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BAföG – die staatliche Unterstützung nicht nur für das Studium

Bundesausbildungsförderungsgesetz – Was ist BAföG genau?

Eine Ausbildung ist grundsätzlich die Basis für beruflichen Erfolg. Jedoch bringt eine Ausbildung meist nicht gerade geringe Kosten mit sich. BAföG – das Bundesausbildungsförderungsgesetz – ist entgegen der meist verbreiteten Ansicht nicht nur was für Studierende. Das BAföG soll vielmehr allen jungen Menschen die Möglichkeit geben, eine Ausbildung zu absolvieren, unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.

Wer kann also BAföG beziehen?

BAföG Infos
Foto: Rido81/Bigstock

Wie schon erwähnt, können also nicht nur Studierende BAföG beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler, die noch zur Schule gehen, oder bereits eine weiterführende Schule im Zwecke einer Berufsausbildung besuchen, haben einen Anspruch auf BAföG. Persönliche Voraussetzungen sind dabei lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, sowie das Nichtüberschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren.

Weiterhin erforderlich, um BAföG beziehen zu können, ist, dass der BAföG Beziehende in regelmäßigen Abständen Leistungen nachweisen muss, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht werden kann. Wann diese Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, hängt von der Ausbildungsstätte und der Ausbildungsart ab.

Welche Ausbildungen sind förderungsfähig?

Welche Ausbildungen genau förderungsfähig sind, ist Ihnen hier noch einmal übersichtlich aufgelistet.

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen (Haupt-, Real, Gesamtschulen, Gymnasien) ab der 10. Klasse,
  • Berufsfachschulen,
  • Fach- und Fachoberschulklassen,
  • Berufsfachschulklassen,
  • Abendschulen, Berufsaufbauschulen und Kollegs,
  • Höhere Fachschulen und Akademien,
  • Hochschulen.

Sie möchten BAföG: Wie wird es überhaupt beantragt?

Die Leistungen nach dem BAföG müssen grundsätzlich immer schriftlich auf einem dafür vorgesehenen Formular beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag erfolgt dabei durch den gesetzlichen Vertreter, sofern das beziehende Kind noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet hat.

Wie hoch ist der ausgezahlte Beitrag?

Wie hoch die Förderung im Einzelfall genau ist, hängt zunächst von der Schulform ab, die man besucht. Daneben wird beurteilt, in welcher Lebenssituation man sich befindet. Wohnt der oder die SchülerIn noch im Elternwohnhaus und haben die Eltern ein gutes Einkommen, sinkt der monatlich ausgezahlte Betrag beim elternabhängigen BAföG. Auch das Einkommen des Schülers oder Studenten selbst und dessen Vermögen wird in die Berechnung mit einbezogen. Der Regelbedarfssätze können zur groben Orientierung je nach Einzelfall zwischen 200€ und 500€ pro Monat liegen.

Wie lange wird BAföG gewährleistet?

Gibt es eine zeitliche Grenze, ab der kein BAföG mehr ausgezahlt wird? – Ja.

Für Schüler gilt: Gefördert wird bis zum Abschluss der Schulausbildung. Studiengänge hingegen werden nur in der für den Studiengang bestimmten Regelstudienzeit gefördert. Nur in Ausnahmefällen kann die Förderungsdauer überschritten werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft oder eines anderen wichtigen Grundes unterbrochen werden musste. Wie lange diese Überschreitung dann wirklich ist, hängt wiederum ganz vom Einzelfall ab.

Elternunabhängiges BAföG

Im Normalfall wird beim BAföG das Einkommen der Eltern mit berechnet. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Beziehende nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre, oder nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig war und sich durch diese Erwerbstätigkeit selbst finanzieren konnte.

Bundesausbildungsförderungsgesetz
Foto: subodhsathe/Bigstock

Achtung: BAföG muss zurückgezahlt werden

Gut zu wissen ist: Teilweise ist BAföG lediglich ein Darlehen, das vom Staat für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Es muss also zurückgezahlt werden.

Ob Sie BAföG zurückzahlen müssen, hängt ganz davon ab, welche Ausbildungsstelle besucht wurde. So ist Schüler- BAföG ein Zuschuss des Staates und muss daher nicht zurückgezahlt werden.

Viele Stundeten verdrängen nach dem Studium jedoch die Tatsache, dass sie die Leistungen zurückzahlen müssen. Dabei muss jedoch nicht der gesamte Betrag zurückgezahlt werden. Die Studenten-BAföG-Förderung besteht nämlich zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss, der also nicht zurückgeleistet werden muss, und zur Hälfte aus einem Darlehen.

Ein paar Jahre nach Ende der Förderung wird Ihnen ein Rückzahlungsbescheid zugesendet. Die monatliche Rate beträgt dabei 105€ pro Monat, wobei jedoch nicht monatlich überwiesen wird. Vielmehr wird die Rückzahlung alle drei Monate, also vierteljährig, mit einem Betrag von 315€ vorgenommen.

Diese Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe BAföG bezogen werden kann. Dabei ist Ihre Situation jedoch einzelfallabhängig. Ein Rechtsanwalt sollte daher nicht als letztes Mittel angesehen werden, sondern vielmehr als erste Anlaufstelle. Sollten Sie also noch weitere Fragen haben, die diese Informationen nicht beantworten, wenden Sie sich gerne an unseren Rechtsanwalt für Sozialrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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