Ein selbstständiger Unternehmer forderte höheres Krankengeld durch neuen Steuerbescheid, um seine tägliche Zahlung von 30,42 Euro auf über 100 Euro zu steigern. Seine Krankenkasse hielt den nachträglich eingereichten Einkommensteuerbescheid für irrelevant – doch das Gericht sah in der Berechnung eine widerlegbare Vermutung.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Worum ging es bei diesem Streit um das Krankengeld?
- Warum berechnete die Krankenkasse das Krankengeld so niedrig?
- Welches Argument führte der Selbstständige gegen diese Berechnung an?
- Wie begründete das Gericht seine Entscheidung zugunsten des Unternehmers?
- Wie kam das Gericht auf den exakten Betrag von 103,25 Euro?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss meine Krankenkasse beim Krankengeld den alten oder neuen Steuerbescheid nutzen?
- Habe ich Anspruch auf mehr Krankengeld, wenn mein Einkommen nachträglich höher war?
- Bis wann kann ich meinen aktuellen Einkommensteuerbescheid im Widerspruchsverfahren nachreichen?
- Was tun, wenn die Krankenkasse höhere Einkommen für das Krankengeld einfach ablehnt?
- Wie berechnet sich das maximale Krankengeld für Selbstständige pro Tag?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: L 6 KR 43/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern
- Datum: 16.01.2025
- Aktenzeichen: L 6 KR 43/21
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Krankengeld, Beitragsbemessung, Selbstständigkeit
- Das Problem: Ein selbstständiger Versicherter war arbeitsunfähig und stritt mit seiner Krankenkasse um die Höhe des Krankengeldes. Die Kasse rechnete mit einem alten, niedrigeren Einkommen, obwohl der Versicherte ein höheres Einkommen durch einen neueren Steuerbescheid nachwies.
- Die Rechtsfrage: Muss die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes das tatsächliche, höhere Einkommen eines Selbstständigen berücksichtigen, auch wenn dies erst durch einen späteren Steuerbescheid nach Beginn der Krankheit nachgewiesen wird?
- Die Antwort: Ja, der Versicherte hat Anspruch auf höheres Krankengeld. Die Krankenkasse muss ein höheres, durch einen späteren Steuerbescheid nachgewiesenes Einkommen berücksichtigen, wenn der Widerspruch rechtzeitig erfolgte und die Festsetzung noch nicht endgültig war.
- Die Bedeutung: Das Urteil stellt klar, dass die Krankenkasse das tatsächliche Arbeitseinkommen von Selbstständigen umfassend ermitteln muss. Sie kann die Berücksichtigung von höheren Einkünften nicht ablehnen, wenn der Nachweis rechtzeitig eingereicht wird.
Der Fall vor Gericht
Worum ging es bei diesem Streit um das Krankengeld?
Ein einziges Blatt Papier kann Tausende von Euro wert sein. Für einen selbstständigen Unternehmer, der gegen eine schwere Erkrankung kämpfte, war dieses Papier sein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017. Seine Krankenkasse hatte sein Krankengeld auf Basis eines viel schwächeren Geschäftsjahres 2016 berechnet.

Das Ergebnis war eine schmerzhaft niedrige tägliche Zahlung. Als der Mann das neue Dokument einreichte, das ein mehr als verdreifachtes Einkommen nachwies, erwartete er eine einfache Korrektur. Stattdessen mauerte die Kasse. Sie argumentierte, das Gesetz sei unumstößlich: Die Berechnung basiere auf den Unterlagen, die zu Beginn der Krankheit vorlagen. Die Richter des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern mussten entscheiden, ob dieser Papierstapel nachträglich aktualisiert werden durfte – und ob die Gerechtigkeit es verlangte.
Warum berechnete die Krankenkasse das Krankengeld so niedrig?
Die Krankenkasse folgte zunächst einer Standardprozedur. Für die Berechnung des Krankengeldes bei Selbstständigen dient das Arbeitseinkommen als Grundlage. Um dieses schnell und unkompliziert zu ermitteln, greift das Gesetz auf einen praktischen Anker zurück: das Einkommen, das zuletzt für die Beitragsbemessung herangezogen wurde. Diese Regel findet sich in § 47 Absatz 4 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Im Fall des Unternehmers war das sein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016. Dieser wies ein Gewerbeeinkommen von 15.642 Euro aus. Daraus ergab sich ein tägliches Krankengeld von nur 30,42 Euro. Die Kasse sah ihre Berechnung als korrekt an. Sie stützte sich auf den zuletzt vorliegenden, offiziellen Bescheid. Ein späterer, geänderter Bescheid für das gleiche Jahr war die Grundlage für ihre endgültige Festsetzung.
Welches Argument führte der Selbstständige gegen diese Berechnung an?
Der Unternehmer widersprach der Berechnung. Sein zentrales Argument war einfach und logisch: Der Steuerbescheid für 2016 spiegelte nicht sein tatsächliches Einkommen wider, das er unmittelbar vor seiner Erkrankung im Juli 2018 erzielt hatte. Er legte zunächst die Berechnungen seines Steuerberaters für das Jahr 2017 vor. Später reichte er den offiziellen Einkommensteuerbescheid für 2017 ein. Dieses Dokument zeigte ein Einkommen aus seinem Gewerbe von 55.250 Euro. Ein gewaltiger Sprung. Er forderte eine Neuberechnung auf dieser Basis. Er verwies auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dort wurde bereits entschieden, dass die Regel des § 47 SGB V keine starre Formel ist. Sie stellt eine widerlegbare Vermutung dar. Liegen also Beweise für ein abweichendes – auch höheres – Einkommen vor, müsse die Krankenkasse diese prüfen und berücksichtigen. Genau das hatte er mit dem neuen Steuerbescheid getan. Er hatte die Vermutung widerlegt.
Wie begründete das Gericht seine Entscheidung zugunsten des Unternehmers?
Das Landessozialgericht zerlegte die Argumentation der Krankenkasse. Die Richter bestätigten, dass die Regelung im SGB V tatsächlich als widerlegbare Vermutung konzipiert ist. Im Klartext bedeutet das: Der letzte Steuerbescheid ist ein guter Ausgangspunkt, aber nicht das letzte Wort. Diese Vermutung kann erschüttert werden. Der entscheidende Punkt war die einseitige Auslegung der Krankenkasse. Sie meinte, eine Korrektur sei nur nach unten möglich, zum Schutz der Versichertengemeinschaft vor zu hohen Zahlungen. Das Gericht pulverisierte diese Ansicht. Eine Vermutung, so die Richter, kann in beide Richtungen widerlegt werden. Wenn ein Versicherter – wie hier geschehen – durch offizielle Dokumente ein höheres Einkommen nachweist, muss die Kasse das berücksichtigen. Der Unternehmer hatte den Steuerbescheid für 2017 rechtzeitig im Widerspruchsverfahren vorgelegt. Die Beitragsfestsetzung war noch nicht unanfechtbar geworden. Die Kasse hätte die neuen Fakten prüfen müssen, anstatt sie zu ignorieren. Ihr Verweis auf Literatur, die angeblich eine Korrektur nach oben ausschließe, überzeugte das Gericht nicht. Die Richter stellten klar, dass die zugrundeliegenden Urteile des Bundessozialgerichts genau das Gegenteil aussagen: Bei konkreten Anhaltspunkten muss die Kasse ermitteln – auch zugunsten des Versicherten.
Wie kam das Gericht auf den exakten Betrag von 103,25 Euro?
Nachdem das Gericht den Grundsatz geklärt hatte, folgte die reine Mathematik. Das nachgewiesene Einkommen des Mannes aus dem Jahr 2017 war die neue Berechnungsgrundlage. Dieses Einkommen lag mit 55.250 Euro pro Jahr deutlich über der gesetzlichen Grenze für die Beitragsbemessung. Im Sozialversicherungsrecht gibt es eine Obergrenze, bis zu der Einkommen für Beiträge und Leistungen herangezogen wird – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Für das relevante Jahr lag diese bei 4.425 Euro pro Monat. Das Gericht musste das Krankengeld auf Basis dieses Maximalbetrags berechnen. Die Formel ist im Gesetz festgelegt. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Die Rechnung sah so aus: 4.425 Euro geteilt durch 30 Tage ergibt ein tägliches Einkommen von 147,50 Euro. Davon 70 Prozent sind exakt 103,25 Euro. Das Gericht verurteilte die Krankenkasse, dem Unternehmer für den gesamten Krankheitszeitraum diesen Betrag brutto pro Tag zu zahlen.
Die Urteilslogik
Die Bemessung des Krankengeldes für Selbstständige duldet keine starren Formeln, wenn offizielle Beweise das tatsächliche Einkommen belegen.
- [Widerlegung der Einkommensvermutung]: Der letzte Einkommensteuerbescheid dient lediglich als widerlegbare Vermutung für das regelmäßige Arbeitseinkommen. Versicherte können diese Annahme jederzeit durch Vorlage höherer oder niedrigerer offizieller Dokumente erschüttern.
- [Prüfungspflicht der Sozialversicherungsträger]: Legt ein Versicherter im laufenden Widerspruchsverfahren neue, offizielle Dokumente (wie einen späteren Steuerbescheid) vor, muss der Sozialversicherungsträger die Bemessungsgrundlage zugunsten des Versicherten neu festsetzen.
- [Leistungsgrenze im Sozialrecht]: Das Krankengeld wird niemals auf Basis des tatsächlichen, überhöhten Einkommens berechnet, sondern orientiert sich stets an der gültigen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Kalenderjahres.
Die soziale Gerechtigkeit fordert, dass Leistungsträger alle verfügbaren und nachgewiesenen Fakten berücksichtigen, um eine faire Entgeltersatzleistung zu gewährleisten.
Benötigen Sie Hilfe?
Lehnt Ihre Krankenkasse die Berücksichtigung eines höheren Einkommens durch einen neuen Steuerbescheid ab? Lassen Sie Ihre Bemessungsgrundlage überprüfen und erhalten Sie eine professionelle Ersteinschätzung Ihres Falls.
Experten Kommentar
Wenn man als Selbstständiger krank wird, hängt die Existenz oft von einem Steuerbescheid ab, der erst viel später eintrifft. Die Krankenkassen versuchen dann meist, sich auf alte, niedrige Zahlen zu versteifen, weil sie glauben, die Berechnung sei abgeschlossen. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie: Die anfängliche Berechnung ist nur eine widerlegbare Vermutung und keine starre Einbahnstraße. Wird das höhere, tatsächliche Einkommen nachträglich durch den offiziellen Steuerbescheid bewiesen, muss die Kasse das Krankengeld konsequent korrigieren und nachzahlen – auch wenn der Bescheid erst im Widerspruchsverfahren vorliegt. Das stärkt die Rechte all jener Selbstständigen, deren Besteuerungszeitpunkte nicht mit dem Zeitpunkt der Erkrankung zusammenfallen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss meine Krankenkasse beim Krankengeld den alten oder neuen Steuerbescheid nutzen?
Ihre Krankenkasse verwendet zunächst den zuletzt vorliegenden Steuerbescheid als Basis für die Berechnung Ihres Krankengeldes. Diese Praxis dient der schnellen Festsetzung nach § 47 SGB V. Juristisch betrachtet ist diese anfängliche Grundlage jedoch keine starre Formel, sondern nur eine widerlegbare Vermutung. Die Kasse darf sich nicht stur auf ein veraltetes Dokument berufen, wenn es Ihr aktuelles, höheres Einkommen klar ignoriert.
Die Regelung im Sozialgesetzbuch erlaubt der Kasse, auf den Bescheid des Vorjahres zurückzugreifen, um schnell eine Berechnungsgrundlage zu haben. Zeigen Sie jedoch durch offizielle Dokumente, dass Ihr Einkommen unmittelbar vor der Erkrankung deutlich höher war, müssen die neuen Fakten berücksichtigt werden. Entscheidend ist der Nachweis, dass der alte Bescheid Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen vor der Krankheit nicht mehr widerspiegelt.
Reichen Sie den offiziellen Einkommensteuerbescheid mit dem höheren Einkommen nachträglich ein, wird die Vermutung des geringeren Einkommens widerlegt. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass die Kasse verpflichtet ist, die Leistungen auf dieser neuen, höheren Grundlage neu zu berechnen. Die Kasse darf eine Korrektur nicht ablehnen, weil sie intern meint, eine Anpassung sei nur zu Ihrem Nachteil zulässig.
Identifizieren Sie unverzüglich den offiziellen Einkommensteuerbescheid, der Ihr höchstes Einkommen unmittelbar vor der Erkrankung ausweist, und reichen Sie diesen zur Neuberechnung ein.
Habe ich Anspruch auf mehr Krankengeld, wenn mein Einkommen nachträglich höher war?
Ja, Sie haben einen rechtlich gesicherten Anspruch auf eine nachträgliche Korrektur und höhere Zahlungen. Gerichte haben festgestellt, dass die ursprüngliche Berechnungsgrundlage der Krankenkasse in beide Richtungen widerlegt werden kann. Sobald Sie durch offizielle Dokumente ein höheres Einkommen nachweisen, muss die Kasse die bereits zu geringen Leistungen rückwirkend korrigieren. Das Gericht urteilte, dass diese zweiseitige Wirkung erforderlich ist, um Selbstständigen in akuter finanzieller Not Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Die Regelung des Sozialgesetzbuches, die Krankenkassen zur schnellen Festsetzung des Krankengeldes nutzen, ist juristisch nur eine widerlegbare Vermutung. Krankenkassen neigen oft dazu, Korrekturen nur nach unten (zu Ihrem Nachteil) zuzulassen, um die Versichertengemeinschaft zu schützen. Diese einseitige Auslegung lehnten die Sozialgerichte jedoch ab. Eine Vermutung wirkt entweder oder sie wird durch Fakten erschüttert – dies gilt unabhängig davon, ob die Korrektur zugunsten oder zulasten des Versicherten ausfällt.
Der Anspruch auf eine Neuberechnung entsteht, sobald der offizielle Einkommensteuerbescheid mit dem höheren Einkommen vorliegt. Dieses amtliche Dokument besitzt die notwendige Beweiskraft, um die ursprüngliche Vermutung zu erschüttern. Die Kasse muss dann das Krankengeld für den gesamten Krankheitszeitraum ab dem ersten Tag neu festsetzen. Ignoriert die Kasse die neuen, offiziellen Fakten, verfehlt sie ihre Amtspflicht zur Ermittlung des korrekten beitragspflichtigen Einkommens.
Fordern Sie die Krankenkasse schriftlich zur Neuberechnung des Krankengeldes auf und verweisen Sie dabei auf den Grundsatz der widerlegbaren Vermutung.
Bis wann kann ich meinen aktuellen Einkommensteuerbescheid im Widerspruchsverfahren nachreichen?
Die Frist für das Nachreichen des Einkommensteuerbescheids ist von höchster Priorität. Sie können das Dokument spätestens im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vorlegen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, bevor der ursprüngliche Festsetzungsbescheid Ihrer Krankenkasse unanfechtbar wird. Dies stellt das letzte kritische Zeitfenster dar, um eine automatische Neuberechnung zu Ihren Gunsten zu erzwingen.
Sobald ein Leistungsbescheid der Krankenkasse rechtskräftig ist, gilt dieser Bescheid als bindend. Nach Eintritt der Rechtskraft ist eine Korrektur nur noch über aufwendige und restriktive Wege möglich, wie das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X. Legen Sie den aktuellen Einkommensteuerbescheid jedoch innerhalb der Monatsfrist des Widerspruchsverfahrens vor, muss die Kasse diesen neuen Beweis prüfen. Der Sozialversicherungsträger hat eine Amtspflicht, alle relevanten Fakten zur korrekten Berechnung der Leistung zu berücksichtigen.
Im Fall eines Unternehmers, dessen Krankengeld zu niedrig berechnet wurde, war das rechtzeitige Handeln ausschlaggebend. Er reichte den offiziellen Steuerbescheid, der ein deutlich höheres Einkommen auswies, noch während des laufenden Widerspruchsverfahrens ein. Weil die ursprüngliche Beitragsfestsetzung noch nicht rechtskräftig war, konnte die Krankenkasse die fehlerhafte Berechnung nicht aufrechterhalten. Sie musste die widerlegbare Vermutung des niedrigen Einkommens korrigieren und die Leistung neu festsetzen.
Überprüfen Sie das Datum Ihres Ablehnungsbescheids und legen Sie innerhalb der Monatsfrist formell Widerspruch ein, mit dem Hinweis, dass Sie den offiziellen Einkommensteuerbescheid umgehend nachreichen.
Was tun, wenn die Krankenkasse höhere Einkommen für das Krankengeld einfach ablehnt?
Wenn die Krankenkasse eine Korrektur Ihres Krankengeldes nach oben blockiert, müssen Sie sofort formal Widerspruch einlegen. Fordern Sie nicht nur eine Neuberechnung, sondern liefern Sie juristische Munition. Ihre Argumentation stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Diese definiert die Berechnungsregel in § 47 SGB V nicht als starre Formel, sondern als widerlegbare Vermutung.
Die Ablehnung der Krankenkasse basiert oft auf der irrigen Annahme, Korrekturen seien nur nach unten, also zum Nachteil des Versicherten, zulässig. Diese einseitige Auslegung ist juristisch unhaltbar. Sobald Sie neue, offizielle Dokumente wie den korrekten Einkommensteuerbescheid vorlegen, hat die Kasse eine Amtspflicht zur Ermittlung des tatsächlichen Einkommens. Sie darf diese konkreten Anhaltspunkte nicht ignorieren, da die Vermutung in beide Richtungen erschüttert werden kann.
Dieser formelle Gang durch das Widerspruchsverfahren ist unerlässlich, um die Angelegenheit gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Fall des Unternehmers ignorierte die Kasse den höheren Steuerbescheid und zwang ihn zum Prozess. Die Richter korrigierten die fehlerhafte Auslegung der Kasse und verurteilten sie zur Neuberechnung. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente nachweislich im Rahmen des formellen Verfahrens eingereicht werden.
Formulieren Sie den Widerspruch und fügen Sie diesen Absatz ein: „Die Kasse ignoriert die Rechtsprechung, wonach die Vermutung des § 47 SGB V in beide Richtungen widerlegt werden kann.“
Wie berechnet sich das maximale Krankengeld für Selbstständige pro Tag?
Die Leistungshöhe richtet sich nach Ihrem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen. Für Selbstständige beträgt das Brutto-Krankengeld gesetzlich 70 Prozent dieses Einkommens. Unabhängig davon, wie hoch Ihre tatsächlichen Einnahmen sind, gibt es eine absolute Obergrenze. Diese Begrenzung ergibt sich aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die BBG wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgesetzt und dient als Deckelungsmechanismus. Dieses Limit bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihr Einkommen überhaupt beitragspflichtig ist. Einnahmen, die diesen Betrag überschreiten, bleiben bei der Berechnung von Leistungen wie dem Krankengeld vollständig unberücksichtigt. Daher bildet die Beitragsbemessungsgrenze stets die maximale Grundlage für die Festsetzung des täglichen Krankengeldes, selbst bei sehr hohen Gewinnen.
Möchten Sie den maximalen Tagessatz kalkulieren, benötigen Sie die monatliche BBG für die Krankenversicherung. Nehmen wir das Beispiel des Gerichtsfalls, wo die monatliche BBG 4.425 Euro betrug. Um die tägliche Berechnungsgrundlage zu erhalten, dividieren Sie diesen Betrag durch 30 Tage, was 147,50 Euro ergibt. Davon berechnen Sie 70 Prozent. Dies resultiert in einem maximalen Tagessatz von 103,25 Euro Brutto-Krankengeld.
Überprüfen Sie regelmäßig die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, um Ihre finanzielle Lücke im Krankheitsfall realistisch planen zu können.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die festgelegte Obergrenze des Einkommens, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Das Sozialversicherungsrecht nutzt dieses Limit, um einerseits Besserverdiener zu entlasten und andererseits die maximale Berechnungsgrundlage für Leistungen wie das Krankengeld zu deckeln.
Beispiel:
Da das tatsächliche Einkommen des Unternehmers die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritt, musste das Gericht das Krankengeld auf Basis dieses Maximalbetrags von 4.425 Euro festsetzen.
unanfechtbar
Ein Verwaltungsakt oder ein Bescheid wird unanfechtbar, wenn die Frist für einen Widerspruch oder eine Klage abgelaufen ist und die getroffene Entscheidung damit juristisch endgültig bindend wird. Juristen nennen diesen Zustand Rechtskraft, denn das Gesetz schafft damit einen klaren Endpunkt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und endlose Streitereien zu vermeiden.
Beispiel:
Weil die ursprüngliche Festsetzung des Krankengeldes durch die Krankenkasse noch nicht unanfechtbar war, musste sie die neuen Beweise des Klägers im laufenden Verfahren berücksichtigen.
Überprüfungsverfahren
Das Überprüfungsverfahren, geregelt in § 44 SGB X, ist ein besonderer Rechtsbehelf, mit dem bereits rechtskräftige Verwaltungsentscheidungen (wie ein Krankengeldbescheid) nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit hin kontrolliert werden können. Dieses Verfahren dient als Sicherheitsventil, um offensichtlich fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, falls die üblichen Fristen für Widerspruch oder Klage bereits abgelaufen sind.
Beispiel:
Hätte der Unternehmer den neuen Einkommensteuerbescheid erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit eingereicht, wäre eine Korrektur nur noch über das aufwendigere Überprüfungsverfahren möglich gewesen.
widerlegbare Vermutung
Als widerlegbare Vermutung bezeichnet man im Recht eine Annahme, die das Gesetz zunächst trifft, die aber durch den Nachweis konkreter Fakten, die das Gegenteil belegen, erschüttert werden kann. Diese Regelung ermöglicht den Behörden ein schnelles Handeln, ohne dass sie im Einzelfall aufwendige Ermittlungen anstellen müssen, lässt aber gleichzeitig Raum für individuelle Korrekturen.
Beispiel:
Im Fall des Unternehmers stellte der alte Steuerbescheid lediglich eine widerlegbare Vermutung dar, die durch den neuen, offiziellen Steuerbescheid über ein höheres Einkommen widerlegt wurde.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist ein obligatorischer, außergerichtlicher Zwischenschritt im Sozialrecht, der es Versicherten ermöglicht, gegen einen ablehnenden Bescheid der Behörde oder Kasse formell Einspruch einzulegen. Dieses Verfahren gibt der Behörde eine letzte Chance, die eigene Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor die Angelegenheit vor Gericht landet.
Beispiel:
Der Kläger reichte den entscheidenden Einkommensteuerbescheid für 2017 rechtzeitig innerhalb des laufenden Widerspruchsverfahrens ein, wodurch eine Neuberechnung seines Krankengeldes erzwungen werden konnte.
Das vorliegende Urteil
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: L 6 KR 43/21 – Urteil vom 16.01.2025
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Ich bin Dr. Christian Gerd Kotz, Rechtsanwalt und Notar in Kreuztal. Als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht vertrete ich Mandant*innen bundesweit. Besondere Leidenschaft gilt dem Sozialrecht: Dort analysiere ich aktuelle Urteile und erkläre praxisnah, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können. Seit 2003 leite ich die Kanzlei Kotz und engagiere mich in mehreren Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins.


