin und Sozialwissenschaften herangezogen werden.

Gesamtausblick und Bedeutung

Die Thematik der Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit ist von großer Bedeutung und empfindlich, weil sie eine Vielzahl von juristischen, medizinischen und sozioökonomischen Fragen aufwirft. Während einerseits die Einbeziehung von psychischen Erkrankungen in den Bereich der Berufskrankheiten Arbeitnehmern gerecht wird, welche mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert sind, andererseits könnten Arbeitgeber und Versicherungskassen aufgrund potenzieller Kosten und Haftungsfragen dagegen Einwände haben.

Da die letztendliche Entscheidung im besprochenen Fall noch aussteht, bleibt es abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt. Unabhängig vom Ausgang sind belangreiche rechtliche und gesellschaftliche Debatten zu erwarten. Darüber hinaus könnte dieser Fall dazu beitragen, sowohl das Bewusstsein für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz als auch die Diskussionen über die Bedeutung und Reichweite von Berufskrankheiten zu erweitern.

Insgesamt wirft die Diskussion um die Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit wichtige Fragen nach der Bedeutung von Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der bestmöglichen Unterstützung von Arbeitnehmern, die an Berufskrankheiten leiden, auf.

Rechtliche Unterstützung benötigt? Mit PTBS am Arbeitsplatz sind Sie nicht allein!

Wir alle wissen, wie schnell ein traumatisches Erlebnis im Beruf das Leben auf den Kopf stellen kann. Wenn Sie zum Beispiel als Rettungssanitäter arbeiten und unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, sind Sie womöglich einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt. Lassen Sie uns helfen. Bei uns finden Sie erfahrene Rechtsanwälte im Sozialrecht, die Sie dabei unterstützen, Ihren Anspruch auf Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit geltend zu machen. Unsere Experten klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und stehen Ihnen in jedem Schritt des Prozesses zur Seite. Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrem Recht und schützen Sie Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Ersteinschätzung oder eine persönliche Beratung zu Ihrem Anliegen. Unsere Spezialisten sind bereit, sich für Sie einzusetzen.

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